Stellen Sie sich folgendes Szenario vor : Sie befinden sich in einem brennenden Krankenhaus.
Sie haben nun die Wahl entweder einen Säugling oder 20 Embryonen in Petrischalen zu retten.
Wie würden Sie sich entscheiden?
1. Einleitung
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor : Sie befinden sich in einem brennenden Krankenhaus.
Sie haben nun die Wahl entweder einen Säugling oder 20 Embryonen in Petrischalen zu retten.[1]
Wie würden Sie sich entscheiden?
Genau dieses Gedankenexperiment des Harvard-Philosophen Michael Sandel veranlasst sicherlich eine Vielzahl von Menschen dazu, sich eine persönliche Meinung zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) zu bilden.
Symbolisch betrachtet müsste die Wahl für Befürworter der Methode eindeutig sein. So entscheiden sie sich schließlich bei der PID auch gegen einzelne Embryonen und für die Erzeugung eines gesunden Babys.
Doch wer zuvor der Ansicht war, Embryonen seien vollwertige, schützenswerte Menschenleben, der müsste sinngemäß in dieser Situation die, von der Anzahl her überlegenen, Embryonen vor dem Feuer bewahren.
Doch würden Sie wirklich so entscheiden?
Diese Frage stellt man nun PID-Gegnern.
Das oben beschriebene Gedankenexperiment hat auch mein Interesse für das Thema PID geweckt.
Zwar deutet es nur auf ein bestimmtes, von PID-Gegnern angeführtes, Argument hin, bietet aber trotz dessen eine interessante Sichtweise.
In meiner Facharbeit setze ich mich also unter Anderem mit verschiedenen Stellungnahmen und Ansichten zu diesem vieldiskutierten Thema auseinander, um herauszufinden, welche verschiedenen Denkansätze in unserer Gesellschaft vertreten sind und wie diese begründet werden.
Des Weiteren thematisiere ich die medizinische Vorgehensweise bei der PID, um eine Verständnisgrundlage zu schaffen und informiere über einige rechtliche Grundlagen und die Gesetze zur Regelung der Methode.
2. Definition und Allgemeines
Die Präimplantationsdiagnostik (engl. treffender: Preimplantation Genetic Diagnosis (PGD)[2] ) beschreibt ein Verfahren, bei dem per In-vitro-Fertilisation (IVF)[3] mehrere Embryonen erzeugt werden, die anschließend auf Erbkrankheiten untersucht werden können.
Wird krankhaft veränderte DNA gefunden, so wird der Embryo verworfen, ist er gesund, kommt es zur Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib.[4]
Die PID bietet vorbelasteten Paaren somit die Möglichkeit, dem Risiko einer erbbedingten Krankheit ihres Kind aus dem Weg zu gehen und einen gesunden Embryo im Mutterleib heranreifen zu lassen.
Schon vor 21 Jahren wurde die PID zum ersten Mal an menschlichen Embryonen durchgeführt, damals in den USA.[5]
Im Mai 2001 existierten bereits 693 Kinder, die nach einer Präimplantationsdiagnostik geboren wurden[6], 2006 wurde das Verfahren ungefähr 1800 Mal durchgeführt.[7]
In vielen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Belgien oder Spanien ist die umstrittene Methode bereits seit längerer Zeit zulässig.[8]
In Deutschland gab es bis zum Jahr 2010 keine klare gesetzliche Regelung zur PID. Es wurde sich lediglich auf das Embryonenschutzgesetz (EschG) sowie die Grundrechte des Menschen berufen.
Am 5. Juli 2010 sprach der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch einen Arzt namens Matthias Bloechle frei, der sich selbst wegen Verstoß gegen das eben genannte Gesetz angezeigt hatte.
Bloechle hatte bei drei Paaren eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt.[9]
An dem Tag seiner Freisprechung entschied der BGH, die PID sei teilweise zulässig.
Dieses Urteil löste zahlreiche Debatten aus.
Sowohl unter Medizinern und Theologen als auch unter Politikern und Abgeordneten.
Am 06. Juli 2011 entscheidet sich schließlich der deutsche Bundestag für einen Gesetzesentwurf „zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“.[10]
Nach einer lang andauernden Debatte stimmten 326 von 594 Abgeordneten im Bundestag für den Gesetzesentwurf, der es in besonderen Fällen, beispielsweise wenn eine schwerwiegende vererbbare Krankheit eines Elternteils vorliegt, erlaubt, eine solche Diagnostik durchzuführen.[11]
3. Medizinische Vorgehensweise bei der PID sowie Grenzen und Risiken der Methode
Die PID bezeichnet ein relativ junges, biomedizinisches Verfahren, welches - im Gegensatz zur Pränataldiagnostik (PND) - schon zu einem Zeitpunkt vor der eigentlichen Schwangerschaft durchgeführt wird.[12]
Voraussetzung dafür ist eine Hormonbehandlung der Frau, die es ermöglicht, mehrere Eizellen heranreifen zu lassen.
Es folgt eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas (In-vitro-Fertilisation).
Aus den Eizellen werden „nach einigen Tagen der Reifung in der Regel eine oder zwei Zellen entnommen“[13] die DNA wird isoliert und einzelne Abschnitte werden auf erblich bedingte Krankheiten untersucht.[14]
Diese Untersuchung des Embryos kann generell zu zwei verschiedenen Zeitpunkten vorgenommen werden.
Zum einen besteht die Möglichkeit einer Diagnose im so genannten Blastomerenstadium.
Hierbei befindet sich der Embryo im 8-Zell-Stadium (Blastomere), wobei seine
Zellen als totipotent bezeichnet werden.
