Die Wurzeln der Entstehung unserer Katholischen Kirche reichen tief in die Geschichte hinein und um das zu werden, was diese Kirche heute bedeutet, darstellt und repräsentiert, musste sie einen langen Weg voller Höhen und Tiefen durchlaufen. Ein Problem, das sie zu bewältigen hatte, war der Investiturstreit im Hochmittelalter und dessen Lösung mit einem ganz bestimmten Konkordat – dem Wormser Konkordat.
Die Frage um die Investitur, also das Einweisen einer Person in ein kirchliches Amt mit den dazugehörigen Symbolen, stand im Mittelpunkt und kennzeichnete im 11. und 12. Jahrhundert eine langwierige Streitphase. Der Hauptgrund hierbei war das Einmischen der weltlichen Mächte in geistliche Belange.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Derzeitiger Forschungsstand
3. Quellenkritik
3.1 Äußere und formale Kritik
3.1.1 Quellentyp
3.1.2 Herkunft
3.1.3 Überlieferung und Echtheitskritik
3.2 Innere Quellenkritik 5 3.2.1 Wahrheitsgehalt und Glaubwürdigkeit
3.2.2 Tendenzen der Verfasser
4. Quelleninterpretation
4.1 Der Inhalt der Urkunden
4.2 Interpretation
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Wurzeln der Entstehung unserer Katholischen Kirche reichen tief in die Geschichte hinein und um das zu werden, was diese Kirche heute bedeutet, darstellt und repräsentiert, musste sie einen langen Weg voller Höhen und Tiefen durchlaufen. Ein Problem, das sie zu bewältigen hatte, war der Investiturstreit im Hochmittelalter und dessen Lösung mit einem ganz bestimmten Konkordat – dem Wormser Konkordat. Die Frage um die Investitur, also das Einweisen einer Person in ein kirchliches Amt mit den dazugehörigen Symbolen, stand im Mittelpunkt und kennzeichnete im 11. und 12. Jahrhundert eine langwierige Streitphase. Der Hauptgrund hierbei war das Einmischen der weltlichen Mächte in geistliche Belange.
Begonnen hat der Streit mit König Heinrich III., denn während seiner letzten Regierungsjahre legten sich erste Brüche in der Kirchenherrschaft offen, trotz seiner Versuche Simonie zu verdrängen. Er wollte das Papstschisma 1046 beenden, indem er selber alle drei – zu der Zeit aktiven – Päpste absetzte und einen deutschen Bischof zum Papst bestimmte.[1] Aber auch sein Sohn, Heinrich IV. setzte Päpste ein und geriet dabei an Papst Gregor VII., der sich als starker Gegner entpuppte. Papst Gregor VII. hatte mit seinem Gedächtnisprotokoll ‚Dictatus Papae‘ klare Vorstellungen, was geistliche und weltliche Machtansprüche angeht. Nun forderte das Papsttum mehr denn je ein Investiturverbot für weltliche Herrscher.[2] Auch nicht viel anders sah die Situation bei Heinrich V., dem Sohn von Heinrich IV. aus. Ebenso wie bei seinem Vater und Großvater hatte auch er kein gutes Verhältnis zum Papsttum, da er wieder „[…] Bischöfe durch eine Investitur mit Ring und Stab in ihr Amt einführte.“[3] Trotzdem kam aber unter der Herrschaft von Heinrich V. und Papst Calixtus II. ein Ausgleich der Verhältnisse zustande, der am 23 September 1122 zur Friedensschließung und zum Abschluss der Verhandlungen im Wormser Konkordat führte.[4]
Im Laufe meiner Arbeit gehe ich vertieft auf das Wormser Konkordat von 1122 als Quelle ein und setzte später mich mit der Frage auseinander, ob das Konkordat die Lösung für den Investiturstreit darstellt.
