[...] Weiterhin gab es bei den öffentlichen Anstalten ca. 13.000 und im Bereich
der privaten Veranstalter etwa 6.000 freie Mitarbeiter, welche sich noch nach festen freien, d.h.
solche, die regelmäßig für den gleichen Veranstalter tätig sind und den sonstigen freien
Mitarbeitern unterscheiden lassen.1 Nicht zuletzt aus diesen Zahlen wird deutlich, dass die
gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Informationswirtschaft sehr groß ist.
Allerdings unterscheiden sich Anstellungsverhältnisse bei Medienunternehmen von denen
anderer Unternehmen, welche nicht in dieser Branche tätig sind, da bei Arbeitsverträgen in
Rundfunk- und Fernsehanstalten der Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit nach Art. 5 GG in
besonderer Weise Rechnung zu tragen ist.2
Weiterhin sind Medienunternehmen sehr daran interessiert, ihre Arbeitsverhältnisse flexibel zu
gestalten, da ein ständiger Wandel des Publikumsgeschmacks existiert, welchem mit starren und
unflexiblen Arbeitsverträgen kaum begegnet werden kann.3
Deshalb ist es Ziel dieser Arbeit, eine Abgrenzung der freien Mitarbeiter von den abhängig
beschäftigten Arbeitnehmern bei den Rundfunk- und Fernsehanstalten herauszuarbeiten, um die
Wichtigkeit dieses Bereiches des Arbeitsrechtes für Medienunternehmen darzustellen.
Zunächst sollen grundlegende und allgemein gültige Begriffe wie der des Arbeitnehmers und der
des freien Mitarbeiters definiert und näher erläutert werden. Anschließend soll eine Abgrenzung
dieser beiden Personengruppen erfolgen und wesentliche Unterschiede herausgearbeitet werden.
Dabei wird hauptsächlich die Entwicklung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 13. Januar 1982 zum Einfluss der Rundfunkfreiheit auf die Ausgestaltung von
Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern in Medienunternehmen Beachtung finden. Diese
Rechtssprechung wurde durch das Bundesarbeitsgericht ständig fortentwickelt und soll in diesem
Zusammenhang ebenfalls im Rahmen dieser Arbeit vorgestellt und erörtert werden.
Um ein Bild von den Möglichkeiten einer Anstellung bei einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt zu
bekommen, werden Beispiele für Mitarbeiter in Medienunternehmen aufgezeigt und ausführlich
beschrieben. Den Abschluss der Arbeit bildet dann noch einmal eine Zusammenfassung der bis
dahin beschriebenen Punkte, die dann in einem Fazit enden.
1 Vgl. Ukena, Lockfeldt, S. 1
2 Vgl. Ukena, Lockfeldt, S. 1
3 Vgl. Bezani, Müller, S. 1
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundlagen
- Zum Begriff des Arbeitnehmers
- Zum Begriff des freien Mitarbeiters
- Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten
- Allgemeines
- Der ursprüngliche Ansatz des Bundesarbeitsgerichts und dessen Folgen
- Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1982
- Die Reaktionen des Bundesarbeitsgerichts
- Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts
- Anwendung der Rechtsprechung auf Einzelfälle
- Regisseur
- Autor
- Schauspieler
- Redakteur
- Sportreporter
- Nachrichtensprecher und -übersetzer
- Kameraassistent
- Zusammenfassung und Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung von freien Mitarbeitern und abhängig beschäftigten Arbeitnehmern in Rundfunk- und Fernsehanstalten. Sie soll die Wichtigkeit dieses Bereiches des Arbeitsrechtes für Medienunternehmen aufzeigen und die Entwicklungen in der Rechtsprechung, insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982, erläutern.
- Definition des Arbeitnehmer- und des freien Mitarbeiterbegriffs
- Abgrenzung der beiden Personengruppen
- Der Einfluss der Rundfunkfreiheit auf die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Beispiele für verschiedene Mitarbeiter in Medienunternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Das Kapitel führt in das Thema ein und erläutert die Bedeutung von Medienunternehmen in der heutigen Zeit. Es werden die rasante Entwicklung der Rundfunk- und Fernsehlandschaft, die Bedeutung des technischen Fortschritts und die zunehmende Relevanz der Meinungsbeeinflussung durch Werbung hervorgehoben. Darüber hinaus werden die Anzahl der Mitarbeiter in der Medienbranche und die Besonderheiten von Arbeitsverträgen in Rundfunk- und Fernsehanstalten im Vergleich zu anderen Unternehmen beleuchtet.
2. Grundlagen
2.1. Zum Begriff des Arbeitnehmers
Dieses Kapitel liefert eine Definition des Arbeitnehmerbegriffs, die auf der Rechtsprechung basiert. Es wird auf die Bedeutung der persönlichen Abhängigkeit des Beschäftigten hingewiesen, die durch Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Organisation des Arbeitgebers bestimmt wird.
2.2. Zum Begriff des freien Mitarbeiters
Dieses Kapitel beinhaltet die Definition des freien Mitarbeiters. Der Fokus liegt auf der Abgrenzung zum Arbeitnehmer und der Rolle der persönlichen Abhängigkeit.
3. Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten
3.1. Allgemeines
Dieses Kapitel befasst sich mit den Besonderheiten der Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten. Es wird auf die Bedeutung der Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit nach Art. 5 GG und die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche hingewiesen.
3.2. Der ursprüngliche Ansatz des Bundesarbeitsgerichts und dessen Folgen
Dieses Kapitel beschreibt den ursprünglichen Ansatz des Bundesarbeitsgerichts bei der Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in der Medienbranche. Es werden die Folgen dieser Rechtsprechung und die Herausforderungen für die Medienunternehmen dargestellt.
3.3. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1982
Dieses Kapitel analysiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982, die den Einfluss der Rundfunkfreiheit auf die Gestaltung von Anstellungsverträgen in Medienunternehmen betraf. Es wird die Bedeutung dieser Entscheidung für die weitere Rechtsentwicklung erläutert.
3.4. Die Reaktionen des Bundesarbeitsgerichts
Dieses Kapitel beleuchtet die Reaktionen des Bundesarbeitsgerichts auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es werden die Anpassungen in der Rechtsprechung und die Weiterentwicklung der Abgrenzungsmerkmale vorgestellt.
3.5. Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts
Dieses Kapitel fasst die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten zusammen. Es werden wichtige Urteile und ihre Auswirkungen auf die Praxis erläutert.
3.6. Anwendung der Rechtsprechung auf Einzelfälle
Dieses Kapitel befasst sich mit der Anwendung der Rechtsprechung auf konkrete Fallbeispiele, z.B. Regisseur, Autor, Schauspieler, Redakteur, Sportreporter, Nachrichtensprecher und -übersetzer sowie Kameraassistent. Es werden die Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeiten und die Abgrenzung zu Arbeitnehmern oder freien Mitarbeitern dargestellt.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Arbeitsrecht, Medienrecht, Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit, persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Eingliederung, Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht, Rechtsprechung, Urteile, Abgrenzungskriterien, Fallbeispiele.
- Arbeit zitieren
- Mario Saß (Autor:in), 2003, Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter der Rundfunk- und Fernsehanstalten: Wie sind sie rechtlich abzugrenzen?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/19980