Die steuerliche Nutzbarmachung von Verlusten ist für international agierende Konzerne von besonderer Bedeutung und beschäftigt weite Teile der Beraterpraxis. Das Interesse an Steueroptimierung kollidiert dabei regelmäßig mit dem Bemühen der Finanzverwaltung, Steuersubstrat im Inland zu behalten. Die bisher langsam voranschreitende Harmonisierung des europäischen Steuerrechts im Bereich der direkten Steuern bietet den Nährboden für entsprechende Konflikte und Unsicherheiten. Unverändert liegt die Kompetenz für die direkten Steuern in den Händen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Eigenständiges Unionsrecht für die grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung, etwa in Form von sekundärrechtlichen Richtlinien, existiert nicht. Damit ist das nationale Steuerrecht jedoch nicht völlig unabhängig vom Europarecht zu betrachten. Vielmehr ergeben sich wichtige Impulse aus dem Primärrecht und dessen Auslegung durch den EuGH . Der EuGH betonte mehrmals, dass die Mitgliedsstaaten das Unionsrecht bei der Ausgestaltung nationaler Regelungen der direkten Steuer beachten müssen. Auf diese Weise ist die Vorlagepraxis nationaler Gerichte zu verstehen. Regelmäßig wird der EuGH angerufen, Fragen der Vereinbarkeit nationaler steuerlicher Regelungen mit dem Unionsrecht zu beantworten. Eine in der Vergangenheit mehrfach vorgelegte Frage betrifft die Berücksichtigung von finalen Verlusten.
Gliederung
I. Einleitung
II. Problemstellung und Gang der Untersuchung
III. Grundkonzept Grenzüberschreitender Verlustverrechnung
IV. Rechtsprechung des EuGH
1. Marks & Spencer
2. Lidl Belgium
3. Krankenheim Ruhesitz Wannsee
4. X- Holding
V. Rechtsprechung des BFH
1. BFH v. 17.7.2008
2. BFH v. 9.6.2010
a) Keine Verlustfinalität bei Endgültigkeit aus rechtlichen Gründen
b) Verlustfinalität bei Endgültigkeit aus tatsächlichen Gründen
3. BFH v. 9.11.2010
VI. Kontroverse
1. Auffassung der Finanzverwaltung
2. Zustimmende Literaturmeinung
3. Ablehnende Literaturstimmen
4. Kritische Würdigung
a) Die Steuerpläne der Regierungskoalition vom 14.2.2012
b) Bleibende Anwendungsfälle
VII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der grenzüberschreitenden Verrechnung von sogenannten finalen Verlusten von ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im europäischen Steuerrecht. Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) darzustellen und zu analysieren, inwiefern eine Verlustverrechnung trotz divergierender nationaler Steuerhoheiten unionsrechtlich geboten ist oder durch Rechtfertigungsgründe eingeschränkt werden kann.
- Grundkonzepte der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung
- Analyse der EuGH-Rechtsprechung (Marks & Spencer, Lidl Belgium, etc.)
- Reaktion der deutschen Rechtsprechung (BFH) auf europäische Vorgaben
- Diskussion über "finale Verluste" im Spannungsfeld zwischen Finanzverwaltung und Literatur
- Bewertung der Beliebigkeitsgrenze und verfassungsrechtlicher Anforderungen
Auszug aus dem Buch
III. Grundkonzept Grenzüberschreitender Verlustverrechnung
Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten ist nicht nur Wunsch der Praxis, sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Das ergibt sich in Deutschland insbesondere aus Art. 3 I GG, der im Steuerrecht durch das Leistungsfähigkeitsprinzip konkretisiert wird. Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips ist das objektive Nettoprinzip, welches Einkünfte entweder als Gewinn oder Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten definiert (§ 2 II EStG). Dabei erschöpft sich das objektive Nettoprinzip nicht in der Abziehbarkeit von Aufwendungen. Vielmehr ergibt sich daraus, dass der Ausgleich von Verlusten möglich sein muss.
Steuerliche Verluste lassen sich als negative Einkünfte beschreiben, die sich ergeben, wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle die Einnahmen aus dieser Quelle übersteigen. Im Rahmen der Einkünfteermittlung wird Verlustausgleich innerhalb jeder Einkunftsart (§ 2 II EStG) und bei der Bildung der Summe aller Einkünfte (§ 2 III 1 EStG) gewährt. Verluste stellen damit einen Teil der Bemessungsgrundlage dar.
