Überblick
Vor fast genau drei Jahren eskalierte die humanitäre Situation auf dem Gebiet des Kosovo und führte zu einer mehrmonatigen Luftoperation der NATO unter dem Namen „Allied Force“. Die Intervention wurde von Anbeginn kontrovers diskutiert. Schwerpunkt der Auseinandersetzung war dabei die Frage nach der Rechtmäßigkeit des NATO Angriffs, also des jus ad bellum. Gleichzeitig wurden
der westlichen Militärallianz verschiedene Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen. Diese Anschuldigungen, die in jüngster Zeit neben der Rechtswissenschaft auch die Gerichte zu beschäftigen beginnen, bilden das Thema der vorliegenden Arbeit. In Anlehnung an den Abschlußbericht des Internationalen Jugoslawien Tribunals und die Analyse der Militäraktionen durch Amnesty International wird versucht, die Möglichkeit von Verletzungen des jus in bello durch die NATO aufzuzeigen. Die vielfältigen rechtlichen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, sollen in der gebotenen Kürze behandelt werden.
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Gliederung
Überblick
I. Ausgangslage
II. Anwendbares Recht
III. Mögliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts
1. Verletzungen der Umwelt
2. Verwendung umstrittener Waffen
a) Urankerngeschosse
b) Streubomben
3. Probleme bei Zielauswahl und Kollateralschäden
a) Der Zug auf der Grdelicatal Brücke am 12. April 1999
b) Der Djakovica – Przren Konvoi am 14. April 1999
c) Die Bombardierung der chinesischen Botschaft am 5. Juli 1999
d) Die Bombardierung des Dorfes Koriša am 14. Mai 1999
e) Die Bombardierung der RTV Station am 23. April 1999
f) Zerstörung der Brücke in Vavarin am 30. Mai 1999
IV. Rechtsfolgen möglicher Verstöße
1. Individuen
2. Staaten
a) Problem der NATO als Militärbündnis
b) Haftung der NATO
c) Haftung der Mitgliedsstaaten generell
d) Staatenverantwortlichkeit der Entsendestaaten
e) Haftung übriger Mitgliedstaaten
f) Zuständige Gerichte
(1) Klagen durch Staaten
(2) Klagen durch Individuen
g) Mögliche Alternativen
V. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Zulässigkeit der NATO-Luftoperation „Allied Force“ im Kosovo-Konflikt (1999) und analysiert, ob dabei Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere im Bereich der Zielauswahl, der Waffensysteme und der Rechtsfolgen für beteiligte Staaten und Individuen, stattfanden.
- Analyse der Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf NATO-Militäraktionen.
- Untersuchung umstrittener Waffensysteme (Urankerngeschosse, Streubomben) und deren völkerrechtliche Einordnung.
- Kritische Bewertung ausgewählter Fallbeispiele (Brückenzerstörungen, Botschaftsbombardierung, RTV-Station).
- Erläuterung der staats- und individualrechtlichen Haftungsfragen sowie zuständiger Gerichtsbarkeiten.
Auszug aus dem Buch
a) Urankerngeschosse
Im Verlauf des Konflikts wurden durch die NATO ungefähr 31.000 Urankerngeschosse (DU-Geschosse) abgefeuert. Diese Munitionsart wurde überwiegend von amerikanischen A-10 Warthog Jagdfliegern zur Bekämpfung mobiler gepanzerter Ziele eingesetzt. Die 30mm Projektile (PGU-14/B API) der Bordkanonen enthalten einen 0.66 lbs schweren Kern aus entreichertem Uran (U 238). Dieser Kern verleiht dem Geschoß aufgrund des hohen spezifischen Gewichts, der damit verbundenen hohen Durchschlagkraft und dem Zündeffekt eine hervorragende panzerbrechende Wirkung. Schon während der Operationen Desert Storm und Desert Shield wurden aber selbst von Seiten amerikanischer Militärs Bedenken wegen möglicher negativer Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Soldaten und Nichtkombatanten geäußert. Auch im Kosovokonflikt gab es eine Vielzahl von Stimmen, die den Einsatz von DU wegen der radiologischen und toxischen Wirkung der Geschosse verurteilten.
