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Wesentliche Bewertungsunterschiede zwischen deutschem Handelsrecht (BilMoG), deutschem Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)

Title: Wesentliche Bewertungsunterschiede zwischen deutschem Handelsrecht (BilMoG), deutschem Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)

Bachelor Thesis , 2013 , 57 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Andreas Lenz (Author)

Business economics - Accounting and Taxes

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Summary Excerpt Details

Ein modernes Unternehmen gestaltet für sich selbst und für Dritte die Ergebnisse seines wirtschaftlichen Handelns so transparent wie nötig. Diese Aufgabe wird durch das Rechnungswesen nach standardisierten Regeln umgesetzt, wodurch es ein Informationsinstrument für diverse Adressatengruppen wird. Viele Jahre war die deutsche Rechnungslegung alleine vom nationalen Handels- und Steuerrecht geprägt. Doch mittlerweile müssen grundsätzlich alle Mutterunternehmen, deren Wertpapiere zum Bilanzstichtag in einem EU-Mitgliedsstaat zum Handel zugelassen sind bzw. sich im Zulassungsprozess befinden, ihren Konzernabschluss nach den Vorgaben der EU-Kommission – den international anerkannten IFRS – aufstellen.

Im Folgenden werden zunächst die Grundlagen des deutschen Handelsrechts (BilMoG), des deutschen Steuerrechts sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschrift (IFRS) vorgestellt. Anschließend werden die wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Rechnungslegungsnormen untersucht. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche abweichenden Ziele dabei verfolgt werden.

2. Grundlagen
2.1. Deutsches Handelsrecht

Das deutsche Handelsrecht (HR) enthält im HGB alle relevanten Bewertungsmaßstäbe und ist stark durch das Gläubigerschutz- und Vorsichtsprinzip geprägt. Diese Prinzipien werden durch die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, insbesondere durch das Realisations- und Imparitätsprinzip (bezeichnet als das Vorsichtsprinzip), gewahrt. Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (252 (1) Nr. 4 HGB). Hingegen müssen Verluste gemäß Imparitätsprinzip antizipiert werden (§ 252 (1) Nr. 4, 1. HS HGB). Eine Folge daraus ist, dass Vermögensgegenstände eher niedriger bewertet werden, Schulden tendenziell so hoch wie möglich. Diese Verfahrensweise soll vor allem Gläubiger schützen. Auch für die Selbstinformation des Unternehmers ist das Vorsichtsprinzip hilfreich, da er bei einem niedrigeren Erfolg seine Entscheidungen vorsichtiger beurteilen würde. Die wichtigsten externen Adressaten des handelsrechtlichen Abschlusses sind Fremdkapitalgeber. Für die Informations- und Dokumentationsfunktion hat das HGB verbindliche Regelungen für die Bewertung des betrieblichen Vermögens festgelegt. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Interessen der Kapitalgeber weiter gestärkt. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen

2.1. Deutsches Handelsrecht

2.2. Deutsches Steuerrecht

2.3. IFRS

3. Bewertungsunterschiede zwischen HR, STR und IFRS

3.1. Anlagevermögen – Langfristige Vermögenswerte

3.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände – Immaterielle Vermögenswerte

3.1.1.1. HR

3.1.1.2. STR

3.1.1.3. IFRS

3.1.1.4. Vergleich/Wertung

3.1.2. Sachanlagen

3.1.2.1. HR

3.1.2.2. STR

3.1.2.3. IFRS

3.1.2.4. Vergleich/Wertung

3.1.3. Finanzanlagen – Langfristig gehaltene finanzielle Vermögenswerte

3.1.3.1. HR

3.1.3.2. STR

3.1.3.3. IFRS

3.1.3.4. Vergleich/Wertung

3.2. Umlaufvermögen – Kurzfristige Vermögenswerte

3.2.1. Vorräte

3.2.1.1. HR

3.2.1.2. STR

3.2.1.3. IFRS

3.2.1.4. Vergleich/Wertung

3.2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände – Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

