1 Vorwort
Je nachdem, ob wir das Handeln unseres Gegenübers für gut befinden oder nicht, fühlen wir uns zu ihm hingezogen oder von ihm abgestoßen. Wenn wir Lob für unser Handeln bekommen, freuen wir uns - und wir sind niedergeschlagen, wenn wir stattdessen getadelt werden. Doch was sind die Kriterien dafür, dass Handeln entweder gelobt oder aber getadelt wird ?
Die Frage, nach welchen Maßstäben ein Handeln bewertet werden sollte, wann ein Handeln demnach als „gut“ oder „schlecht“ gelten kann, beschäftigt die Menschheit seit Jahrhunderten. Und auch in der heutigen Zeit scheint die Suche danach noch nicht abgeschlossen: Tippt man den Begriff „Moral“ bei der Suchmaschine „google“ ein, so erhält man 280.000.000 Treffer. Die philosophische Forschung hat viele Ansätze zur Beurteilung moralischen Handelns hervorgebracht. Zwei wichtige Ansätze lieferten im 18. Jahrhundert die Philosophen Adam Smith und Immanuel Kant. In „The Theorie of Moral Sentiments“ („Die Theorie der ethischen Gefühle“) entwickelt Adam Smith 1759 das Konzept des „impartial spectator“; des „unabhängigen Beobachters“, in welchen ein jeder sich hineinversetzen muss, um das eigene und das Handeln anderer nach seiner Sittlichkeit zu bewerten. Einen anderen Ansatz liefert Immanuel Kant mit seinem in den Werken „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785) und „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788) entworfenen Begriff des „kategorischen Imperativs“. Die Publikation der Werke Smiths und Kants liegen zeitlich nur knapp 30 Jahre auseinander, so dass sich ein Vergleich des impartial spectators und des kategorischen Imperativs anbietet. Die beiden Konzepte sollen insbesondere in nachstehenden Punkten gegenübergestellt werden: Zunächst soll geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen moralisches Handeln möglich ist und wer zu moralischem Handeln fähig ist. Des Weiteren soll den Fragen nachgegangen werden, warum der Mensch nach moralischem Handeln strebt und was als moralische Handlung angesehen werden kann. Die Begriffe der „Sittlichkeit“ und der „Moral“ werden dabei synonym verwendet. Zunächst sollen Kants „kategorischer Imperativ“ und Smiths „impartial spectator“ einzeln vorgestellt werden, um die beiden Konzepte anschließend auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersuchen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Immanuel Kant: Der kategorische Imperativ
2.1 Maßstäbe für moralisches Handeln: Der gute Wille und der Begriff der Pflicht
2.2 Moralische Urteile sind Urteile a priori
2.3 Moralisches Handeln ist Handeln nach dem kategorischen Imperativ
2.4 Gründe für das Streben nach moralischem Handeln
2.5 Erkennen moralischen Handelns im Alltag
3 Adam Smith: Der unparteiische Beobachter
3.1 Die Gesinnung als Grundlage von Lob und Tadel
3.2 Bewertung einer Handlung nach ihrer Sittlichkeit durch den unabhängigen Beobachter
3.3 Voraussetzung und Gegenstände moralischer Urteile
3.4 Gründe für das Streben nach moralischem Handeln
3.5 Der unparteiische Beobachter im Alltag
4 Der kategorische Imperativ und der unparteiische Beobachter im Vergleich
5 Zusammenfassung und Schlussfolgerung
6 Bibliografie
6.1 Primärliteratur
6.2 Sekundärliteratur
6.2.1 Internetquellen
1 Vorwort
Je nachdem, ob wir das Handeln unseres Gegenübers für gut befinden oder nicht, fühlen wir uns zu ihm hingezogen oder von ihm abgestoßen. Wenn wir Lob für unser Handeln bekommen, freuen wir uns - und wir sind niedergeschlagen, wenn wir stattdessen getadelt werden. Doch was sind die Kriterien dafür, dass Handeln entweder gelobt oder aber getadelt wird ?