Fraglich erscheint aber, ob der Einsatz der Geschosse rechtlich zu beanstanden ist. Es gibt keine völkerrechtlichen Instrumente, durch die DU Munition gebannt ist. Eine Klassifizierung als Nuklearwaffen und die damit verbundende Ächtung des Einsatzes, wie sie teilweise vorgeschlagen wurde, erscheint nicht vertretbar. Plausibler ist eine Argumentation über eine möglicherweise „unnötiges Leid verursachende Wirkung der Geschosse“ (Art. 35 I ZP I) und der Ansatz einer Ächtung wegen langfristigen Umweltschäden (Art. 35 III ZP I) durch die Strahlenwirkung.
Zusammenfassung der Kapitel
Überblick: Die Einleitung beleuchtet die Eskalation im Kosovo, die NATO-Intervention „Allied Force“ und die daraus resultierende völkerrechtliche Kontroverse bezüglich Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht.
I. Ausgangslage: Dieses Kapitel ordnet den Luftkrieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien als bewaffneten internationalen Konflikt ein, wodurch die Regeln des humanitären Völkerrechts maßgeblich wurden.
II. Anwendbares Recht: Es wird erörtert, inwieweit die NATO als Organisation an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und welche Schwierigkeiten sich aus der Ratifizierungssituation der Zusatzprotokolle ergeben.
III. Mögliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts: Dieser Hauptteil analysiert spezifische Aktionen, darunter Umweltzerstörungen, den Einsatz von DU-Geschossen und Streubomben sowie kritische Fälle von Zielauswahl und Kollateralschäden.
IV. Rechtsfolgen möglicher Verstöße: Die Ausführungen behandeln die strafrechtliche Verantwortung von Individuen und die staatliche Haftung (Schadensersatz) unter Berücksichtigung verschiedener nationaler und internationaler Foren.
V. Ergebnis: Das Fazit stellt fest, dass großflächige vorsätzliche Verstöße ausgeschlossen scheinen, jedoch in Einzelfällen Zweifel an der Sorgfalt der NATO bestehen und eine unabhängige Aufarbeitung erstrebenswert bleibt.
Schlüsselwörter
NATO, Allied Force, Kosovo-Konflikt, Humanitäres Völkerrecht, Kriegsrecht, Urankerngeschosse, Streubomben, Kollateralschäden, Staatenverantwortlichkeit, Schadensersatz, ICTY, Zusatzprotokoll I, Zielauswahl, Kriegsverbrechen, Völkerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die völkerrechtlichen Probleme der NATO-Operation „Allied Force“ im Kosovo-Konflikt (1999) im Hinblick auf mögliche Verletzungen des internationalen humanitären Rechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der Anwendbarkeit des Rechts auf internationale Organisationen, der Bewertung umstrittener Waffensysteme und der Analyse spezifischer Militäraktionen hinsichtlich ziviler Opfer und Kollateralschäden.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, auf Basis des Abschlussberichts des Jugoslawientribunals und weiterer Analysen zu untersuchen, ob und inwieweit die NATO durch ihre Militäraktionen gegen das geltende humanitäre Völkerrecht verstieß.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer völkerrechtlichen Analyse unter Anwendung der einschlägigen Verträge, des Gewohnheitsrechts sowie der Auswertung von Berichten internationaler Organisationen und Tribunalen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Umweltzerstörungen, die völkerrechtliche Einordnung von Waffen (DU, Streubomben), eine Einzelfallanalyse kritischer Luftangriffe sowie die rechtliche Prüfung von Haftungsfragen für Individuen und Staaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Zentrale Begriffe sind NATO, Humanitäres Völkerrecht, Kollateralschäden, Staatenverantwortlichkeit, Kriegsrecht und Kosovo-Konflikt.
Wie bewertet der Autor den Einsatz von Streubomben im Kosovo?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen das geltende Kriegsvölkerrecht durch die bloße Verwendung nicht zweifelsfrei vorgeworfen werden kann, da ein explizites völkerrechtliches Verbot der Streubomben fehlt.
Welches Fazit zieht der Autor zur Bombardierung der chinesischen Botschaft?
Der Autor betrachtet diesen Vorfall als schwerwiegende Fehlleistung, kritisiert jedoch die Argumentation des OTP-Berichts, die individuelle strafrechtliche Verantwortung der Führung mit dem Hinweis auf fehlerhafte Informationen Dritter auszuschließen.
- Arbeit zitieren
- Hans Wolfram Kessler (Autor:in), 2002, Die NATO Intervention im Kosovo Konflikt und internationales humanitäres Recht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/2058