Für das Jahr 2011 registrierte das Bundesministerium der Finanzen über 8,5 Mio. Betriebe in Deutschland. Der BMF fordert bei Branchen mit hohem Bargeldanteil umfangreiche Aufzeichnungen und Dokumentationen, zu denen er 2010 gesondert Stellung nahm. Die von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung 1995 mitentwickelten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Speicherbuchführung wurden aufgrund der fortgeschrittenen Technik u.a. bei den Registrierkassen durch die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen 2002 ergänzt.
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Ziel der Arbeit ist die Ausarbeitung der erweiterten Richtlinien zur Kassenführung, insbesondere der derzeitig geltenden Übergangsregelungen des BMF.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
2. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
2.1 Allgemein
2.2 Ergebnis der Wahrung der GoB
2.2.1 Sinn und Zweck für den Kaufmann bzw. Gewerbetreibenden
2.2.2 Aufgabe des Gesetzgebers
2.3 Buchführungspflicht
2.3.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht
2.3.2 Steuerrechtliche Buchführungspflicht
2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenführung im engeren Sinn
2.4.1 Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
2.4.2 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
2.4.3 Grundsatz der Vollständigkeit
3. Kassenführung
3.1 Allgemein
3.2 Ermittlungsmethoden zur Berechnung der Tagesumsätze
3.2.1 Kassenbuch
3.2.2 Registrierkasse
3.3 Kassenprotokolle
3.3.1 Z- Abfrage
3.3.2 X- Abfrage
3.4 Mängel der Kassenführung
3.4.1 Allgemein
3.4.2 Formelle Fehler
3.4.3 Materielle Fehler
3.5 Aufbewahrungspflicht
3.5.1 Allgemein
3.5.2 Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht
3.5.3 Aufbewahrung von Buchführungs- und Aufzeichnungsunterlagen
3.5.4 Sonderregelung für Einnahme- Überschuss- Rechner
4. Außenprüfung
4.1 Allgemein
4.2 Prüfungsschwerpunkte
4.3 Prüfungssoftware IDEA
5. Schluss
5.1 Zielsetzung der elektronischen Außenprüfung bei Registrierkassen
5.2 Konsequenzen für den Steuerpflichtigen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der vom Bundesministerium der Finanzen für 2017 geforderten und ergänzten Richtlinien für die ordnungsgemäße Kassenführung. Dabei wird analysiert, wie sich diese Vorgaben in der täglichen Praxis sowie im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung auswirken und welche Anforderungen an die Transparenz und technische Ausstattung von Kassensystemen gestellt werden.
- Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Kontext der Kassenführung
- Methoden zur Berechnung und Dokumentation von Tagesumsätzen (Kassenbuch vs. Registrierkasse)
- Klassifizierung und Vermeidung von formellen und materiellen Fehlern bei der Kassenführung
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für elektronische Kassenunterlagen
- Einsatzmöglichkeiten der Prüfungssoftware IDEA bei Außenprüfungen
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Kassenbuch
Das Kassenbuch ist mit dem Journal gleichzustellen. Bei einem ordentlich geführten Kassenbuch lassen sich sämtliche chronologisch geführten Geschäftsvorgänge, die über Bargeschäfte getätigt wurden, nachvollziehen. Einnahmen in Form von Erlösen oder Privateinlagen und Ausgaben in Form von Privatentnahme oder Geldtransit sind mit dem Datum des Geschäftsvorfalls zu dokumentieren.10
Ein Kassenbuch kann nach Belieben des Buchführungspflichtigen geführt werden. Die Finanzverwaltung sieht für die formellen Anforderungen keine Richtlinien vor. Dementsprechend kann dieses in Form einzelner Notizblätter, in gebundenen Schriften oder unter Verwendung von PC-Software geführt werden.11 Die Nutzung eines elektronischen Kassenbuchs bietet Vorteile gegenüber der manuellen Erfassung. Zum einen ist eine einheitliche Darstellung gewährleistet, da ggf. verschiedene Mitarbeiter Aufzeichnungen vornehmen und zum anderen lässt sich der laufende Kassenbestand in kürze fehlerfrei ermitteln.
