„Schwere Zeiten für Berufskläger“ lautete die Überschrift eines Artikels in der Financial Times Deutschland1 vom 13. Juni 2009, kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG).2 Mit dieser Prognose hinsichtlich der Auswirkungen des ARUG mögen die Autoren richtig gelegen haben. Aus juristischer Sicht sind demgegenüber vor allem die Auswirkungen des ARUG sowie des UMAG3 auf das Beschlussmängelrecht von Interesse. Die Bekämpfung räuberischer Aktionäre ist für den Aktienrechtler eine der dringendsten Aufgaben des frühen 21. Jahrhunderts. Deren Treiben schadet nicht nur den betroffenen Unternehmen im Einzelfall, sondern beschädigt nachhaltig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der
Aktie als Anlageinstrument für institutionelle Investoren. Gleichwohl ist das Phänomen missbräuchlicher Klagen gewissermaßen die Spitze eines Eisbergs, die eine entscheidende Schwachstelle des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts offenbart. Dabei handelt es sich um die traditionell fehlende Trennung der Entscheidungen über Eintragung und Wirksamkeit eines Beschlusses einerseits und über seine Fehlerhaftigkeit andererseits. Die Folge dessen war seit jeher, dass geltend gemachte Zweifel an der Wirksamkeit von Beschlüssen deren Vollzug über Jahre verhinderten. In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit und mit welchen Mitteln das
ARUG das Ziel der Missbrauchsbekämpfung erreicht hat und inwieweit sich die vom Gesetzgeber gewählten Mittel in das bisherige Beschlussmängelrecht einfügen. Daneben werden alternative Regelungskonzepte in gleicher Weise untersucht und mit dem von UMAG und ARUG geschaffenen System verglichen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemaufriss
1. Individueller Rechtsschutz und institutionelle Wirkung des Beschlussmängelrechts
2. Sperrwirkung von Beschlussmängelklagen
II. Stand der Forschung
III. Empirische Erhebung zum Klagemissbrauch nach dem ARUG
IV. Gang der Untersuchung
B. Grundlegendes zum Klagemissbrauch
I. Historische und aktuelle Entwicklung des Klagemissbrauchs
II. Die Vorgehensweise von Berufsklägern
III. Gefahren des Klagemissbrauchs
1. Funktionsbeeinträchtigung des Beschlussmängelrechts
2. Kosten für Gesellschaften
a) Vergleichszahlungen
b) Beraterhonorare
3. Höhere Transaktionskosten für Unternehmenszusammenschlüsse
4. Positiver Effekt von missbräuchlichen Anfechtungsklagen
5. Fazit
IV. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
1. Verurteilung von Klägern wegen Erpressung, § 253 StGB
a) Strafbarkeit des Verhaltens räuberischer Aktionäre
aa) Objektiver Tatbestand
(1) Drohung mit einem empfindlichen Übel
(2) Erforderliches Verhalten
(3) Vermögensnachteil
(4) Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB
bb) Subjektiver Tatbestand
b) Praktikabilität von Strafanträgen aus Sicht der betroffenen Unternehmen
aa) Geringe Wahrscheinlichkeit zukünftiger Betroffenheit
bb) Geringe Effektivität einer Anzeige
cc) Aufwand und Risiken strafrechtlicher Verfolgung für Unternehmen
c) Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zum Einschreiten
d) Fazit
2. Eintragung trotz Klageerhebung
3. Schadensersatz aus § 826 BGB
a) Keine nachhaltigen rechtlichen Neubewertungen
aa) Feststellung des Missbrauchs
bb) Indizienkatalog
(1) Bereitwilligkeit eines Klägers zum Vergleich
(2) Formelle Klagegründe
(3) Geringer Aktienbesitz eines Klägers
(4) Beteiligung an zahlreichen früheren durch Vergleich beendeten Verfahren
(5) Gesamtbewertung des Indizienkatalogs
b) Geringe Abschreckungswirkung
c) „Mutige“ Beweiswürdigung
d) Fazit
4. Abweisung von Klagen
a) Zulässigkeit der Abweisung von Klagen
b) Praktikabilität der Abweisung von Klagen
V. Fazit
C. Bewertung des geltenden Beschlussmängelrechts nach ARUG und UMAG
I. Die Neuerungen des Beschlussmängelrechts durch ARUG und UMAG
1. § 246a AktG
2. § 16 Abs. 3 UmwG, §§ 319 Abs. 6 AktG, 327e Abs. 2 AktG
II. Rechtliche Stimmigkeit des Freigabeverfahrens nach ARUG und UMAG
1. Verfassungsmäßigkeit des Freigabequorums
2. Vereinbarkeit des ARUG mit dem allgemeinen Beschlussmängelrecht
