War Rousseau ein freiheitlicher Theoretiker oder doch Vordenker totalitärer Systeme, wie oft ihm oft von seinen Kritikern vorgeworfen wurde? Feststeht: Rousseau entwickelt mit seinem Gedankenexperiment des Gesellschaftsvertrags eine politische Philosophie, die das Zusammenlebens ab dem 17. Jahrhundert im Sinne der Aufklärung nachhaltig veränderte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ausgangssituation: Menschenbild und Vertragskonstitution
3. Über die Notwendigkeit der völligen Entäußerung
4. Zerstörung der Individualität und der subjektiven Freiheit?
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das politische Konzept von Jean-Jacques Rousseau, insbesondere die Notwendigkeit und Rechtfertigung des vollständigen Verzichts auf natürliche Freiheit zugunsten des Gesellschaftsvertrags, um zu klären, ob dieser Verzicht die individuelle Freiheit untergräbt oder erst ermöglicht.
- Rousseaus Menschenbild und der Zustand vor der Vergesellschaftung
- Die Funktion und Notwendigkeit des Gesellschaftsvertrags
- Das Konzept der "völligen Entäußerung" der Rechte an das Gemeinwesen
- Gleichheit als Ergebnis des vollständigen Rechtsverzichts
- Die Vereinbarkeit von bürgerlicher Freiheit und Individualität
Auszug aus dem Buch
Über die Notwendigkeit der völligen Entäußerung
Kernaspekt der Konstitution des Rousseau’schen Gesellschaftsvertrags ist der vollkommende Verzicht auf die natürliche Freiheit und damit auf alle Rechte. Im ersten Satz seines Contract Social stellt Rousseau fest: „der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“ [Rousseau 1986: 5] Die natürliche Freiheit erhält der Mensch mit seiner Geburt. Durch die Vergesellschaftung ist ihm diese natürliche Freiheit genommen worden. Dies lässt sich daran erkennen, dass „die Naturmenschen, die vereinzelt lebten, völlig frei waren. Diese Freiheit nahm ab in dem Maße, in dem die Menschen sich zu Gemeinschaften zusammenschlossen.“ [Bevc 2007: 38] Die natürliche Freiheit ist aufgrund des Prozesses der Vergesellschaftung auf Dauer nicht beständig, denn nicht zuletzt stellt „die Erfindung des Eigentums - und die damit entstehende Selbstliebe, Selbstsucht, Neid und Egoismus - “ [Bevc 2007: 38] die Einschränkung der natürlichen Freiheit dar.
Die Freiheit des Menschen ist weder teilbar noch repräsentierbar. Der Mensch muss seine natürliche Freiheit verteidigen, denn sein Verzicht darauf ist „unvereinbar mit der Natur des Menschen; seinem Willen jegliche Freiheit nehmen heißt seinen Handlungen jegliche Sittlichkeit nehmen.“ [Rousseau 1986: 11] Das Wesen des Menschen liegt in seiner Freiheit. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags kann das Individuum „seine natürliche Freiheit in eine gesellschaftliche Freiheit überführen“ und sie somit erhalten. [Schaal/Heidenreich 2009: 169] Rousseau nennt diese Freiheit bürgerliche Freiheit. Das Individuum muss dazu aber alle Rechte abtreten, da nur die bürgerliche Freiheit des Gesellschaftsvertrags die gesicherte, beständige und somit erstrebenswerte Freiheit bietet.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einleitung führt in die politische Philosophie Rousseaus ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Vereinbarkeit des vollständigen Verzichts auf natürliche Freiheit mit der individuellen Freiheit.
Ausgangssituation: Menschenbild und Vertragskonstitution: Das Kapitel beschreibt das Menschenbild Rousseaus, das durch einen schwierigen Überlebenskampf geprägt ist, welcher den Zusammenschluss der Menschen und die Konstitution eines Gesellschaftsvertrags notwendig macht.
Über die Notwendigkeit der völligen Entäußerung: Hier wird analysiert, warum die "völlige Entäußerung" aller Rechte an das Gemeinwesen als Voraussetzung für den Erhalt der bürgerlichen Freiheit und als Mittel zur Herstellung von Gleichheit dient.
Zerstörung der Individualität und der subjektiven Freiheit?: Dieses Kapitel setzt sich mit der Kritik auseinander, dass der Gesellschaftsvertrag die Freiheit zerstöre, und legt dar, dass die Unterordnung unter den Souverän im Gegenteil die Grundlage für wahre Individualität schafft.
Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Transformation vom instinktgeleiteten zum vernunftbegabten Wesen durch den Vertrag die Freiheit erst sichert und Rousseau damit das Paradoxon zwischen Freiheit und Zusammenschluss auflöst.
Schlüsselwörter
Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, natürliche Freiheit, bürgerliche Freiheit, Entäußerung, Souverän, Individualität, politisches System, Aufklärung, Menschenbild, Rechtsverzicht, Gemeinwesen, Herrschaftsform, Staatsphilosophie, Vertragstheorie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das politische Konzept von Jean-Jacques Rousseau, speziell warum der vollständige Verzicht auf natürliche Freiheit im Gesellschaftsvertrag ein notwendiger Schritt zur Etablierung einer legitimen politischen Ordnung ist.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Untersuchung behandelt?
Die Themen umfassen Rousseaus Menschenbild, die Entstehung gesellschaftlicher Strukturen, die Begriffe der natürlichen und bürgerlichen Freiheit sowie die Beziehung zwischen Individuum und Souverän.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage der Analyse?
Das Ziel ist es, zu erörtern, warum ein vollständiger Verzicht auf Rechte notwendig ist und ob dieser Prozess die individuelle Freiheit gefährdet oder sie durch eine politische Gemeinschaft erst dauerhaft absichert.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Bearbeitung verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse politisch-philosophischer Texte, insbesondere von Rousseaus Werk "Du Contract Social", ergänzt durch moderne politikwissenschaftliche Sekundärliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des ursprünglichen Menschenbildes, die Notwendigkeit der Entäußerung von Rechten und die kritische Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Vertrag die Individualität des Menschen zerstört.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zentrale Begriffe sind Gesellschaftsvertrag, natürliche Freiheit, Entäußerung, Souverän, bürgerliche Freiheit und Individualität.
Wie unterscheidet Rousseau zwischen der natürlichen und der bürgerlichen Freiheit?
Die natürliche Freiheit ist unbeständig und durch den Überlebenskampf begrenzt, während die bürgerliche Freiheit durch den Gesellschaftsvertrag rechtlich gesichert, dauerhaft und in einer gleichberechtigten Gemeinschaft verankert ist.
Warum betrachtet Rousseau den vollständigen Rechtsverzicht als Voraussetzung für Gleichheit?
Durch die totale Entäußerung aller Rechte an das Gemeinwesen sind alle Vertragsschließenden in der Ausgangslage identisch, was verhindert, dass sich einzelne Individuen über andere erheben können, und somit ein Machtgleichgewicht schafft.
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- Florian Zabel (Author), 2012, Rousseau et l‘aliénation totale, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/204051