Diese Hausarbeit im Rahmen der Ausbildung zur Pflegedienstleitung an der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) in Hannover soll erstens einen Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung geben. Zweitens soll das darin enthaltene Haftungsprivileg des Arbeitgebers der Delikthaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegenübergestellt werden. Die Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von der zivilrechtlichen Delikthaftung des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Verpflichtung zum Schadensersatz nach dem § 249 Abs. 1 BGB besagt, dass der Schädiger unabhängig vom Grad des Verschuldens auf Ersatz des gesamten Sach- und Personenschadens haftet, die so genannte Totalreparation. Der Schädiger ist grundsätzlich verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Vom Grundsatz her soll der Geschädigte durch den Schadensersatz nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen, als er ohne das schädigende Ereignis stünde. Der Schädiger muss vorrangig Ausgleich in Natur leisten. Dies gilt grundsätzlich für die Behebung aller materiellen und immateriellen Schäden. Einen Geldbetrag als Entschädigung kann der Geschädigte nur unter den Voraussetzungen der §§ 249 Abs. 2, 250, 251 Abs. 1 BGB verlangen. Eine Einschränkung der Haftung kommt nach § 276 BGB nur in Betracht, wenn den Geschädigten eine Mitschuld trifft.
Würde dieser Grundsatz auf das Arbeitsverhältnis übertragen, so wäre der ArbGeb einem unüberschaubaren, und damit nicht mehr planbarem Risiko ausgesetzt. Um den ArbGeb zu entlasten, wurde daher die gesetzliche Unfallversicherung geschaffen. Diese ist wie die Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den ArbN vor berufsspezifischen Risiken am Arbeitsplatz und den ArbGeb im Schadensfall vor der direkten Inanspruchnahme durch den ArbN. Darüber hinaus trifft der ArbN im Versicherungsfall immer auf einen solventen Leistungserbringer, die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge zu gesetzlichen Unfallversicherung werden allein durch die ArbGeb aufgebracht. Durch die Beitragszahlung der ArbGeb wird so ein finanzielles Polster erwirtschaftet, mit welchem die sozialen Leistungen zugunsten der ArbN erbracht werden.
Inhaltsverzeichnis
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EINLEITUNG
- Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- ARBEITGEBERHAFTUNG IM BGB VS. SGB VII
- EXKURS: FAHRLÄSSIGKEIT VS. VORSATZ IM ARBEITSRECHT
- SCHLUSSBETRACHTUNG
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DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG (SGB VII)
- Historische Entwicklung
- Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 27 ff. SGB VII)
- Der Kreis der Versicherten (§ 2 ff. SGB VII)
- Das System der sozialen Sicherung
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ARBEITGEBERHAFTUNG IM BGB VS. SGB VII
- Zivilrechtliche Schadenshaftung im BGB
- Arbeitgeberhaftung nach SGB VII
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EXKURS: FAHRLÄSSIGKEIT VS. VORSATZ IM ARBEITSRECHT
- Leichte Fahrlässigkeit
- Mittlere Fahrlässigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit
- Vorsatz
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit, verfasst im Rahmen der Ausbildung zur Pflegedienstleitung an der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) in Hannover, zielt darauf ab, einen umfassenden Einblick in die gesetzliche Unfallversicherung zu ermöglichen und die darin enthaltenen Haftungsregelungen des Arbeitgebers mit der Delikthaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu vergleichen.
- Die historische Entwicklung und der Aufbau der gesetzlichen Unfallversicherung
- Die Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Der Vergleich der Arbeitgeberhaftung nach BGB und SGB VII
- Die Besonderheiten der Haftung des Arbeitgebers im Bereich von Personenschäden
- Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz im Arbeitsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der historischen Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung, ihren Aufgaben, der wirtschaftlichen Bedeutung, den Trägern und der Finanzierung. Es erläutert die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und bietet einen Überblick über das gesamte Sozialgesetzbuch.
Das zweite Kapitel betrachtet die Haftung des Arbeitgebers aus zivilrechtlicher Sicht und vergleicht sie mit der Haftung aus dem SGB VII im Zusammenhang mit Personenschäden im betrieblichen Arbeitsverhältnis. Dieser Abschnitt umfasst die Erläuterung der Haftung bei Sachschäden, den Haftungsausschluss des Arbeitgebers bei Personenschäden und die Abgrenzung der Haftung zum privaten Bereich.
Das dritte Kapitel bietet einen Exkurs über Fahrlässigkeit und Vorsatz im Arbeitsrecht, wobei Beispiele und Abbildungen die jeweiligen Kapitel veranschaulichen.
Schlüsselwörter
Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Arbeitgeberhaftung, BGB, Delikthaftung, Personenschaden, Sachschaden, Fahrlässigkeit, Vorsatz, Sozialversicherung, Betriebsweg, Versicherte, Leistungen, Finanzierung, Träger, historische Entwicklung.
- Quote paper
- Reiner Göbel (Author), 2012, Die Haftung des Arbeitgebers in der gesetzlichen Unfallversicherung unter Berücksichtigung von SGB VII, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/197421