„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...“ Dieser Gesetzeswortlaut trifft auf alle Menschen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu. Auch bedeutet es, dass jeder Mensch das Recht hat, selbstbestimmt und eigenständig zu leben. Schule und Beruf stellen dabei einen zentralen Stellenwert in der individuellen Lebensplanung dar. Diese beiden Lebensabschnitte beeinflussen auf vielfältige Weise die Lebensqualität und schaffen förderliche oder hinderliche Bedingungen zur Lebensintegration. Eine Gesellschaft, die sich dem Solidarprinzip verpflichtet fühlt, muss besondere Konzepte und Strategien entwickeln, um ihren schwächsten Mitgliedern zu helfen. Ziel ist es, Einzelne dazu zu befähigen, ein volles „Lebenspotenzial“ zu entwickeln.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition von Körperbehinderung
3 Rechtsbegriff
4 Problemdarstellung
4.1 Schulische Integration
4.2 Ausbildung und Beruf
4.3 Das Leitbild zur Behindertenpolitik
5 Vergleich mit anderen Ländern
5.1 Vereinigte Staaten
5.2 Frankreich
6 Instrumente zur Integration
6.1 Ziele der Integrationspolitik
6.2 Persönliche Budget
6.3 Berufliche Rehabilitation und Ausbildung
6.3.1 Berufsbildungswerke
6.3.2 Berufsförderungswerke
6.3.3 Werkstätte für behinderte Menschen
6.3.4 Hilfen beim Übergang ins Erwerbsleben
6.3.4.1 Unterstützte Beschäftigung
6.3.4.2 Arbeitsassistenz
6.4 Arbeitsschutzmaßnahmen
6.4.1 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
6.4.2 Kündigungsschutz
6.4.3 Schwerbehindertenvertretung
6.5 Schulische Integration
6.5.1 Integration in Regelschulen
6.5.2 Förderschulen für Körperbehinderte
6.6 Reformbedarf
6.6.1 Schulbildung
6.6.2 Ausbildung und Beruf
7 Schluss
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen für die Integration körperbehinderter Menschen in Deutschland, mit dem Ziel, die Diskrepanz zwischen politischem Leitbild und gesellschaftlicher Realität in Schule und Arbeitswelt aufzuzeigen sowie notwendigen Reformbedarf zu identifizieren.
- Körperbehinderung im Kontext internationaler und nationaler Rechtsbegriffe
- Analyse von Integrationsinstrumenten wie dem Persönlichen Budget und der Unterstützten Beschäftigung
- Vergleichende Betrachtung der Integrationssituation in den USA und Frankreich
- Kritische Auseinandersetzung mit dem deutschen Förderschulwesen und dem Arbeitsmarkt
- Status quo und Zukunftsperspektiven der schulischen und beruflichen Inklusion
Auszug aus dem Buch
6.3.4.1 Unterstützte Beschäftigung
Eine Möglichkeit für den Übergang ins Erwerbsleben ist die „Unterstützte Beschäftigung“. Es handelt sich hierbei um ein Synonym für „integrierte Arbeitsplätze in regulären Betrieben, in denen Menschen mit Behinderung mit Menschen ohne Behinderung zusammenarbeiten und die notwendige individuelle Unterstützung bekommen, um dauerhaft erfolgreich arbeiten zu können.“ Diesem Konzept folgend verlaufe die berufliche Integration von behinderten Menschen in einem Prozess, der sich in fünf Phasen aufteilen lasse: 1. Erstellen eines Fähigkeitsprofils als individuelle Berufsplanung, 2. Akquisition eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, 3. Arbeitsplatzanalyse, 4. Arbeitsbegleitung und Qualifizierung, 5. Krisenintervention, Nachsorge und dauerhafte Begleitung.
In Deutschland ist die „Unterstützte Beschäftigung“ in § 38a SGB IX niedergeschrieben. Im Gesetzestext wird mehrmals darauf hingewiesen, dass die angemessene Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein muss. Diese Rehabilitationsmaßnahme kann von Integrationsfachdiensten oder anderen Trägern durchgeführt werden (§ 38a Abs. 5 Satz 1 SGB IX). Das Gesetz trat am 22. Dezember 2008 in Kraft. Insbesondere müssen die Beauftragten über Fachkräfte verfügen, die eine geeignete Berufsausbildung, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung besitzen, in der Lage sein, den Teilnehmern geeignete individuelle betriebliche Qualifizierungsplätze zur Verfügung zu stellen und ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen, über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen und ein System des Qualitätsmanagements im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 anwenden.
