Innerhalb der letzten Jahrzehnte ist es im deutschen Sozialstaat zu einem großen Um-schwung gekommen, der einige Veränderungen mit sich brachte.
Ich werde zunächst eine Einführung in dieses politische System geben und im Laufe mei-ner Arbeit versuchen, die Fragestellung zu klären, warum ein sozialstaatliches System notwendig geworden ist und welche Vor- bzw. Nachteile es mit sich bringt. Sodann möchte ich durch eine Definition den Begriff Sozialstaat klären und ich werde an-schließend auf die historische Entstehung sowie wichtige Aufgaben, Funktionen und Ziel-setzungen eingehen.
Weiterhin werde ich mich mit den Grenzen und Problemen des Sozialstaats sowie insbe-sondere den Aktivierungspunkten des Sozialstaates im SGBII befassen und abschließend meine eigene Würdigung zu diesen Themen hinterlegen. [...]
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Definition Sozialstaat
1.1 Die historische Entstehung des Sozialstaates
2. Funktionen und Aufgabenbereiche des Sozialstaates
2.1 Grenzen und Probleme des Sozialstaates
3. Der aktivierende Sozialstaat im Diskurs
3.1 Aktivierungspunkte des Sozialstaates im SGBII
4. Hartz IV- eine Kritik
4.1 Fazit / Eigene Stellungsnahme
Literaturverzeichnis
Einleitung
Innerhalb der letzten Jahrzehnte ist es im deutschen Sozialstaat zu einem großen Umschwung gekommen, der einige Veränderungen mit sich brachte.
Ich werde zunächst eine Einführung in dieses politische System geben und im Laufe meiner Arbeit versuchen, die Fragestellung zu klären, warum ein sozialstaatliches System notwendig geworden ist und welche Vor- bzw. Nachteile es mit sich bringt.
Sodann möchte ich durch eine Definition den Begriff Sozialstaat klären und ich werde anschließend auf die historische Entstehung sowie wichtige Aufgaben, Funktionen und Zielsetzungen eingehen.
Weiterhin werde ich mich mit den Grenzen und Problemen des Sozialstaats sowie insbesondere den Aktivierungspunkten des Sozialstaates im SGBII befassen und abschließend meine eigene Würdigung zu diesen Themen hinterlegen.
1. Definition Sozialstaat
Der Sozialstaat hat die Aufgabe, eine weitgehende soziale Gerechtigkeit herzustellen und für die soziale Sicherheit der Staatsangehörigen zu sorgen. Um dies zu ermöglichen, greift der Staat ggf. in wirtschaftliche und gesellschaftliche Abläufe ein, was dazu führt, dass er zu einem zentralen Strukturelement der modernen Gesellschaft wird. Der Zielsetzung des Abbaus sozialer Ungleichheit und dem Schutz sozial Schwacher kommt hierbei eine bedeutsame Rolle zu. Einkommenssicherung, Gesundheit, Wohnen und Bildung sollen den Bevölkerungsschichten angeglichen und für die Allgemeinheit verbessert werden. Zudem ist der Staat verpflichtet, seine Bürger sozial abzusichern. Dies geschieht durch vielfältige Maßnahmen wie beispielsweise Geld-, Sach- und/oder personenbezogene Dienstleistungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. Diese Maßnahmen werden durch öffentliche Gelder oder Beiträge der dementsprechenden Versicherungssysteme finanziert. Aufgabe ist es, ein Existenzminimum zu schaffen, welches für jeden Bürger durch staatliche Unterstützung zu erreichen ist, um ein Teilnehmen am Markt zu ermöglichen. Diese Ansprüche wurden als Grundgesetz niedergeschrieben, welches für jeden Bürger Deutschlands gleichermaßen gilt. Jeder Bürger Deutschlands hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Inhalte dieser Gesetze erfüllt werden. Andernfalls kann er Klage auf Erfüllung erheben. (vgl. Olk 2008: 873f.)
1.1 Die historische Entstehung des Sozialstaates
Der Sozialstaat findet seinen historischen Ausgangspunkt in den sozialen Fragen des 19 Jahrhunderts. Diese Fragen beschreiben große existierende Unterschiede in individuellen, sowie schicht-. und klassenspezifischen Lebenslagen von Bürgern, d.h. das Vorherrschen einer großen sozialen Ungleichheit innerhalb der Bevölkerung. Diese Ungleichheit wurde von den Beteiligten wahrgenommen, als Nachteil bewertet und in politische Forderungen umgesetzt. Somit entstand, entsteht und besteht die soziale Frage aus vielen einzelnen Problemen und sozialen Fragen des früh- und Hochkapitalismus. (vgl. Neumann/Schaper 2008: 20)
Neben der sozialen Frage entstand eine weitere für diese Epoche gleichzusetzende soziale Frage: ,, Die Arbeiterfrage des Früh- und Hochkapitalismus“. (Neumann/ Schaper 2008: 20). Die Gleichsetzung der Arbeiterfrage mit der klassischen sozialen Frage erfolgt aufgrund einer stark entstandenen Dynamik der Gesellschaft. Diese stellte die Reaktion auf die Industrialisierungsprozesse des späten 18. Jahrhunderts in Form von Polarisierung der gesellschaftlichen Schichten dar. Diese Frage kennzeichnet eine quasie Doppelrevolution im Sinne von industrieller Revolution und bürgerlicher politischer Revolution.
