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Zur Shop-Startseite › Soziale Arbeit / Sozialarbeit

Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG

Titel: Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG

Hausarbeit , 2003 , 19 Seiten , Note: 1-

Autor:in: Svea Dahlström (Autor:in)

Soziale Arbeit / Sozialarbeit

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat. Die Jugendgerichtshilfe soll also bei
Gesetzeskonflikten von Jugendlichen oder Heranwachsenden tätig werden.
Organisatorisch ist die Jugendgerichtshilfe dem Jugendamt als
sozialpädagogische Fachbehörde nach § 52 KJHG zugeordnet.
Die Jugendämter üben die Jugendgerichtshilfe wiederum im
Zusammenwirken mit Vereinigungen für Jugendhilfe aus (Caritas etc.) (§ 38
I JGG).
Inhaltlich ergibt sich die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe aus dem
Jugendgerichtsgesetz und dem daraus resultierenden Erziehungsgedanken.
Ihre Aufgaben und Funktionen sind vor allem in § 52 KJHG und in § 38
JGG, auf dem der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt, gesetzlich verankert.
Diese Gewichtung zum JGG ist wohl historisch zu begründen, jedoch sollte
der sozialpädagogische Teil, welcher im SGB VIII (KJHG) verankert ist, mehr
in den Vordergrund gerückt werden. Aus heutiger Sicht werden in der Jugendgerichtshilfe zwei Aufgaben
miteinander vermischt, die eigentlich nicht gemeinsam wahrgenommen
werden können.
Zum Einen die sozialpädagogische Hilfe für die straffällig gewordenen
Jugendlichen, die ein Vertrauensverhältnis zwischen Täter und
Sozialarbeiter voraussetzt um effektiv sein zu können, zum Anderen die
Mitwirkung im jugendstrafgerichtlichen Verfahren. [...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • Historische Entwicklung
    • Germanische Zeit
    • Fränkische Zeit und Mittelalter
    • Neuzeit bis zum 19. Jahrhundert
  • Jugendgerichtsbewegung
    • Das erste eigenständige Jugendstrafrecht
    • Der Nationalsozialismus und Jugendstrafrecht
    • Das Jugendgerichtsgesetz von 1953
  • Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG
    • Ermittlungshilfe § 38 II S. 2 JGG
    • Berichtshilfe § 38 II, S. 2, 3 JGG
    • Sanktionsüberwachung § 38 II, S. 5 bis 7 JGG
    • Betreuung § 38 II, S. 9 JGG
    • Die Pflichten der JGH in Kürze
  • Rechte der Jugendgerichtshilfe
    • Mitwirkungsrecht im gesamten Verfahren § 38 III, S. 1, 2 JGG
    • Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung § 38 III, S. 1, § 50 III JGG
    • Recht auf Erteilung des Wortes § 50 III, S. 2 JGG
    • Akteneinsicht
    • Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten § 93 III JGG während der U-Haft
    • Weitere Rechte der JGH
  • Der Rollenkonflikt der JGH

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Diese Hausarbeit befasst sich mit der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG. Sie beleuchtet die historische Entwicklung dieses wichtigen Bereichs der Jugendhilfe, die Aufgaben und Rechte der Jugendgerichtshilfe sowie den Rollenkonflikt, dem sie im Strafrechtssystem ausgesetzt ist.

  • Historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe
  • Aufgaben und Funktionen der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG
  • Rechte der Jugendgerichtshilfe
  • Der Rollenkonflikt der Jugendgerichtshilfe
  • Die Bedeutung von sozialpädagogischer Hilfe für straffällige Jugendliche

Zusammenfassung der Kapitel

Die Einleitung definiert den Begriff der Jugendgerichtshilfe und skizziert ihre gesetzliche Verankerung. Kapitel 2 beleuchtet die geschichtliche Entwicklung der Jugendgerichtshilfe, beginnend mit der germanischen Zeit und fortlaufend bis zum 19. Jahrhundert. Dabei werden die frühen Ansätze einer Sonderbehandlung straffällig gewordener Jugendlicher und die Veränderungen der Rechtsprechung im Laufe der Jahrhunderte dargelegt. Kapitel 3 widmet sich der Jugendgerichtsbewegung und der Entstehung des eigenständigen Jugendstrafrechts. Es werden die Entwicklungen während des Nationalsozialismus und die Einführung des Jugendgerichtsgesetzes von 1953 behandelt. Kapitel 4 befasst sich mit den konkreten Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG, darunter die Ermittlungshilfe, die Berichtshilfe, die Sanktionsüberwachung und die Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher. Kapitel 5 führt die Rechte der Jugendgerichtshilfe aus, wie das Mitwirkungsrecht im gesamten Verfahren, das Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung, das Recht auf Erteilung des Wortes und das Akteneinsichtsrecht. Kapitel 6 befasst sich mit dem Rollenkonflikt der Jugendgerichtshilfe, der aus ihrer doppelten Aufgabe als sozialpädagogische Hilfe und als Mitwirkende im Jugendstrafverfahren entsteht.

Schlüsselwörter

Jugendgerichtshilfe, § 38 JGG, Jugendstrafrecht, Jugendhilfe, Strafrecht, Sozialpädagogik, Jugendgerichtsbewegung, historische Entwicklung, Aufgaben, Rechte, Rollenkonflikt, Ermittlungshilfe, Berichtshilfe, Sanktionsüberwachung, Betreuung, Mitwirkungsrecht, Anwesenheitsrecht, Akteneinsicht, Jugendamt, Jugendgerichtsgesetz.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main  (.)
Note
1-
Autor
Svea Dahlström (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2003
Seiten
19
Katalognummer
V25474
ISBN (eBook)
9783638280860
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jugendgerichtshilfe
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Svea Dahlström (Autor:in), 2003, Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/25474
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Leseprobe aus  19  Seiten
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