Freie Berufsgruppen, z. B. Ärzte und Architekten, tragen bei Ausführung ihrer Tätigkeit ein beträchtliches Haftungsrisiko für unzureichende Dienstleistungen, insbesondere Anwälte, die in Zivilprozessen auftreten, sehen sich solchen Risiken ausgesetzt. So sind sämtliche Berufsträger dazu verpflichtet eine ausreichende Haftpflichtversicherung für mögliche Vermögensschäden des Mandanten abzuschließen.
Demgegenüber spielt die Haftung für Schlechtleistung, in Form einer Schlechtverteidigung, des Strafverteidigers sowohl im wissenschaftlichen Diskurs als auch in der Haftungspraxis eine geringe Rolle. Allerdings ist es in den letzten Jahren wieder vermehrt zu Haftungsurteilen gegenüber Strafverteidigern gekommen. Fraglich ist jedoch, wo die Schlechtverteidigung des Anwalts im Strafprozess beginnt, während für einen Anwalt im Zivilprozess klare Mindeststandards gelten.
Im ersten Teil der Arbeit wird auf die Grundsätze der Strafverteidigung und der damit verbundenen besonderen Stellung des Strafverteidigers im Prozess eingegangen, aus der bis heute viele Verteidiger und Juristen das Fazit ziehen, dass man vor Haftungsansprüchen seitens des Mandanten geschützt sei. Des Weiteren wird die Möglichkeit der Übertragung des Pflichtenkatalogs aus dem Bereich des Zivilrechtes auf die Strafverteidigung aufgezeigt, um die Untergrenzen der Strafverteidigung im Innenverhältnis zum Mandanten zu konturieren. Im letzten Teil werden die möglichen Kompensationsmöglichkeiten der Schlechtverteidigung auf der Straf- und Zivilprozessebene bearbeitet.
Inhalt:
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
I. Grundlagen der Strafverteidigung
1. Rechtsstellung des Strafverteidigers im Prozess
a) Organtheorie
b) Abweichende Theorien
c) Stellungnahme
2. Rechtsbeziehung von Verteidiger und Mandant
a) Wahlverteidigung
aa) Verteidigerseriosität als öffentlich-rechtliche Komponente
bb) Lüderssen – Vertragstheorie
cc) Barton – Ansatz der Einfallspforten
dd) Stellungnahme
b) Pflichtverteidigung
aa) Bundesverfassungsgericht – gesetzliches Schuldverhältnis
bb) Lüderssen – Vertragstheorie
c) Stellungnahme
II. Pflichten des Strafverteidigers
1. Pflichten aus Berufs- und Standesrecht
2. Bestimmung von Pflichten für den Strafverteidiger
a) Pflichten des Zivilrechtsanwalts (Kardinalspflichten)
aa) Informations- und Aufklärungspflicht
bb) Rechtsprüfungspflicht
cc) Beratungs- und Belehrungspflicht
dd) Grundsatz des sichersten Weges
b) Übertragbarkeit der allgemeinen Anwaltspflichten
auf die Strafverteidigung
c) Verteidigerpflichten nach Barton
aa) Mindeststandards
bb) Konkretisierte Verteidigerpflichten
aaa) Informations- und Aufklärungspflichten
des Strafverteidigers
bbb) Rechtsprüfungspflichten
ccc) Beratungs- und Belehrungspflichten
ddd) Handlungs- und Schadensverhütungspflicht
3. Stellungnahme
III. Kompensationsmöglichkeiten der Schlechtverteidigung
1. Möglichkeiten des Strafprozessrechtes
a) Gerichtliche Amtsaufklärungspflicht
b) Gerichtliche Fürsorgepflicht
c) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
2. Zivilrechtliche Haftung des Strafverteidigers
a) Anspruchsgrundlagen
b) Schuldverhältnis
c) Pflichtverletzung
d) Pflichtwidrigkeit und Verschulden
e) Schaden und haftungsausfüllende Kausalität
aa) Schaden
bb) Kausalität und Zurechnung
f) Darlegungs- und Beweislast
B. Persönliche Stellungnahme