„Österreich ist für Flüchtlinge kein Rechtsstaat“ – diese Behauptung von Holz-Dahrenstaedt geht einher mit anderer weitreichender Kritik2 am österreichischen Asylrecht. Kern der Kritik ist die österreichische Regelung zur Sicherheit in Drittstaaten und deren Anwendung im österreichischen Asylrecht. Diese Arbeit widmet sich der Betrachtung dieser Drittstaatenklausel, die auch noch „secure third country“, „first host country“ oder „sicherer Drittstaat“ bezeichnet wird.
Charakteristisches Element solcher Regelungen ist die Möglichkeit, Asylwerber aus dem eigenen Land abzuschieben, weil sie in einem anderen Staat schon vor der Einreise nach Österreich Sicherheit vor Verfolgung gefunden haben.
Inzwischen ist diese Art der Zurückweisung von Asylwerbern verbreitete Praxis unter den europäischen Ländern und die Regelung wurde auch in Österreich bereits mehrfach novelliert und neu kundgemacht. Ziel dieser Arbeit ist die Feststellung, ob und in welchen Punkten sich ein Widerspruch zwischen der österreichischen Regelung und den Verpflichtungen, die Österreich in internationalen Verträgen und Abkommen eingegangen ist, besteht. Der abgesteckte Problembereich umfasst also die österreichische Regelung auf der einen Seite und die relevanten internationalen Abkommen auf der anderen Seite.
Eine erste Annäherung an die Entwicklung einer Prüfung der österreichischen Regelung an den eingegangen Verpflichtungen, erfolgt durch eine kurze historische Einleitung, in der die Entstehung von Asyl skizziert wird. Für das weitere Verständnis, insbesondere im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Vereinbarungen, ist der Versuch einer menschenrechtlichen Fundierung des Asylrechts, wie er nach dem historischen Abriss erfolgt. Dieses Kapitel dient insbesondere auch der Rechtfertigung der späteren Betrachtung der EMRK als asylrelevantes Normensystem, die ja selbst kein Recht auf Asyl kennt.
Inhaltsverzeichnis
- PROBLEMSTELLUNG UND METHODE
- ERSTER TEIL
- 1. Historischer Abriss zur Entstehung des Asylrechts
- 1.1 Entstehung und Bedeutung des Wortes „Asyl”
- 1.2. Geschichtliche Herausbildung von Asyl
- 1.3. Arten von Asyl
- 2. Asylrecht ist Menschenrecht
- 1. Historischer Abriss zur Entstehung des Asylrechts
- ZWEITER TEIL
- 3. Völkerrechtliche Grundlagen im Asylbereich
- 3.1. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- 3.1.1 Das Konzept der sicheren Drittstaaten in der GFK
- 3.1.2 Art. 33 GFK und Anforderungen an den Drittstaat
- 3.1.3 Der Einfluss eines territorialen Vorbehaltes nach Art. 1 B Zif. 1 GFK
- 3.1.4 Die Qualität der Durchreise nach der GFK
- 3.1.5 Zusammenfassung
- 3.2. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
- 3.2.1 Art. 2 und Art 3 EMRK
- 3.2.2 Art. 8 EMRK
- 3.2.3 Zusammenfassung
- 4. Asylrelevante Bestimmungen im EU – Raum
- 4.1 Die Verträge von Schengen und Dublin
- 4.1.1 Die Vorgeschichte
- 4.1.2 Inhaltliche Bestimmungen des Schengener und Dubliner Übereinkommens
- 4.1.3 Schlussfolgerungen
- 4.2 Beiträge der Europäischen Gemeinschaften zur Flüchtlingsproblematik
- 4.2.1 Schengen (II) und wo bleibt die Union?
