I Einleitung
Die „Schuldenfrage“ scheint im Zuge der Staats- und Euroschuldenkrise in den letzten Jahren nicht mehr nur die Wirtschaft in der Hand zu haben, sondern auch außerhalb des ökonomisch interessierten Fachkreises eine breite Anhängerschaft gefunden zu habe. Zeitungen haben eigene Schuldenkrise-Seiten eingerichtet, Autoren widmen sich mit Verve dem Thema und auch innerhalb der Bevölkerung scheinen sich immer mehr Menschen mit dem so unangenehmen und negativ konnotierten Wort der „Schuld“ zu befassen.
Doch was genau ist unter „der“ Schuld zu verstehen? Im normalen Sprachgebraucht steht man in der Schuld eines anderen, wenn man sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat. Ökonomisch betrachtet stellen Schulden das Pendant zu dem positiven Vermögen dar. Innerhalb der Rechtsordnung wird der zivilrechtliche Schuldbegriff (z.B. §§ 366, 371 BGB) mit dem der Verbindlichkeiten (z.B. §§ 257, 762 BGB) gleichgesetzt. Das Handelsrecht verwendet den Begriff der bilanziellen Schuld als Oberbegriff für die (feststehenden) Ver-bindlichkeiten und die (noch ungewissen) Rückstellungen. Auf diese handels-rechtliche Definition stützt sich aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzip zunächst auch das Bilanzsteuerrecht, und grenzt erst später infolge gesetzlicher statuierter Spezialnormen den Ansatz und die Bewertung etwaiger Schuldposten ein. Doch selbst wenn man sich für eine Interpretation des Schuldbegriffs entschieden hat, stellt sich noch immer die Frage, ab wann sie bestehen kann. Wie hoch und wahrscheinlich muss die Verpflichtung sein um von einer Schuld sprechen zu können? Ab wann besteht ein Risiko der Inanspruchnahme? Schließlich ist für einen außen stehenden Dritten teilweise auch nicht immer sogleich ersichtlich, wer genau der eigentliche Schuldner ist. Denn so wie sich im großen Wirtschaftssystem der Banken und Staaten ein Schuldenberg wie eine „Schöpfung aus dem Nichts“ gebildet zu haben scheinen mag, der sich allein mit Hilfe einer einfachen Rechnungslegung zwischen Soll und Haben kein konkreter Schuldner zuordnen lässt, fragt sich auch manch kleiner Unternehmer, wen er zur Rechenschaft ziehen kann....
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
II. Der Schuldbegriff
1. Verbindlichkeiten
2. Rückstellungen
III. Besonderheiten bei der Bilanzierung von Schulden
1. Handelsbilanz
2. Steuerbilanz
3. Wesentliche Prinzipien der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Fall der Passivierung
a) Vollständigkeitsgebot
b) Vorsichtsprinzip
aa) Imparitätsprinzip
bb) Realisationsprinzip
c) Periodisierungsprinzip
IV. Abstrakte Passivierungsfähigkeit
1. Passivierungsvoraussetzungen
a) Die Verpflichtung gegenüber einem Dritten
aa) Aufwandsrückstellungen
bb) Neue Regelung durch BilMoG
cc) Fazit
b) Die wirtschaftliche Belastung
aa) Erfolgsorientiertes Verursachungskonzept
aaa) Unmittelbare Zugehörigkeit zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr
bbb) Mittelbare Zugehörigkeit zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr
bb) Vermögensorientiertes Verursachungskonzept
cc) Ausprägung der Konzepte in der Rechtsprechung mit neuer Tendenz
dd) Anwendung der Konzepte in der Praxis
ee) Bewertung
ff) Wirtschaftliche Verursachung vor der rechtlichen Entstehung
c) Quantifizierbarkeit der Schuld
Bewertung
2. „Entschuldung“ der passiv latenten Steuerny durch BilMoG
3. Thesenartiges Fazit
a) Neuinterpretation des handelsrechtlichen Schuldbegriffs
b) Problematik der ermessensbehafteten Quantifizierbarkeit
c) Wirtschaftliche Zugehörigkeit von Schulden im Zuge der abstrakten Passivierungsfähigkeit
