Der elektronische Wecker lässt uns rechtzeitig aufstehen, die Kaffeemaschine hilft
beim wach werden, das Auto bringt uns zur Arbeit und das Fernsehen dient zur Entspannung
am Abend. Längst sind die Errungenschaften der Wissenschaft in allen
Lebensbereichen zu finden. Risiken, Chancen und die rasanten Entwicklungen der
Wissenschaft wecken das Bedürfnis der Gesellschaft über Neuerungen informiert zu
werden. Die Hauptbezugsquelle der Gesellschaft stellt hierbei der Journalismus dar.
Demnach haben wissenschaftliche Themen eine starke Präsenz in allen Medien (vgl.
Schäfer 2007: 10). Aufgrund der hohen Relevanz für die Öffentlichkeit, ist es erforderlich
die Funktionen und Ausprägungen des Wissenschaftsjournalismus näher zu
betrachten. In der vorliegenden Arbeit werden deshalb drei einschlägige Theorien
zum Wissenschaftsjournalismus analysiert und miteinander verglichen. Es soll herausgearbeitet
werden, welche Erklärungskraft die einzelnen Theorien besitzen und
was es noch zu erforschen gilt. Zunächst werden die wichtigsten Begriffe zum Thema
erläuter. Systemtheoretische Grundlagen stellen den Ausganspunkt der Arbeit
dar. Es folgen Definitionen der Begriffe Öffentlichkeit, Journalismus und Wissenschaftsjournalismus.
Die Definitionen dienen zum besseren Verständnis der Theorien,
die im dritten Kapitel vorgestellt werden. Die Reihenfolge der erläuterten Theorien
erfolgt chronologisch. Zunächst wird das Paradigma der Wissenschaftspopularisierung
beschrieben. Es folgt das Paradigma Medialisierung. Als drittes wird das
Modell der Wissenskulturen vorgestellt. Im vierten Kapitel folgt die Gegenüberstellung
der Theorien. Mit dem Fazit im fünften Kapitel wird die Arbeit abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Systemtheoretische Grundlagen
2.2 Öffentlichkeit
2.3 Journalismus
2.4 Wissenschaftsjournalismus
3. Theorien zum Wissenschaftsjournalismus
3.1 Das Paradigma Wissenschaftspopularisierung
3.2 Das Paradigma Medialisierung
3.3 Das Modell der Wissenskulturen
4. Gegenüberstellung der Theorien
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der elektronische Wecker lässt uns rechtzeitig aufstehen, die Kaffeemaschine hilft beim wach werden, das Auto bringt uns zur Arbeit und das Fernsehen dient zur Ent- spannung am Abend. Längst sind die Errungenschaften der Wissenschaft in allen Lebensbereichen zu finden. Risiken, Chancen und die rasanten Entwicklungen der Wissenschaft wecken das Bedürfnis der Gesellschaft über Neuerungen informiert zu werden. Die Hauptbezugsquelle der Gesellschaft stellt hierbei der Journalismus dar. Demnach haben wissenschaftliche Themen eine starke Präsenz in allen Medien (vgl. Schäfer 2007: 10). Aufgrund der hohen Relevanz für die Öffentlichkeit, ist es erfor- derlich die Funktionen und Ausprägungen des Wissenschaftsjournalismus näher zu betrachten. In der vorliegenden Arbeit werden deshalb drei einschlägige Theorien zum Wissenschaftsjournalismus analysiert und miteinander verglichen. Es soll her- ausgearbeitet werden, welche Erklärungskraft die einzelnen Theorien besitzen und was es noch zu erforschen gilt. Zunächst werden die wichtigsten Begriffe zum The- ma erläuter. Systemtheoretische Grundlagen stellen den Ausganspunkt der Arbeit dar. Es folgen Definitionen der Begriffe Öffentlichkeit, Journalismus und Wissen- schaftsjournalismus. Die Definitionen dienen zum besseren Verständnis der Theo- rien, die im dritten Kapitel vorgestellt werden. Die Reihenfolge der erläuterten Theo- rien erfolgt chronologisch. Zunächst wird das Paradigma der Wissenschaftspopulari- sierung beschrieben. Es folgt das Paradigma Medialisierung. Als drittes wird das Modell der Wissenskulturen vorgestellt. Im vierten Kapitel folgt die Gegenüberstel- lung der Theorien. Mit dem Fazit im fünften Kapitel wird die Arbeit abgeschlossen.
