Im Zuge der zunehmenden Verlärmung, z.B. durch die Ausweitung des Straßenverkehrs, ist es sehr interessant die vielfältigen Möglichkeiten zur Minderung zu untersuchen und zu beleuchten. Es bestehen nämlich an allen drei Abschnitten Ansatzpunkte zur Lärmminderung. Dazu werde ich zunächst die relevanten Begriffe erläutern und in den Kontext der Vorschriften und Verordnungen setzen. Die vorgestellten Lärmminderungsmaßnahmen habe ich in aktiven und passiven Lärmschutz unterteilt; darunter fallen auch die einzelnen Maßnahmen am Emissionsort, Immissionsort und auf dem Transmissionsweg. Dabei habe ich mich hauptsächlich auf den Straßenverkehr beschränkt, da dieser einerseits der hauptsächliche Aspekt in diesem Studienprojekt ist und anderseits laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes die Belästigung die durch den Straßenlärm verursacht wird am größten ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definitionen und rechtliche Grundlagen
2.1 Emission, Transmission, Immission
2.2 Rechtliche Grundlagen zur Lärmminderung
3 Lärmminderungsmaßnahmen
3.1 Aktiver Lärmschutz
3.1.1 Geräuschminderung an Fahrzeugen
3.1.2 Geräuscharme Straßenbeläge
3.1.3 Verkehrsbeeinflussung und Schallschutzplanung
3.1.4 Lärmminderung durch bauliche Maßnahmen
3.2 Passiver Lärmschutz
3.2.1 Schallschutzfenster
3.2.2 Gebäudegrundriss
4 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Emission, Transmission, Immission
Abb.2: Antriebsgeräusch vs. Rollgeräusch
Abb.3: Maßnahmen zur Minderung der Schallimmissionen
Abb.4: Schallbeugung
Abb.5: Wohnungsgrundriss
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Schallschutzklassen und Maßnahmen
1 Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit des Studienprojekts „Lärm“ befasst sich mit dem Thema Lärmminderung am Emissionsort, Immissionsort und auf dem Transmissionsweg. Im Zuge der zunehmenden Verlärmung, z.B. durch die Ausweitung des Straßenverkehrs, ist es sehr interessant die vielfältigen Möglichkeiten zur Minderung zu untersuchen und zu beleuchten. Es bestehen nämlich an allen drei Abschnitten Ansatzpunkte zur Lärmminderung. Dazu werde ich zunächst die relevanten Begriffe erläutern und in den Kontext der Vorschriften und Verordnungen setzen. Die vorgestellten Lärmminderungsmaßnahmen habe ich in aktiven und passiven Lärmschutz unterteilt; darunter fallen auch die einzelnen Maßnahmen am Emissionsort, Immissionsort und auf dem Transmissionsweg. Dabei habe ich mich hauptsächlich auf den Straßenverkehr beschränkt, da dieser einerseits der hauptsächliche Aspekt in diesem Studienprojekt ist und anderseits laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes die Belästigung die durch den Straßenlärm verursacht wird am größten ist. Ich werde hier nur einige mögliche Maßnahmen beispielhaft vorstellen, eine größere Auswahl, gerade bei der Lärmminderung am Emissionsort, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
2 Definitionen und rechtliche Grundlagen
In diesem Abschnitt möchte ich die Unterteilung von störendem Schall in Emissionen und Immissionen erläutern und die Begriffe Emissionsort, Immissionsort und Transmissionsweg definieren. Ferner gehe ich kurz auf das umfangreiche technische Regelwerk ein, dass in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist.
2.1 Emission, Transmission, Immission
Schall und Geräusche entstehen an einer bestimmten Quelle und besitzen dort immer die größte Intensität. Die abgestrahlten Schallwellen und ihr Eintreten in die Umwelt werden als Emission bezeichnet, der Entstehungsort der Schallwellen dementsprechend als Emissionsort. Der Schall breitet sich ausgehend von seiner Quelle in Schallgeschwindigkeit (temperaturabhängig) aus und verliert dabei an Intensität. Diese Ausbreitung wird als Transmission oder bei einer Strecke als Transmissionsweg bezeichnet (Stadt Braunschweig 2006). Der Schallpegel nimmt dabei bei kugelförmiger Schallausbreitung (bei einzelnen Schallquellen) bei Verdopplung der Strecke um etwa 6 dB(A) und bei zylindrischer Ausbreitung (z.B. Straßen) um etwa 3 dB(A) ab. Darüber hinaus ist die Ausbreitung abhängig von der Witterung - wie z.B. der Luftabsorption, Brechungseffekten bei Temperatur- oder Windgradienten und bodennaher Temperaturinversionen - sowie der Bodenbeschaffenheit und eventuell vorhandener Hindernisse (Krell 1990: 21-22). Der bei einem Empfänger eintreffende Schall ist die Immission und ausschlaggebend für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen. Der Standpunkt des Empfängers (z.B. ein Wohnhaus) wird dementsprechend als Immissionsort bezeichnet. Den Zusammenhang zwischen Emission, Transmission und Immission verdeutlicht Abb.1.
Abb.1: Emission, Transmission, Immission
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 2001: 12
Es besteht also ein also ein kausaler Zusammenhang und jedes der Elemente ist wichtig für die Minderung von Lärm, da sich in jeder Situation Ansatzpunkte für Lärmminderungsmaßnahmen bieten (Ministerium für Stadtentwicklung 2001: 12-16). Auf diese aktiven und passiven Maßnahmen gehe ich unter Punkt 3 ein.