Die Frage, nach welchen Maßstäben ein Handeln bewertet werden sollte, wann ein Handeln demnach als „gut“ oder „schlecht“ gelten kann, beschäftigt die Menschheit seit Jahrhunderten. Und auch in der heutigen Zeit scheint die Suche danach noch nicht abgeschlossen: Tippt man den Begriff „Moral“ bei der Suchmaschine „google“ ein, so erhält man 280.000.000 Treffer. Die philosophische Forschung hat viele Ansätze zur Beurteilung moralischen Handelns hervorgebracht. Zwei wichtige Ansätze lieferten im 18. Jahrhundert die Philosophen Adam Smith und Immanuel Kant. In „The Theorie of Moral Sentiments“ („Die Theorie der ethischen Gefühle“) entwickelt Adam Smith 1759 das Konzept des „impartial spectator“; des „unabhängigen Beobachters“, in welchen ein jeder sich hineinversetzen muss, um das eigene und das Handeln anderer nach seiner Sittlichkeit zu bewerten. Einen anderen Ansatz liefert Immanuel Kant mit seinem in den Werken „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785) und „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788) entworfenen Begriff des „kategorischen Imperativs“. Die Publikation der Werke Smiths und Kants liegen zeitlich nur knapp 30 Jahre auseinander, so dass sich ein Vergleich des impartial spectators und des kategorischen Imperativs anbietet. Die beiden Konzepte sollen insbesondere in nachstehenden Punkten gegenübergestellt werden: Zunächst soll geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen moralisches Handeln möglich ist und wer zu moralischem Handeln fähig ist. Des Weiteren soll den Fragen nachgegangen werden, warum der Mensch nach moralischem Handeln strebt und was als moralische Handlung angesehen werden kann. Die Begriffe der „Sittlichkeit“ und der „Moral“ werden dabei synonym verwendet. Zunächst sollen Kants „kategorischer Imperativ“ und Smiths „impartial spectator“ einzeln vorgestellt werden, um die beiden Konzepte anschließend auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersuchen zu können.
2 Immanuel Kant: Der kategorische Imperativ
Immanuel Kant entwirft in den Werken „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785) und „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788) den Begriff des „kategorischen Imperativs“ als Grundlage moralischen Handelns. Der Schwerpunkt der Untersuchungen wird hier auf die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" gelegt. Das Werk wird im Folgenden mit „GMS“ abgekürzt.
2.1 Maßstäbe für moralisches Handeln: Der gute Wille und der Begriff der Pflicht
Den ersten Abschnitt der GMS beginnt Kant mit den Worten „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“[1] Dabei ist der gute Wille
nicht durch das was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zur Erreichung irgendeines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d.i. an sich, gut, und, für sich selbst betrachtet, ohne Vergleich weit höher zu schätzen als alles, was durch ihn zu Gunsten irgendeiner Neigung, ja wenn man will, der Summe aller Neigungen nur immer zustandegebracht [sic.] werden könnte.[2]
Kant setzt hier voraus, dass alle Anstrengung unternommen wird, um die Absicht des guten Willens durchzusetzen.[3] Die erste Voraussetzung dafür, ein Handeln als moralisch betrachten zu können, ist demnach, dass dessen Ausführung ein guter Wille, eine gute Absicht, zu Grunde liegt.
Daher unterscheidet Kant zwischen einem „Handeln aus Pflicht“ und „pflichtmäßigem Handeln“. Bei ersterem kommt es auf das Motiv an, welches dem Handeln zu Grunde liegt und es kann daher nach seiner Sittlichkeit bewertet werden. Letzteres beschreibt nur die Korrektheit des Handelns im allgemeinen Sinn.[4] Eine Handlung, die moralischen Wert haben soll, darf nicht nur pflichtmäßig sein, sondern muss aus Pflicht ausgeführt werden[5]. Kant sieht den „guten Willen“ daher im „Handeln aus Pflicht“ begründet:
„Um aber den Begriff eines an sich selbst hochzuschätzenden und ohne weitere Absicht guten Willens, so wie er schon dem natürlichen gesunden Verstande beiwohnt und nicht sowohl gelehrt als vielmehr nur aufgeklärt zu werden bedarf, diesen Begriff, der in der Schätzung des ganzen Werts unserer Handlungen immer obenan steht und die Bedingungen alles übrigen ausmacht, zu entwickeln: wollen wir den Begriff der Pflicht vor uns nehmen, der den eines guten Willens, obzwar unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen, enthält, die aber doch, weit gefehlt, dass sie ihn verstecken und unkenntlich machen sollten, ihn vielmehr durch Abstechung heben und desto heller hervorscheinen lassen.“[6]
2.2 Moralische Urteile sind Urteile a priori
Kant beginnt damit, Voraussetzungen zur Urteilsfindung über moralisch richtiges beziehungsweise falsches Handeln zu schaffen. Moralische Urteile definiert er als Urteile a priori. Diese können nicht durch sinnliche Erfahrungen bestätigt werden und eindeutig richtig beziehungsweise falsch sein. Die moralischen Urteile grenzt Kant klar zu den auf sinnlicher Erfahrung beruhenden und durch dieselbe bestätigbaren Urteilen a posteriori (=empirischen Urteilen[7] ) ab.[8]
2.3 Moralisches Handeln ist Handeln nach dem kategorischen Imperativ
Im kategorischen Imperativ fasst Kant zusammen, was moralisches Handeln für ihn bedeutet: „Ich soll niemals anders verfahren als so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden“.[9] Das „Gesetz“ (als objektives Prinzip des Wollens, welches „allen vernünftigen Wesen auch subjektiv zum praktischen Prinzip dienen würde, wenn Vernunft volle Gewalt über das Begehrungsvermögen hätte“[10] ) grenzt Kant gegenüber dem Begriff der „Maximen“ (als subjektives Prinzip des Wollens[11] ) ab.
