„Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallene Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.“
- Zitat aus dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 -
Mit dieser Vereinbarung wollten die damaligen Parteien der großen Koalition die Erbschafts- und Schenkungsteuer bis spätestens 1.1.2007 reformieren und dadurch unter anderem die Unternehmensnachfolge stärker begünstigen. Ein dementsprechender Gesetzesentwurf wurde im Jahre 2006 durch die Bundesregierung vorgelegt. Bevor das damalige ErbStG verabschiedet werden konnte, wurde es jedoch durch den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006, aufgrund der Vorlage des BFH, als verfassungswidrig deklariert. Ausschlaggebend war hierfür die mit § 19 Abs.1 ErbStG a.F. verbundene Bewertung, welche den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs.1 GG nicht genügte. Zur Neuregelung wurden dem Gesetzgeber spezielle Anforderungen und eine Frist bis zum 31.12.2008 auferlegt. Da der eben angeführte Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge jedoch keine Ausführungen zu Bewertungsfragen beinhaltete, einigte man sich auf die Einbeziehung der Bewertungsfragen in eine komplett neue Erbschaftsteuerreform. Der Entwurf zum Reformgesetz endete in einer großen politischen Debatte, weshalb das Erbschaftsteuerreformgesetz erst kurz vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist am 24.12.2008 durch den Bundespräsidenten unterzeichnet wurde und am 1.1.2009 in Kraft getreten ist. Diese Regelung wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 , das Jahressteuergesetz 2010 vom 8.12.2010 und das Steuervereinfachungsgesetzt 2011 vom 1.11.2011 geändert, prägt jedoch in seinen Kerngedanken immer noch die grundlegende Ausgestaltung der erbschaftsteuerlichen Privilegierung des Betriebsvermögens.
Die vorliegende Arbeit befasst sich überwiegend mit der Frage, ob der Gesetzgeber nach dem Beschluss vom 7.11.2006 eine Privilegierungsregelung ins Leben rufen konnte, welche dem Ziel der Erleichterung der Unternehmensnachfolge mit dem Hintergrund des Arbeitsplatzerhalts verfassungsgemäß gerecht werden konnte. Zunächst werden hierfür die Grundsätze dargstellt und die Regelung anschließend kritisch gewürdigt und verfasungsrechtlich beurteilt.
Gliederung
I. Einleitung
II. Verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG
1. Allgemeine Voraussetzungen an eine Steuer
2. Voraussetzungen an das ErbStG nach dem Beschluss vom 7.11.2006
III. Bewertung des Betriebsvermögens
1. Bewertungsgrundsätze
2. vereinfachtes Ertragswertverfahren
3. Problematik der vorliegenden Gesetzeslage
4. Resümee zur aktuellen Rechtslage der Bewertung
IV. Privilegierung des Betriebsvermögens
1. Überblick über die Regelung
a) §§ 13a, 13b ErbStG
b) § 19a ErbStG
c) Zwischenergebnis
2. Rechtfertigung der Privilegierungsregelung
a) legitimes im öffentlichen Interesse liegendes Ziel
b) geeignetes Mittel
aa) Zusammenhang zwischen Privileg und Sozialzweck
bb) Zielgenauigkeit der Regelung
i.) Lohnsummenregelung
ii.) Ausgrenzung von Verwaltungsvermögen
iii.) Die Behaltensfrist aus § 13a Abs.5 ErbStG
iiii.) Die Reinvestitionsklausel aus § 13a Abs.5 S.3,4 ErbStG
iiiii.) Optionsmöglichkeit nach § 13a Abs.8 ErbStG
cc) Abweichung der Folgerichtigkeit
c) Angemessenheit
V. Aktuelle Entwicklung
a) Wachstumsbeschleunigungsgesetz
b) Beschluss des BFH vom 5.10.2011
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungsgemäß ausgestaltet ist und ob die Regelung das Ziel des Arbeitsplatzerhalts effektiv verfolgt.
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erbschaftsteuer nach dem BVerfG-Beschluss vom 7.11.2006.
- Kritische Analyse der Bewertungsmethoden von Betriebsvermögen, insbesondere des vereinfachten Ertragswertverfahrens.
- Prüfung der Privilegierungsregeln (§§ 13a, 13b, 19a ErbStG) auf Zielgenauigkeit und Verhältnismäßigkeit.
- Beurteilung der Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit.