2. Begriffsdefinitionen
Begriffe die in der vorliegenden Arbeit häufig verwendet werden und keiner allgemeinen Definition unterliegen, sollen im Folgenden erläutert werden. Es handelt sich insbesondere um Funktionssysteme, weshalb die Erklärung systemtheoretischer Grundlagen an den Anfang gestellt ist.
2.1 Systemtheoretische Grundlagen
Systemtheoretiker interessieren sich „nicht primär dafür, was ein […] Individuum in einer Gesellschaft tut, wie es handelt und entscheidet, sondern wie auf einer überge- ordneten Ebene verschiedene soziale Systeme (wie z.B. Wirtschaft und Politik) un- terschiedliche Funktionen für die Gesellschaft erfüllen“ (Löffelholz et al. 2004: 181). Systembildung dient nach der funktional-strukturellen Systemtheorie Luhmanns (1981) zur Ermöglichung sozialer Ordnung (vgl. Luhmann nach Kohring 2005: 246). Dies geschieht durch die Reduktion von Komplexitäten die in einem System statt findet (ebd). Grundsätzlich unterscheidet man in jeder Systemtheorie zwischen Sys- temen und ihren Umwelten (vgl. Kohring 2004: 186). Diese Grenzziehung ermög- licht den Systemen die Gestaltung einer Eigenkomplexität, womit die Weltkomplexi- tät auf spezielles reduziert wird (vgl. Kohring 2005: 246f.). Aus einer großen Welt- komplexität werden damit viele kompaktere Systemprobleme (ebd). Durch die stei- gende Anzahl und Komplexität der Themen kommt es zur Ausdifferenzierung von Teilsystemen, welche sich noch weiter spezialisieren (vgl. Kohring 2005: 245). Im Folgenden werden die Systeme Öffentlichkeit, Journalismus und Wissenschaftsjour- nalismus erläutert, wobei Wissenschaftsjournalismus ein Teilsystem des Systems Journalismus darstellt.
2.2 Öffentlichkeit
Der Begriff der Öffentlichkeit ist allgegenwärtig, häufig ist von öffentlicher Akzeptanz oder öffentlicher Meinung die Rede (vgl. Gerhards/Neidhardt 1991: 74). „Der Begriff Öffentlichkeit umfasst hierbei das gesamte nicht-wissenschaftliche (Laien-) Publikum“ (Kohring 2005: 71).
Auch Wissenschaftler beschäftigen sich zunehmen mit dem Begriff der Öffentlichkeit und die Definitionen des Begriffs sind vieldeutig (ebd). Vor allem soziale Entwicklungen führen dazu, dass immer wieder neu über Öffentlichkeit nachgedacht wird (vgl. Plake et al. 2001: 14). Laut Plake et al. (2001: 18f.) kann zwischen drei Bedeutungsebenen des Öffentlichkeitsbegriffs unterschieden werden:
- Vorgänge die dem allgemeinen Interesse entsprechen. Hierbei handelt es sich um Ereignisse die ein bestimmtes Publikum ansprechen, zum Beispiel die akademische Öffentlichkeit. Um Öffentlichkeit handelt es sich, wenn nie- mand daran gehindert werden kann, diesen Vorgängen beizuwohnen.
- Kommunikation die sich an alle richtet. Auch hier bedeutet Öffentlichkeit die Unausschließbarkeit von Publikum. Es existiert keinerlei Beschränkung des Zuhörerkreises.
