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Die Konzeption der "streitbaren Demokratie" im Grundgesetz und im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland

Grenzen von Partizipation und Pluralismus in Deutschland

Title: Die Konzeption der "streitbaren Demokratie" im Grundgesetz und im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland

Term Paper , 2001 , 20 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Dipl. pol., MCGI Göran Swistek (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights

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Summary Excerpt Details

Auf Grund der historischen Erfahrungen Deutschlands wurden im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Elemente verankert, die den Bestand der freiheitlich – demokratischen Grundordnung sichern und das politische System der Bundesrepublik somit wehrhaft gestalten sollen. Der Parlamentarische Rat, der vom September 1948 bis zum Mai 1949 das zukünftige Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erarbeitete, wollte verhindern, dass das zukünftige demokratische System der Bundesrepublik Deutschland, wie die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz vom März 1933 unter der Beachtung formaler Legalität, aus den Angeln gehoben werden kann .
Begriffe wie „wehrhaft“, „wachsam“, „militant“ und „kämpferisch“ sind in diesem Kontext als Synonyme für den Begriff der „streitbaren Demokratie“ zu verstehen.
Spätestens seit dem KPD – Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts, vom 17. August 1956, hat dieser Begriff auch in der Rechtsprechung und in verschiedenen politischen Debatten Verwendung gefunden . Das Prinzip der „streitbaren Demokratie hat man seitdem gelegentlich auf die Formel „Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“ verkürzt.
In der folgenden Seminararbeit soll dargestellt werden, inwiefern Elemente einer „streitbaren Demokratie“ im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. Ferner soll erörtert werden, welche Mittel der „streitbaren Demokratie“ an die Hand gegeben wurden und welche Vorteile bzw. auch welche Probleme eine „streitbare Demokratie“, vor allem auch in der Rechtsprechung, mit sich führt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung „streitbare Demokratie“

3. Die Elemente der „streitbaren Demokratie“ im Grundgesetz

3.1. Das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG

3.2. Das Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG

3.3. Das Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG

3.4. Die Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG

3.5. Die Schranken der Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3

4. Die Debatte um ein „Berufsverbot“

5. Schlußbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Konzeption der „streitbaren Demokratie“ in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, die verankerten Schutzmechanismen des Grundgesetzes darzustellen, ihre praktische Anwendung in der Rechtsprechung zu analysieren und kritisch zu erörtern, inwieweit diese Instrumente zum Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beitragen und wo mögliche Spannungsfelder zu Grundrechten bestehen.

  • Historische Genese und Definition der „streitbaren Demokratie“
  • Analyse der zentralen Schutzinstrumente (Widerstandsrecht, Parteien- und Vereinsverbot)
  • Die Debatte um den sogenannten „Extremistenbeschluss“ und Berufsverbote
  • Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit
  • Diskussion der Akzeptanz des Konzepts im In- und Ausland

Auszug aus dem Buch

3.1. Das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG

Dieses Recht zum Widerstand, dass jedem Deutschen zusteht, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist, gilt als das äußerste und letzte Mittel der Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Im Gegensatz zu einigen Landesverfassungen, die dieses Recht von Anbeginn enthielten, nahm man das Widerstandsrecht erst sehr spät in das Grundgesetz auf. Erst im Zusammenhang mit dem Einbau der sogenannten „Notstandsverfassung“ in das Grundgesetz im Jahr 1968 hielt das Widerstandsrecht nach Art 20 Abs. 4 GG Einzug in die bundesdeutsche Verfassung, obwohl schon der Parlamentarische Rat sich mit einem solchen Recht beschäftigte.

Art. 20 Abs. 4 gibt jedem Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn es jemand versucht die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes zu beseitigen. Dieses Recht beinhaltet jedoch nicht nur den Widerstand gegen eine Unrechtmäßige Beseitigung der Verfassung durch temporäre Inhaber staatlicher Gewalt, sondern auch durch revolutionäre Kräfte, welche die staatliche Gewalt an sich bringen wollen. Damit legitimiert der Art. 20 Abs. 4 sowohl den Widerstand gegen staatliche Gewalten, wie auch gegen Individuen und Gruppen.

