Mit fortschreitender Globalisierung der Wirtschaft entwickeln sich auch Unternehmen fortlaufend weiter. Dies können neben kleinen Veränderungen auch umfassende Restrukturierungen in Form von Standortverlagerungen sein. Gerade in international agierenden Konzernen stehen Standortentscheidungen beinahe täglich im Fokus. Nach einer Umfrage des deutschen Industrie- und Handelskammertages verlagern deutsche Unternehmen verstärkt auch ihre Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland.1
Die Motive, bestimmte Unternehmensteile bzw. Funktionen2 ins Ausland zu verlegen, sind vielfältig. Neben außersteuerlichen Gründen, wie z. B. der Erschließung neuer Märkte, Erhöhung der lokalen Präsenz oder der Nutzung anderer vorteilhafter Standortfaktoren, veranlassen auch steuerliche Motive wie die Ausnutzung internationaler Steuerbelastungsgefälle Konzerne zur sog. Funktionsverlagerung3 ins Ausland.4 Hauptgrund speziell für die Verlagerung der Forschung und Entwicklung ins Ausland ist die Ergänzung zu Produktionsstandorten. Außerdem spielen niedrigere Lohnkosten, geringere Bürokratie, bessere Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte sowie die notwendige Nähe zum Kunden zum ständigen Abgleich mit den Kundenbedürfnissen eine große Rolle.5
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1 Vgl. G. Rose/V. Treier, DIHK-Studie, (01.06.2012) , S. 3.
2 Vgl. Kapitel 2.1 zum Begriff „Funktion“.
3 Vgl. Kapitel 2.2 zum Begriff „Funktionsverlagerung“.
4 Vgl. F. Eisele, (2003), S. 1.
5 Vgl. G. Rose/V. Treier, DIHK-Studie, (01.06.2012) , S. 13.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Funktionsverlagerung dem Grunde nach
2.1 Begriff der Funktion
2.2 Begriff der Funktionsverlagerung
2.3 Arten von Funktionsverlagerungen
2.4 Negativabgrenzung
3. Funktionsverlagerung der Höhe nach
3.1 Grundsatz: Bewertung als Ganzes – Transferpaket
3.1.1 Begriff des Transferpakets
3.1.2 Bewertung des Transferpakets
3.1.2.1 Gewinnpotenzial
3.1.2.2 Kapitalisierungszeitraum
3.1.2.3 Kapitalisierungszinssatz
3.1.3 Auswahl des Verrechnungspreises
3.2 Lizenzierungsoption
3.3 Ausnahme: Escape-Klauseln § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG
3.3.1 Escape-Klausel 1: Keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile
3.3.2 Escape-Klausel 2: Dem Transferpaket äquivalent
3.3.3 Escape-Klausel 3: Zumindest ein immaterielles Wirtschaftsgut
3.3.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen
3.3.3.2 Rechtsfolgen
3.4 Preisanpassungsklausel § 1 Abs. 3 Satz 11-12 AStG
3.4.1 Tatbestandsvoraussetzungen
3.4.2 Rechtsfolgen
3.4.3 Beispiel zur Wirkungsweise der Anpassungsklausel
4. Auswirkungen auf die Praxis
4.1 Dokumentationspflichten
4.2 Doppelbesteuerungsproblematik
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die steuerliche Rechtslage bei grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen, insbesondere bei der Verlagerung der Forschungs- und Entwicklungsabteilung ins Ausland. Ziel ist es, die Herausforderungen der Transferpaketbewertung und die Anwendung der gesetzlichen Escape-Klauseln zu untersuchen und auf die daraus resultierende Problematik der Doppelbesteuerung einzugehen.
- Grundlagen der Funktionsverlagerung und des Funktionsbegriffs.
- Methodik der Bewertung von Transferpaketen und Kapitalisierungsmodellen.
- Kritische Analyse der gesetzlichen Escape-Klauseln als Korrekturinstrumente.
- Auswirkungen auf Dokumentationspflichten und das Risiko der internationalen Doppelbesteuerung.