2. Derzeitiger Forschungsstand
Wie in der Einleitung bereits kurz angeschnitten, lässt sich zu der Entstehung des Investiturstreits und dem daraus resultierenden Wormser Konkordat recht viel sagen. Man muss eben mit bedenken, dass es das Konkordat ohne die Vorgeschichte nicht geben würde und diese somit die Basis darstellt. Durch viele überlieferte Urkunden, Briefe, Listen oder Protokolle – so zum Beispiel das ‚Dictatus Papae‘ von Gregor VII., in dem er seine Gedanken und Ansprüche gegenüber dem König niedergeschrieben hat – lässt sich der Werdegang der Frage nach der Investitur und die Verteilung sowie das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Macht rekonstruieren. Das Wormser Konkordat an sich wird seit seiner Namensgebung im 15. Jahrhundert[5] dutzende Male diskutiert und interpretiert, doch bislang ist man noch zu keinem befriedigenden Abschluss gekommen.[6] Eine neue Forschungsfrage die sich 2002 stärker herauskristallisiert hat ist neben den üblichen Fragen zum Konkordat, ob das Wormser Konkordat überhaupt geschlossen wurde. Hierbei wird die hochmittelalterliche Vertragstechnik von Beate Schilling genauer ins Auge gefasst.[7]
Wirft man einen Blick auf die von mir gestellt Frage, muss man die Geschehnisse die, vor allem kurze Zeit nach dem Abschluss des Wormser Konkordats stattgefunden haben, betrachten.
3. Quellenkritik
Im Folgenden werde ich mir das Wormser Konkordat näher ansehen, in dem ich mein Augenmerk zuerst auf die äußere und formale Form und später auf das innere Geschehen richte.
3.1 Äußere und formale Kritik
>3.1.1 Quellentyp
Zu der Quelle lässt sich bei einem ersten groben Blick auf die Überschrift, die, wie bereits erwähnt im 15. Jahrhundert nachgetragen wurde, sagen, dass es sich um ein Konkordat, also um einen Staatskirchenvertrag handelt. Dieser Vertrag besteht aus zwei Texten, die als Urkunden bezeichnet werden können und somit gehört das Konkordat – der Gattung nach – eigentlich den Überrestquellen an.[8] Die Urkunden stehen für eine, in diesem Fall, kirchliche Verhältnisklärung. Trotzdem besaßen bzw. besitzen diese Urkunden einen unbeschreiblich hohen inhaltlichen Wert und somit könnte man sie genau aus diesem Grund auch als Traditionsquelle bezeichnen, da der Nachwelt eigentlich bewusst offengelegt werden sollte, was zwischen weltlicher und geistlicher Macht vereinbart wurde. Man sollte die getroffenen Entscheidungen die in den Urkunden festgehalten wurden ja kennen damit sie eingehalten werden konnten. So öffentlich, wie es Flugblätter oder Aushänge sind, waren die Urkunden sicher nicht, trotzdem mussten die Kaiser und Bischöfe im Reich wissen, wie die Verhältnisse abzustecken waren. Falls also nach dem Abschluss der Vereinbarung an irgendeiner Stelle wieder Streitigkeiten aufkommen, die z.B. die Investitur oder die Weihe angehen, kann auf das Wormser Konkordat zurückgegriffen werden und so konnten die dort vereinbarten Bestimmungen den Streitenden neu ins Gedächtnis gerufen werden. So hätte man schließlich entscheiden können, wer richtig und wer falsch gehandelt hatte. In den Urkunden sollte also der Status Quo festgehalten werden, mit dem die Basis für eine auf beiden Seiten akzeptierte Situation hergestellt wurde.
[...]
[1] Vgl. Hartmann, Wilfried, Investiturstreit, München 32007, S. 8f.
[2] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, 2007, S. 27.
[3] Hartmann, Investiturstreit, 2007, S. 35.
[4] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, 2007, S. 41.
[5] Vgl. Classen, Peter, Das Wormser Konkordat in der deutschen Verfassungsgeschichte, in: Investiturstreit und Reichsverfassung, hg. v. Josef Fleckenstein, Bd. 17, München 1973, S. 411-460, S. 411.
[6] Vgl. Classen, Verfassungsgeschichte, 1973, S. 413.
[7] Vgl. Schilling, Beate, Ist das Wormser Konkordat überhaupt nicht geschlossen worden? Ein Beitrag zur hochmittelalterlichen Vertragstechnik, in: DA, hg. v. Johannes Fried [u.a.], 58 (2002), S.123-450.
[8] Vgl. Wolbring, Barbara, Neuere Geschichte studieren, Konstanz 2006, S. 83.