Um nach dem kategorischen Imperativ - und damit moralisch - zu handeln, bedarf es keiner Erfahrung. Kant begründet dies damit, dass moralisches Handeln nicht durch Beobachtung als solches identifiziert werden kann. Dies liegt, so Kant, insbesondere daran, dass weder am Verhalten anderer, noch am eigenen Verhalten, zweifelsfrei das zugrunde liegende Handlungsmotiv erkannt werden kann. Dieses Motiv, im Falle einer sittlichen Handlung der „gute Wille“, ist aber Voraussetzung für moralisches Handeln. Statt in der Erfahrung liegt Moral für Kant vielmehr „in der Idee einer den Willen durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft“[12] begründet. Diese Vernunft ist bei jedem Menschen von Anfang an vorhanden und wohnt dem „natürlichen gesunden Verstande“[13] bei, so dass moralisches Handeln von jedem „vernünftigen Wesen“[14] eingefordert werden kann. Moral ist demnach keine subjektive Angelegenheit, da jeder Mensch von Beginn an mit dem gleichen Verstand als Grundlage moralischen Handelns ausgestattet ist. Der Wille unterliegt vielmehr „objektiven Gesetzen“, welchen er jedoch „seiner Natur nach nicht notwendig folgsam ist“.[15]
Kant definiert den Willen, den jedes vernünftige Wesen besitzt, als „praktische Vernunft“, da „der Wille […] ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als praktisch notwendig, d.i. als gut erkennt“ ist.[16] Dieses Prinzip ist für Kant ein „Gebot (der Vernunft)“[17]. Die Formel dieses Gebots bezeichnet er als „Imperativ“.[18] Die Imperative zeigen dem Willen an, was zu tun „gut“ wäre, es handelt sich daher bei den Imperativen um ein Prinzip des „Sollens“.[19] „Gut“ bedeutet dabei „aus Gründen, die für jedes vernünftige Wesen als ein solches gültig sind“[20]. Schließlich weist Kant darauf hin, dass der Imperativ nicht für den göttlichen oder heiligen Willen gilt, da dieser schon von Natur aus gut ist und für ihn ein Prinzip des Sollens nicht angewendet werden kann, da das Gesetz und das Wollen bereits übereinstimmen.[21]
Im Folgenden nimmt Kant eine Unterscheidung zwischen dem hypothetischen und dem kategorischen Imperativ vor. Der hypothetische Imperativ bezieht sich dabei auf Handlungen, die „zu irgend einer möglichen oder wirklichen Absicht gut“[22] sind, der kategorische Imperativ nimmt dagegen Bezug auf Handlungen, die keine weiterführende Absicht verfolgen. Kant bezeichnet letzteren Imperativ auch als den der Sittlichkeit.[23] Nur der kategorische Imperativ ist ein praktisches Gesetz, alle andern Imperative sind keine Gesetze, sondern vielmehr „Prinzipien des Willens“.[24]
2.4 Gründe für das Streben nach moralischem Handeln
Das Erfüllen moralischer Pflichten kann verschiedene Beweggründe haben. So kann der Mensch eine persönliche Neigung dazu haben, moralisch zu handeln (beispielsweise weil er sich davon einen späteren Vorteil erhofft) oder er kann sich nur aus einem Pflichtgefühl heraus zu einer Handlung veranlasst sehen.[25] Für Kant haben nur letztere „allererst den eigentlichen moralischen Wert“[26]:
Nur das, was bloß als Grund, niemals aber als Wirkung mit meinem Willen verknüpft ist, was nicht meiner Neigung dient, sondern sie überwiegt, wenigstens diese von deren Überschlage bei der Wahl ganz ausschließt, mithin das bloße Gesetz für sich, kann ein Gegenstand der Achtung und hiermit ein Gebot sein.[27]
