Die Ökonomie verändert sich immer schneller und durch den Wandel eröffnen sich auch der Wirtschaftskriminalität ständig neue Chancen. So haben beispielsweise die wirtschaftlichen und politischen Umstrukturierungen der EU ganz offensichtlich die Gründung von „ Scheinfirmen“ begünstigt. Ein deutliches Beispiel liefert der technologische Wandel: Innerhalb kurzer Zeit hat sich das Online-Banking von der Hightech Funktion zu einem selbstverständlichen Arbeitsmittel im Geschäftsalltag entwickelt. Aber wie viele Unternehmen sind sich der Gefahr bewusst, dass ihre Kontodaten leicht für externe zugänglich sind?
Wirtschaftskriminalität ist zu einem regelrechten Geschäftszweig geworden, strukturelle Veränderungen in verschiedenen Unternehmensbereichen,sowie sich neu ordnende Geschäftsfelder schaffen neue Anreize und Gelegenheiten für wirtschaftskriminelle Handlungen – Wissenschaftler analysieren sie, Ermittlungsbeamte versuchen sie aufzudecken und Juristen kämpfen gegen sie an. Aber alle beschäftigen sich mehr mit der Bewältigung der Folgen als mit der Vermeidung der Ursachen.
Veröffentlichungen zu diesem Thema basieren meist auf dem gleichen Muster: Nach jedem großen Wirtschaftlichen Skandal werden der Tathergang und die Biographie des Täters analysiert. Praktische Empfehlungen wie vermeintliche Risiken bei dem alltäglichen Unternehmenszyklus eingegrenzt bzw. bekämpft werden können geben die Autoren kaum.
Die folgende Arbeit erläutert neben den häufig auftretenden Formen der Wirtschaftskriminalität vor allem die Verluste und Auswirkungen auf das Unternehmen sowie den Staat selbst.Anhand eindrucksvoller Fallbeispiele aus der Praxis werden die gravierenden Sicherheitslücken besonders in den Klein und Mittelständigen Unternehmen aufgezeigt und Mittel zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität erörtert. Besonderer Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Wirtschaftskriminalität im Handel bzw. Konsumgüterbranche. Die Arbeit endet mit einer kurzen Zusammenfassung und zugleich Stellungnahme der gewonnen Resultate.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2.0 Grundlagen der Wirtschaftskriminalität
2.1 Begriff der Wirtschaftskriminalität
2.2 Formen der Wirtschaftskriminalität
2.2.1 Betrug
2.2.2 Korruption
2.3 Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
2.4 Bedeutung der Wirtschaftskriminalität für Klein- und Mittelgroße Unternehmen
3. Wirtschaftskriminalität bei Handel-und-Konsumgüterunternehmen
3.1 Fallbeispiel Karussellgeschäft ( Missing Trader)
3.2 Fallbeispiel Schneeballsystem.
3.3 Handlungsempfehlung
4.0 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Ökonomie verändert sich immer schneller und durch den Wandel eröffnen sich auch der Wirtschaftskriminalität ständig neue Chancen. So haben beispielsweise die wirtschaftlichen und politischen Umstrukturierungen der EU ganz offensichtlich die Gründung von „ Scheinfirmen“ begünstigt. Ein deutliches Beispiel liefert der technologische Wandel: Innerhalb kurzer Zeit hat sich das Online-Banking von der Hightech Funktion zu einem selbstverständlichen Arbeitsmittel im Geschäftsalltag entwickelt. Aber wie viele Unternehmen sind sich der Gefahr bewusst, dass ihre Kontodaten leicht für externe zugänglich sind ?
Wirtschaftskriminalität ist zu einem regelrechten Geschäftszweig geworden, strukturelle Veränderungen in verschiedenen Unternehmensbereichen,sowie sich neu ordnende Geschäftsfelder schaffen neue Anreize und Gelegenheiten für wirtschaftskriminelle Handlungen – Wissenschaftler analysieren sie, Ermittlungsbeamte versuchen sie aufzudecken und Juristen kämpfen gegen sie an. Aber alle beschäftigen sich mehr mit der Bewältigung der Folgen als mit der Vermeidung der Ursachen.
Veröffentlichungen zu diesem Thema basieren meist auf dem gleichen Muster: Nach jedem großen Wirtschaftlichen Skandal werden der Tathergang und die Biographie des Täters analysiert. Praktische Empfehlungen wie vermeintliche Risiken bei dem alltäglichen Unternehmenszyklus eingegrenzt bzw. bekämpft werden können geben die Autoren kaum.
Die folgende Arbeit erläutert neben den häufig auftretenden Formen der Wirtschaftskriminalität vor allem die Verluste und Auswirkungen auf das Unternehmen sowie den Staat selbst.Anhand eindrucksvoller Fallbeispiele aus der Praxis werden die gravierenden Sicherheitslücken besonders in den Klein und Mittelständigen Unternehmen aufgezeigt und Mittel zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität erörtert. Besonderer Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Wirtschaftskriminalität im Handel bzw. Konsumgüterbranche. Die Arbeit endet mit einer kurzen Zusammenfassung und zugleich Stellungnahme der gewonnen Resultate.
