In Deutschland leben laut einer Statistik aus dem Jahr 2008 insgesamt 6,9 Millionen
schwerbehinderte Menschen, dies entspricht einem Anteil von 8,4 % an der Gesamtbevölkerung
(vgl. DeStatis, 2008). In Bayern lag die sogenannte Schwerbehindertenquote bereits fünf Jahre
davor bei 8,1 %, dies entsprach exakt 1.009.348 Menschen (vgl. DeStatis, 2003 Seite 1210).
Allerdings ist die Zahl der Behinderten deutschlandweit in den vergangenen sieben Jahren
gestiegen, wodurch man davon ausgehen kann, dass sich auch die Gesamtzahl der Menschen mit
einer schweren Behinderung in Bayern erhöht hat.
Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen über 55 Jahre leiden am häufigsten an einer
schweren Behinderung, in etwa 74 % aller schwerbehinderten Menschen sind älter als 55 Jahre,
wodurch man vermuten kann, dass einige Fälle von Schwerbehinderung auf alterstypische
Beschwerden zurückzuführen sind.
Der Hauptgrund für eine Schwerbehinderung liegt meist an einer körperlichen Beeinträchtigung,
etwa eine Einschränkungen bei der Bewegung von Armen und Beinen oder Blindheit. Nur etwa
25 % der Schwerbehinderten Menschen in Deutschland haben nach den Richtlinien des
Versorgungsamtes den höchsten Grad der Behinderung von 100, etwa 30 % haben einen Grad der
Behinderung von 50 (vgl. DeStatis, 2008). Das ist der Wert, denn ein Mensch mindestens benötigt,
um in Deutschland als Schwerbehindert zu gelten
Menschen mit einer solchen, schweren Behinderung haben in Deutschland besondere Privilegien
„um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (vgl. §1 Satz 1 SGB IX).
Ihnen steht laut SGB IX unter anderem eine Woche Zusatzurlaub zu (§125 I SGB IX) oder sie
müssen auf Verlangen von der Mehrarbeit freigestellt werden (§124 SGB IX). Auch ist gesetzlich
geregelt, dass schwerbehinderte Menschen, die „infolge ihrer Behinderung in ihrer
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind
[…] gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach […] unentgeltlich
befördert“ (vgl. §145 I Satz 1 SGB XI) werden. [...]
Inhaltsverzeichnis
A. Vorbemerkung
1. Einleitung
2. Allgemeine Ziele, Aufgaben und Definitionen des BayBGG
3. Abgrenzung des BayBGG zum BGG
4. Benachteiligungsverbot
5. Hilfen zur Beseitigung von Benachteiligung behinderter Menschen
5.1. Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
5.2. Barrierefreiheit in den Bereichen Internet und Medien
5.3. Hilfen bei der Kommunikation
6. Verbände und Behindertenbeauftragter
7. Auswirkungen auf andere Gesetze
8. Persönliche Meinung
Zielsetzung & Themen
Die Hausarbeit untersucht das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) hinsichtlich seiner Wirksamkeit zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich dabei mit der Frage, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um eine diskriminierungsfreie Integration im gesellschaftlichen Alltag zu gewährleisten.
- Analyse der gesetzlichen Ziele und Definitionen des BayBGG
- Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung
- Untersuchung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Bau, Verkehr und Medien
- Rechtliche Grundlagen zur Kommunikation für Menschen mit Behinderungen
- Kritische Würdigung der praktischen Umsetzung und bestehender Ausnahmeregelungen
Auszug aus dem Buch
4. Benachteiligungsverbot
Wie unter Punkt 2 beschrieben, ist das Hauptziel des BayBGG eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu vermindern und diesen Menschen somit eine gleichwertige Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Wann genau eine solche Benachteiligung vorliegt, versucht das Gesetz durch Artikel 5 zu beschreiben und behilft sich dabei mit einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses sagt in einem Beschluss vom 19. Januar 1999 über die Testiermöglichkeiten schreibunfähiger Stummer aus, dass Benachteiligung eine nachteilige Ungleichbehandlung bedeutet und dies bei Behinderten vorliegt, wenn beispielsweise „ihre Lebenssituation im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen“. „Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach jedoch nur zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen“ (vgl. BVerfG, 1 BvR 2161/94 vom 19.1.1999, Absatz 55-56). Das BayBGG fasst diese Rechtsprechung zusammen, indem es in Artikel 5 definiert, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn Behinderte Menschen ohne zwingenden Grund anders als nicht behinderte Menschen behandelt werden und dadurch die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtig ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Vorbemerkung: Einleitung zur sprachlichen Gleichbehandlung im Text.
