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Die Legalität des Irak-Krieges 2003 aus völkerrechtlicher Sicht

Title: Die Legalität des Irak-Krieges 2003 aus völkerrechtlicher Sicht

Seminar Paper , 2008 , 22 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Joachim Baumann (Author)

Politics - Topic: Peace and Conflict, Security

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Ein Jahr nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center und das Pentagon wurde von der Bush-Administration die Neue Nationale Sicherheitsstrategie (NSS) veröffentlicht, die eine Antwort auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen darstellen sollte. Den Kern dieser Strategie bildet das Konzept der „vorbeugenden Selbstverteidigung“, in der sich die USA ein Recht auf Präventivkriegsführung vorbehalten. Ein präventives Selbstverteidigungsrecht gegen so genannte „Schurkenstaaten“ und Terroristen bildet laut amerikanischer Vorstellungen neben den Strategien von „containment“ und „deterrence“ eine legitime Grundlage in der „Bush-Doktrin“.

In den Militärschlägen gegen den Irak im Jahr 2003 machten die USA mit Unterstützung anderer Staaten ihre neuen Sicherheitsvorstellungen deutlich. Ziel dieses Krieges war der Sturz des irakischen Diktators Saddam Hussein, dem der Besitz von Massenvernichtungswaffen und Verbindungen zum Terrornetzwerk Al Qaida vorgeworfen wurden. Der Feldzug wurde ohne Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt und löste weltweit heftige Debatten über seine Rechtmäßigkeit aus. Während Kritiker die Aktion als Widerspruch zu den Normen der UN-Charta und zum geltenden Völkerrecht werteten, stützten sich Befürworter auf das in der UN-Charta verankerte Selbstverteidigungsrecht. Die amerikanische bzw. britische Regierung rechtfertigte den Irakkrieg zu Beginn des Konfliktes auf zwei Arten: Erstens mithilfe des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der UN-Charta, indem die vermuteten Massenvernichtungswaffen und die angebliche Verbindung zum Terrornetzwerk Al Qaida des irakischen Regimes als eine Bedrohung dargestellt wurden. Die angemessene Antwort auf diese Bedrohung wäre laut USA und Großbritannien ein Krieg gegen den Irak als vorbeugende Selbstverteidigung. Zweitens könne eine Autorisierung für einen Krieg aus den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates abgeleitet werden, gemäß Kapitel VII der UN-Charta.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, der Frage nachzugehen, ob es sich bei den Militärschlägen gegen den Irak 2003 um eine legale Vorgehensweise von Seiten der USA und deren Verbündeten handelte. Es soll grundsätzlich untersucht werden, inwieweit die Rechtfertigungen der „coalition of the willing“ einer völkerrechtlichen Prüfung standhalten können.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Völkerrechtliche Aspekte

3. Rechtfertigung des Militärschlages nach Art. 51 der UN-Charta

3.1. Der Besitz von Massenvernichtungswaffen

3.2. Die Verbindung zum Terrornetzwerk Al Qaida

4. Rechtfertigung über Kap. VII der UN-Charta

4.1. Resolution 678 vom 28.11.1990 und 687 vom 03.04.1991

4.2. Resolution 1441 vom 08.11.2002

5. Entmachtung des Regimes

6. Humanitäre Gründe

7. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die völkerrechtliche Zulässigkeit der militärischen Intervention der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak im Jahr 2003, insbesondere unter dem Aspekt, ob die angeführten Rechtfertigungsgründe einer juristischen Prüfung standhalten.

  • Die Vereinbarkeit des Militärschlages mit dem Gewaltverbot der UN-Charta.
  • Analyse des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der UN-Charta im Kontext präventiver Strategien.
  • Prüfung der Legitimität von Resolutionen des Sicherheitsrates als Ermächtigungsgrundlage.
  • Bewertung von Argumenten wie dem Regimewechsel und humanitären Interventionen.

Auszug aus dem Buch

3. Rechtfertigung des Militärschlages nach Art. 51 der UN-Charta

Nach Art. 51 der UN-Charta hat ein Staat das naturgegebene Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung. Voraussetzung für das Selbstverteidigungsrecht ist jedoch die Tatsache, dass ein bewaffneter Angriff vorliegt:

„Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations, until the Security Council has taken measures necessary to maintain international peace and security […].”