Analog zu §239 Abs. 3 HGB und §146 Abs. 4 AO gilt, dass sämtliche Buchungsinformationen nachträglich nicht mehr verändert werden dürfen. Hierbei soll insbesondere der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit gewahrt werden.12 Bei Kalkulationsprogrammen wie Microsoft Excel kann diese Maßgabe nicht erfüllt werden. Aus diesem Grund liegt im Vergleich zur konventionellen Aufzeichnung bei einem elektronisch geführten Kassenbuch im Rahmen einer Außenprüfung der Verdacht nahe, dass Änderungen vorgenommen wurden. In einem vergleichbaren Sachverhalt entschied u.a. das Finanzgericht Düsseldorf, dass das mit Hilfe von Microsoft Excel geführte Fahrtenbuch nicht die Vorschrift des §164 Abs. 4 AO erfüllt. Maßgebend für eine Verwerfung i.S.d. §162 Abs.2 Satz 2 war, dass der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit nicht gewährleistet werden konnte.13 Werden mehrere Kassen, sog. Sonderkassen geführt, ist für jede ein gesondertes Kassenbuch zu führen. Geldverschiebungen zwischen den betreffenden Kassen sind im Kassenbuch festzuhalten. Tenor der Urteilsbegründung des FG Berlin- Brandenburg ist, dass Kassenumsätze einzeln zugerechnet werden sollen und keine Verrechnung stattfinden darf.14
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit unter Berücksichtigung der BMF-Richtlinien.
2. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die grundlegenden Prinzipien der Buchführung für Kaufleute und Gewerbetreibende detailliert beschrieben.
3. Kassenführung: Dieses Kapitel analysiert praktische Ermittlungsmethoden von Tagesumsätzen, Anforderungen an Kassenprotokolle sowie häufig auftretende Fehlerquellen und Aufbewahrungspflichten.
4. Außenprüfung: Hier wird der Fokus auf die Durchführung von Außenprüfungen gelegt, insbesondere auf die Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung und den Einsatz der Prüfungssoftware IDEA.
5. Schluss: Der Abschluss fasst die Ergebnisse zusammen und beleuchtet die Konsequenzen der neuen Richtlinien für den Steuerpflichtigen sowie das Zukunftsmodell der elektronischen Außenprüfung.
Schlüsselwörter
Kassenführung, Finanzverwaltung, Außenprüfung, Buchführungspflicht, GoB, Registrierkasse, Tagesumsatz, Aufbewahrungspflicht, Steuern, Prüfungssoftware, IDEA, GDPdU, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Betriebsprüfung, Ordnungsmäßigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung im Steuerrecht und die Auswirkungen der Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen auf die tägliche Praxis und Außenprüfungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), die korrekte Erfassung von Bareinnahmen mittels Kassenbuch oder Registrierkasse sowie die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die Bedeutung der erweiterten BMF-Richtlinien zur Kassenführung zu analysieren und aufzuzeigen, wie Steuerpflichtige diese in der Praxis korrekt umsetzen können.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine Analyse geltender Gesetze (HGB, AO, EStG), aktueller Verwaltungsanweisungen des BMF sowie einschlägiger Rechtsprechung von Finanzgerichten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die verschiedenen Ermittlungsmethoden für Tagesumsätze, die Fehleranalyse bei der Kassenführung sowie die technologische Unterstützung der Außenprüfung durch IDEA detailliert erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Kassenführung, Außenprüfung, GoB, Registrierkasse und Prüfungssoftware IDEA charakterisiert.
Warum ist die Wahl des Kassensystems für die Außenprüfung entscheidend?
Da moderne Registrierkassen elektronische Daten erzeugen, müssen diese laut BMF-Richtlinien unveränderbar gespeichert und im Rahmen einer Außenprüfung auswertbar sein, um eine Schätzung der Einnahmen zu vermeiden.
Welche Konsequenzen hat ein formeller Fehler in der Kassenbuchführung?
Formelle Fehler können bei schweren Verstößen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gefährden und im Rahmen einer Außenprüfung zur Hinzuschätzung von Einnahmen berechtigen.
Welchen Zweck verfolgt der Einsatz der Software IDEA?
Die Software IDEA ermöglicht der Finanzverwaltung, massenhaft elektronische Buchungsdaten mittels statistischer Verfahren (z.B. Benford-Gesetz) effizienter zu prüfen und Manipulationen aufzudecken.
Was müssen Einnahme-Überschuss-Rechner bei der Kassenführung beachten?
Auch für Einnahme-Überschuss-Rechner gelten Mindestanforderungen an die Ordnungsmäßigkeit; ein freiwillig geführtes Kassenbuch muss den Grundsätzen der Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit entsprechen, um steuerlich anerkannt zu werden.
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- Pierre Mathieu Brosende (Author), 2012, Kassenführung. Anforderderungen des BMF sowie in der Außenprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/231500