Bei aller Kritik lässt sich festhalten, die von Hugo Preuß geschaffene Weimarer Verfassung war besser als ihr Ruf. So fand „der lateinamerikanische Verfassungsgeber das Vorbild für eine liberal-sozialstaatliche Grundordnung in der damals modernsten Verfassung Kontinentaleuropas, der Weimarer Verfassung.“.Es ist daher durchaus Lewinski zuzustimmen, der sie als „Gesellenstück“ auf dem Weg zur parlamentarischen Demokratie bezeichnet hat. Hätte dem Reichspräsidenten in den Anfangsjahren der Republik nicht ein so machtvolles Instrument zur Bewältigung innerer Notstände zur Verfügung gestanden, würde die Weimarer Republik die ersten Jahre nicht überstanden haben. Auch wurde von der Mehrheit der Bevölkerung die Diktaturgewalt des Reichspräsidenten als ungefährlich angesehen. Dies entsprach einem tiefen Wunsch der Bevölkerung nach Wiederherstellung der Ordnung im Reich. Allerdings wurde das parlamentarische System ab 1930 nach dem Zerbrechen der Großen Koalition durch die fast ausschließliche Anwendung der Reserveverfassung des Art. 48 ad absurdum geführt. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren war damit bereits vor Hitler eingestellt worden. Die Hauptursache hierfür lag vornehmlich an der Unfähigkeit der im Reichstag vertretenen Parteien, zu entsprechenden Mehrheiten zu gelangen und damit das "tote Parlament" wieder zum Leben zu erwecken.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entstehungsgeschichte der Weimarer Verfassung und der Notstandsregelung nach Artikel 48 WRV
2.1 Oktoberverfassung
2.2 Verfassungsneuordnung im Zeichen des Umbruchs von 1918/19
2.3 Der Reichsbelagerungszustand als Vorläufer des Artikels 48 WRV
3 Stellung und Befugnisse des Reichspräsidenten
3.1 Der Reichspräsident als Gegengewicht zum Parlament
3.2 Umfang der Reservekompetenz - „Diktaturgewalt“ nach Art. 48 II WRV
3.3 Einsatz der bewaffneten Macht nach Art. 48 II WRV
3.4 Reichsexekution Art. 48 I WRV
3.5 Schranken der Diktaturgewalt und parlamentarische Kontrolle
3.6 Fehlendes Ausführungsgesetz Art. 48 V WRV
3.7 Auflösung des Reichstages Art. 25 WRV
4 Weltwirtschaftskrise und Ende der Großen Koalition
4.1 Weltwirtschaftskrise
4.2 Bruch der Großen Koalition 1930
4.3 Präsidialkabinett Brüning
4.4 Präsidiale Notverordnungen im Bereich von Wirtschaft und Finanzen
4.5 Der Sturz Brünings
5 Die Auflösung der Republik und Vorbereitung der Diktatur
5.1 Kabinett von Papen 1932
5.2 „Staatsstreich in Preußen“ 1932
5.3 Richterliche Kontrolle – Urteil des Staatsgerichtshofs
5.4 Rücktritt der Regierung Papen - Kabinett Schleicher
6 Aushöhlung und Durchbrechung der Weimarer Verfassung
6.1 Ernennung Hitlers zum Reichskanzler 1933
6.2 Schubladenverordnung
6.3 Reichstagsbrandverordnung
7 Schluss
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Anwendung des Artikels 48 der Weimarer Reichsverfassung in den Jahren 1930 bis 1933 und analysiert, inwiefern die Nutzung der dort verankerten Notverordnungskompetenz maßgeblich zum Scheitern der ersten deutschen Demokratie und zur Etablierung der NS-Diktatur beitrug.
- Historische Entstehungsgeschichte von Artikel 48 WRV
- Rolle des Reichspräsidenten als „Hüter der Verfassung“
- Mechanismen der Präsidialkabinette und das Ende des Parlamentarismus
- Einfluss der Weltwirtschaftskrise auf das Regierungshandeln
- Die Rolle der SPD-Tolerierungspolitik gegenüber dem Kabinett Brüning
- Der Staatsstreich in Preußen und die richterliche Kontrolle
Auszug aus dem Buch
3.1 Der Reichspräsident als Gegengewicht zum Parlament
Die starke Stellung, die Preuß in der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten einräumte, hatte zum Ziel, neben der Säule des Parlaments ähnlich wie in den USA eine zweite starke Säule der Volksherrschaft in Gestalt des Präsidenten zu installieren. Letztlich stand der Präsident als eine Art „Ersatzkaiser“ in der Nachfolge des Kaisers und bildete dadurch als ein Ergebnis der sogenannten „Gleichgewichtslehren“ das Gegengewicht zum Parlament. Man wird die Rolle des Reichspräsidenten im Hinblick auf die ursprünglichen Intentionen Preuß allerdings mit Boldt etwas anders definieren müssen. Der Reichspräsident war kein „Gegengewicht“ zu einem funktionierenden Parlament, sondern er wurde in Krisenzeiten des Parlamentarismus als „Hüter der Verfassung“ zum bestimmenden Staatsorgan; eine Art „Nothelfer“ bei Versagen des Gesetzgebers. Trotz vieler Bedenken wurde dem Reichspräsidenten als Reaktion auf die Unruhen im Reich im Artikel 48 eine umfassende „Diktaturgewalt“ als Reservekompetenz zur Bewältigung von notstandsähnlichen Zuständen im Reich verliehen. Dabei hatte man insbesondere an die „elastische“ Formulierung der polizeilichen Generalklausel und an die aus dem Polizeirecht bekannten Begriffe gedacht, die vom Preußischen Oberverwaltungsgericht mit der Kreuzberg-Entscheidung von 1882 in einem gewandelten Sinne neu ausgelegt worden waren. Die zweifellose Verwandtschaft des Art. 48 II WRV mit dem sogenannten Polizeiparagraphen, dem „§ 10 Teil II Titel 17 des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten“ ist evident: „§ 10 II 17 ALR; Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit, und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico, oder einzelnen Mitgliedern desselben, bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizey“ Die hierin enthaltenen traditionellen Begriffe des Polizeirechts von „öffentlicher Sicherheit und Ordnung“ wie sie bereits in Art. 111 der Preuß. Verfassung von 1850, im § 2 BZG von 1851 und in Art. 68 RV 1871 ihren Niederschlag fanden, waren Grundlage für die Ausformulierung der Befugnisse des Reichspräsidenten:
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung des Artikels 48 WRV als zentrales, aber kontroverses Instrument der Weimarer Verfassung dar und formuliert die Forschungsfrage zur Rolle der Präsidialkabinette beim Untergang der Republik.