Betrachtet man nun den vorliegenden Fall im Irak, wird deutlich, dass der Irak im Vorfeld der Militärschläge weder die USA noch einen anderen Staat angegriffen hatte. Es muss also in diesem Zusammenhang abgeklärt werden, ob ein Recht auf präventive Selbstverteidigung, wie von den USA in der NSS gefordert wird, zulässig ist. Murswiek weist auf zwei unterschiedliche Auslegungen hin: Während sich die eine Seite auf eine enge Auslegung des Art. 51 stützt, bei der gemäß dem Wortlaut ein bewaffneter Angriff gegeben sein muss, um vom Selbstverteidigungsrecht Gebrauch zu machen, vertreten andere einen eher gedehnten Ansatz.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die sicherheitspolitische Strategie der Bush-Administration und die Problematik der Rechtmäßigkeit des Irak-Krieges 2003.

2. Völkerrechtliche Aspekte: Darstellung des Gewaltverbots der UN-Charta und der zwei zentralen Ausnahmetatbestände.

3. Rechtfertigung des Militärschlages nach Art. 51 der UN-Charta: Untersuchung, ob die antizipatorische Selbstverteidigung völkerrechtlich gegen den Irak bestand haben konnte.

3.1. Der Besitz von Massenvernichtungswaffen: Analyse der Vorwürfe bezüglich der Existenz chemischer, biologischer und atomarer Waffenprogramme im Irak.

3.2. Die Verbindung zum Terrornetzwerk Al Qaida: Prüfung der behaupteten Allianz zwischen dem irakischen Regime und der Terrororganisation Al Qaida.

4. Rechtfertigung über Kap. VII der UN-Charta: Erörterung der Frage, ob Sicherheitsratsresolutionen eine rechtliche Basis für den Angriff bildeten.

4.1. Resolution 678 vom 28.11.1990 und 687 vom 03.04.1991: Bewertung des rechtlichen Status dieser Resolutionen nach dem ersten Golfkrieg.

4.2. Resolution 1441 vom 08.11.2002: Untersuchung, ob diese Resolution eine automatische Autorisierung zur Gewaltanwendung enthielt.

5. Entmachtung des Regimes: Kritische Auseinandersetzung mit dem Regimewechsel als Zielvorgabe und dessen Vereinbarkeit mit dem Nichteinmischungsgebot.

6. Humanitäre Gründe: Prüfung der Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention im Kontext der Menschenrechtslage im Irak.

7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Völkerrechtswidrigkeit des militärischen Vorgehens der Koalition.

Schlüsselwörter

Irak-Krieg, Völkerrecht, UN-Charta, Selbstverteidigung, Präventivkrieg, Massenvernichtungswaffen, Sicherheitsrat, Resolution 1441, Regimewechsel, humanitäre Intervention, Gewaltverbot, Al Qaida, Souveränität, Legitimität, Kriegsvölkerrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit analysiert die völkerrechtliche Legalität der US-geführten Militärintervention im Irak im Jahr 2003.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Arbeit fokussiert sich auf das Verbot der Gewaltanwendung, das Recht auf Selbstverteidigung, die Rolle der UN-Sicherheitsratsresolutionen sowie die Debatte um humanitäre Interventionen und Regimewechsel.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Prüfung, ob die von der „coalition of the willing“ vorgebrachten Rechtfertigungen einer völkerrechtlichen Analyse standhalten können.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit nutzt als Methode die systematische Recherche und Auswertung einschlägiger völkerrechtlicher Literatur.

Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Argumente des Selbstverteidigungsrechts (Art. 51 UN-Charta) und der Befugnisse aus Kapitel VII der UN-Charta.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Völkerrecht, Irak-Krieg, UN-Charta, Präventivkrieg und Sicherheitsratsresolutionen.

Wird der Besitz von Massenvernichtungswaffen als rechtfertigender Grund anerkannt?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der bloße Besitz oder die Vermutung solcher Waffen keine unmittelbare Bedrohung darstellte, die einen präventiven Militärschlag nach völkerrechtlichen Standards legitimieren würde.

Welches Ergebnis liefert die Arbeit hinsichtlich der Resolution 1441?

Die Autorin/der Autor stellt fest, dass die Resolution 1441 keine automatische Gewaltanwendung autorisierte und die Entscheidung über militärische Maßnahmen beim Sicherheitsrat verblieb.

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Details

Title
Die Legalität des Irak-Krieges 2003 aus völkerrechtlicher Sicht
College
University of Innsbruck  (Institut für Politikwissenschaft)
Grade
1,5
Author
Joachim Baumann (Author)
Publication Year
2008
Pages
22
Catalog Number
V229567
ISBN (eBook)
9783656445944
ISBN (Book)
9783656446316
Language
German
Tags
9/11 Präemption Selbstverdeidigungsrecht NSS
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Joachim Baumann (Author), 2008, Die Legalität des Irak-Krieges 2003 aus völkerrechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/229567
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