Im Rahmen dieser Darstellung wird erörtert, wie sich die Rechtslage von Unterstützungsstreiks durch die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verändert hat.
Dabei wird zunächst herausgearbeitet, dass das Streikrecht nur innerhalb des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit gewährt ist. Außerdem, dass sich die Zulässigkeit von Streikunterstützung durch Dritte im Rahmen der grundgesetzlichen Güterabwägung letztlich dort entscheidet, wo die Rechtsordnung das arbeitnehmerseitige Unterstützungsinteresse gegenüber dem Schutzinteresse des Unternehmers überwiegen lässt.
Vor diesem Hintergrund wird die bisherige Position des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht, die Unterstützungsstreiks als grundsätzlich unzulässig einstufte und gewärtigte, dass das Streikrecht im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG nur als notwendiges Übel einer funktionsfähigen Tarifautonomie geschützt war.
Abschließend wird die Neuorientierung der Rechtsprechung zum Unterstützungsstreik beleuchtet, mit der das Bundesarbeitsgericht die bisher von ihm gesehene Regel der grundsätzlichen Unzulässigkeit in die grundsätzliche Zulässigkeit von Unterstützungsstreiks verwandelte - dies unter der neuen Prämisse, dass Streiks generell unter die von Art. 9 III GG geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen zu subsumieren seien.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Rechtslage von Unterstützungsstreiks
I. Die Rechtsgrundlagen des Streikrechts
1. Art. 9 III GG
2. Höchstrichterliche Grundsätze
3. Zwischenergebnis
II. Die alte Rechtslage von Unterstützungsstreiks
1. Abgrenzung in begrifflicher Hinsicht
2. Abgrenzung in rechtlicher Hinsicht
a. Kriterien
b. Konsequenzen
(1) Identität der Kampfsubjekte/ -objekte
(2) Beteiligung von Außenseitern
(3) Zwischenergebnis
c. Komplemente
(1) Boykott
(2) Verweigerung von Streikarbeit
(3) Demonstrationsstreik
(4) Zwischenergebnis
3. Resümee der Rechtsprechung
a. Grundsatz der Unzulässigkeit
b. Ausnahmetatbestände
c. Zwischenergebnis
4. Resümee der Rechtsliteratur
a. Kritik grundsätzlicher Art
(1) Erfüllbarkeit der Streikforderung
(2) Tarifbezug des Unterstützungsstreiks
(3) Grundsatz der Parität
(4) Drittbetroffenheit
(5) Zwischenergebnis
b. Kritik der Ausnahmetatbestände
(1) Fehlendes Bedürfnis für Ausnahmen
(2) Fremdnützige Neutralitätsverletzung
(3) Eigennützige Neutralitätsverletzung
(4) Arbeitgeberidentität
(5) Grenze der Ausnahmetatbestände
(6) Zwischenergebnis
III. Die neue Rechtslage von Unterstützungsstreiks
1. Entscheidung
2. Sachverhalt
3. Begründung
a. Art. 9 III GG
b. Rechtmäßigkeit
(1) Friedenspflicht
(2) Grundsatz der Parität
(3) Verhältnismäßigkeit
4. Zwischenergebnis
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Arbeit ist es, die Entwicklung der arbeitsrechtlichen Beurteilung von Unterstützungsstreiks in Deutschland zu analysieren. Dabei wird insbesondere untersucht, wie das Bundesarbeitsgericht durch die Neuausrichtung seiner Rechtsprechung das Verhältnis zwischen Arbeitskampf, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie verändert hat.
- Rechtliche Grundlagen des Streikrechts gemäß Art. 9 III GG
- Abgrenzung und Definition von Unterstützungsstreiks
- Kritische Würdigung der früheren Unzulässigkeit von Unterstützungsstreiks
- Analyse der Rechtsprechungsänderung durch das Urteil des BAG vom 19. Juni 2007
- Diskussion der Konzepte von Friedenspflicht, Parität und Verhältnismäßigkeit im Arbeitskampf
Auszug aus dem Buch
1. Abgrenzung in begrifflicher Hinsicht
Die deutsche Rechtswissenschaft hat die Form des unterstützenden Streiks bislang weder einheitlich typisiert noch einen einheitlichen Begriff verabredet. Selbst das BAG musste sich so den Vorwurf gefallen lassen, dass die eigene Begriffswahl „etwas weltfremd“ gewesen wäre.
Solange aber von einem wesentlich gleichen Sachverhalt gesprochen wird, bleibt die begriffliche Etikettierung des Unterstützungsstreiks eine (nicht) streitbare Geschmacksfrage. Praktisch kommt es ohnehin oft weniger darauf an, wie der Begriff des Unterstützungsstreiks zu bestimmen ist, sondern wer ihn bestimmen darf: quis iudicabit?