Gleichzeitig ist Verlustausgleich zunächst nur im jeweiligen Veranlagungszeitraum selbst möglich. Insbesondere im unternehmerischen Bereich können damit allerdings nicht alle Verluste berücksichtigt werden. Investitionen erzeugen unter Umständen Verluste, die nicht mit Gewinnen aus demselben Veranlagungszeitraum ausgeglichen werden können. In solchen Fällen kommt ein periodenübergreifender oder intertemporärer Verlustabzug nach § 10d EStG (i. V. m. § 8 IV KStG) in Betracht. Möglich sind danach Verlustrücktrag und Verlustvortrag. Für die spätere Darstellung von Interesse ist, dass viele Staaten den periodenübergreifenden Verlustabzug sowohl zeitlich, als auch der Höhe nach beschränken.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung der steuerlichen Verlustnutzung für Konzerne und führt in das Spannungsfeld zwischen Steueroptimierung und nationalem Steueraufkommen ein.
II. Problemstellung und Gang der Untersuchung: Hier wird der Ursprung des Begriffs "finaler Verlust" in der EuGH-Rechtsprechung (Rs. Marks & Spencer) hergeleitet und das Ziel der Untersuchung skizziert.
III. Grundkonzept Grenzüberschreitender Verlustverrechnung: Das Kapitel definiert steuerliche Verluste und deren Verrechnungsmechanismen, wobei das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Grenzen der grenzüberschreitenden Verrechnung im Fokus stehen.
IV. Rechtsprechung des EuGH: Analyse der maßgeblichen EuGH-Urteile, insbesondere Marks & Spencer, Lidl Belgium, Krankenheim Ruhesitz Wannsee und X-Holding, im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Verlustfinalität.
V. Rechtsprechung des BFH: Detaillierte Betrachtung der deutschen BFH-Rechtsprechung und der Reaktion der deutschen Gerichte auf die Vorgaben des EuGH, inklusive der Definition von Fallgruppen.
VI. Kontroverse: Dieses Kapitel beleuchtet die unterschiedlichen Standpunkte der Finanzverwaltung sowie der Literatur zur Reichweite und dem Anwendungsbereich finaler Verluste.
VII. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Einschätzung zum aktuellen Status der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung im europäischen Steuerrecht.
Schlüsselwörter
Finale Verluste, Europäisches Steuerrecht, EuGH, BFH, Verlustverrechnung, Betriebsstätte, Tochtergesellschaft, Marks & Spencer, Niederlassungsfreiheit, Gruppenbesteuerung, Symmetriethese, Steueroptimierung, Organschaft, Verlustvortrag, Beliebigkeitsgrenze
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die steuerrechtliche Problematik, ob und unter welchen Voraussetzungen Verluste ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten bei einer inländischen Muttergesellschaft steuerlich geltend gemacht werden dürfen, wenn sie im Ausland nicht mehr verwertet werden können.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Felder sind das europäische Primärrecht (Niederlassungsfreiheit), nationale Regelungen zur Organschaft, die Rechtsprechung des EuGH sowie des BFH zu Verlustabzügen und die Auslegung des Begriffs der "finalen Verluste".
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den gegenwärtigen Anwendungsbereich für die Berücksichtigung finaler Verluste zu bestimmen und die unterschiedlichen Auslegungen zwischen dem EuGH, der deutschen Finanzverwaltung und der Literatur kritisch aufzuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, bestehend aus der Analyse von Gesetzen, Doppelbesteuerungsabkommen und einer umfassenden Auswertung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der theoretischen Grundlagen, die chronologische Analyse der EuGH-Entscheidungen, die Reaktion des BFH darauf sowie eine kontroverse Diskussion über die derzeitige Handhabung in Deutschland.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie "Finale Verluste", "Europäisches Steuerrecht", "EuGH-Rechtsprechung", "Niederlassungsfreiheit" und "Verlustverrechnung" charakterisiert.
Wie verhält sich die deutsche Finanzverwaltung zur Finalität von Verlusten?
Die Finanzverwaltung lehnt die Grundsätze einer finalen Verlustverrechnung weitestgehend ab. Ihrer Auffassung nach scheidet eine Anrechnung aus, sobald das ausländische Steuerrecht abstrakt eine rechtliche Möglichkeit zur Verlustnutzung vorsieht.
Welche Bedeutung hat die sogenannte "Beliebigkeitsgrenze" in diesem Zusammenhang?
Die Beliebigkeitsgrenze stellt sicher, dass es nicht in das Ermessen des Steuerpflichtigen gestellt werden darf, in welchem Mitgliedstaat er Gewinne versteuert oder Verluste geltend macht. Dies ist ein zentrales Kriterium, um eine Missbrauchsgefahr bei der Verlustverrechnung zu verhindern.
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- Fabian Mayer (Author), 2012, Finale Verluste als Problem des europäischen Steuerrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/200313