"Arbeitslosigkeit ist kein Schicksal, sie ist gemacht. Und deshalb kann ihr auch ein Ende gemacht werden." (Norbert Blüm 1991)
Anhand dieser Hausarbeit wird versucht zu erläutern, ob die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ermöglicht und inwiefern diese die Beschäftigungsfähigkeit der Klienten erhöht.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG II) am 1. Januar 2005 ersetzt dieses seitdem die bis dahin bestehende „Arbeitslosenhilfe als zweite Leistung nach dem SGB III“ (Bäcker u.a. 2010, S.524) und die Sozialhilfe. Eingeführt wurde das ALG II durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter Peter Hartz. Erst nach der Hartz-IV-Reform und bei knapp fünf Millionen Arbeitslosen im Jahr 2005 rückten die Arbeitsgelegenheiten vermehrt in den Fokus der
Öffentlichkeit, da der Abbau von Arbeitslosen zum höchsten Ziel der Wirt-schaftspolitik in Deutschland wurde. Zum Ziel haben diese Arbeitsgelegen-heiten die Förderung der eigenen Integrationsleistung der Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent-schädigung gehören nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zur öffentlich geförderten Beschäftigung (vgl. Bäcker u.a. 2010, S.524). Da der gesamte sozialpolitische Kontext den Rahmen dieser Hausarbeit überschreiten würde, beschäftig sich der Autor dieser Hausarbeit nur mit den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, um zu erörtern, inwiefern diese es den Langzeitarbeitslosen ermöglichen, sich wieder an feste Zeiten im Alltag und während des Arbeitstages zu gewöhnen. Auch nähere Erläuterungen zur Rechtsgrundlage, den Kostenträgern, den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Sanktionen werden ausgeklammert. Die Hausarbeit umfasst sowohl die Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, als auch eine kurze Beschreibung der Definition von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit. Für die Definition von Arbeitslosigkeit werden nur die verdeckte Arbeitslosigkeit und die Sockelarbeitslosigkeit beschrieben. Weiterhin werden die Leistungsvoraussetzungen, die für den Empfang von Arbeitslosengeld II notwendig sind, aufgezeigt, um die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung an sich näher erläutern zu können.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
1. Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik
1.1 Aktive Arbeitsmarktpolitik
1.2 Passive Arbeitsmarktpolitik
1.3 Aktivierende Arbeitsmarktpolitik
2. Definition Arbeitslosigkeit
2.1 Sockelarbeitslosigkeit
2.2 Verdeckte Arbeitslosigkeit
3. Definition Langzeitarbeitslosigkeit
4. Leistungsvoraussetzung für den Empfang von Arbeitslosengeld II
4.1 Ausländer
4.2 Bedarfsgemeinschaften
5. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Bundesagentur für Arbeit (2010): Arbeitsmarktberichterstattung: Grundsicherung in Deutschland – 5 Jahre SGB II. Nürnberg 2010. URL: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Berichte-Broschueren/Grundsicherung-SGBII/Generische-Publikationen/5-Jahre-SGBII.pdf [Abruf: 17.03.2013]
Abbildung 2 Hohmeyer, Katrin/ Wolff, Joachim (2008): „Eintritte in Ein-Euro-Jobs und Arbeitslosenbestand im Rechtskreis des SGB II nach verschiedenen Merkmalen im Jahr 2005“ in: Wirkung von Ein-Euro-Jobs. Für ein paar Euro mehr. (IAB-Kurzbericht 2/2008). Nürnberg.