a) Die Quorumsregelung, § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG und die institutionelle Wirkung des Beschlussmängelrechts
aa) Ziel des Quorums
bb) Auswirkungen des Quorums
(1) Bündelung des Anteilsbesitzes
(2) Berücksichtigung des Vorbringens von Kleinstaktionären
cc) Fazit
b) Die Interessenabwägungsklausel des § 246a Abs. 2 Nr. 3 AktG und die institutionelle Wirkung des Beschlussmängelrechts
aa) Abwägung der wirtschaftlichen Interessen
bb) Keine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren
cc) Interessenabwägung nur zwischen Kläger und Gesellschaft
c) Das Tatbestandsmerkmal der besonderen Schwere der Rechtsverletzung
aa) Auslegung anhand der Gesetzesmaterialien
bb) Auslegung durch die Rechtsprechung
cc) Die Einordnung des Tatbestandsmerkmals in das geltende Beschlussmängelrecht
d) Rechtsfolge: Bestandskraft der Eintragung
aa) Dauerhafte Bestandskraft bei Eintragung trotz anhängiger Anfechtungsklage
(1) Kritik
(2) Stellungnahme
bb) Dauerhafte Bestandskraft bei Erhebung einer Nichtigkeitsklage nach Eintragung
cc) Nichteintragung des Urteils, § 242 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 AktG
dd) Unmöglichkeit der Löschung von Amts wegen nach § 398 FamFG, § 242 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 AktG
3. Vereinbarkeit des ARUG mit dem allgemeinen Verbandsrecht
a) Die Klagebefugnis des Kleinstaktionärs als Ausfluss des allgemeinen Verbandsrechts
b) Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft als zulässige Rechtsfolge der Anfechtungsklage
aa) Unmöglichkeit der Kompensation von Verwässerungsschäden
bb) Kompensation für die Beeinträchtigung anderer mitgliedschaftlicher Rechte
cc) Die Gesellschaft als Anspruchsgegner
dd) Benachteiligung nicht klagender Aktionäre
c) Fazit
4. Vereinbarkeit des ARUG mit dem Grundgedanken des § 247 AktG
5. Fazit
III. Rechtspolitische Bewertung des Freigabeverfahrens
1. Rechtspolitische Konsequenzen des ARUG
a) Dauer des Freigabeverfahrens
b) Effektivität der Interessenabwägungsklausel
aa) Auswirkungen der Interessenabwägung auf missbräuchliche Klagen
bb) Die Interessenabwägung aus Sicht von redlichen Kleinaktionären und Aktionärsvereinigungen
cc) Die Interessenabwägung aus Sicht von Aktionären mit einer unternehmerischen Beteiligung
dd) Fazit
c) Effektivität der Quorumsregelung
aa) Höhe des Quorums
bb) Anknüpfung an eine Beteiligung in Höhe von 1.000 Euro des Grundkapitals
cc) Das Freigabeverfahren als Anknüpfungspunkt
(1) Die Begründung des Gesetzgebers
(2) Das Quorum im Freigabeverfahren als milderes Mittel
(3) Rechtssicherheit für Unternehmen
(4) Entlastung von Gerichten und Unternehmen
dd) Zweckmäßigkeit der Quorumsregelung
d) Fazit
2. Erstreckung auf nicht börsennotierte Unternehmen
3. Nichtanwendbarkeit des Freigabeverfahrens auf nicht eintragungsbedürftige Hauptversammlungsbeschlüsse
IV. Fazit
D. Überzeugendere Ansätze zur Missbrauchsbekämpfung
I. Herausforderungen für ein gesetzliches Regelungskonzept
II. Verbesserung der ARUG/UMAG-Konzeption
1. Freigabeverfahren
a) Anwendungsbereich des Freigabeverfahrens
b) Rechtsfolgen des Freigabeverfahrens
c) Tatbestandliche Ebene des Freigabeverfahrens
aa) Quorum, § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG
bb) Interessenabwägung, § 246a Abs. 2 Nr. 3 AktG
cc) Trennung der Entscheidungen über Eintragung und Bestandskraft
2. Verfahrensdauer
3. Berücksichtigung nicht eintragungsbedürftiger Beschlüsse
4. Anwendbarkeit auf nicht börsennotierte Gesellschaften
5. Kritische Würdigung
6. Fazit
III. Quorum für die Klagebefugnis
1. Ausgestaltung der Quorumsregelung
a) Erforderliche Höhe des Quorums
b) Gemeinschaftliches Erreichen des Quorums
c) Anknüpfungspunkt
d) Zusammenfassung
2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
a) Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG
aa) Feldmühle
bb) Moto Meter
cc) Edscha
b) Allgemeines Quorum für Minderheitsaktionäre
aa) Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines allgemeinen Quorums
(1) Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung
