1. Einleitung
Das Spannungsverhältnis zwischen Konstitutionalismus und Demokratie, Recht und Politik, zieht sich als roter Faden durch die Geschichte. Der inhärente Konflikt besteht in der Auseinandersetzung um die Souveränität und Suprematie in der Verfassungsauslegung. Die beteiligten Akteure sind auf der einen Seite die genuin politischen wie Regierung und Parlament und auf der anderen Seite die Verfassungsgerichtsbarkeit, in Deutschland das Bundesverfassungsgericht.
Bereits bei dem Verfassungskonvent am Herrenchiemsee äußerte Carlo Schmid seine Bedenken hinsichtlich eines starken Verfassungsgerichts und der Konflikthaftigkeit, die sich daraus für den politischen Prozess ergeben könnte. Bis heute ist die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als ‚Hüter der Verfassung‘ theoretisch nicht gelöst worden.
Unter Verfassung wird die Grundordnung eines Staates verstanden, welche die Regeln für das gemeinschaftliche Zusammenleben inhaltlich und formal strukturiert, dem staatlichen Handeln Grenzen auferlegt, der politischen Auseinandersetzung einen Rahmen vorgibt und als kulturelles Gedächtnis Werte und Grundüberzeugungen feststellt, die der politischen Verwirklichung bedürfen.
Verfassungen sind keine creatio ex nihilo, sondern „Resultat politischer Entscheidungen und Prozesse“. Dies impliziert ein dynamisches Verständnis von Verfassungen, die, anstatt einmal festgeschrieben zu werden und dann ‚ewige Gültigkeit‘ zu beanspruchen, immer einem Wandel unterworfen sind, der abhängig ist von den Interessen der beteiligten Akteure und den jeweils gegebenen Machtverhältnissen. Zwei Formen des Verfassungswandels lassen sich unterscheiden. Erstens der explizite Wandel, der durch eine formale Änderung einer Verfassungsnorm zustande kommt, wobei die Formalien in der Verfassung geregelt sind, so beispielsweise die in Deutschland notwendige Zweidrittel-Mehrheit. Zweitens der implizite Wandel, der informell über eine inhaltliche Neuinterpretation unter Beibehaltung des Wortlautes vollzogen wird, wobei die Interpretation der Verfassungsgerichtsbarkeit obliegt.
Damit sind Verfassungsfragen Machtfragen und bedürfen der politikwissenschaftlichen Analyse. Geradezu als Initialzündung für die Forschung diente die These der zunehmenden ‚Justizialisierung‘, die am prominentesten von Alec Stone Sweet für die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit seit Mitte der 90er Jahre vertreten wurde...
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Handlungsorientierungen und Akteurskonstellationen die zur Kompetenzerweiterung führen
2.1 Legale Handlungsmotivation - judicial activism
2.2 Politische Handlungsmotivation - policy maker
2.3 Sonstige Handlungsmotivationen - Wahl, Karriere, Reputation
2.4 Zwischenergebnis
3. Handlungsorientierungen und Akteurskonstellationen die nicht zur Kompetenzerweiterung führen
3.1 Legale Handlungsorientierung - judicial restraint
3.2 Sonstige Handlungsmotivationen - Wahl, Karriere, Reputation
3.3 Zwischenergebnis
4. Systematisierung/Synthese
5. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Handlungslogik des Bundesverfassungsgerichts und analysiert, welche Motive der Richter sowie welche institutionellen Determinanten als Bindeglied zwischen den abstrakten Normen des Grundgesetzes und den konkreten Urteilen fungieren. Ziel ist es zu klären, ob das Gericht als rationaler, strategisch handelnder Akteur agiert, der gezielt auf eine Erweiterung seines Kompetenzbereichs hinarbeitet.
- Analyse intrapersonaler und interinstitutioneller Einflussfaktoren auf richterliche Entscheidungen.
- Differenzierung zwischen legalen, politischen und sonstigen Handlungsmotiven.
- Untersuchung der Akteurskonstellationen bei Entscheidungen mit und ohne Kompetenzerweiterung.
- Systematisierung der komplexen Interdependenzen im Entscheidungsprozess.
- Kritische Reflexion der "Justizialisierungs"-These.
Auszug aus dem Buch
2.1 Legale Handlungsmotivation - judicial activism
Die staatsrechtliche Wissenschaft erachtet vorwiegend die juristische Dogmatik und Methodik als handlungsleitend für die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Allein die Anlehnung an den Wortlaut des Grundgesetzes, die elaborierten Interpretationsmethoden und die in vielen Jahre entwickelte Dogmatik determinieren danach die jeweiligen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Damit werden die Verfassungsrichter als ganz ‚normale‘ Richter gesehen, deren Stellung denen ihrer Kollegen in der einfachen Gerichtsbarkeit gleicht. Gegen diese Gleichstellung hat das Bundesverfassungsgericht schon in dem sogenannten ‚Status-Bericht‘ vom 27. Juni 1952 gewichtige Argumente vorgebracht. Die Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist eben nicht mit der einer einfachen Gerichtsbarkeit gleichzusetzen. Denn im Gegensatz zu den anderen Gerichten hat es das Bundesverfassungsgericht mit Rechtsstreitigkeiten zu tun, die der politischen Sphäre angehören. Zudem überlagere und modifiziere die Verfassungsorgan-Qualität des Gerichts die richterliche Stellung.
