Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG a.F.). Als Ausnahmetatbestand („Konzernklausel“ in § 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben.
Die Regelung des § 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten – insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des „Gleichordnungskonzerns“, der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der „erweiterte Konzernbegriff“ zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören.
Inhaltsverzeichnis
- A. Bedeutung des Konzernbegriffs für den Gesamtkomplex der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG
- I. Der steuerliche Konzernbegriff und Schwierigkeiten in der Praxis
- II. Unterscheidung des Konzernbegriffs zwischen Konzernangehörigkeit und Eigenkapitalquote
- III. Die weltweite Betrachtung in § 4h EStG
- IV. Der steuerrechtliche erweiterte Konzernbegriff im Vergleich zur gesellschaftsrechtlichen Definition des Konzerns
- B. Die Voraussetzung der fehlenden Konzernzugehörigkeit nach § 4h Abs.3 EStG:
- I. Zweck der Konzernklausel
- II. Die Drei-Stufen-Theorie
- III. Die (potenzielle) Konzernzugehörigkeit nach § 4h Abs. 3 S.5 EStG
- 1. Einbeziehung in den Konzernabschluss
- a) Tatsächliche und mögliche Konsolidierung
- b) Die einzelstaatliche Konzernabschlussverpflichtung
- 2. Konsolidierung nach diversen Rechnungslegungsstandards
- a) Konsolidierung nach IFRS
- aa) Grundzüge der IFRS-Konsolidierung
- bb) Die anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit nach IFR
- b) Handelsrechtliche Konsolidierung
- aa) Berührungspunkte von IFRS und HGB
- bb) Konsolidierung nach HGB
- cc) Die anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit nach HGB
- c) Konsolidierung nach US-GAAP
- a) Konsolidierung nach IFRS
- Einheitliche Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik, § 4h Abs.3 S.6 EStG.13
- 1. Gleichordnungskonzerne
- a) Behandlung im Rahmen des § 4h Abs. 3 S.6 EStG
- b) Möglichkeiten der Vermeidung des Gleichordnungskonzerns
- 2. Konzernzugehörigkeit allein für die Zinsschranke
- 3. § 4h Abs.3 S.6 i.V.m. Abs.2 S.1 c) S.8 EStG als originäre Konzernabschlussverpflichtung
- 1. Gleichordnungskonzerne
- V. Maßgeblichkeit des Zeitpunktes
- VI. Feststellungslast
- VII. Gegenausnahme: Keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a Abs.2 KSTG
- 1. Einbeziehung in den Konzernabschluss
- C. Behandlung der Konzernzugehörigkeit bei diversen Unternehmensgestaltungen und Umgehungsmöglichkeiten
- I. Betriebsaufspaltung
- II. Natürliche Personen als Konzernspitze
- III. Behandlung von Organkreisen
- IV. Fallgestaltungen der GmbH & Co. KG
- V. Zweckgesellschaften
- VI. Verbriefungszweckgesellschaften
- VII. Zur Konzernfreiheit von Gemeinschaftsunternehmen (§ 310 HGB) sowie assoziierten Unternehmen (§ 311 HGB)
- VIII. Betriebe der öffentlichen Hand
- IX. PPP-Projektgesellschaften
- D. Kritik und Anregung für eine praxisgerechtere Festlegung des Konzernbegriffs
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Konzernbegriff im Kontext der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG. Die Arbeit analysiert die Schwierigkeiten in der Praxis und die weltweite Betrachtung des Begriffs sowie dessen Abgrenzung zwischen Konzernangehörigkeit und Eigenkapitalquote. Zu den zentralen Themen gehören:- Der steuerliche Konzernbegriff und seine Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung
- Die Abgrenzung zwischen Konzernangehörigkeit und Eigenkapitalquote
- Die Anwendung der Zinsschrankenregelung auf verschiedene Unternehmensgestaltungen
- Die Kritik an der aktuellen Festlegung des Konzernbegriffs und Vorschläge für eine praxisgerechtere Regelung
- Die Bedeutung der Konzernzugehörigkeit im Rahmen der Zinsschranke
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel wird die Bedeutung des Konzernbegriffs für die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG beleuchtet. Es werden die Schwierigkeiten in der Praxis sowie die Unterscheidung zwischen Konzernangehörigkeit und Eigenkapitalquote behandelt. Das zweite Kapitel befasst sich mit der Voraussetzung der fehlenden Konzernzugehörigkeit nach § 4h Abs. 3 EStG und den verschiedenen Konsolidierungsstandards. Im dritten Kapitel werden die Behandlung der Konzernzugehörigkeit bei diversen Unternehmensgestaltungen sowie verschiedene Umgehungsmöglichkeiten untersucht. Schließlich werden im vierten Kapitel Kritikpunkte an der aktuellen Festlegung des Konzernbegriffs aufgezeigt und Anregungen für eine praxisgerechtere Regelung gegeben.Schlüsselwörter
Zinsschranke, § 4h EStG, Konzernbegriff, Konzernzugehörigkeit, Eigenkapitalquote, IFRS, HGB, US-GAAP, Unternehmensgestaltungen, Umgehungsmöglichkeiten, Kritik, Praxisrelevanz, Steuerrecht, Steuerplanung.
- Arbeit zitieren
- Michael Deinhard (Autor:in), 2009, Der Konzernbegriff der Zinsschranke, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/199363