1. Einleitung: Darstellung der statistischen Situation von schwerbehinderten Menschen in Deutschland und Bayern sowie Hinführung zum gesetzlichen Auftrag.
2. Allgemeine Ziele, Aufgaben und Definitionen des BayBGG: Erläuterung des gesetzlichen Zwecks der Gleichstellung und Definition von Behinderung im Sinne des BayBGG.
3. Abgrenzung des BayBGG zum BGG: Analyse der Kompetenzverteilung zwischen der Bundes- und Landesebene bei der Gesetzgebung zur Behindertengleichstellung.
4. Benachteiligungsverbot: Erläuterung des rechtlichen Rahmens und der Grenzen des Benachteiligungsverbots für öffentliche Stellen.
5. Hilfen zur Beseitigung von Benachteiligung behinderter Menschen: Überblick über die konkreten Maßnahmen zur Inklusion durch die Artikel 10 bis 14.
5.1. Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr: Detaillierte Betrachtung der Anforderungen an öffentliche und private Bauvorhaben.
5.2. Barrierefreiheit in den Bereichen Internet und Medien: Beschreibung der Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote.
5.3. Hilfen bei der Kommunikation: Darstellung der Rechte zur Nutzung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen.
6. Verbände und Behindertenbeauftragter: Ausführung zur Rolle von Interessenvertretungen und offiziellen Beauftragten.
7. Auswirkungen auf andere Gesetze: Kurzer Überblick über die Einflüsse des BayBGG auf weitere Regelwerke wie das Hochschulgesetz.
8. Persönliche Meinung: Kritische Reflexion des Autors über die Fortschritte und Schwächen des Gesetzes.
Schlüsselwörter
BayBGG, Behindertengleichstellung, Inklusion, Barrierefreiheit, Benachteiligungsverbot, Teilhabe, Sozialrecht, Gebärdensprache, Schwerbehinderung, Integration, Landesgesetzgebung, Bauordnung, Kommunikation, Diskriminierung, Selbstbestimmung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekte des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und untersucht, wie dieses zur Integration von Menschen mit Behinderungen beiträgt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind Barrierefreiheit in der Infrastruktur, die rechtliche Definition von Benachteiligungen, Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen sowie die institutionelle Vertretung durch Behindertenbeauftragte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die kritische Prüfung, inwieweit das BayBGG die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen tatsächlich fördern kann oder ob bestehende Ausnahmeregelungen die Wirksamkeit einschränken.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse von Gesetzestexten, Kommentarliteratur, höchstrichterlicher Rechtsprechung und statistischen Daten des Statistischen Bundesamtes.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Gesetzesziele, die Abgrenzung zum BGG, das Verbot der Benachteiligung sowie praktische Umsetzungsbereiche wie Bau, Verkehr, Internet, Medien und Kommunikation.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe BayBGG, Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe und Benachteiligungsverbot definiert.
Warum spielt die Bayerische Bauordnung eine Rolle für behinderte Menschen?
Durch Änderungen im BayBGG wurden in der Bauordnung neue Vorgaben geschaffen, die sicherstellen sollen, dass öffentlich zugängliche Gebäude sowie bestimmte Wohngebäude barrierefrei erreichbar und nutzbar sind.
Warum sieht der Autor trotz Gesetzen noch Handlungsbedarf?
Der Autor bemängelt in seiner persönlichen Meinung, dass bloße Erreichbarkeit oft nicht mit tatsächlicher Nutzbarkeit gleichzusetzen ist und viele Ausnahmeregelungen die praktische Wirkung des Gesetzes mindern.
- Quote paper
- B.A. Manuel Sedlak (Author), 2010, Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz - Ein Überblick mit Bedeutung für die Praxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/206248