Die „Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB)“ wurde 1994 gegründet und ist in Deutschland der Zusammenschluss von Personen und Institutionen, die die Verbreitung von „Unterstützter Beschäftigung“ fördern. In allen Phasen werden die Behinderten von Arbeitsassistenten beraten und unterstützt. Darüber hinaus lassen sich folgende Prinzipien der „Unterstützten Beschäftigung“ nennen: Integration. Unterstützte Beschäftigung sei nicht nur auf die Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschränkt, sondern bemühe sich darüber hinaus um die Integration der Behinderten in innerbetriebliche Abläufe und das Zustandekommen persönlicher Beziehung zu Arbeitskollegen, d. h. um die Teilhabe der unterstützten Arbeitnehmer an Pausen, Betriebsfeiern und -ausflügen und außerbetrieblichen Aktivitäten.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der freien Entfaltung der Persönlichkeit und die gesellschaftliche Verantwortung für die Integration von Menschen mit Behinderung ein.
2 Definition von Körperbehinderung: Das Kapitel beleuchtet verschiedene internationale und nationale Definitionen von Behinderung, insbesondere den Paradigmenwechsel von der medizinischen hin zur sozialen Sichtweise der ICF.
3 Rechtsbegriff: Hier werden die völkerrechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung des deutschen Rechtsbegriffs der Behinderung, insbesondere im SGB IX, analysiert.
4 Problemdarstellung: Dieses Kapitel analysiert kritisch das deutsche Schul- und Ausbildungssystem und konfrontiert diese mit den Leitbildern der Behindertenpolitik.
5 Vergleich mit anderen Ländern: Durch den Blick auf die USA und Frankreich wird die deutsche Situation in einen internationalen Kontext gesetzt und die dortigen Ansätze zur Integration werden erläutert.
6 Instrumente zur Integration: Dieses umfangreiche Kapitel detailliert staatliche Förderinstrumente wie das Persönliche Budget, berufliche Rehabilitation, Werkstätten und Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung.
7 Schluss: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung und Reflexion über die Notwendigkeit, den Schul- und Arbeitsbegriff für behinderte Menschen inklusiver zu gestalten.
Schlüsselwörter
Körperbehinderung, Integration, Inklusion, Teilhabe, SGB IX, berufliche Rehabilitation, Unterstützte Beschäftigung, Persönliches Budget, Förderschule, Arbeitsmarkt, Kündigungsschutz, Schwerbehindertenvertretung, Behindertenpolitik, Werkstatt für behinderte Menschen, ICF
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Situation und den Integrationsmöglichkeiten von körperbehinderten Menschen in Deutschland, sowohl im schulischen als auch im beruflichen Bereich.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Definitionen von Behinderung, den aktuellen Integrationsinstrumenten im deutschen Sozialrecht sowie einem internationalen Vergleich der Integrationsbemühungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen den behindertenpolitischen Leitbildern einer gleichberechtigten Teilhabe und der tatsächlichen gesellschaftlichen Realität der Aussonderung (z. B. im Förderschulwesen) zu untersuchen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und sozialwissenschaftliche Literaturanalyse sowie die Auswertung relevanter Gesetze (insbesondere SGB IX) und offizieller Behindertenberichte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Problemanalyse, einen Ländervergleich sowie eine detaillierte Erörterung der staatlichen Instrumente zur Integration, wie Persönliches Budget, Unterstützte Beschäftigung und Arbeitsschutzmaßnahmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Körperbehinderung, Teilhabe, Inklusion, berufliche Rehabilitation, SGB IX und Unterstützte Beschäftigung sind zentrale Begriffe dieser Untersuchung.
Wie unterscheidet sich die "Unterstützte Beschäftigung" von klassischen Werkstätten?
Im Gegensatz zu Werkstätten für behinderte Menschen zielt die Unterstützte Beschäftigung auf die Integration direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab, inklusive einer individuellen Begleitung und dem Ziel eines regulären Arbeitsverhältnisses.
Welche Bedeutung hat das "Persönliche Budget" für behinderte Menschen?
Das Persönliche Budget ermöglicht es Leistungsberechtigten, die benötigte Unterstützung selbst einzukaufen und zu organisieren, was die Selbstbestimmung stärkt und den Wunsch- und Wahlcharakter betont.
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- Stefan Schaberg (Author), 2009, Integration von körperlich behinderten Menschen in Schule und Beruf, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/212228