4. Der endgültige handelsrechtliche Schuldbegriff
5. „Automatische“ Abhandlung der Passvierung durch Aktivierung
aa) Treuhandschulden
bb) Leasingverhältnisse
V. Konkrete Passivierungsfähigkeit
1. Steuerbilanz
a) Die Handelsbilanz als maßgeblicher Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung
b) Steuerrechtliche Besonderheiten bei der konkreten Bestimmung abstrakt passivischer Wirtschaftsgüter
c) Zusammenfassung
2. Persönliche Zurechnung
a) Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung nach § 39 II Nr. 1 AO im Fall der Verpflichtung
b) Auseinanderfallen zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Verbindlichkeiten
aa) Gesamtschuldner
bb) Treuhänderisch übernommene Verbindlichkeit
cc) Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung
dd) Betriebsführungsvertrag
ee) Schuldmitübernahme
ff) Erfüllungsübernahme
gg) Der besondere Fall des „In- substance defeasance“
3. Sachliche Zurechnung
a) Zuordnung in der Handelsbilanz
aa) Einzelkaufmann
bb) Personengesellschaft
cc) Kapitalgesellschaft
b) Zuordnung in der steuerlichen Gewinnermittlung
aa) Einzelunternehmer
aaa) Umwidmung, Umschuldung, Umwandlung und das Zwei- Konten- Modell
Fall 1: Die „private“ Schuldfrage
bbb) Finanzierte Entnahmen
ccc) Schenkweise begründete Darlehensschulden
ddd) Passivisches gewillkürtes Betriebsvermögen des Einzelkaufmanns (R 4.2 EStR I S.2)
eee) Fazit
bb) Personenhandelsgesellschaft
aaa) Die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft
(1) Notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft
(2) Sonderbetriebsvermögen, § 15 I S.1 Nr. 2 EStG
(3) Notwendiges Sonderbetriebsvermögen
(a) Sonderbetriebsvermögen I (SBV I)
Fall 2: Erbauseinandersetzung als betrieblicher Vorgang oder Privatangelegenheit?
(b) Sonderbetriebsvermögen II (SBV II)
Fall 3: Bürgschaft für Verbindlichkeiten bei gespaltenem Betrieb
(c) Erweiterung des passiven Sonderbetriebsvermögens durch neue Rechtsprechung
(d) Rechtsfolgen
(4) (Passivisch) gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen (R 4.2 II S.3 EStR)
(5) Zurechnungskollision - Bilanzierungskonkurrenz:
Fall 4:Kollision des Sonderbetriebs mit Eigenbetrieb des Mitunternehmers
(a) Zurechnungsgrundsatz bei doppelstöckiger Mitunternehmerschaft
Fall 5: Bilanzierungskonkurrenz bei Gesellschafterdarlehen einer entstehenden doppelstöckigen Personengesellschaften
(b)Fazit
(6) Auswirkungen der Zurechnungskollision
bbb) Fazit Sonderbetriebsvermögen
bb) Kapitalgesellschaft
VI. Schlussfazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Zurechnung von Schulden in der Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und gesetzlicher Neuregelungen durch das BilMoG. Das Ziel ist es, den Schuldbegriff präzise zu definieren und Kriterien für die bilanzielle Erfassung sowie die persönliche und sachliche Zurechnung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen bei unterschiedlichen Rechtsformen zu identifizieren.
- Grundlagen des handelsrechtlichen Schuldbegriffs und dessen Abgrenzung
- Analyse der Passivierungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belastung
- Untersuchung der persönlichen und sachlichen Zurechnung bei verschiedenen Unternehmensformen
- Einfluss der Rechtsprechung auf die bilanzielle Behandlung umstrittener Sachverhalte
- Steuerrechtliche Besonderheiten bei der Schuldzurechnung und Gewinnermittlung
Auszug aus dem Buch
Fall 1: Die „private“ Schuldfrage
Der folgende Fall soll darstellen, welche Bedeutung dem steuerrechtlichen Veranlassungs- und Verwendungszusammenhang zukommt und inwiefern der Wandel der Zurechnung von einer Privatschuld in eine Betriebsschuld (un-)möglich ist.