Dass die Subsumtion unter die meistens verwendeten Begriffe „Sympathiestreik“, „Solidaritätsstreik“ oder „Unterstützungsstreik“ nicht immer einheitlich ist, muss ohnehin in Kauf genommen werden. Das Reich der Begriffe ist weitgespannt und vage, jedoch genauso sozial: Juristen sind nicht Sklaven der Wörter, gerade sie sind Herren der Texte.
Kissel beispielsweise versteht unter dem Sympathiestreik mehr als eine schlichte Sympathiebekundung, auf Basis eines mehrfach funktionalen Verständnisses bekommt er sogar den Sympathie- und den Solidaritätsarbeitskampf unter demselben Begriff zu fassen. Gamillscheg gewährt dem Unterstützungsstreik und dem Sympathiestreik dagegen jeweils einen eigenen Gliederungspunkt. Den Solidaritätsstreik unterscheidet er zusätzlich.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Fragestellung zur Neuorientierung der Rechtsprechung zum Unterstützungsstreik vor und erläutert das methodische Vorgehen der Arbeit.
B. Die Rechtslage von Unterstützungsstreiks: Dieser Hauptteil analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die historische Entwicklung der Rechtsprechung zur Unzulässigkeit sowie die neue Rechtsprechungslinie des BAG, die den Unterstützungsstreik nunmehr als legitimes Mittel einstuft.
C. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse über die Verlagerung des Schwerpunkts von einer strikten Tarifbindung hin zu einer weitreichenden Auslegung der Koalitionsfreiheit zusammen.
Schlüsselwörter
Unterstützungsstreik, Arbeitskampfrecht, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Bundesarbeitsgericht, Sympathiestreik, Solidaritätsstreik, Parität, Verhältnismäßigkeit, Friedenspflicht, Streikrecht, Neutralität, Arbeitskampf, Tarifverträge, Rechtsfortbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung des Unterstützungsstreiks im deutschen Arbeitsrecht und der signifikanten Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Thema.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Begriffsbestimmung von Unterstützungsstreiks, die verfassungsrechtliche Absicherung durch Art. 9 III GG und die Abwägung zwischen der Koalitionsfreiheit und den Schutzinteressen der Arbeitgeber.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, nachzuvollziehen, ob und warum das Bundesarbeitsgericht seine langjährige Rechtsprechung, die Unterstützungsstreiks weitgehend für unzulässig erklärte, zugunsten einer grundsätzlich positiven Bewertung aufgegeben hat.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Es handelt sich um eine juristische Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der maßgeblichen Rechtsliteratur, um die dogmatischen Grundlagen des Arbeitskampfrechts zu evaluieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der alten Rechtslage, die Kritik an den Ausnahmetatbeständen sowie die detaillierte Begründung der neuen Rechtsprechung seit dem Jahr 2007.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere das Arbeitskampfrecht, die Tarifautonomie, die Koalitionsfreiheit, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sowie der Wandel der Paritätslehre.
Wie unterscheidet sich der Unterstützungsstreik vom Hauptstreik?
Der Unterstützungsstreik zielt nicht unmittelbar auf den eigenen Arbeitgeber zur Durchsetzung eigener tariflicher Forderungen, sondern dient der Unterstützung eines anderen Arbeitskampfes, was früher seine Unzulässigkeit begründete.
Warum spielt die Konzernstruktur eine Rolle?
Die Konzernstruktur ist relevant, da bei wirtschaftlich eng verflochtenen Unternehmen die Grenze zwischen dem primär bestreikten Arbeitgeber und dem unterstützenden Unternehmen verschwimmt, was als Rechtfertigung für Ausnahmetatbestände dient.
Was bedeutet das Ultima-Ratio-Prinzip in diesem Kontext?
Das Ultima-Ratio-Prinzip besagt, dass Arbeitskampfmaßnahmen nur als letztes Mittel zulässig sind; die Arbeit untersucht, ob dieses Prinzip auch auf Unterstützungsstreiks angewendet werden muss.
Welchen Einfluss hat die neue Rechtsprechung auf die Tarifautonomie?
Das BAG hat den bisher starren Bezug zwischen Arbeitskampf und Tarifvertrag gelockert, indem es den Streik stärker unter das allgemeine Schutzschild der koalitionsspezifischen Betätigung gestellt hat.
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- Wolfgang Deutlmoser (Author), 2008, Neuorientierung der Rechtsprechung zum Sympathiestreik, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/203797