Für Kant liegt der moralische Wert demzufolge nicht in der Wirkung, die man sich von einer Handlung erhofft, sondern besteht im „in der angemessenen Handlungsmotivation“[28]. Selbstliebe und Moral schließen sich deshalb aus, da das Handeln auf Grund von Selbstliebe eine persönliche Neigung befriedigt. Moralisches Handeln kann daher zur „Selbstverleugnung“[29] führen, da die eigenen Neigungen bei einer moralischen Handlung in den Hintergrund rücken müssen. Denn es ist etwas ganz anderes, aus Pflicht wahrhaft zu sein, als aus Besorgnis der nachteiligen Folgen; indem im ersten Falle der Begriff der Handlung an sich selbst schon ein Gesetz für mich enthält, im zweiten ich mich allererst anderwärtsher umsehen muss, welche Wirkungen für mich wohl damit verbunden sein möchten.[30]
2.5 Erkennen moralischen Handelns im Alltag
Im zweiten Abschnitt der GMS problematisiert Kant das Erkennen von moralischem Handeln. Es ist schwer oder sogar unmöglich, ein Handeln aus Pflicht zu erkennen und somit den moralischen Wert einer Handlung zu bestimmen. Dies gilt sowohl für das Handeln anderer als auch für das eigene Handeln:
Denn es ist zwar bisweilen der Fall, dass wir bei der schärfsten Selbstprüfung gar nichts antreffen, was außer dem moralischen Grunde der Pflicht mächtig genug hätte sein können, um zu dieser oder jener guten Handlung und so großer Aufopferung zu bewegen; es kann aber daraus gar nicht mit Sicherheit geschlossen werden, dass wirklich gar kein geheimer Antrieb der Selbstliebe unter der bloßen Vorspiegelung jener Idee die eigentliche bestimmende Ursache des Willens gewesen sei; dafür wir denn gerne uns mit einem uns fälschlich angemaßten edleren Bewegungsgrunde schmeicheln, in der Tat aber selbst durch die angestrengteste Prüfung hinter die geheimen Triebfedern niemals völlig kommen können, weil, wenn vom moralischen Werte die Rede ist, es nicht auf die Handlungen ankommt, die man sieht, sondern auf jene inneren Prinzipien derselben, die man nicht sieht“.[31]
[...]
[1] KANT, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Leipzig 61925. Reihe „Der Philosophischen Bibliothek“ (Bd. 41). S.393. Im Folgenden „GMS“ abgekürzt.
[2] HORN, Christoph / MIETH, Corinna / SCARANO, Nico: Immanuel Kant. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Frankfurt a.M. 12007, S.19.
[3] vgl. HORN, Frankfurt a.M. 12007, S.19.
[4] vgl. DELEKAT, Friedrich: Immanuel Kant. Historisch-kritische Interpretation der Hauptschriften. Heidelberg 11963, S. 269.
[5] vgl. PATON, H.J. Der kategorische Imperativ. Eine Untersuchung über Kants Moralphilosophie. Berlin 11962, S. 42.
[6] GMS S.14.
[7] vgl. GMS S.4.
[8] vgl. GMS S.3-9.
[9] GMS S.29. Kant formuliert den kategorischen Imperativ in der GMS und in der „Kritik der praktischen Vernunft“ auf unterschiedliche Weise. Die Herleitung weiterer Formulierungen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen; der Vollständigkeit halber seien an dieser Stelle aber weitere Stellen zumindest erwähnt: „Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ (GMS S.54); Handle so, „dass der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne“ (GMS S.60); „Handle nach Maximen, die sich selbst zugleich als allgemeine Naturgesetze zum Gegenstand haben können“ (GMS S.63) u.a.
[10] GMS S.19.
[11] GMS S.19.
[12] GMS S.28.
[13] GMS S.14.
[14] vgl. GMS S.28; 34.
[15] GMS S.34.
[16] GMS S.34.
[17] GMS S.34.
[18] vgl. GMS S.34.
[19] vgl. GMS S.34.
[20] GMS S.35.
[21] vgl. GMS S.35.
[22] GMS S.36.
[23] vgl. GMS S.38.
[24] GMS S.43.
[25] vgl. PATON, Berlin 11962, S. 42.
[26] GMS S.17.
[27] GMS S.18.
[28] HORN, Frankfurt a.M. 12007, S.192.
[29] vgl. GMS S.28.
[30] GMS S. 21.
[31] GMS S.27.