Viele Unternehmen sehen sich mit Auswirkungen der Globalisierung und Internationalisierung konfrontiert. Sowohl global agierende Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen sind auf internationalen Handelsplätzen vertreten, um dort Produkte abzusetzen, Rohstoffe zu beschaffen oder Kapital zur Finanzierung des Unternehmens zu akquirieren.
Insbesondere die Kapitalakquise setzt voraus, dass anderen Marktteilnehmern Informationen zur Verfügung stehen, auf deren Basis Risiken und Chancen der Kapitalüberlassung beurteilt werden können. Potenziellen Kapitalgebern stehen hierbei viele informatorische Quellen zur Verfügung, deren Güte und Transparenz stark schwanken können. Besonders die Vergleichbarkeit fundamentaler Informationen ist für Investoren im Hinblick auf alternative Investitionsmöglichkeiten relevant.
Dem Jahresabschluss kommt hier als Informationsquelle große Bedeutung zu. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) bilden für viele Unternehmen die Rahmenkonzepte, innerhalb derer sich bei Jahresabschlusserstellung zu bewegen ist. Nach IFRS erstellte Jahresabschlüsse unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Aussage erheblich von jenen, welche nach Vorschriften des HGB erstellt wurden, da beide Regelwerke infolge unterschiedlicher Prämissen divergierende Ziele verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Gegenstand und Ziel der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit
2. Rechnungslegungssysteme im Überblick
2.1 Grundlagen HGB
2.2 Grundlagen IFRS
3. Vergleichende Beurteilung des Vorsichtsprinzips nach HGB und IFRS
3.1 HGB
3.2 IFRS
3.3 Vergleichende Beurteilung
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Viele Unternehmen sehen sich mit Auswirkungen der Globalisierung und Internationalisierung konfrontiert. Sowohl global agierende Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen sind auf internationalen Handelsplätzen vertreten, um dort Produkte abzusetzen, Rohstoffe zu beschaffen oder Kapital zur Finanzierung des Unternehmens zu akquirieren.
Insbesondere die Kapitalakquise setzt voraus, dass anderen Marktteilnehmern Informationen zur Verfügung stehen, auf deren Basis Risiken und Chancen der Kapitalüberlassung beurteilt werden können. Potenziellen Kapitalgebern stehen hierbei viele informatorische Quellen zur Verfügung, deren Güte und Transparenz stark schwanken können. Besonders die Vergleichbarkeit fundamentaler Informationen ist für Investoren im Hinblick auf alternative Investitionsmöglichkeiten relevant.
Dem Jahresabschluss kommt hier als Informationsquelle große Bedeutung zu. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) bilden für viele Unternehmen die Rahmenkonzepte, innerhalb derer sich bei Jahresabschlusserstellung zu bewegen ist. Nach IFRS erstellte Jahresabschlüsse unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Aussage erheblich von jenen, welche nach Vorschriften des HGB erstellt wurden, da beide Regelwerke infolge unterschiedlicher Prämissen divergierende Ziele verfolgen.
1.1 Gegenstand und Ziel der Arbeit
Vor diesem Hintergrund thematisiert die vorliegende Arbeit die Rechnungslegung nach HGB und IFRS. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden hierbei die Analyse der Regelwerke im Hinblick auf die Ausprägung des Vorsichtsprinzips respektive den Standards und Regelungen in dessen Sinne sowie die auf der Analyse aufbauende vergleichende Beurteilung des Vorsichtsprinzips nach HGB und IFRS.
Mit Blick auf das nicht durch die EU anerkannte Rahmenkonzept (Framework) sowie das im September 2010 verabschiedete Conceptual Framework for Financial Reporting ist an dieser Stelle zu konstatieren, dass die IFRS im Gesamten als Untersuchungsgegenstand herangezogen und beurteilt werden. Steuerliche Aspekte werden nicht betrachtet. Ferner ist ein Vergleich des HGBs vor und nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht Gegenstand der Arbeit.
1.2 Aufbau der Arbeit
Nach Einleitung des Themas und Darstellung von Gegenstand, Ziel und Aufbau der Arbeit durch den ersten Abschnitt werden im Folgenden die unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme des angelsächsischen und des kontinentaleuropäischen Raums vorgestellt. Darauf aufbauend thematisiert der nächste Abschnitt die kontextrelevanten Grundlagen des HGB und der IFRS. Im dritten Abschnitt werden beide Regelwerke hinsichtlich Vorsichtsprinzip und dessen Ausprägungen analysiert. Bei den IFRS werden sowohl Regelungen des alten Frameworks wie auch aus dem Conceptual Framework for Financial Reporting 2010 aufgegriffen. Der Analyse schließt sich eine vergleichende Beurteilung an. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung und einer kritischen Würdigung in Form der Schlussbetrachtung.