Kläger waren Eheleute, die aus einer Handelsvertretung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erlangten und zusammen veranlagt wurden. Ihren Gewinn ermittelten sie durch Betriebsvermögenvergleich nach § 5 I S. 1 i.V.m. § 4 I S. 1 EStG. Anfang der achtziger Jahre hatte das Ehepaar ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück erworben und im Zuge dessen zur Finanzierung zwei Darlehen aufgenommen. Darauf anfallende Gesamtzinsen machten sie in den folgenden drei Jahren in ihrer Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) als Werbungskosten geltend. Das Darlehen wies der Kläger erst zwei Jahre darauf zunächst über das Privatentnahmekonto aus und anschließend in seiner Bilanz als Verbindlichkeit am Ende des Gewinnermittlungszeitraums drei Jahre nach Kauf des Grundstücks. Entsprechend verfuhr er auch in den darauffolgenden Jahren.
Zusammenfassung der Kapitel
I Einleitung: Diese Einleitung führt in die aktuelle „Schuldenfrage“ ein und beleuchtet die Schwierigkeiten bei der Interpretation und bilanziellen Zuordnung von Schulden in der Handels- und Steuerbilanz.
II. Der Schuldbegriff: Hier werden die Grundlagen des Schuldbegriffs erläutert, wobei insbesondere zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen unterschieden wird.
III. Besonderheiten bei der Bilanzierung von Schulden: In diesem Kapitel werden die unterschiedlichen Zielsetzungen von Handels- und Steuerbilanz sowie die relevanten GoB-Prinzipien für die Passivierung thematisiert.
IV. Abstrakte Passivierungsfähigkeit: Dieser Abschnitt analysiert die grundlegenden Voraussetzungen für die Passivierung, wie die Verpflichtung gegenüber Dritten und die wirtschaftliche Belastung.
V. Konkrete Passivierungsfähigkeit: Hier werden spezifische Fragen der persönlichen und sachlichen Zurechnung von Schulden bei verschiedenen Rechtsformen, insbesondere bei Personengesellschaften, detailliert behandelt.
VI. Schlussfazit: Das abschließende Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse zur Zurechnungsproblematik zusammen und reflektiert die Entwicklungen durch das BilMoG und die aktuelle Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Schuldbegriff, Passivierung, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, BilMoG, Steuerbilanz, Handelsbilanz, wirtschaftliche Zurechnung, Sonderbetriebsvermögen, Personengesellschaften, Mitunternehmerschaft, Maßgeblichkeitsprinzip, Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip, Fremdvergleich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Zurechnung von Schulden in der Handels- und Steuerbilanz sowie den damit verbundenen Herausforderungen bei der Auslegung des Schuldbegriffs.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Passivierungsfähigkeit von Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die persönliche und sachliche Zuordnung von Schulden sowie die Auswirkungen der Rechtsprechung und des BilMoG auf die steuerliche Gewinnermittlung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung der Ansatzkriterien für Schulden und die Bewertung der Zurechnung in Abhängigkeit von der Unternehmensrechtsform.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Gesetzestexte, der Literatur und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die abstrakte Passivierungsfähigkeit, die Zurechnungsgrundsätze sowie die Anwendung dieser Konzepte auf konkrete Fallbeispiele, etwa bei Sonderbetriebsvermögen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Passivierung, Verbindlichkeit, Sonderbetriebsvermögen, BilMoG und steuerliche Zurechnung geprägt.
Was besagt die „Alimentationstheorie“ im Kontext der Schuldzurechnung?
Diese Theorie, maßgeblich geprägt durch Moxter, dient dazu, den Passivierungszeitpunkt von Rückstellungen vorzuverlagern, um auch wirtschaftlich bereits verursachte, wenn auch rechtlich noch nicht bestehende Verpflichtungen abzubilden.
Welche Rolle spielen „In-substance defeasance“-Gestaltungen?
Dabei handelt es sich um eine Form der Verbindlichkeitseliminierung, bei der der Schuldner durch die Übertragung von Aktiva auf einen Trust wirtschaftlich von der Schuld befreit werden soll, was nach deutschem Bilanzrecht kritisch hinterfragt wird.
- Quote paper
- Esther Pauckert (Author), 2012, Bilanzielle Zurechnung von Schulden in der Handels- und Steuerbilanz, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/198085