Auszug aus dem Buch
1. Allgemeine Voraussetzungen an eine Steuer
Die größte Rolle im Steuerrecht spielt der in Art. 3 Abs.1 GG niedergelegte Gleichheitssatz, welcher die Gerechtigkeit der Besteuerung regeln soll und im Steuerrecht bereichsspezifisch angewandt wird. Für das Steuerrecht verlangt er, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. Hierzu gebührt dem Gesetzgeber ein prinzipiell weitreichender Entscheidungsspielraum bei der Gestaltung des Steuergegenstandes und des Steuersatzes, jedoch müssen bei deren Ausgestaltung die Prinzipien der Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit eingehalten werden. Unter dem Leistungsfähigkeitsprinzip versteht man die gleichmäßige Besteuerung des Steuerpflichtigen je nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit. In Hinblick auf die horizontale Steuergleichheit gebietet der Gleichheitssatz beispielsweise, dass Steuerpflichtige mit gleicher Leistungsfähigkeit gleich hoch besteuert werden. Das Prinzip der Folgerichtigkeit besagt, dass vorhandene Entscheidungsspielräume bei der Ausgestaltung der steuerlichen Ausgangstatbestände in Hinblick auf die gleichmäßige Belastung der einmal getroffenen Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden müssen. Eine Abweichung von diesen Prinzipien ist im Einzelfall nur möglich, sofern dies durch besondere Gemeinwohlziele gerechtfertigt werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung skizziert den Reformbedarf der Erbschaftsteuer aufgrund des BVerfG-Beschlusses von 2006 und definiert das Ziel der Arbeit, die Verfassungsmäßigkeit der Privilegierung von Betriebsvermögen kritisch zu prüfen.
II. Verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG: Das Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichmäßige Besteuerung, insbesondere das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Notwendigkeit, sich am gemeinen Wert zu orientieren.
III. Bewertung des Betriebsvermögens: Hier werden die Bewertungsprinzipien und das vereinfachte Ertragswertverfahren analysiert, wobei die problematische Notwendigkeit begleitender Einzelbewertungen kritisch hinterfragt wird.
IV. Privilegierung des Betriebsvermögens: Dieser Hauptteil prüft die §§ 13a, 13b und 19a ErbStG auf ihre Rechtfertigung, Geeignetheit und Angemessenheit, wobei die Lohnsummenregelung und die Ausgrenzung von Verwaltungsvermögen besonders kritisiert werden.
V. Aktuelle Entwicklung: Das Kapitel betrachtet die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den BFH-Beschluss vom 5.10.2011, um die künftige Entwicklung des Erbschaftsteuergesetzes zu antizipieren.
VI. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Erbschaftsteuergesetz die Anforderungen an Zielgenauigkeit und Verhältnismäßigkeit verfehlt und vor einem erneuten Scheitern vor dem BVerfG steht.
Schlüsselwörter
Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Privilegierung, Verfassungsrecht, BVerfG, Leistungsfähigkeitsprinzip, Bewertungsgesetz, Ertragswertverfahren, Lohnsummenregelung, Verwaltungsvermögen, Unternehmensnachfolge, Arbeitsplatzerhalt, Steuergerechtigkeit, Behaltensfrist, Steuerreform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen in Deutschland unter dem Aspekt ihrer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung nach der Reform 2009.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung, die Methoden der Unternehmensbewertung und die speziellen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die zentrale Forschungsfrage ist, ob der Gesetzgeber eine Privilegierungsregelung schaffen konnte, die dem Ziel der Unternehmensnachfolge und des Arbeitsplatzerhalts verfassungsgemäß gerecht wird.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, insbesondere durch die Auswertung von Gesetzen, Kommentaren, Fachzeitschriften und höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, BFH).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bewertung des Betriebsvermögens und die detaillierte Prüfung der Privilegierungsregeln (insb. §§ 13a, 13b ErbStG), einschließlich deren Rechtfertigung hinsichtlich des Gemeinwohlziels.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Leistungsfähigkeitsprinzip, Zielgenauigkeit der Privilegierung und Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregeln.
Warum wird das vereinfachte Ertragswertverfahren kritisiert?
Der Autor kritisiert, dass es entgegen der Intention keine echte Vereinfachung darstellt, da dennoch Einzelbewertungen erforderlich bleiben und die Methode zu unbilligen Ergebnissen sowie erheblichem Streitpotenzial führen kann.
Was kritisiert der Autor an der Lohnsummenregelung?
Er kritisiert, dass sie oft nicht zielgenau ist, zu Umgehungsmöglichkeiten führt und Betriebe bei Unterschreitung der Lohnsumme nicht immer gerecht behandelt, was den eigentlichen Zweck der Arbeitsplatzsicherung untergräbt.
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- Nico Glöckle (Author), 2012, Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/268285