Einleitung
"Arbeitslosigkeit ist kein Schicksal, sie ist gemacht. Und deshalb kann ihr auch ein Ende gemacht werden." (Norbert Blüm 1991)
Anhand dieser Hausarbeit wird versucht zu erläutern, ob die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ermöglicht und inwiefern diese die Beschäftigungsfähigkeit der Klienten erhöht.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG II) am 1. Januar 2005 ersetzt dieses seitdem die bis dahin bestehende „Arbeitslosenhilfe als zweite Leistung nach dem SGB III“ (Bäcker u.a. 2010, S.524) und die Sozialhilfe. Eingeführt wurde das ALG II durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter Peter Hartz. Erst nach der Hartz-IV-Reform und bei knapp fünf Millionen Arbeitslosen im Jahr 2005 rückten die Arbeitsgelegenheiten vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit, da der Abbau von Arbeitslosen zum höchsten Ziel der Wirtschaftspolitik in Deutschland wurde. Zum Ziel haben diese Arbeitsgelegenheiten die Förderung der eigenen Integrationsleistung der Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gehören nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zur öffentlich geförderten Beschäftigung (vgl. Bäcker u.a. 2010, S.524). Da der gesamte sozialpolitische Kontext den Rahmen dieser Hausarbeit überschreiten würde, beschäftig sich der Autor dieser Hausarbeit nur mit den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, um zu erörtern, inwiefern diese es den Langzeitarbeitslosen ermöglichen, sich wieder an feste Zeiten im Alltag und während des Arbeitstages zu gewöhnen. Auch nähere Erläuterungen zur Rechtsgrundlage, den Kostenträgern, den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Sanktionen werden ausgeklammert. Die Hausarbeit umfasst sowohl die Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, als auch eine kurze Beschreibung der Definition von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit. Für die Definition von Arbeitslosigkeit werden nur die verdeckte Arbeitslosigkeit und die Sockelarbeitslosigkeit beschrieben. Weiterhin werden die Leistungsvoraussetzungen, die für den Empfang von Arbeitslosengeld II notwendig sind, aufgezeigt, um die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung an sich näher erläutern zu können. So kann im weiteren Verlauf dieser Hausarbeit erörtert werden, inwiefern Arbeitsgelegenheiten es Langzeitarbeitslosen ermöglichen, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Arbeit mündet in einem Fazit. Um die Lesbarkeit dieser Arbeit zu gewährleisten, wird ausschließlich die männliche Schreibform verwendet.
1. Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik
Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist die Beeinflussung von Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften, sowohl qualitativ, als auch quantitativ. Es soll bestehende Arbeitslosigkeit verringert und entstehende Arbeitslosigkeit verhindert werden (vgl. Bäcker u.a. 2010, S.534). In diesem Abschnitt der Hausarbeit werden die Grundlagen der aktiven, passiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik in Deutschland erläutert, um im weiteren Verlauf die Leistungsvoraussetzung für den Erhalt von ALG II besser veranschaulichen zu können.
1.1 Aktive Arbeitsmarktpolitik
„Aktive Arbeitsmarktpolitik ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen, welche die Funktionsweise des Arbeitsmarktes verbessern oder für mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sorgen sollen.“ (Kröger/Suntum 1999, S. 9) Ziel der aktiv-gestaltenden Arbeitsmarktpolitik ist also die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit. Sie lässt sich in drei Zielsetzungen in der Makroebene unterscheiden. Zum einen in den Bereich der Beratung und Vermittlung, dessen Hauptaufgabe sowohl in der Beratungs- und Arbeitsvermittlungsangebote durch die Bundesagentur für Arbeit liegt, um das Angebot und die Nachfrage von Arbeit auszugleichen als auch in der Verbesserung der Eingliederungsaussichten der Langzeitarbeitslosen liegt. Zum zweiten in den Bereich der Angebotsorientierten Maßnahmen, insbesondere durch berufliche Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, sozialstaatliche Transferleistungen und gemäß § 53 SGB III mit der Förderung durch Mobilitätshilfen, soweit diese zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig sind. Die letzte Zielsetzung ist die der Arbeitsnachfrageorientierten Maßnahmen, zu der die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt zählen, die Strukturanpassungsmaßnahme und Lohnsubventionen (vgl. Keller 2008, S. 304-305).
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