Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll.
Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die ‚Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen’ (KAiG); der damalige ‚Runde Tisch’ diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (Döhler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der ‚Gemeinsame Bundesausschuß’ (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld ‚Gesundheit’ spielt?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Neokorporatismus und organisierte Interessen
1.1 Philippe C. Schmitters konstitutiver Ansatz im Neokorporatismus
1.2 Lehmbruchs prozessualer Ansatz im Neokorporatismus
1.3 Vorgehensweise
2 Genese des Korporatismus’ in der Gesundheitspolitik in Deutschland
2.1 Normative Vorgaben im Neokorporatismus
2.2 Steuerungsperspektive und Modi der Interessendurchsetzung
2.3 Input- und Output-Legitimation
3 Neokorporatistische Akteure und Interessen im Politikfeld Gesundheit
3.1 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als staatlicher Akteur
3.2 Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesauschuß’ (G-BA)
3.3 Verbände der Leistungsanbieter auf Bundes- und Länderebene
3.3.1 Die KBV und die Landes-KVen der niedergelassenen Ärzte als Monopolverbände nach Schmitter
3.3.2 Krankenhausträger und organisierte Interessen der Ärzteschaft
3.3.3 Die organisierten Interessen des Arzneimittelsektors
3.4 Die Kassen und der GKV-Spitzenverband als Gegenmacht zu den Leistungsanbietern
3.5 Vertretung der Patienten und das fehlende Repräsentationsmonopol
4 Der Gemeinsame Bundesausschuß und die Steuerungsproblematik
4.1 Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 als Koordinationsgesetz
4.2 Der G-BA als „Schatten der Hierarchie’?
4.3 ‚Bargaining’ ohne Blockademöglichkeit durch ‚einfache Mehrheit’?
4.4 Vom Tausch zum Wettbewerbskorporatismus
Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle und Funktionen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Kontext des neokorporatistischen Politikfeldes Gesundheit in Deutschland. Dabei steht die Analyse der Interessendurchsetzung und Steuerungsprozesse zwischen den beteiligten Akteuren wie dem Bundesministerium für Gesundheit, den Leistungserbringern und den Krankenkassen im Vordergrund, um aufzuzeigen, wie sich der G-BA als zentrale Institution entwickelt hat und welche Auswirkungen die Reformen auf die Machtverteilung und das Kollektivvertragsmodell haben.
- Grundlagen des Neokorporatismus nach Schmitter und Lehmbruch
- Historische Entwicklung korporatistischer Strukturen in der Gesundheitspolitik
- Rollenanalyse der maßgeblichen Akteure im G-BA (BMG, Kassen, Leistungserbringer)
- Untersuchung des G-BA als Steuerungsinstrument unter dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz
- Wandel vom Tauschkorporatismus zum Wettbewerbskorporatismus
Auszug aus dem Buch
1.1 Philippe C. Schmitters konstitutiver Ansatz im Neokorporatismus
Der Neokorporatismus nach Schmitter wird in eine staatliche (politische Formation) und in eine soziale Variante (System der Interessenvermittlung) unterteilt. Um als Korporatismus beider Varianten identifiziert zu werden, muß das System der Interessenvermittlung folgende Kriterien erfüllen:
• Es sollen nicht miteinander konkurrierende singuläre Zwangsverbände sein.
• Sie müssen hierarchisch strukturiert und von begrenzter Anzahl sein.
• Ihre funktionalen Aspekte sollen bestimmbar sein.
• Die Zwangsverbände müssen ohne staatliches Zutun gegründet worden sein; und
• über eine staatliche Legitimation verfügen;
• des weiteren müssen die jeweiligen Verbände ein politikfeldspezifisches Repräsentationsmonopol innehaben;
• und im Gegenzug bestimmte staatliche Auflagen erfüllen (Kaiser 2006: 37f u. Bandelow 2005: 84).
Im Pluralismus hingegen müssen die Interessenvermittlungssysteme so organisiert sein, daß viele Interessenverbände in Konkurrenz um dieselbe Klientel stehen, wenig zentralisiert sind und damit ohne Repräsentationsmonopol agieren, wobei sich die Verbände horizontal ausdehnen und sich spontan formieren. (Lehmbruch 1988: 19 u. Kaiser 2006: 39ff). Im Neokorporatismus werden vertikale Vielschichtigkeit und ergänzende Interdependenzen betont. Der Staat nimmt eine aktive, interventionistische Rolle ein, wogegen im Pluralismus der Staat als neutrale Instanz - ‚invisible hand’ - wahrgenommen wird und in den Hintergrund rückt.