2. Rechnungslegungssysteme im Überblick
Die unterschiedlichen politischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen in einzelnen Wirtschaftsräumen führten zur Ausprägung verschiedenartiger Rechnungslegungssysteme (vgl. Zwirner 2007, S. 38). Im kontinentaleuropäischen Wirtschaftsraum hat das kodifizierte Recht eine lange Tradition, der auch die Rechnungslegungsnormen des HGB folgen (vgl. Thommen/Achleitner 2012, S. 463). Dieses Rechtssystem ist gekennzeichnet durch Normen, deren hoher Abstraktionsgrad ihre Anwendung in vielen verschiedenen Einzelfällen ermöglicht (vgl. Scheffler 1999, S. 1286).
Im angelsächsischen Raum hingegen ist das fallabhängige Recht etabliert. Als Grundlage für Entscheidungen werden hier Urteile und Regelungen vergangener Präzedenzfälle mit ähnlichem oder gleichem Sachverhalt herangezogen (vgl. Fentz 2000, S. 15). Sofern die Adaption vorheriger Urteile im konkreten Einzelfall zu unangemessenen Resultaten führt, obliegt es in diesen Fällen den Gerichten, eine angemessene neue Entscheidung zu treffen (vgl. Fikentscher 1980, S. 166).
Zudem stehen Gestaltung und Zielsetzung der Rechnungslegungssysteme unter dem Einfluss der tradierten und im Wirtschaftsraum üblichen Art der Unternehmensfinanzierung. Während sich kontinentaleuropäische Unternehmen vorwiegend Maßnahmen der Innen- und Kreditfinanzierung bedient haben, ist im angelsächsischen Raum die Finanzierung über öffentlich ausgegebene Eigenkapitaltitel gängig (vgl. Thommen/Achleitner 2012, S. 463). Die meisten Normen des HGB sind daher im Sinne des Gläubigerschutzes, während die durch angelsächsisches Recht geprägten Regelungen der IFRS die Interessen der Eigenkapitalgeber betonen (vgl. ebd., S. 436).
2.1 Grundlagen HGB
Das Handelsgesetzbuch trat am 01.01.1900 zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. Die kodifizierten Vorschriften haben das Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland durchlaufen und bedürfen somit keiner Anerkennung mehr durch weitere Organe. Liegt die Kaufmannseigenschaft im Sinne des Gesetzes vor, sind Sachverhalte grundsätzlich gemäß Handelsrecht zu bewerten (vgl. Fleischer 2012, S. IX). In Abhängigkeit von Rechtsform, Größe, Branche, Kapitalmarktorientierung sowie Zugehörigkeit zu einem Konzernverbund gelten für die zur Rechnungslegung verpflichtete Einheit unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich Bilanzierungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten (vgl. Thommen/Achleitner 2012, S. 430; vgl. Vollmer 2008, S. 117). An verschiedenen Stellen verweist das HGB auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die die kodifizierten Vorschriften qualitativ ergänzen und teilweise konkretisieren (vgl. Thommen/Achleitner 2012, S. 432; vgl. Vollmer 2008, S. 120 f.). Infolge der inexistenten Legaldefinition werden die GoB „als kodifiziertes Recht in Form eines „unbestimmten Rechtsbegriffs“ verstanden“ (vgl. Binger 2009, S. 20).
Gemäß § 243 Abs. 1 HGB sind die GoB bei Jahresabschlusserstellung zu beachten. Obwohl der Zweck des Jahresabschlusses im Handelsgesetz nicht explizit genannt ist, können anhand der Gestaltung von Vorschriften bestimmte Funktionen charakterisiert werden (vgl. Binger 2009, S. 7; vgl. Heesen/Gruber 2011, S. 19). So ist neben Dokumentations- und Informationsfunktion vor allem die Zahlungsbemessungsfunktion zu nennen (vgl. Binger 2009, S. 7; vgl. Thommen/Achleitner 2012, S. 429 f.).
An dieser Stelle ist zwischen Einzel- und Konzernabschluss zu differenzieren. Der Einzelabschluss bildet grundsätzlich für alle Kaufleute die Bemessungsgrundlage für ausschüttbare respektive zu versteuernde Gewinne (vgl. RegE BilMoG, S. 1). Unternehmen im Sinne des § 290 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 293 HGB haben zudem einen Konzernabschluss zu erstellen, welcher primär eine Informationsfunktion für interne und externe Adressaten erfüllt. Ferner wird dokumentiert, wie die Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss konsolidiert wurden (vgl. Buchholz 2009, S. 165).
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