Der Sozialstaat entstand im 19. Jahrhundert unter anderem als Folge der industriellen Revolution und Industrialisierung. Durch die vielen neuen Arbeitsplätze in den großen Städten kam es in diesen zu großem Bevölkerungswachstum, da viele Landbewohner nun in die großen Städte zogen, um dort Arbeit zu finden und mehr Geld zu verdienen. Durch die Industrialisierung verloren viele Bauern und Handwerker ihre Jobs, da ihre Arbeit durch Maschinen ersetzt wurde. Die vormals traditionellen Sozialensicherungssysteme waren nicht weiter tragend und es musste ein neues System entwickelt werden, um vor Hunger, Ausbeutung und Krankheit zu schützen. (Neumann/Schaper 2008: 20f.)
Während der Industrialisierung kam es zu einem extremen Bevölkerungswachstum. Da die Arbeitsmärkte dieser Entwicklung nicht annähernd Rechnung trugen und nicht genügend Stellen boten, ferner die Stundenlöhne extrem niedrig waren, kam es in vielen Familien zu elendigen Existenzbedingungen. Kinderarbeit zur Erhöhung des Familieneinkommens war üblich und erbrachte neben zusätzlichen in die Arbeitsprozesse drängenden Frauen negativen Einfluss auf die Löhne. (Neumann/Schaper 2008: 20f.)
Einer der üblichen Berufe im 19. Jahrhundert war der Bergbau. Hier wurden Kinder schon ab dem 8. Lebensjahr beschäftigt. Die Arbeitsbedingungen waren dort äußerst schlecht. Dieses insbesondere bezogen auf: Arbeitsplatzsicherheit, Luft und Hygieneverhältnisse, Arbeitszeiten usw. Die Sicherheitsvorschriften waren ungenügend, weswegen viele Arbeiter aufgrund der miserablen Arbeitsbedingungen und daraus resultierender Unfälle in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Wenn Arbeiter den Lohn für zu gering hielten oder wegen anderer Gründe nicht im Bergbau arbeiten wollten und dieses dem Unternehmer gegenüber äußerten, wurde ihnen fristlos gekündigt. Die Arbeitsstelle war von einer neuen Arbeitskraft schnell besetzt. Dieses wurde unterstützt dadurch, dass gesetzlich keine Kündigungsfristen existierten.
Das Elend der Arbeiterklasse wurde zusätzlich durch die hierauf nicht eingestellte Massenbesiedlung der Städte unterstützt mit der Folge, dass die Wohnbedingungen unzumutbar wurden. (vgl. Neumann/Schaper 2008: 21ff.)
Adam Smith setzte sich mit seinem Buch „The Wealth of Nations“ für eine Abwendung vom Merkantilismus ein, was helfen sollte, einen freien Handel zu ermöglichen und einen Wettbewerbsmarkt zu erschaffen, um den Märkten und Unternehmern eine Entfaltung zu garantieren. Dies sollte dazu führen, dass die bislang eigennützigen Unternehmen von anderen Unternehmen Konkurrenz bekamen und so in den Zwang gerieten, sich auf die Bevölkerung „einzustellen“, was für das Gemeinwohl förderlich wirken sollte. (Neumann/Schaper 2008: 21f.)
Doch es zeigte sich, dass der gänzliche freie Markt eines übergeordneten staatlichen Schutzes bedurfte. Dieser diente den Marktteilnehmern, die allein zu klein und zu schwach positioniert waren und Gefahr liefen, vom Markt ausgeschlossen zu werden. Die staatlichen Schutzfunktionen erstreckten sich auf die Schaffung von Arbeitsnehmerschutzgesetzen, die u.a. das Arbeiten von Kindern und Jugendlichen beschränkte und Frauenarbeit an Sonntagen und nachts verboten. Ferner kam es auch zu Regelungen wie z.B. der Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden. Flankierend zur Verbesserung der allgemeinen Arbeitersituation wurden um etwa 1890 unter maßgeblicher Beteiligung von Otto v. Bismarck die zum nennenswerten Teil noch heute in Anwendung befindlichen Sozialversicherungsgesetzte geschaffen und staatlich eingeführt. (vgl. Neumann/Schaper 2008: 26ff.)
[...]