3.2.2.1. HR

3.2.2.2. STR

3.2.2.3. IFRS

3.2.2.4. Vergleich/Wertung

3.2.3. Wertpapiere

3.2.3.1. HR

3.2.3.2. STR

3.2.3.3. IFRS

3.2.3.4. Vergleich/Wertung

3.2.4. Liquide Mittel – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

3.2.4.1 HR

3.2.4.2. STR

3.2.4.3. IFRS

3.2.4.4. Vergleich/Wertung

3.3. Eigenkapital

3.3.1. HR

3.3.2 STR

3.3.3. IFRS

3.3.4. Vergleich/Wertung

3.4. Rückstellungen

3.4.1. HR

3.4.2. STR

3.4.3. IFRS

3.4.4. Vergleich/Wertung

3.5. Verbindlichkeiten

3.5.1. HR

3.5.2. STR

3.5.3. IFRS

3.5.4. Vergleich/Wertung

3.6. Latente Steuern

3.6.1. HR

3.6.2. STR

3.6.3. IFRS

3.6.4. Vergleich/Wertung

4. Schlussfolgerungen

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Bachelorthesis hat das Ziel, die wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen dem deutschen Handelsrecht (BilMoG), dem deutschen Steuerrecht und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) systematisch aufzuzeigen und zu diskutieren, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Regelungsansätze zu verdeutlichen.

  • Grundlagen der deutschen und internationalen Rechnungslegung
  • Vergleichende Analyse der Bewertung von Anlagevermögen
  • Vergleichende Analyse der Bewertung von Umlaufvermögen
  • Analyse von Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
  • Diskussion latenter Steuern und bilanzpolitischer Spielräume

Auszug aus dem Buch

3.1.1.1. HR

Bei der Bewertung von imm. VG muss zwischen selbst geschaffenen und entgeltlich erworbenen imm. VG differenziert werden. Grundsätzlich besteht für selbst geschaffene imm. VG ein Aktivierungswahlrecht (§ 248 (2) S. 1 HGB). Dafür dürfen bestimmte Werte wie selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare imm. VG des Anlagevermögens nicht in die Bewertung aufgenommen werden (§ 248 (2) S. 2 HGB). Die Erstbewertung von selbst geschaffenen imm. VG erfolgt mit den Herstellungskosten (§ 253 (1) S. 1 HGB).19 Für Entwicklungskosten besteht ein Ansatzwahlrecht, wenn sie die Merkmale eines Vermögensgegenstandes erfüllen, sie einzeln verwertbar sind und die immateriellen Posten auf Dritte übertragen werden können.20 Bei Inanspruchnahme des Aktivierungswahlrechts sind Einzel- und produktionsbedingte Gemeinkosten der Entwicklungskosten aktivierungsfähig. Ebenfalls liegt für allgemeine Verwaltungskosten ein Ansatzwahlrecht vor.21 Für Forschungskosten hingegen besteht ein Aktivierungsverbot. Können Forschungs- und Entwicklungskosten nicht voneinander getrennt werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen (§ 255 (2)a HGB).22 Bei entgeltlich erworbenen imm. VG von Dritten besteht eine Bilanzierungspflicht. Sie sind vollständig mit den Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten (z.B. Anwaltsgebühren) zu aktivieren.23 Die Folgebewertung von selbst geschaffenen und entgeltlich erworbenen imm. VG erfolgt bei zeitlich begrenzter Nutzung durch planmäßige Abschreibungen (§ 253 (1) bzw. (3) HGB).24 Als Abschreibungsverfahren kommt die lineare oder degressive Methode zur Anwendung. Eine Leistungsabschreibung stellt sich als problematisch dar, denn der Nutzungsvorrat von Rechten ist meist nicht messbar. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung muss unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert vorgenommen werden. Bei vorübergehender Wertminderung besteht ein Abschreibungsverbot.25 Entfallen zu einem späteren Zeitpunkt die Wertminderungsgründe, so muss eine Zuschreibung bis zur Obergrenze der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgen.26 Beim entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen/Unternehmensteilen (derivativer Firmenwert) oder einem selbst geschaffenen Firmenwert (originärer Firmenwert) entsteht ein sogenannter “Goodwill“ (oder auch “Badwill“). Dieser immaterielle Wert ist die Differenz aus ertragsabhängigem Unternehmenswert (monetäre Anschaffungskosten) und den Zeitwerten aller Aktiva und Passiva.27 Originäre Firmenwerte (Bsp. Kundenstamm) unterliegen einem Ansatzverbot, da diese sich weder einzeln noch insgesamt selbstständig bewerten lassen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in das Thema der standardisierten Rechnungslegung und die Notwendigkeit des Vergleichs zwischen nationalen und internationalen Normen.

