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Videografie von Versammlungen. Eine zulässige Maßnahme?

Title: Videografie von Versammlungen. Eine zulässige Maßnahme?

Elaboration , 2012 , 10 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Christian Demir (Author)

Law - Public Law / Administrative Law

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Summary Excerpt Details

Seit der Einführung des Vermummungsverbots für Versammlungsteilnehmer im Jahr 1989 wurde gleichzeitig auch die Videoaufzeichnung von Versammlungen gesetzlich geregelt .
Dabei handelt es sich um eine polizeiliche Maßnahme, die gewisse Grundrechte der Betroffenen tangieren kann.
Daher ist das zentrale Ziel dieser Hausarbeit sich mit der Fragestellung zu befassen ob die Videografie von Versammlungen eine zulässige Maßnahme darstellt.
Weitergehend ist es natürlich wichtig zu erläutern, welche Ansprüche an dieser Maßnahme gestellt sind und wie mit den gewonnenen Daten umzugehen ist.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Schutzbereich und Grundrechte

C. Eingriffsermächtigung

D. Speicherung und Verwendung der gewonnenen Daten

E. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Hausarbeit untersucht die verfassungsrechtliche und gesetzliche Zulässigkeit der polizeilichen Videoaufzeichnung von Versammlungen unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes zwischen Gefahrenabwehr und dem Schutz der Grundrechte der Versammlungsteilnehmer.

  • Verfassungsrechtliche Einordnung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei Videoüberwachungen
  • Anwendung von Versammlungsgesetz (VersG) versus Polizeigesetz (PolG)
  • Voraussetzungen und Grenzen der Datenaufbewahrung und -verwendung

Auszug aus dem Buch

C. Eingriffsermächtigung

Nach Art. 8 II GG heißt es, dass ein Eingriff auf dieses Recht bei Versammlungen unter freiem Himmel durch ein anderes Gesetz oder aufgrund eines anderen Gesetzes möglich ist.

Als präventive Maßnahme könnte daher § 15 PolG möglich sein. Demnach dürfen Ansammlungen von Personen videografisch aufgezeichnet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Eine Ansammlung ist ein zufälliges Zusammentreffen von Personen. Als Beispiel wäre hier das Zusammentreffen einer Gruppe Schaulustiger bei einem Unfall zu nennen oder das Feiern einer Party mit kommerziellem Hintergrund (Loveparade). Die Definitionen von Ansammlungen und Versammlungen gehen also auseinander. Dies resultiert aus der Tatsache, dass die Versammlung besonders geschützt ist. Der § 15 PolG ist hier also nicht anwendbar, da es sich bei Ansammlungen nicht um eine Meinungsäußerung Gleichgesinnter handelt.

Des Weiteren ist die Einschreitschwelle für Maßnahmen aus dem PolG zu niedrig. Das Versammlungsrecht fordert in diesem Punkt eine erhebliche Gefahr für ein Einschreiten, dies ist für Maßnahmen des PolG nicht notwendig. Durch das PolG könnte daher zu leicht in das Recht auf Versammlung eingegriffen werden. Vor allem aber ist hier zu beachten, dass das PolG nicht dafür vorgesehen ist in das Versammlungsrecht einzuschreiten, dies ist aus § 7 PolG entnehmbar. Dieser nennt den Art. 8 I GG nämlich nicht.

Daher könnten hier § 12a i.V.m. § 19a VersG anwendbar sein. Nach § 12a I VersG darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die erhebliche Gefahr ist der mögliche Schadenseintritt für ein besonders bedeutsames Rechtsgut, wie der Bestand des Staates, Leib, Leben oder Freiheit. Als tatsächliche Anhaltspunkte sind Informationen, die über eine Vermutung hinausgehen, gemeint. Nach dieser Gefahrenprognose muss eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts gemacht werden. Erst wenn die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, ist die Maßnahme gerechtfertigt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Videoüberwachung von Versammlungen ein und definiert das Ziel der Arbeit, die Zulässigkeit dieser Maßnahme kritisch zu prüfen.