(2) Grenzen der Inhalts- und Schrankenbestimmung
c) Fazit
3. Vereinbarkeit einer Quorumsregelung mit dem geltenden Gesellschaftsrecht
a) Allgemeines Verbandsrecht
b) Satzungsmäßige Quoren
c) Fazit
4. Rechtspolitische Aspekte der Quorumsregelung
a) Abwägung zwischen Rechtsschutzinteresse und Missbrauchsbekämpfung
aa) Gesellschaftsinteressen
bb) Interessen der Kleinaktionäre
(1) Interesse an der Durchsetzung individueller Rechte
(2) Gleichbehandlungsinteresse
(3) Interesse an effizienter Beschlussfassung
cc) Die institutionelle Wirkung der Beschlussmängelklage
dd) Weitere rechtspolitische Bedenken gegen ein Quorum
ee) Fazit
b) Rechtsschutz unterhalb des Quorums
5. Kompromiss: Klagebefugnis nur für zugelassene Aktionärsvereinigungen
a) Konzeptionelles
b) Änderung des gesetzlichen Aktionärsleitbilds
c) Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens
d) Erforderlichkeit der Abwägung zwischen Eintragungs- und Aussetzungsinteresse
6. Fazit
IV. Die Vorschläge des Arbeitskreises Beschlussmängelrecht
1. Neuordnung der Beschlussmängeltatbestände
a) Nichtige Beschlüsse
2. Alternative Rechtsfolgen von Beschlussmängeln
3. Verfahrensänderungen
a) Einheitliche Beschlussmängelklage
b) OLG als Eingangsinstanz
c) Zwischenentscheidung
4. Konzeptionelle Kritik
a) Neuordnung der Beschlussmängeltatbestände
b) Alternative Rechtsfolgen von Beschlussmängeln
aa) Nichtigkeit ex nunc
bb) Rügegeld
cc) Veröffentlichung des Urteilstenors
dd) Rechtspolitisches
c) Zwischenentscheidung
5. Fazit
V. Neu- bzw. Wiedereinführung eines Schadensersatztatbestands
VI. Stimmrechtsentziehung
1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
2. Verbandsrechtliche Zulässigkeit
3. Rechtspolitische Effektivität
4. Fazit
VII. Einziehung von Aktien
1. Vorüberlegungen
2. Rechtliche Konstruktion
3. Verfassungs- und verbandsrechtliche Zulässigkeit
4. Rechtspolitische Aspekte des Einziehungsansatzes
5. Fazit
VIII. Indizienkatalog für missbräuchliche Klagen
IX. Haltefrist für Aktien
X. Einschränkungen der Registersperre
1. Registersperre nur oberhalb eines bestimmten Quorums
2. Registersperre nur bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung durch den Kläger
a) Grundsätzliche Konzeption
b) An § 945 ZPO angelehnter Schadensersatzanspruch der Beklagten?
3. Obligatorisches Vorverfahren
4. Ausdifferenzierung nach Art des Beschlussmangels
XI. Kausalität von Beschlussmängeln für das Beschlussergebnis bei Verstößen gegen Informationspflichten
E. Zusammenfassung
I. Ausgangspunkt der Diskussion
1. Entwicklung des Beschlussmängelrechts und seines realen Umfelds
2. Konsequenzen für die heutige Bewertung des Beschlussmängelrechts
II. Thesen
a) Alternative Rechtsfolgen von Beschlussmängeln
b) Quoren
III. Regelungsvorschläge
1. Freigabeverfahren
2. Registersperre durch einstweilige Verfügung
IV. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Problematik des Klagemissbrauchs im deutschen Aktienrecht durch Berufskläger und bewertet die Reformbemühungen durch das UMAG und das ARUG. Das Ziel besteht darin, ein Regelungskonzept zu identifizieren, das räuberische Aktionäre effektiv bekämpft, ohne den legitimen Minderheitenschutz oder die Kontrollfunktion der Beschlussmängelklage nachhaltig zu untergraben.
- Analyse der Wirksamkeit von UMAG und ARUG im Hinblick auf die Missbrauchsbekämpfung
- Untersuchung der faktischen Registersperre durch Beschlussmängelklagen
- Kritische Bewertung von Quoren für die Klagebefugnis
- Diskussion alternativer Regelungskonzepte (Stimmrechtsentziehung, Einziehung von Aktien)
- Evaluation des Freigabeverfahrens als Instrument zum Interessenausgleich
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
„Schwere Zeiten für Berufskläger“ lautete die Überschrift eines Artikels in der Financial Times Deutschland vom 13. Juni 2009, kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG). Mit dieser Prognose hinsichtlich der Auswirkungen des ARUG mögen die Autoren richtig gelegen haben. Aus juristischer Sicht sind demgegenüber vor allem die Auswirkungen des ARUG sowie des UMAG auf das Beschlussmängelrecht von Interesse.