2.2 Rechtliche Grundlagen zur Lärmminderung
Wie ebenfalls in Abb.1 zu sehen ist, gibt es für die Themenbereiche Emission, Transmission und Immission eigene Gesetze und Regelwerke. Bei der Emission bzw. der Lärmquelle ist beispielsweise die DIN 45635 zu nennen, die sich mit Geräuschmessungen an Maschinen befasst. Zur Ausbreitung von Schall wird die DIN ISO 9613-2 angewendet, die von einer bodennahen, kugelförmigen Punktquelle ausgeht und keine Reflexionen und Abschirmungen berücksichtigt. Die Vorschrift enthält eine meteorologische Korrektur, die allerdings nur Witterungsbedingungen berücksichtigt, wie sie über Monate und Jahre bestehen (Dietrich 2004). Für Schallimmissionen sind u. a. die DIN 45641, welche die Mittelung von Schallpegeln bestimmt, sowie die DIN 45645-1 heranzuziehen, mit der sich Beurteilungspegel aus Messungen ermitteln lassen. Zur Lärmminderung gibt es mehrere VDI Richtlinien wie die VDI 2720-1 (Schallschutz durch Abschirmung im Freien), die VDI 4100 (Schallschutz von Wohnungen) oder die VDI 2719 (Schallschutz von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen). Umfassend für alle Themenbereiche relevant ist vor allem die DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau und Berechnungsverfahren), die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie die 16. BImSchV und die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, kurz RLS 90, für den Verkehrslärm. Mit den Richtlinien soll eine einheitliche Verfahrensweise zur Abwägung, Messung und Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen erreicht werden (Ministerium für Stadtentwicklung 2001: 14-16).
3 Lärmminderungsmaßnahmen
Die einfachste Möglichkeit Lärmimmissionen zu mindern ist natürlich die Vermeidung von Lärm, die auch im Gesetz z.B. im StVG verankert ist. Da sich aber bestimmte Schallereignisse nicht vermeiden lassen, gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Minderung, die ich nun vorstellen möchte.
3.1 Aktiver Lärmschutz
Aktiver Lärmschutz umfasst alle Maßnahmen, die möglichst nah oder an der Schallquelle selbst durchgeführt werden. Dazu gehören auch solche Maßnahmen, welche die Ausbreitung - also die Transmission – verhindern sollen. Die Lärmbekämpfung bei der Entstehung ist am nachhaltigsten, weil der Schall direkt reduziert wird und schon mit geringerer Intensität am Immissionsort ankommt (Stadt Braunschweig 2006).
3.1.1 Geräuschminderung an Fahrzeugen
Seit 1970 gibt es europaweite Vorschriften für Grenzwerte bei Kraftfahrzeugen. Diese wurden zwar im Laufe der Jahre bei PKW von anfangs 82 dB(A) auf 74 dB(A) gesenkt, gleichzeitig hat sich jedoch auch das Verkehrsaufkommen stark erhöht (Bundesministerium für Verkehr 1998). Hinzu kommt, dass die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ebenfalls zugenommen hat und teilweise über die Berechnungsvorschrift von 130 km/h hinausgeht. Höhere Geschwindigkeiten bedeuten auch höhere Emissionen (VCD 2003: 9). Das Antriebsgeräusch ist dabei bei PKW nur bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 40 km/h von ausschlaggebender Bedeutung. Darüber hinaus dominiert, wie in Abb.2 zu sehen, das Rollgeräusch der Fahrzeuge.
Abb.2: Antriebsgeräusch vs. Rollgeräusch
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. (Hg.) 2003: Bekämpfung von Straßenverkehrslärm S. 23
Beim Zusammenwirken von Schallquellen besteht ein vorrangiger Handlungsbedarf gegenüber der stärksten Quelle. Es sollte also in erster Linie bei den Reifen angesetzt werden, zumal weitere Maßnahmen beim Antrieb zu Konflikten mit Sicherheit und Gewicht der Fahrzeuge führen (VCD 2003: 21-23). Laut Umweltbundesamt sind die EU-Grenzwerte für Reifen, die seit 2003 in Kraft sind, zu niedrig, da bei einem Reifentest die Werte deutlich unterboten wurden. Innerhalb einer Klasse wurden dabei Geräuschunterschiede von bis zu 4 dB(A) festgestellt, ohne dass es signifikante Konflikte zwischen Abrollgeräusch, Rollwiderstand und Sicherheitsaspekten gab (Umweltbundesamt 2003).
3.1.2 Geräuscharme Straßenbeläge
Neben dem üblichen verbauten Asphaltbeton, der als Referenz in den RLS-90 berücksichtigt wird, gibt es auch lärmarme, offenporige Straßenbeläge. Diese können die Emissionen gegenüber normalem Asphalt durch Absorption um bis 8 dB(A) senken und sind auch bei Nässe sehr wirksam. Nachteile des offenporigen Asphalts sind die in etwa doppelt so hohen Kosten und notwendige, aufwendige Reinigungsmaßnahmen bei Verschmutzungen, die durch die Verstopfung der Poren entsteht. Darüber hinaus ist er nur außerorts zugelassen. Eine neuere Entwicklung sind doppellagige, offenporige Beläge, bei denen die Reinigung entfällt. Diese Beläge werden allerdings noch nicht verbaut, da die Herstellung sehr aufwendig ist und deshalb kaum zugelassen wird (VCD 2003: 13-17).
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