B. Schutzbereich und Grundrechte: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und analysiert, inwiefern Videografie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Teilhabe an der Meinungsbildung tangiert.

C. Eingriffsermächtigung: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen für Videoaufzeichnungen untersucht, wobei insbesondere die Abgrenzung zwischen dem Polizeigesetz und dem Versammlungsgesetz sowie die hohen Anforderungen an die Gefahrenprognose im Fokus stehen.

D. Speicherung und Verwendung der gewonnenen Daten: Dieses Kapitel beschreibt die rechtlichen Vorgaben für die Aufbewahrung und Löschung von Bildaufzeichnungen sowie die Bedingungen für deren Verwendung in Strafverfahren.

E. Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass die Videografie von Versammlungen hohe Hürden für die Polizei setzt und eine sorgfältige Einzelfallprüfung erfordert, um die demokratische Ausübung der Versammlungsfreiheit nicht zu gefährden.

Schlüsselwörter

Versammlungsrecht, Videografie, Versammlungsfreiheit, Grundrechte, Art. 8 GG, Eingriffsermächtigung, Polizeigesetz, Versammlungsgesetz, Gefahrenabwehr, Gefahrenprognose, informationelle Selbstbestimmung, Überwachungsmaßnahme, öffentliche Sicherheit, Demonstrationen, Datenverarbeitung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und den gesetzlichen Voraussetzungen für die polizeiliche Videoüberwachung von Versammlungen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind das Versammlungsrecht gemäß Art. 8 GG, die Eingriffsbefugnisse durch das Polizeigesetz und Versammlungsgesetz sowie der Schutz der informationellen Selbstbestimmung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist zu klären, ob und unter welchen strengen Voraussetzungen die Videografie von Versammlungen eine rechtlich zulässige polizeiliche Maßnahme darstellt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse von Gesetzestexten (GG, PolG, VersG, StPO) und die Auswertung einschlägiger Rechtsprechung sowie verfassungsrechtlicher Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Eingriffsmöglichkeiten in das Versammlungsrecht, die rechtliche Abgrenzung zur Ansammlung sowie die Voraussetzungen für die Speicherung und spätere Verwendung der erhobenen Daten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Versammlungsfreiheit, Gefahrenprognose, informationelle Selbstbestimmung, repressive Eingriffsgrundlage und Verhältnismäßigkeit.

Warum ist das Polizeigesetz laut dieser Arbeit für Versammlungen oft nicht anwendbar?

Das Polizeigesetz greift bei "Ansammlungen", während das Versammlungsrecht speziell für "Versammlungen" gilt, die einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, da sie der öffentlichen Meinungsbildung dienen.

Was versteht man unter einer "erheblichen Gefahr" im Kontext des VersG?

Eine erhebliche Gefahr liegt vor, wenn ein möglicher Schadenseintritt für ein besonders bedeutsames Rechtsgut, wie Leib, Leben oder den Bestand des Staates, droht und eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts gegeben ist.

Wie unterscheidet sich die Videografie in geschlossenen Räumen von der unter freiem Himmel?

Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen speziellen verfassungsrechtlichen Schranken, während Maßnahmen in geschlossenen Räumen in der Literatur umstritten sind, da die explizite Schranke des Art. 8 II GG hier formal nicht greift.

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Details

Title
Videografie von Versammlungen. Eine zulässige Maßnahme?
College
University of Applied Sciences Bielefeld
Grade
2,0
Author
Christian Demir (Author)
Publication Year
2012
Pages
10
Catalog Number
V264100
ISBN (eBook)
9783656533764
ISBN (Book)
9783656538271
Language
German
Tags
videografie versammlungen eine maßnahme
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christian Demir (Author), 2012, Videografie von Versammlungen. Eine zulässige Maßnahme?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/264100
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