Pluralismus und Korporatismus akzeptieren „die strukturelle Differenzierung und Verschiedenheit moderner polity, lediglich in den Mitteln der Interessenrepräsentation unterscheiden sie sich“ (Kaiser 2006: 40). Die soziale Variante des Korporatismus betont die Perspektive von unten und die Interessenartikulation als autonomen Akt, die in einem vielschichtigen territorialen Umfeld mit ausgeprägtem Parteienwettbewerb stattfindet. Demgegenüber agiert der Staatskorporatismus von oben, indem er ins System eindringt. Dieser Subtyp ist unitarisch, mit einer zentralen Bürokratie sowie mit einem monopolisierten Parteiensystem ausgestattet (vgl. ebda: 42).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Neokorporatismus und organisierte Interessen: Dieses Kapitel führt in die theoretischen Grundlagen des Neokorporatismus ein und beleuchtet die Ansätze von Schmitter und Lehmbruch zur Interessenvermittlung.
2 Genese des Korporatismus’ in der Gesundheitspolitik in Deutschland: Es wird die historische Entwicklung des korporatistischen Systems in der deutschen Gesundheitspolitik seit Bismarck sowie die normativen Steuerungsvorgaben analysiert.
3 Neokorporatistische Akteure und Interessen im Politikfeld Gesundheit: Das Kapitel stellt die relevanten Akteure im G-BA vor, darunter das BMG, die Kassen, die Leistungserbringer und die Patientenvertretung, und untersucht deren jeweilige Interessen.
4 Der Gemeinsame Bundesausschuß und die Steuerungsproblematik: Der G-BA wird hier kritisch als Steuerungsinstrument unter dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 bewertet, wobei der Wandel zum Wettbewerbskorporatismus im Fokus steht.
Schlüsselwörter
Neokorporatismus, Gesundheitspolitik, G-BA, Interessenvermittlung, Selbstverwaltung, GKV, Leistungserbringer, Interessenmonopol, Steuerungsproblematik, Wettbewerbskorporatismus, Gesundheitsmodernisierungsgesetz, Kollektivvertragsmodell, Schatten der Hierarchie, Verbände, Patientenvertretung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Rolle und Funktionen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als zentrale Institution innerhalb des neokorporatistischen deutschen Gesundheitssystems.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen des Neokorporatismus, die Historie der gesundheitspolitischen Selbstverwaltung sowie die Analyse der Machtasymmetrien und Steuerungseffekte zwischen Staat, Krankenkassen und Leistungserbringern.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, zu klären, welche Rolle der G-BA bei der Interessendurchsetzung der korporatistischen Akteure spielt und wie er zur Steuerung des Gesundheitssystems beiträgt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen Analyse unter Rückgriff auf neokorporatistische Theorieansätze (Schmitter, Lehmbruch) und untersucht die institutionellen Rahmenbedingungen des G-BA.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der historischen Genese des Systems, der Vorstellung der maßgeblichen Akteure, der Funktionsweise des G-BA und dem Wandel durch Reformen wie das GMG 2004.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Neokorporatismus, Gesundheitspolitik, G-BA, Interessendurchsetzung, Selbstverwaltung und Wettbewerbskorporatismus sind die zentralen Schlagworte.
Warum wird der G-BA als „Schatten der Hierarchie“ bezeichnet?
Die Bezeichnung deutet darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit als letztinstanzlicher Akteur und Aufsichtsinstanz über dem korporatistischen Gremium steht und bei Bedarf direkt steuernd eingreifen kann.
Welche Rolle spielt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz für den G-BA?
Das Gesetz von 2004 hat den G-BA als zentrales Gremium konstituiert, seine Kompetenzen erweitert und Mechanismen wie die einfache Mehrheit eingeführt, um Blockadesituationen zu vermeiden.
- Quote paper
- B.A. Sascha Beljanski (Author), 2013, Der 'Gemeinsame Bundesausschuß' (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld 'Gesundheit': Rolle und Funktionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/262386