Hiermit einher geht die grundsätzliche Offenheit und Konkretisierungsbedürftigkeit des Grundgesetzes, sowie die Notwendigkeit der Auslegung und Anwendung. Das Grundgesetz kann nur wirken, wenn es ein starkes Verfassungsgericht zur Durchsetzung bringt. Aus der Konstruktion des Grundgesetzes selbst folgt die Motivation der Richter, den Verfassungstext und die Verfassungswirklichkeit auf die höchstmögliche Deckungsgleichheit zu bringen.
Verwirklicht werden können in dieser Handlungslogik die der Verfassung immanenten Werte nur, indem das Verfassungsrecht auf möglichst alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens ausgreift. Das impliziert, dass das juristische Selbstverständnis der Richter zu dem Ergebnis führt, die eigenen Kompetenzen umfassend zu nutzen und, wenn möglich, auszuweiten. Die zu maximierende Präferenz bleibt dabei juristisch fundiert, bewirkt allerdings aufgrund der einzigartigen Stellung des Gerichts zwischen Politik und Recht Effekte, die beide Sphären tangieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen Konstitutionalismus und Demokratie und führt die zentrale Forschungsfrage nach dem "missing link" zwischen Grundgesetz und Rechtsprechung ein.
2. Handlungsorientierungen und Akteurskonstellationen die zur Kompetenzerweiterung führen: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Motive und institutionelle Bedingungen, unter denen Richter des Bundesverfassungsgerichts dazu motiviert sein könnten, ihre Kompetenzen aktiv auszuweiten.
3. Handlungsorientierungen und Akteurskonstellationen die nicht zur Kompetenzerweiterung führen: Hier werden gegenteilige Handlungslogiken wie "judicial restraint" beleuchtet, die eher eine Status-quo-Bewahrung anstreben.
4. Systematisierung/Synthese: Das Kapitel führt die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und illustriert mittels eines Schaubilds die komplexe Interdependenz zwischen den verschiedenen Ebenen und Akteuren im Entscheidungsprozess.
5. Schluss: Der abschließende Teil fasst die Ergebnisse zusammen, relativiert die anfängliche These der intendierten Kompetenzerweiterung und weist auf Forschungsdesiderate hin.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Verfassungswandel, Justizialisierung, judicial activism, judicial restraint, Kompetenzerweiterung, rationaler Akteur, Vetospieler, Rechtssprechung, Grundgesetz, Politikwissenschaft, Entscheidungsprozess, Akteurskonstellationen, richterliche Motivation, Reputation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das richterliche Handeln des Bundesverfassungsgerichts im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Handlungslogik des Gerichts, die Bedeutung juristischer versus politischer Präferenzen und das Zusammenwirken verschiedener Akteure (Regierung, Opposition, Fachöffentlichkeit).
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage sucht nach dem "missing link" – den Motiven und Determinanten, die zwischen den abstrakten Normen des Grundgesetzes und der konkreten Entscheidungspraxis des Gerichts vermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine dialektische, politikwissenschaftliche Analyse auf Basis vorhandener Literatur und theoretischer Modelle (insbesondere neo-institutionalistischer Ansätze) genutzt, ohne eigene empirische Primärerhebung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse von Handlungslogiken, die zur Kompetenzerweiterung führen, und solchen, die eher zur Zurückhaltung (judicial restraint) tendieren, gefolgt von einer Synthese im vierten Kapitel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe umfassen Bundesverfassungsgericht, Kompetenzerweiterung, Akteurskonstellationen, judicial activism/restraint und richterliche Motivation.
Welche Rolle spielt die Reputation für das Bundesverfassungsgericht?
Reputation dient als zentrale Machtressource, da das Gericht keine eigenen Sanktionsmittel besitzt und für die Umsetzung seiner Urteile auf die Akzeptanz und Kooperation anderer Akteure angewiesen ist.
Warum wird die These der Kompetenzerweiterung am Ende relativiert?
Die Analyse zeigt, dass eine aktive Kompetenzerweiterung mit enorm hohen Risiken und Implementierungskosten verbunden ist, was für rationale Akteure eine Kosteneinsparung durch Wahrung des Status quo plausibler macht.
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- Jörg Wiegner (Author), 2013, Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/215594