- 4.2.2 Inhaltliche Aspekte der EU - Regelungen
- 4.2.2.1 Die asylrechtlichen Regelungen der EU im Bereich Intergouvernementaler Zusammenarbeit
- 4.2.2.2 Der besondere Rechtscharakter der EU Regelungen
- 5. Standpunkt des UNHCR
- 6. Das Asylrecht in Österreich
- 6.1 Vorbemerkungen
- 6.2 Einführung der Drittstaatenklausel im Asylgesetz 1991
- 6.2.1 Die direkte Einreise
- 6.2.2 Die legale Einreise
- 6.2.3 Die Verfolgungssicherheit im Drittstaat
- 6.3 Die Drittstaatenklausel im Asylgesetz 1997
- 6.3.1 § 4 AsylG 1997
- 6.3.2 Thematisierung einzelner Bestimmungen der Drittstaatenklausel
- 6.3.3 Änderung der Drittstaatenklausel 1999
- 6.3.4 Die Regelvermutung
- 6.3.5 Das Parteiengehör
- 6.3.6 Einzelaspekte
- 4.1 Die Verträge von Schengen und Dublin
- DRITTER TEIL
- 7. Die Österreichische Drittstaatenregelung in der internationalen Betrachtung
- 7.1 Vergleich der deutschen mit der österreichischen Drittstaaten klausel
- 7.1.1 Die besondere Konstruktion des deutschen Asylrecht
- 7.1.2 Die deutsche Regelung nach der Verfassungsänderung 1993
- 7.1.3 Vergleich der deutschen und der österreichischen Drittstaatenregelung
- 7.2. Vereinbarkeit der österreichischen Regelung mit den Grundsätzen der GFK
- 7.3 Das Verhältnis der österreichischen Regelung zur EMRK
- 7.4 Die österreichische Regelung im Rahmen der europäischen Übereinkommen und Standpunkte
- 7.4.1 Die Verträge von Schengen und Dublin
- 7.4.2 Andere gemeinsame Akte innerhalb der EU
- 7.5 Zusammenfassung der Kritikpunkte
- 7.1 Vergleich der deutschen mit der österreichischen Drittstaaten klausel
- SCHLUSSFOLGERUNGEN
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der österreichischen Drittstaatenklausel und deren Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Vorgaben. Sie analysiert die historische Entwicklung des Asylrechts, beleuchtet die völkerrechtlichen Grundlagen im Asylbereich, insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), und untersucht die Auswirkungen der Drittstaatenklausel auf die praktische Anwendung des Asylrechts in Österreich.
- Historische Entwicklung des Asylrechts
- Völkerrechtliche Grundlagen des Asylrechts
- Die Drittstaatenklausel im österreichischen Asylrecht
- Vergleich der österreichischen Regelung mit internationalen Standards
- Kritikpunkte an der österreichischen Drittstaatenregelung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel gibt einen historischen Abriss über die Entstehung des Asylrechts, beleuchtet die verschiedenen Arten von Asyl und stellt die Bedeutung des Asylrechts als Menschenrecht dar. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit den völkerrechtlichen Grundlagen im Asylbereich, analysiert die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und untersucht die Anforderungen an sichere Drittstaaten.
Das dritte Kapitel befasst sich mit asylrelevanten Bestimmungen im EU-Raum, analysiert die Verträge von Schengen und Dublin und beleuchtet die Rolle der Europäischen Gemeinschaften in der Flüchtlingsproblematik. Das vierte Kapitel behandelt den Standpunkt des UNHCR zum Asylrecht.
Das fünfte Kapitel widmet sich dem Asylrecht in Österreich, untersucht die Einführung der Drittstaatenklausel im Asylgesetz 1991 und analysiert die Drittstaatenklausel im Asylgesetz 1997. Es befasst sich mit der Regelvermutung, dem Parteiengehör und weiteren Einzelaspekten der österreichischen Regelung.
Das sechste Kapitel analysiert die österreichische Drittstaatenregelung im internationalen Kontext, vergleicht die deutsche und österreichische Drittstaatenklausel und untersucht die Vereinbarkeit der österreichischen Regelung mit den Grundsätzen der GFK und der EMRK. Es beleuchtet die österreichische Regelung im Rahmen der europäischen Übereinkommen und Standpunkte und fasst die Kritikpunkte an der österreichischen Drittstaatenregelung zusammen.
Schlüsselwörter
Asylrecht, Drittstaatenklausel, Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Menschenrechte, Flüchtlinge, sichere Drittstaaten, Verfolgung, Österreich, EU, Schengen, Dublin, UNHCR.
- 7. Die Österreichische Drittstaatenregelung in der internationalen Betrachtung
- 3.1. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- 3. Völkerrechtliche Grundlagen im Asylbereich
- Quote paper
- Arnold Ackerer (Author), 2000, Beurteilung der österreichischen Drittstaatenklausel unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/21679