Höchst strittig und unklar ist noch heute, wie die sogenannten ‚Unternehmungen gegen diese Grundordnung‘ genau definiert sind. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ab wann denn das Recht zum Widerstand gegeben sei. Durch den Nebensatz: „...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ wird dieser Diskussion eigentlich der Nährboden entzogen. Das Widerstandsrecht ist das letztmögliche Mittel, eine Ultima Ratio. Ähnlich argumentierte auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu einer Zeit wo das Widerstandsrecht noch nicht in der Verfassung festgehalten war: „Das Widerstandsrecht kann nur im konservierenden Sinne benutzt werden, d.h. als Notrecht zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung. Das mit dem Widerstand bekämpfte Unrecht muß offenkundig sein. Alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe müssen so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, daß die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts ist.“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Notwendigkeit der „streitbaren Demokratie“ als Lehre aus der Weimarer Verfassung und definiert den Rahmen der Untersuchung.

2. Begriffsbestimmung „streitbare Demokratie“: Dieses Kapitel erläutert das Konzept der wehrhaften Demokratie anhand der Prinzipien der Wertgebundenheit, Abwehrbereitschaft und Vorverlagerung des Verfassungsschutzes.

3. Die Elemente der „streitbaren Demokratie“ im Grundgesetz: Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen verfassungsrechtlichen Mittel wie Widerstandsrecht, Parteien- und Vereinsverbot sowie Grundrechtsverwirkung.

4. Die Debatte um ein „Berufsverbot“: Hier wird die kontroverse Diskussion um den „Extremistenbeschluss“ von 1972 und die Praxis der Regelanfragen im öffentlichen Dienst kritisch betrachtet.

5. Schlußbetrachtung: Das Fazit fasst die Funktionalität der Schutzinstrumente zusammen und reflektiert die Kritik am System der streitbaren Demokratie.

Schlüsselwörter

streitbare Demokratie, Grundgesetz, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Widerstandsrecht, Parteienverbot, Vereinsverbot, Extremismus, öffentlicher Dienst, Radikalenerlass, Verfassungsschutz, Grundrechtsverwirkung, Rechtsstaat, Bundesverfassungsgericht, politische Treuepflicht, wehrhafte Demokratie

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Konzept der „streitbaren Demokratie“ in der Bundesrepublik Deutschland und untersucht, wie der Staat sich verfassungsrechtlich gegen Bestrebungen wehrt, die seine freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die theoretische Fundierung des Konzepts, die verschiedenen rechtlichen Schutzmechanismen innerhalb des Grundgesetzes sowie die gesellschaftspolitische Debatte um Berufsverbote für Extremisten im öffentlichen Dienst.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Grundgesetz Instrumente zur Verteidigung der Demokratie bereitstellt und welche Spannungsverhältnisse dabei zwischen dem Schutz der Verfassung und dem Erhalt der Freiheitsrechte entstehen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor stützt sich auf eine Analyse von Verfassungsnormen, Gesetzen sowie maßgeblicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ergänzt durch die Auswertung einschlägiger politikwissenschaftlicher Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Seminararbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine eingehende Begriffsbestimmung, eine detaillierte Auflistung der Verteidigungsinstrumente des Grundgesetzes und eine Fallstudie zur Debatte um den „Extremistenbeschluss“.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?

Wesentliche Begriffe sind „streitbare Demokratie“, „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, „Widerstandsrecht“, „Parteienprivileg“ und „Radikalenerlass“.

Wie definiert das Bundesverfassungsgericht die „freiheitliche demokratische Grundordnung“?

Das Gericht definiert sie als eine Ordnung, die unter Ausschluss von Gewalt und Willkür eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes und der Achtung von Menschenrechten darstellt.

Welche Bedeutung kommt dem Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG zu?

Es besagt, dass das Parteienverbot ein außerordentlich strenges Mittel ist, das allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten ist, um eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegen die Verfassungsordnung zu sanktionieren.

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Details

Title
Die Konzeption der "streitbaren Demokratie" im Grundgesetz und im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland
Subtitle
Grenzen von Partizipation und Pluralismus in Deutschland
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Grade
1,3
Author
Dipl. pol., MCGI Göran Swistek (Author)
Publication Year
2001
Pages
20
Catalog Number
V230333
ISBN (eBook)
9783656462187
ISBN (Book)
9783656462231
Language
German
Tags
konzeption demokratie grundgesetz öffentlichen dienst bundesrepublik deutschland grenzen partizipation pluralismus
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dipl. pol., MCGI Göran Swistek (Author), 2001, Die Konzeption der "streitbaren Demokratie" im Grundgesetz und im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/230333
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