Auszug aus dem Buch
3.1 Grundsatz: Bewertung als Ganzes – Transferpaket
Liegt eine Funktionsverlagerung durch Erfüllung aller Tatbestandsvoraussetzungen vor, „hat der Steuerpflichtige den Einigungsbereich auf der Grundlage einer Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze zu bestimmen“.59 Demnach weicht Gesetzgeber fundamental von dem national und international anerkannten und üblichen Grundsatz der Einzelerfassung und -bewertung ab.60 Sogar bei Übertragungen von (Teil-) Betrieben, welche die Bewertung einer Sachgesamtheit rechtfertigen würden, da ein Gesamtpreis dafür bezahlt wurde, werden die Wirtschaftsgüter einzeln bewertet.61
Der Gesetzgeber begründet die Gesamtbewertung der Funktion mit der Behauptung, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen der Preis der einzelnen übertragenden Wirtschaftsgüter den Wert der Funktion i. d. R. nicht adäquat widerspiegelt und der Wert des Transferpakets den Wert der einzelnen übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgüter und erbrachten Dienstleistungen übersteigt.62 Diese Begründung rechtfertigt ein solch ungewöhnliches Vorgehen m.E. nicht. Vielmehr offenbart der Gesetzgeber mit dieser Begründung sein eigentliches Anliegen: die Beweislastumkehr hin zum Steuerpflichtigen.63 Die Vorgehensweise hätte eigentlich genau umgekehrt sein müssen, bedenkt man, dass das Steuerrecht als Eingriffsrecht zu qualifizieren ist.64
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Globalisierung und Standortverlagerungen von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen sowie das Ziel des Gesetzgebers, die Besteuerung von Funktionsverlagerungen zur Sicherung des inländischen Steuersubstrats zu regeln.
2. Funktionsverlagerung dem Grunde nach: Dieses Kapitel definiert den Funktionsbegriff und die verschiedenen Ausprägungen von Funktionsverlagerungen, wie Funktionsausgliederung und Funktionsabschmelzung, und erläutert die steuerliche Abgrenzung.
3. Funktionsverlagerung der Höhe nach: Der Hauptteil analysiert die komplexe Bewertung von Transferpaketen als Ganzes, diskutiert Kapitalisierungsverfahren, die Bedeutung der Escape-Klauseln sowie die preisanpassungsrechtlichen Implikationen.
4. Auswirkungen auf die Praxis: Hier werden die verschärften Dokumentationspflichten für Unternehmen sowie die Problematik der internationalen Doppelbesteuerung kritisch untersucht.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Praktikabilität der gesetzlichen Neuregelungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland.
Schlüsselwörter
Funktionsverlagerung, AStG, Transferpaket, Verrechnungspreis, Forschung und Entwicklung, Steuerhoheit, Escape-Klausel, Preisanpassungsklausel, Doppelbesteuerung, Betriebsprüfung, Dokumentationspflicht, immaterielle Wirtschaftsgüter, Gewinnpotenzial, Unternehmensbesteuerung, Kapitalisierungszinssatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen bei deutschen Unternehmen, speziell am Beispiel der Verlagerung von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Funktionsbegriff nach dem Außensteuergesetz (AStG), die Bewertung als Transferpaket, die Anwendung verschiedener Escape-Klauseln und die daraus resultierenden praktischen Auswirkungen für Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die geltende Rechtslage bei Funktionsverlagerungen zu analysieren und zu bewerten, inwiefern die gesetzlichen Regelungen die Besteuerungspraxis beeinflussen und welche Standortrisiken daraus für Deutschland entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der gesetzlichen Bestimmungen, der zugehörigen Verwaltungsgrundsätze sowie der einschlägigen Fachliteratur und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bewertung des Transferpakets als Ganzes, die theoretische Herleitung von Verrechnungspreisen sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den drei gesetzlichen Escape-Klauseln und der Preisanpassungsklausel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Funktionsverlagerung, Transferpaket, Außensteuergesetz (AStG), Verrechnungspreise und Doppelbesteuerung charakterisiert.
Welche Rolle spielt die dritte Escape-Klausel?
Sie dient als Vereinfachungsregelung, um in bestimmten Fällen von der komplexen Gesamtbewertung eines Transferpakets abzusehen, wenn ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut identifiziert werden kann.
Warum ist die Bewertung als „Transferpaket“ so umstritten?
Sie führt zu einer Beweislastumkehr und administrativem Mehraufwand, da sie eine Gesamtbewertung erzwingt, die betriebswirtschaftlich oft schwer von Einzelwerten abgrenzbar ist und stille Reserven vorzeitig besteuert.
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- Jacqueline Hartley (Author), 2012, Grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/201136