2 Entstehungsgeschichte der Weimarer Verfassung und der Notstandsregelung nach Artikel 48 WRV: Dieses Kapitel zeichnet die verfassungsrechtliche Entwicklung von 1918/19 nach und verortet die Notstandsregelung in der Tradition des früheren Belagerungszustandes.
3 Stellung und Befugnisse des Reichspräsidenten: Hier werden die verfassungsrechtliche Position, die Machtbefugnisse des Reichspräsidenten und die problematische Konstruktion der Notverordnungsrechte detailliert analysiert.
4 Weltwirtschaftskrise und Ende der Großen Koalition: Dieses Kapitel untersucht, wie die wirtschaftliche Rezession und die politische Handlungsunfähigkeit zur Beendigung der letzten parlamentarisch gestützten Regierung führten.
5 Die Auflösung der Republik und Vorbereitung der Diktatur: Analysiert wird die Regierungszeit von Papen, der sogenannte „Preußenschlag“ sowie die Rolle der Gerichte in dieser Phase der Aushöhlung demokratischer Strukturen.
6 Aushöhlung und Durchbrechung der Weimarer Verfassung: Beschreibt den Übergang zur nationalsozialistischen Diktatur durch die systematische Nutzung präsidialer Notverordnungen bis hin zur faktischen Aufhebung der Grundrechte.
7 Schluss: Die Arbeit resümiert, dass die Weimarer Verfassung zwar innovativ war, aber die unbegrenzten Machtbefugnisse des Präsidenten in Kombination mit der parlamentarischen Lähmung den Untergang der Republik begünstigten.
Schlüsselwörter
Weimarer Reichsverfassung, Artikel 48, Reichspräsident, Präsidialkabinette, Weltwirtschaftskrise, Große Koalition, Notverordnung, Diktaturgewalt, Preußenschlag, Parlamentarismus, Hugo Preuß, Untergang der Weimarer Republik, Notstand, Gesetzgebungsverfahren, Staatsgerichtshof
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die Notstandsregelung des Artikels 48 der Weimarer Reichsverfassung in der Krisenzeit zwischen 1930 und 1933 angewendet wurde und ob dies wesentlich zum Zusammenbruch der Demokratie führte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entstehungsgeschichte der Verfassung, der Machtfülle des Reichspräsidenten, dem Ende der parlamentarischen Koalitionen, dem Preußenschlag und dem Übergang zur NS-Diktatur durch Notverordnungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu prüfen, inwieweit die als „Reservekompetenz“ gedachte Machtbefugnis des Reichspräsidenten im Spiegel der Krisenjahre 1930–1933 das Scheitern der Weimarer Republik durch eine Verlagerung der Macht vom Parlament auf den Präsidenten förderte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Auswertung zeitgenössischer Dokumente, verfassungsrechtlicher Debatten und einer kritischen Auseinandersetzung mit der politikwissenschaftlichen Forschungsliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Genese des Artikels 48, die politischen Hintergründe der Präsidialkabinette, die wirtschaftlichen Krisen, die Rolle der SPD-Tolerierungspolitik sowie konkrete Ereignisse wie den Preußenschlag und die Ernennung Hitlers.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Weimarer Reichsverfassung, Präsidialkabinette, Notverordnung, Artikel 48, Preußenschlag, Diktaturgewalt, parlamentarische Krise und Machtverfall der Demokratie.
Was war der "Preußenschlag" und warum war er entscheidend?
Der Preußenschlag vom 20. Juli 1932 war die durch Notverordnung erzwungene Absetzung der geschäftsführenden preußischen Regierung, womit das letzte demokratische Bollwerk gegen die Nationalsozialisten ausgeschaltet wurde.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der SPD-Reichstagsfraktion?
Die Arbeit differenziert die Rolle der SPD: Einerseits wird das Tolerieren der Regierung Brüning als „kleineres Übel“ zur Verhinderung der NS-Machtübernahme interpretiert, andererseits wird kritisiert, dass dies den Weg für präsidiale Notverordnungen ebnete.
Wie wurde die "Schubladenverordnung" genutzt?
Hitler nutzte die verfassungsmäßigen Instrumente, insbesondere präsidiale Notverordnungen, um systematisch Grundrechte aufzuheben und politische Gegner, wie die SPD und KPD, bereits vor den Wahlen im März 1933 auszuschalten.
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- Rolf Sievers (Author), 2011, Die Notstandsregelung der Weimarer Reichsverfassung von 1930-1932/33, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/211798