2.0 Grundlagen der Wirtschaftskriminalität
Die Wirtschaftskriminalität steigt , in der heutigen Zeit geprägt von der Globalisation, wird der Begriff Wirtschaftskriminalität immer häufiger verwendet, sei es in dem Sprachgebrauch der Menschen oder auch das Thema von fachliterarischen Neuerscheinungen. Diese Art der Kriminalität kann eine fatale Auswirkung für das einzelne Unternehmen, aber auch für die Wirtschaft insgesamt haben.
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik 2010 des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden 102.813 Wirtschaftsstraftaten aufgezeichnet, das ist ein Wachstum von 1,5 % zum vorherigen Jahr 2009. Im Vergleich zu den gesamten registrierten Strafdelikten in der Bundesrepublik Deutschland mag es zwar den Schein erwecken, dass der Anteil der Strafdelikten mit wirtschaftlichen Hintergrund mit 1,7 % niedrig sei, jedoch ziehen diese 1,7 % einen finanziellen Schaden von knapp 4,66 Milliarden € mit sich.
„Die polizeilichen Daten geben das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wieder. In erster Linie sind es die Interessen lagen der Opfer, die zur Folge haben, dass nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Betroffene Unternehmen fürchten Image – und Reputationsverluste. Die interne Schadensbegrenzung steht oftmals noch an erster Stelle.“[1]
Vor indirekten Schäden fürchten sich die Unternehmen mehr, als vor finanziellen Verlusten. Indirekte Schäden sind Reputationsverluste und beeinträchtigte Beziehungen zu Behörden oder anderen Geschäftspartnern. Die Öffentlichkeit, Medien und Strafverfolgungsbehörden sind deutlich aufmerksamer geworden. Vor zehn Jahren waren es rund 10 % der Unternehmen, die von einem Reputationsverlust berichteten, in 2011 waren es bereits 40 % aller Unternehmen.
Es sind gigantische Beträge, die ein Unternehmen, eine Behörde oder der Staat selbst tragen muss. „ Man geht selbst bei einer vorsichtigen Schätzung davon aus, dass die direkten finanziellen Schäden für die Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland 2 Milliarden Euro jährlich deutlich übersteigen würde.“[2]
Der durchschnittliche Schaden pro privatwirtschaftlichen Unternehmen betrug, laut einer Befragung im Jahr 2011, knapp 8,39 Millionen Euro .Im Jahre 2009 lag der Schaden noch bei 5,57 Millionen Euro. Jedes zweite Unternehmen registriere im Jahr 2011 mindestens ein Strafdelikt mit Wirtschaftlichem Zusammenhang.
2.1 Begriff der Wirtschaftskriminalität
Zunächst ist die Frage zu klären, was unter dem Begriff der Wirtschaftskriminalität zu verstehen ist. Eine einheitliche und anerkannte Definition zu Wirtschaftskriminalität gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht, da es unterschiedliche kriminalpolitische Vorstellungen zu diesem Strafdelikt gibt, bietet das Strafkatalog des § 74 C I GVG eine gute Basis für die Definition. Sie beschreibt die Zuständigkeitszuweisung für die Wirtschaftsstrafkammer bei den Landgerichten.
und zeigt Strafbestände auf, die nur im Bereich des wirtschaftlichen Handelns vorkommen. Hierzu werden auch Delikte gezählt, die Professionalität in der Ausführung der Straftat fordern.
Die übliche Definition umschreibt die Wirtschaftskriminalität, als Summe der Straftaten, die in Unternehmen, an Unternehmen und durch die Unternehmen begangen werden. Die sozialwissenschaftliche Definition der Wirtschaftskriminalität besagt, dass es zwei Oberbegriffe in der Wirtschaftskriminalität gibt, zum einem von Konkurrenz-Unternehmen durchgeführte „Unternehmens- und Verbandskriminalität“( engl.“Corporate Crime“) und die Delikte, bei denen sich Mitarbeiter im beruflichen Umfeld persönlich bereichern, diese Straftat wird als „berufliche Kriminalität“ (engl.“Occuptional Crime“) bezeichnet.
Im Jahre 1939 präsentierte der Soziologe Edwin H. Sutherland seine Studie „White Collar Crime“ zum Thema Wirtschaftskriminalität. Sein Ziel war es zu erklären, dass die Wirtschaftskriminalität nicht nur bei den üblich auslösenden Faktoren wie Geldnot entsteht, sondern die Täter oftmals aus geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen kommen.
Es gelang E.Sutherland den Blick der Wirtschaftskriminalität zu erweitern. Doch diese Studie der „White Collar Crime“ ist heutzutage nicht mehr vertretbar.
Denn inzwischen stammen die Täter aus allen sozialen Schichten, wodurch sich das Handlungsmuster vielfältig weiterentwickelt. Die nachfolgend aufgeführte Grafik beschreibt Umstände, die Mitarbeiter &Unternehmen zu Wirtschaftskriminellen Handlungen führen.
[...]
[1] BKA – Pressemitteilung vom 07. September 2011
[2] PwC / Uni Halle-W., Wirtschaftskriminalität im öffentlichen Sektor 2010 – Auf der Spur von Korruption & Co, Seite 20