- Und die Zugangsoffenheit von Räumen und Plätzen. Es handelt sich hierbei um Orte, zu denen jeder Zugang hat. (vgl. Plake et al. 2001: 18f) Für diese Arbeit ist in erster Linie der Öffentlichkeitsbegriff der Kommunikationse- bene relevant.
Grundlegend lässt sich Öffentlichkeit am besten daran verdeutlichen was sie nicht ist: Privat, geschlossen und geheim. Öffentlichkeit ist demnach offen bzw. öffentlich (ebd). Gerhards/Neidhardt (1991: 73) definieren Öffentlichkeit wie folgt: „Unter Öffentlichkeit wird ein ausdifferenziertes Kommunikationssystem verstanden, dessen Funktion darin besteht, zwischen den Meinungen und Interessen der Bürger und der kollektiven Akteure einer Gesellschaft einerseits und dem politischen System andererseits zu vermitteln“ (Gerhards/Neidhardt 1991: 73).
Auf ähnliche Weise beschreibt Kohring (2005: 260) die Öffentlichkeit als ein auto- nomes gesellschaftliches Funktionssystem. Die Funktion des Öffentlichkeitssystems besteht jedoch anders als bei Gerhards/Neidhardt (1991: 74f.) nicht primär in der Vermittlung, sondern viel mehr in der Beobachtung und Kommunikation von Inter- dependenzen in einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft die für die Ausbil- dung von gesellschaftlichen Umwelterwartungen relevant sind (ebd). Nötig ist das Öffentlichkeitssystem, da nur so eine Meinungsbildung möglich ist, die nicht alleine auf den Selbstbeobachtungen der jeweiligen Systeme beruht (ebd). Die große Gemeinsamkeit der meisten Begriffsdefinitionen von Öffentlichkeit, liegt in der Kommunikation. Öffentliche Kommunikation wird in dieser Arbeit anhand von Wissenschaftsjournalismus näher betrachtet.
2.3 Journalismus
Durch den Artikel 51 im Grundgesetz ist es insbesondere mit Hilfe journalistischer Berichterstattung möglich, öffentliche Diskussionen über politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Themen unzensiert zu führen und somit die Demokratie zu stär- ken. Daher hat der Journalismus in einer demokratischen Republik wie Deutschland einen hohen Stellenwert und stellt ein Interessantes Themengebiet für sozialwissen- schaftliche Untersuchungen dar. Der Journalismus wird in moderneren Theorien als autonomer Beobachter dargestellt, das heißt er ist in seiner Berichterstattung unab- hängig von anderen Systemen. Wie beim Begriff der Öffentlichkeit, gibt es auch für den Journalismus eine Vielzahl an Definitionen. Meier (2007: 13) definiert Journa- lismus wie folgt: „Journalismus recherchiert, selektiert und präsentiert Themen, die neu, faktisch und relevant sind. Er stellt Öffentlichkeit her, indem er die Gesellschaft beobachtet, diese Beobachtung über periodische Medien einem Massenpublikum zur Verfügung stellt und dadurch eine gemeinsame Wirklichkeit konstruiert. Die kon- struierte Wirklichkeit bietet Orientierung in einer komplexen Welt“ (Meier 2007:13). Ander als bei Meier (2007) stellt der Journalismus bei Kohring (2005: 255) Öffent- lichkeit nicht her, sondern stellt selbst das wichtigste Leistungssystem des Funktions- systems Öffentlichkeit dar. „Journalismus reduziert die Komplexität der möglichen Ereignisse unter dem Gesichtspunkt, ob sie zur Ausbildung von gegenseitigen gesell- schaftlichen Umwelterwartungen beitragen können“ (Kohring 2005:255).
Die Themenauswahl im Journalismus geschieht meist unter Berücksichtigung der Aktualität des Ereignisses (vgl. Kohring 2005: 268). Journalistische Aktualität be- steht aus Neuigkeit und Relevanz (ebd). „Die journalistische (öffentliche) Relevanz von Ereignissen bemisst sich nach ihrer vermuteten Irritationskraft f ü r ihre gesell-
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“ (Grundgesetzbuch Artikel 5).
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