Die supranationale Union der EU, die durch den EUV und den AEUV gem. Art 1 EUV als Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft erschaffen worden ist, benötigt bestimmte Organe die für sie handeln. Gem. Art. 47 EUV besitzt die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit, und gem. Art. 13 Abs 1 EUV einen institutionellen Rahmen. Der „Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung“ in Art. 5 Abs 1 EUV hat 2 Ausprägungen: Die „Verbandskompetenz“, demnach darf die EU nur dann handeln, wenn die Mitgliedsstaaten ihr für dieses Handeln die Kompetenz übertragen haben gem. Art. 4 und 5 Abs 1 EUV. Die „Organkompetenz“, regelt in Art. 13 Abs 2 EUV, dass sich die Befugnisse der Organe auf jene beschränken, die ihnen in den Verträgen zugeteilt worden sind. Gem. Art. 13 Abs 1 EUV hat die Europäische Union folgende Organe: Den Europäische Rat, den Rat, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und den Rechnungshof. Ergänzend gibt es noch den Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), den Ausschuss der Regionen (ADR), die gem. Art 13 Abs 4 EUV dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission beratend zur Seite stehen und gem. Art. 282 AEUV das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Zusätzlich gibt es noch die Europäische Investitionsbank gem. Art. 308 AEUV. (vgl. Arndt/Fischer/Fetzer 2010, S. 19) Eine singuläre Regierung der Europäischen Union gibt es nicht. Man spricht hier eher von Regierungsfunktionen, die sich auf die Kommission, den Rat und den Europäischen Rat aufteilen. (vgl. Hartmann 2009, S. 59 f.)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Europäische Rat
2.1. Zusammensetzung
2.1.1. Der/die PräsidentIn des Europäischen Rates
2.2. Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Rates
2.3. Beschlussfassung im Europäischen Rat
3. Der Rat
3.1. Zusammensetzung
3.1.1. Ratsvorsitz
3.2. Aufgaben und Befugnisse des Rates
3.3. Beschlussfassung im Rat
4. Die Kommission
4.1. Zusammensetzung
4.1.1. Der/die KommissionspräsidentIn
4.2. Aufgaben und Befugnisse der Kommission
4.3. Beschlussfassung in der Kommission
5. Das Europäische Parlament
5.1. Zusammensetzung
5.1.1. Der/die ParlamentspräsidentIn
5.2. Aufgaben und Befugnisse des Parlaments
5.3. Beschlussfassung im Parlament
6. Der Europäische Gerichtshof
6.1. Organisation des Europäischen Gerichtshofs
6.1.1. Der Gerichtshof
6.1.2. Das Gericht
6.1.3. Das Fachgericht
6.2. Aufgaben und Zuständigkeitsverteilungen
6.2.1. Aufgaben
6.2.2. Zuständigkeitsverteilung
7. Die Europäische Zentralbank
7.1. Aufgaben der EZB.
7.2. Entscheidungsgremien der EZB.
8. Der Europäische Rechnungshof
8.1. Aufgaben des Europäischen Rechnungshofes
9. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die institutionelle Struktur der Europäischen Union detailliert darzulegen, indem die verschiedenen Organe, ihre spezifische Zusammensetzung sowie ihre jeweiligen Funktionen und Entscheidungsprozesse analysiert werden. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit dem Zusammenspiel dieser Institutionen innerhalb des rechtlichen Rahmens der EU und schließt mit einer kritischen Reflexion über deren demokratische Legitimation.
- Struktur und Kompetenzen des Europäischen Rates
- Die Rolle und Beschlussfassung innerhalb des Rates
- Aufgabenbereiche der Europäischen Kommission
- Gesetzgebungsverfahren und Befugnisse des Europäischen Parlaments
- Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof
- Funktionen der Europäischen Zentralbank und des Rechnungshofes
Auszug aus dem Buch
3. Der Rat
Art. 16 Abs. 2 EUV: „Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaats verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben.“ Im Rat sitzen nur mitgliedsstaatliche Vertreter, die primär nationale Interessen wahrnehmen. (vgl. Pollak/Slominski 2006, S. 74) Die Ratsmitglieder sind ihren Regierungen gegenüber weisungsgebunden und müssen sich für die Entscheidungen des Rates ihren Mitgliedsstaaten gegenüber rechtfertigen. (vgl. Arndt/Fischer/Fetzer 2010, S. 23) Es muss also zu einem international akzeptierten Konsens kommen, der auch innenpolitisch vertreten werden kann. (vgl. Hartmann 2009, S. 101) Deshalb ist die Beschlussfassung im Rat oftmals schwierig, was jedoch kein Nachteil ist, denn dadurch wir der Rat zumindest indirekt demokratisch legitimiert.