2. Grundlagen: Vorstellung der theoretischen Grundlagen des deutschen Handelsrechts, des Steuerrechts und der IFRS.

3. Bewertungsunterschiede zwischen HR, STR und IFRS: Detaillierte Analyse der Bewertung von Aktiva und Passiva unter den drei Regelwerken.

4. Schlussfolgerungen: Synthese der Ergebnisse und Diskussion über die Vor- und Nachteile sowie die zukünftige Entwicklung der Rechnungslegungsstandards.

Schlüsselwörter

Rechnungslegung, Handelsrecht, Steuerrecht, IFRS, BilMoG, Bewertung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Latente Steuern, Niederstwertprinzip, Aktivierungswahlrecht, Goodwill, Fair Value

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht und vergleicht die wesentlichen Bewertungsunterschiede in der Rechnungslegung zwischen dem deutschen Handelsrecht (BilMoG), dem deutschen Steuerrecht und den internationalen Standards (IFRS).

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Bilanzierung von Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und latenten Steuern.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Unterschiede in den Bewertungsansätzen aufzuzeigen, die Ursachen für diese Differenzen – begründet in den unterschiedlichen Zwecken der Rechnungslegung – zu analysieren und deren Auswirkungen zu diskutieren.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Vorgehensweise, basierend auf einer fundierten Literaturrecherche und dem Vergleich der einschlägigen Gesetze und Rechnungslegungsstandards.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse einzelner Bilanzposten, wobei jeweils HR, STR und IFRS gegenübergestellt werden, gefolgt von einer kritischen Wertung der jeweiligen Unterschiede.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Rechnungslegung, Handelsrecht, Steuerrecht, IFRS, Bewertung, Niederstwertprinzip und Fair Value.

Wie unterscheidet sich die Bewertung von Rückstellungen zwischen den Systemen?

Das HR folgt dem Vorsichtsprinzip und Höchstwertprinzip, während das Steuerrecht strengere Regeln zur steuerlichen Abzinsung vorschreibt. Die IFRS hingegen fordern eine Bewertung zum bestmöglichen Schätzwert, wobei unternehmensindividuelle Zinssätze eine Rolle spielen.

Warum ist eine einheitliche Rechnungslegung nach Ansicht des Autors derzeit schwierig?

Der Autor stellt fest, dass eine Vereinheitlichung aufgrund der sehr unterschiedlichen Zielsetzungen der verschiedenen Adressatengruppen – wie Gläubigerschutz im HR vs. Anlegerschutz in den IFRS – gegenwärtig nicht realisierbar ist.

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Details

Title
Wesentliche Bewertungsunterschiede zwischen deutschem Handelsrecht (BilMoG), deutschem Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)
College
University of Applied Sciences Südwestfalen in Iserlohn
Grade
1,7
Author
Andreas Lenz (Author)
Publication Year
2013
Pages
57
Catalog Number
V266472
ISBN (eBook)
9783656588313
ISBN (Book)
9783656588320
Language
German
Tags
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz International Financial Reporting Standards Bewertung Bilanzierung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Andreas Lenz (Author), 2013, Wesentliche Bewertungsunterschiede zwischen deutschem Handelsrecht (BilMoG), deutschem Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/266472
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