Die Bekämpfung räuberischer Aktionäre ist für den Aktienrechtler eine der dringendsten Aufgaben des frühen 21. Jahrhunderts. Deren Treiben schadet nicht nur den betroffenen Unternehmen im Einzelfall, sondern beschädigt nachhaltig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Aktie als Anlageinstrument für institutionelle Investoren. Gleichwohl ist das Phänomen missbräuchlicher Klagen gewissermaßen die Spitze eines Eisbergs, die eine entscheidende Schwachstelle des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts offenbart. Dabei handelt es sich um die traditionell fehlende Trennung der Entscheidungen über Eintragung und Wirksamkeit eines Beschlusses einerseits und über seine Fehlerhaftigkeit andererseits.
Die Folge dessen war seit jeher, dass geltend gemachte Zweifel an der Wirksamkeit von Beschlüssen deren Vollzug über Jahre verhinderten. In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit und mit welchen Mitteln das ARUG das Ziel der Missbrauchsbekämpfung erreicht hat und inwieweit sich die vom Gesetzgeber gewählten Mittel in das bisherige Beschlussmängelrecht einfügen. Daneben werden alternative Regelungskonzepte in gleicher Weise untersucht und mit dem von UMAG und ARUG geschaffenen System verglichen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in das Phänomen der Berufskläger und die Zielsetzung der Untersuchung hinsichtlich der Reformen durch ARUG und UMAG.
B. Grundlegendes zum Klagemissbrauch: Analyse der historischen Entwicklung des Klagemissbrauchs, der Vorgehensweise von Berufsklägern und der daraus resultierenden Gefahren für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort.
C. Bewertung des geltenden Beschlussmängelrechts nach ARUG und UMAG: Untersuchung und rechtliche Bewertung der Neuerungen durch UMAG und ARUG sowie die Analyse der Stimmigkeit und Effektivität des Freigabeverfahrens.
D. Überzeugendere Ansätze zur Missbrauchsbekämpfung: Erörterung alternativer Ansätze zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen, insbesondere durch modifizierte Freigabeverfahren, Quoren und prozessuale Änderungen.
E. Zusammenfassung: Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und Thesen zur notwendigen Weiterentwicklung des Beschlussmängelrechts.
Schlüsselwörter
Beschlussmängelrecht, Klagemissbrauch, Berufskläger, ARUG, UMAG, Freigabeverfahren, Registersperre, Aktionärsschutz, Minderheitenrechte, Kapitalerhöhung, Aktienrecht, Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage, Schadensersatz, institutionelle Wirkung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Bekämpfung von räuberischen Aktionären (sog. Berufsklägern) im deutschen Aktienrecht und die Auswirkungen der gesetzlichen Reformen durch das UMAG und das ARUG auf das Beschlussmängelrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind die Problematik der "faktischen Registersperre", die Rolle des Beschlussmängelrechts als Kontrollinstrument der Minderheit sowie die rechtspolitische Abwägung zwischen effektivem Rechtsschutz und der Verhinderung von Missbrauch.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu bewerten, ob das durch ARUG und UMAG geschaffene System – insbesondere das Freigabeverfahren – missbräuchliche Klagen effizient unterbindet, ohne gleichzeitig den redlichen Minderheitenschutz durch die Beschlussmängelklage zu zerstören.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer juristischen Analyse der Rechtslage, ergänzt durch eine empirische Erhebung unter DAX-Unternehmen zu deren Erfahrungen mit Berufsklägern.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Entwicklung des Klagemissbrauchs, der dogmatischen Bewertung der neuen Freigabeverfahren sowie der Diskussion über alternative Ansätze wie Quoren, Schadensersatztatbestände oder eine Stimmrechtsentziehung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Beschlussmängelrecht, Klagemissbrauch, ARUG, UMAG, Freigabeverfahren, Registersperre, Aktionärsschutz und Minderheitsaktionäre.
Warum ist das Freigabeverfahren nach Ansicht des Autors problematisch?
Der Autor kritisiert, dass das Freigabeverfahren wirtschaftliche Erwägungen über die rechtliche Klärung von Beschlussmängeln stellt, was zu einer faktischen Aufhebung der institutionellen Kontrollwirkung der Anfechtungsklage führt.
Welche Einschätzung hat der Autor zu den "Indizienkatalogen" für Missbrauch?
Der Autor hält die von Gerichten entwickelten Indizienkataloge für wenig tauglich, da sie zu unbestimmt sind und redliche Aktionäre von der legitimen Rechtsverfolgung abschrecken könnten, ohne die "erpresserische" Absicht zweifelsfrei zu belegen.
- Quote paper
- Sebastian Schilling (Author), 2012, Die Bekämpfung räuberischer Aktionärsklagen durch den Gesetzgeber, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/195330