Kinder - in unserem Alltag erleben wir sie als eigene Persönlichkeiten. Sie sind verschieden, neugierig, begeisterungsfähig und voller Energie. Kinder wollen vieles wissen, lernen und ausprobieren. Im täglichen Umgang mit ihnen bleibt ihre Spontanität und Kreativität nicht verborgen. Und dennoch darf nicht vergessen werden, dass sie unseren Schutz benötigen - den Schutz ihrer Eltern, ihrer Familie, der Gesellschaft, des Staates.„Das war doch nur ein kleiner Klaps!“, „mein Kind ist die Treppe herunter gefallen“, „er hat sich am Tisch gestoßen“. Diese Sätze werden von misshandelnden Eltern oft als Ausflüchte für ihre Taten genutzt. Auch Aussagen wie „eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet“ sind in der Gesellschaft noch immer geläufig. Es wird deutlich, dass Gewalt gegen Kinder in der Gesellschaft allgegenwärtig ist. Sie beginnt mit dem kleinen Klaps im Alltag und kann bis zu schlimmsten Verletzungen des Kindes führen. Dabei tritt Kindesmisshandlung in verschiedenen Formen auf und reicht von der leichten bis zur schweren Körperverletzung eines Kindes, über den sexuellen und seelischen Missbrauch bis hin zu Vernachlässigung des Minderjährigen. Der Übergang ist fließend und die Misshandlungsformen können nicht klar voneinander getrennt werden. Aus diesem Spannungsverhältnis ergibt sich die Frage: Wird im Rahmen Früher Hilfen und weiterer Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes in das Elternrecht eingegriffen?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kindeswohlgefährdung
2.1. Rechtliche Grundlagen
2.2. Formen von Kindeswohlgefährdung
2.2.1. Körperliche Misshandlung
2.2.2. Seelische Misshandlung
2.2.3. Vernachlässigung
2.2.4. Sexueller Missbrauch
3. Das staatliches Wächteramt als Aufgabe des Jugendamtes ..
3.1. Sinn, Aufgaben und Gegenstand des staatlichen Wächteramtes
3.2. Rechtliche Grundlagen für das Handeln in einem Misshandlungsfall - § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
3.3. Präventions- und Interventionsmöglichkeiten
3.3.1. Frühe Hilfen
3.3.2. Hilfen zur Erziehung
3.3.3. Inobhutnahme
4. Soziales Frühwarnsystem
4.1. Das Soziale Frühwarnsystem des Landkreises Görlitz
4.1.1. Das Netzwerk
4.1.2. Ziele und Zielgruppen
4.1.3. Aufgaben
4.2. Der Verfahrensweg
5. Eingriff in das Elternrecht
6. Anhang
6.1. Anlagen
6.2. Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Franziska Preuß (Autor:in), 2012, Kindeswohl und Elternrecht. Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen Frühwarnsystems, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/269469