Rückstellungen nehmen künftige Risiken vorweg. Sie werden handelsrechtlich und steuerrechtlich gewinnmindernd auf der Passivseite der Bilanz gebildet. Die handelsrechtlichen Möglichkeiten einer Rückstellungsbildung sind steuerrechtlich dem Grunde und der Höhe nach aus fiskalpolitischen Gründen stark eingeschränkt. Übereinstimmend sind in beiden Bilanzen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen. Ein großer Teil der bilanzsteuerrechtlichen Rechtsprechung befasst sich mit Rückstellungsproblemen. Sind die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen gegeben, müssen diese gebildet werden. Umfangreiche Rückstellungen können die Eigenkapitalquote beeinträchtigen. Soweit Spielräume bei der Beurteilung der Rückstellungsvoraussetzungen und –bewertung aus fiskalpolitischen Gründen vorliegen, sind Rückstellungen ein vorzügliches Mittel der Steuerbilanzpolitik.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Rückstellungen
2.1 Allgemeines
2.2 Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 HGB
2.3 Rückstellungen i. S. des Steuerrechts
3 Ansatz von Drohverlustrückstellungen
3.1 Begriff des schwebenden Geschäfts
3.2 Begriff des drohenden Verlustes
3.3 Abgrenzung der Drohverlustrückstellungen von den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
3.4 Saldierungsbereich
4 Bewertung von Drohverlustrückstellungen
4.1 Allgemeines
4.2 Bewertung schwebender Beschaffungsgeschäfte
4.3 Bewertung schwebender Absatzgeschäfte
4.4 Bewertung von Dauerschuldverhältnissen
5 Schluss
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, analysiert deren Voraussetzungen sowie Bewertung und beleuchtet die zunehmende Divergenz zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgrund gesetzlicher Beschränkungen.
- Grundlagen der Rückstellungsbildung nach HGB und Steuerrecht
- Definition und Abgrenzung von schwebenden Geschäften und drohenden Verlusten
- Methodik der Bewertung von Drohverlustrückstellungen
- Analyse der steuerrechtlichen Verbote und Konsequenzen für die Bilanzpolitik
Auszug aus dem Buch
3.1 Begriff des schwebenden Geschäfts
Schwebende Geschäfte sind vor allem gegenseitige, auf einen Leistungsaustausch gerichtete Verträge i. S. des §§ 320 ff. BGB, die noch in der Schwebe sind, d.h. zwar schon Rechtswirkungen erzeugen, aber hinsichtlich der vereinbarten Sach- oder Dienstleistungspflicht – abgesehen von unwesentlichen Nebenpflichten – noch nicht erfüllt sind. Buchhalterisch sind sie von keiner Seite erfasst, da sie noch nicht erfüllt sind. Ist der Ausgleich von Leistung und Gegenleistung nicht mehr gegeben, so droht dem Unternehmen ein Verlust, für den es, um dem Grundsatz der Vorsicht zu genügen, eine Rückstellung zu bilden hat.
Gegenstand von schwebenden Geschäften sind vor allem Einzelschuldverhältnisse, z. B. Kauf-, Tausch- oder Werkverträge. In Betracht kommen aber auch Dauerschuldverhältnisse, z. B. Dienst-, Miet- oder Pachtverträge oder Erbbaurechtsverhältnisse.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung von Rückstellungen zur Risikovorsorge dar und thematisiert das Spannungsfeld zwischen handelsrechtlicher Vorsicht und steuerlicher Gewinnermittlung.
2 Rückstellungen: Hier werden die allgemeinen Grundlagen der Rückstellungsbildung sowie die spezifischen handelsrechtlichen (§ 249 HGB) und steuerrechtlichen Vorschriften gegenübergestellt.
3 Ansatz von Drohverlustrückstellungen: Dieses Kapitel definiert schwebende Geschäfte sowie drohende Verluste und grenzt Drohverlustrückstellungen von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ab.
4 Bewertung von Drohverlustrückstellungen: Es werden Methoden zur Bewertung bei Beschaffungs- und Absatzgeschäften sowie bei Dauerschuldverhältnissen detailliert erläutert.
5 Schluss: Das Fazit fasst die Auswirkungen der steuerlichen Verbote zusammen und warnt vor einer missbräuchlichen Nutzung von Rückstellungen im Rahmen einer Bilanzpolitik.
Schlüsselwörter
Rückstellungen, Drohverlustrückstellungen, schwebende Geschäfte, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Vorsichtsprinzip, Bewertungsmaßstäbe, Verpflichtungsüberschuss, Verbindlichkeiten, Bilanzpolitik, Dauerschuldverhältnisse, Imparitätsprinzip, Gewinnermittlung, § 249 HGB, EStG.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die bilanzielle Behandlung von Rückstellungen für drohende Verluste, die aus noch nicht vollständig abgewickelten Verträgen (schwebenden Geschäften) resultieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Definition schwebender Geschäfte, der Abgrenzung zu anderen Rückstellungsarten und der methodischen Bewertung dieser Verlustrisiken unter Berücksichtigung von Handels- und Steuerrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Unterschiede zwischen handelsrechtlichen Wahlrechten bzw. Pflichten und den einschränkenden steuerrechtlichen Regelungen aufzuzeigen und die daraus resultierenden bilanzpolitischen Handlungsmöglichkeiten zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse einschlägiger bilanzrechtlicher Standards, Gesetze (HGB, EStG) sowie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung, die Abgrenzung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie die detaillierte Bewertung von Beschaffungs- und Absatzgeschäften sowie Dauerschuldverhältnissen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Drohverlustrückstellungen, schwebende Geschäfte, Handelsbilanz, Steuerbilanz und Vorsichtsprinzip geprägt.
Warum ist die Abgrenzung zu Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten so wichtig?
Da Drohverlustrückstellungen an ein gegenseitiges Austauschverhältnis geknüpft sind, während Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Aufwendungen ohne direkt gegenüberstehende künftige Erträge erfassen, ergeben sich unterschiedliche Ansatz- und Bewertungslogiken.
Welche Rolle spielt das Steuerrecht bei Drohverlustrückstellungen?
Das Steuerrecht schränkt die Passivierung von Drohverlustrückstellungen durch spezielle Verbote (z.B. § 5 Abs. 4 a EStG) stark ein, um eine zu frühe Gewinnminderung zu verhindern, was zu einer verstärkten Divergenz zur Handelsbilanz führt.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Betriebswirt (BA) Jörg Weiss (Autor:in), 2004, Rückstellungen für drohende Verluste, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/25414