Gem. Art. 16 Abs 6 EUV tagt er als Rat für "Allgemeine Angelegenheiten" wenn er sich je nach Fachgebiet aus den zuständigen Fachministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt und als Rat für „Auswärtige Angelegenheiten“, wenn er die Kontinuität des auswärtigen Handelns der EU nach den Vorgaben des Europäischen Rates sicherstellt. (vgl. Arndt/Fischer/Fetzer 2010, S. 23)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union und definiert den institutionellen Rahmen sowie den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung.
2. Der Europäische Rat: Das Kapitel beschreibt das politische Leitorgan der EU, seine Zusammensetzung durch Staats- und Regierungschefs und seine Funktion bei der Festlegung politischer Zielvorstellungen.
3. Der Rat: Hier wird die Zusammensetzung des Rates auf Ministerebene thematisiert sowie dessen Rolle als Gesetzgeber und Koordinator der Politik der Mitgliedstaaten.
4. Die Kommission: Dieses Kapitel behandelt die Aufgaben der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge und ihr Initiativrecht im legislativen Prozess.
5. Das Europäische Parlament: Die Ausführungen konzentrieren sich auf die demokratische Vertretung der Unionsbürger, das Gesetzgebungsverfahren und die Kontrollbefugnisse des Parlaments.
6. Der Europäische Gerichtshof: Es wird die Organisation der rechtsprechenden Gewalt der EU sowie deren Zuständigkeit bei der Auslegung und Anwendung des Unionsrechts erläutert.
7. Die Europäische Zentralbank: Dieses Kapitel erklärt die Unabhängigkeit der EZB, ihre Rolle im Europäischen System der Zentralbanken und ihre Zuständigkeit für die Geldpolitik.
8. Der Europäische Rechnungshof: Die Arbeit beschreibt hier die Aufgabe des Rechnungshofes, die Finanzen der Union zu prüfen und die korrekte Verwendung der Steuereinnahmen zu kontrollieren.
9. Fazit: Das abschließende Kapitel reflektiert kritisch über die demokratische Legitimation der EU-Organe und die Herausforderungen im Vergleich zu Nationalstaaten.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Institutionen, Europäischer Rat, Rat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, EZB, Rechnungshof, Gesetzgebung, Unionsrecht, Kompetenzen, Demokratiedefizit, Vertrag über die Europäische Union, AEUV
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine umfassende Übersicht über die institutionelle Architektur der Europäischen Union, indem sie die einzelnen Organe und deren rechtliche sowie funktionale Ausgestaltung analysiert.
Welche sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Zusammensetzung, die spezifischen Aufgaben, Befugnisse und die jeweiligen Beschlussfassungsverfahren der sieben wichtigsten Organe der EU.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, ein Verständnis für das Zusammenwirken der EU-Institutionen zu vermitteln und kritisch zu hinterfragen, wie es um deren demokratische Legitimation steht.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine fundierte Literaturanalyse, die auf den EU-Verträgen (EUV, AEUV) sowie einschlägiger rechts- und politikwissenschaftlicher Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich kapitelweise in die Analyse der einzelnen Organe, von der Kommission und dem Rat bis hin zu den Kontroll- und Finanzinstitutionen der Union.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Europäische Union, Institutionelle Architektur, Gesetzgebung, Kompetenzen, Rechtsprechung und Demokratiedefizit charakterisiert.
Welche besondere Rolle nimmt der Europäische Rat ein?
Der Europäische Rat fungiert als das politische Leitorgan der EU, das die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten festlegt, ohne jedoch selbst am legislativen Prozess beteiligt zu sein.
Warum wird im Fazit das Thema "Demokratiedefizit" diskutiert?
Das Fazit beleuchtet die Kritik, dass die EU-Institutionen im Vergleich zu nationalen Regierungen ein Demokratiedefizit aufweisen könnten, da eine direkte parlamentarische Kontrolle oder eine gesamteuropäische Öffentlichkeit nur eingeschränkt existiert.
- Quote paper
- Sebastian Lindinger (Author), 2012, Die institutionelle Architektur der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/266429