Am 10. März diesen Jahres äußerte sich der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Agenda 2010 und plädierte gleichzeitig für eine neue Agenda 2020. Er machte deutlich, dass die Agenda 2010 durchaus als Erfolg zu sehen ist. Dem Gedanken der Agenda 2020 folgen auch einige Forderungen an die zukünftige Handlungsweise der politischen Führung. Die Forderungen von Altkanzler Schröder beinhalten, dass Deutschland zukünftig in Bildung und Forschung investieren müsse um wirtschaftlich weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können. Gleichzeitig sprach er sich für die Migration aus. Seiner Meinung nach sollten Fachkräfte zur Prävention eines Mangels durch Migration gewonnen werden.
Folgt man dem Gedanken des ehemaligen Kanzlers, so wirft dies einige Fragen auf. Besonderes Augenmerk liegt auf der Forderung nach einer Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Dies soll den Fachkräftemangel, so zumindest meint dies Gerhard Schröder, in gewissem Maße auffangen. Die Frage nach der Machbarkeit klärt er nicht.
Im Folgenden soll also die Problematik geklärt werden, inwiefern Migranten einem Fachkräftemangel gegenwirken können. Besonderes Augenmerk soll dabei auf der rechtlichen Basis in Form des Aufenthaltsgesetzes liegen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthaltstitel
3.1 Befristete Aufenthaltserlaubnis
3.2 Niederlassungserlaubnis
3.3 Duldung
4. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern eine gezielte Migration vor dem Hintergrund der rechtlichen Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes dazu beitragen kann, einem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Machbarkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Fachkräfte bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland.
- Analyse des Fachkraft-Begriffs und des Phänomens Fachkräftemangel
- Untersuchung der verschiedenen Aufenthaltstitel im Aufenthaltsgesetz
- Bewertung der Arbeitsmarktzugänge für Migranten
- Herausarbeitung der Barrieren für eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung
Auszug aus dem Buch
3.1 Befristete Aufenthaltserlaubnis
Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist, wie der Name schon sagt, im Zeitraum der Erteilung streng reglementiert. Sie gliedert sich nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland. Diese werden im Folgenden aufgeführt, genauer erläutert und auf die Konsequenzen für die Migranten hingewiesen.
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung:
Um nach Deutschland aufgrund der Aufnahme einer Ausbildung migrieren zu können, müssen diverse Forderungen erfüllt werden. Das erste Ausschlusskriterium ist der Bildungsabschluss. Dieser muss die Befähigung zu einer akademischen Ausbildung nachweisen oder ein Berufsabschluss vorhanden sein. Im Einzelnen werden neben dem Studium an sich auch studienvorbereitenden Maßnahmen oder studienvorbereitende Sprachkurse, in Einzelfällen auch ohne dem Studium zum Ziel, als Zweck der Ausbildung angesehen. Weiterhin erhält ein Migrant eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Studienplatz. Die Befristung wird auf in der Regel ein Jahr, maximal jedoch zwei Jahre festgelegt. Ist der Studienabschluss noch nicht erreicht, wird dies verlängert. Eine Verlängerung ist auch dann möglich, wenn der Migrant nach erfolgreichem Studium einen Arbeitsplatz sucht. Gemäß § 17 des Aufenthaltsgesetzes, den sonstigen Aufenthaltszwecken, ist eine Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zur Aus- und Weiterbildung möglich. Dies bedarf jedoch der Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Neben der Ausbildung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich. Diese darf bei Studenten maximal 120 Tage pro Jahr nicht überschreiten, im Rahmen der Aus- und Weiterbildung liegt das Maximum bei zehn Stunden in der Woche.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Fachkräftemangels ein und beleuchtet die politische Forderung nach verstärkter Migration als Lösungsansatz.
2. Begriffsbestimmungen: In diesem Kapitel werden die Definitionen der Begriffe Fachkraft und Fachkräftemangel im Kontext der Bundesrepublik Deutschland sowie der geltenden Gesetzgebung kritisch diskutiert.
3. Das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthaltstitel: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Aufenthaltstitel (befristet, Niederlassungserlaubnis, Duldung) hinsichtlich ihrer rechtlichen Auswirkungen auf die Partizipation von Migranten am deutschen Arbeitsmarkt.
3.1 Befristete Aufenthaltserlaubnis: Hier werden die verschiedenen Zwecke der befristeten Aufenthaltserlaubnis (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, humanitäre Gründe) und deren eingeschränkte Eignung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels erläutert.
3.2 Niederlassungserlaubnis: Dieses Kapitel beschreibt die Voraussetzungen für den unbefristeten Aufenthaltstitel und bewertet dessen Eignung als Instrument zur langfristigen Fachkräftebindung.
3.3 Duldung: Hier wird erläutert, warum der Status der Duldung rechtlich keinen Aufenthaltstitel darstellt und Migranten in diesem Status keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, was sie für den Arbeitsmarkt irrelevant macht.
4. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die aktuelle Gesetzeslage die Bekämpfung des Fachkräftemangels durch Migration erschwert und fordert eine Anpassung der Rahmenbedingungen.
Schlüsselwörter
Fachkräftemangel, Migration, Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Duldung, Erwerbstätigkeit, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Akademiker, Fachkraft, Ausländerrecht, Integration, Berufsabschluss, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Migration als Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland dienen kann.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit fokussiert sich auf die rechtliche Definition von Fachkräften, die verschiedenen Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsgesetz sowie die praktischen Hürden für Migranten beim Arbeitsmarktzugang.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, inwiefern das aktuelle Aufenthaltsgesetz die Arbeitsmarktpartizipation von Migranten behindert oder fördert und inwieweit dadurch einem Mangel an Fachkräften entgegengewirkt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert primär auf einer Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung von Gesetzestexten des Aufenthaltsgesetzes sowie statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Fokus?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Analyse der Aufenthaltstitel (befristet, unbefristet und Duldung) und deren spezifischen Konsequenzen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Fachkräftemangel, Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktintegration und Migrationspolitik definiert.
Warum ist die befristete Aufenthaltserlaubnis laut dem Autor für Arbeitgeber oft unattraktiv?
Die geringe Planbarkeit aufgrund der zeitlichen Befristung und die Komplexität der Verlängerungsprozesse machen Migranten mit befristetem Status für viele Arbeitgeber zu einem riskanten Investment.
Welche Rolle spielt die Anerkennung von Berufsabschlüssen für die Problemlösung?
Der Autor weist darauf hin, dass die mangelnde Akzeptanz ausländischer Berufsabschlüsse ein kritisches Hindernis darstellt, das die Problematik des Fachkräftemangels weiter verschärft.
- Arbeit zitieren
- Silvio Haase (Autor:in), 2013, Migration gegen Fachkräftemangel, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/262648