Das heißt es besteht für jede einzelne Zelle noch die Möglichkeit, sich in der Gebärmutter zu einem vollständigen Embryo zu entwickeln.[15]
Zu beachten ist hierbei jedoch,dass totipotente Zellen, nach dem Embryonenschutzgesetz, einem Embryo gleichgestellt und somit (vor Zerstörung) zu schützen sind.[16]
Eine Alternative bietet deshalb die Untersuchung im Blastozystenstadium, welches fünf bis sechs Tage nach der Befruchtung der Eizelle erreicht ist.
Die zu entnehmenden Zellen des Embryos sind zu diesem Zeitpunkt pluripotent, was bedeutet, dass sich aus ihnen lediglich verschiedene Gewebe, aber keine eigenständigen Organismen, entwickeln können.[17]
Nach Durchführung der PID werden diejenigen Embryonen verworfen, die krankhaft verändertes Erbgut aufweisen, gesunde werden zum Transfer in die Gebärmutter freigegeben.
Zu den medizinischen Grenzen der Methode ist zu sagen, dass die PID nicht in allen Fällen erfolgreich verläuft bzw. ein aussagekräftiges Ergebnis liefern kann.
Die Fehlerquote der Diagnostik liegt derzeit bei 5%.[18]
Auch eine erfolgreiche Schwangerschaft kann die PID nicht garantieren.
„Einer internationalen Untersuchung zufolge wurde nur 14% der Paare nach einer PID und mehreren Implantationsversuchen tatsächlich Eltern“.[19]
Ferner besteht bei einer Untersuchung im Blastozystenstadium eine erhöhte Gefahr den Embryo bei der Zellentnahme zu zerstören oder die Probe durch das Verletzen von Zellen zu verunreinigen.[20]
Risiken bestehen bei der PID vorrangig für die Frau.
Durch die Entnahme der Eizellen und den späteren Transfer der gesunden Embryonen können verschiedene Infektionen entstehen.
Des Weiteren kommt es vermehrt zu dem so genannten ovariellen Hyperstimulations-Syndrom (OHSS), welches durch die starke Hormonbehandlung der Frau vor der PID hervorgerufen werden kann.
Zu berücksichtigen ist auch das erhöhte Fehlbildungsrisiko bei in vitro gezeugten Embryonen.[21]
4. Rechtliche Aspekte bezüglich der PID
Bis zum Juli diesen Jahres war die PID gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
Grundlagen für eine Bewertung der Methode aus rechtlicher Sicht bildeten vor Allem das Embryonenschutzgesetz (EschG) von 1991 und die Grundrechte des Menschen .
Bei der PID werden aus der Eizelle der Frau in der Regel totipotente Zellen entnommen, die anschließend auf Erbkrankheiten untersucht werden, bevor es zu einer Einpflanzung in den Mutterleib kommt.[22]
Das eben genannte Gesetz zum Schutz von Embryonen besagt jedoch, dass bereits diese Zellen einem Embryo gleichgestellt sind und dementsprechenden Schutzmaßnahmen unterliegen.[23]
[...]
[1] Vgl. SPIEGEL ONLINE: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78602537.html (Stand: 09.01.2012)
[2] Vgl. Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften: http://www.drze.de/im-blickpunkt/pid (Stand: 09.01.2012)
[3] Künstliche Befruchtung im Reagenzglas
[4] s. Anhang I, Bild 1 , vgl. SPIEGEL ONLINE: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,772826,00.html (Stand: 09.01.2012)
[5] Vgl.Zeitschrift für Heilpädagogik 6 (2003), S.234
[6] Ebd.
[7] Vgl. SPIEGEL ONLINE: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78602537.html (Stand: 09.01.2012)
[8] s. Anhang I, Bild 2
[9] Vgl. Legal Tribune Online: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1803/zwischen-mensch-und-sache-gibt-es-keinen-kompromiss/ (Stand: 09.01.2012)
[10] Vgl. Gesetzgebung. Beck : http://gesetzgebung.beck.de/node/1012433 (Stand: 09.01.2012)
[11] Vgl. SPIEGEL ONLINE: http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,773045,00.html (Stand: 09.01.2012)
[12] Vgl. Zeitschrift für Heilpädagogik 9 (2003), S.357
[13] Dederich, Markus, 2003, Zeitschrift für Heilpädagogik S.357
[14] Vgl. Anhang I, Bild 1
[15] Vgl. SPIEGEL ONLINE: http://www.spiegel.de/thema/praeimplantationsdiagnostik/ (Stand: 09.01.2012)
[16] Vgl. Gesetz zum Schutz von Embryonen: http://www.gesetze-im internet.de/bundesrecht/eschg/gesamt.pdf (Stand: 09.01.2012)
[17] Vgl. SPIEGEL ONLINE:http://www.spiegel.de/thema/praeimplantationsdiagnostik/ ,
Vgl. Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften: http://www.drze.de/im-blickpunkt/pid (Stand: 09.01.2012)
[18] Vgl. Deutscher Bundestag: http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/PID.pdf (Stand: 09.01.2012)
[19] Dederich, 2003, S.357
[20] Vgl. Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften: http://www.drze.de/im-blickpunkt/pid (Stand: 09.01.2012)
[21] Ebd.
[22] Vgl. Kap. 2
[23] Gesetz zum Schutz von Embryonen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eschg/gesamt.pdf (Stand: 09.01.2012)
- Arbeit zitieren
- Jan-Hendrik Warrelmann (Autor:in), Anja Gerling (Autor:in), 2012, Präimplantationsdiagnostik - Grenzen und Möglichkeiten einer umstrittenen Methode, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/212549