Seit geraumer Zeit wird in den Medien, von der Politik und von führenden Wirtschaftsforschungsunternehmen über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags diskutiert. Grundlage für diese Diskussionen ist dabei die anhaltende positive Entwicklung der Wirtschaft in der Bundesrepublik und die daraus folgende, vermeintlich, besser Haushaltsituation der öffentlichen Kassen. Ebenfalls sollen Einkommensschwächere Haushalte entlastet werden, um die wirtschaftliche Situation ebendieser zu verbessern. Dabei haben sich, je nach Interessenslage verschiedene Standpunkte sowie Argumente für und gegen die Abschaffung der Ergänzungsabgabe herauskristallisiert, allerdings bestehen keine bekannten Erwägungen seitens der Bundesregierung den Solidaritätszuschlag zu ändern, welches unter anderen vermutlich auch der sog. „Schuldenbremse“ geschuldet ist, in der sich die Bundesregierung, durch Art. 109 Grundgesetz (im Folgenden kurz GG) i.V.m. Art. 115 Abs. Satz 2 GG, verpflichtet hat ab dem Jahr 2016 maximal 0,35% des Bruttoinlandproduktes als Nettokreditaufnahme aufzunehmen. Des Weiteren hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden das der Solidaritätszuschlag für den Veranlagungszeitraum 2007 Verfassungswidrig sei, diese These wird durch diverse Autoren gestützt. Allerdings wurde das Urteil des Finanzgericht Niedersachsen durch den BFH aufgehoben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeines Solidaritätszuschlag
3. Kosten der Abschaffung
4. Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
4.1 Verfassungsmäßigkeit nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG
4.2 Verfassungsmäßigkeit nach Art. 3 GG
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Debatte um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und analysiert dabei sowohl die finanziellen Auswirkungen als auch die verfassungsrechtlichen Bedenken, die von verschiedenen Seiten an dieser Ergänzungsabgabe geübt werden.
- Historische und rechtliche Einordnung des Solidaritätszuschlags
- Analyse der finanziellen Folgen einer vollständigen oder teilweisen Abschaffung
- Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG
- Diskussion des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 GG
- Bewertung der politischen Rahmenbedingungen und der Rolle der „Schuldenbremse“
Auszug aus dem Buch
4. Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Die Verfassungsmäßigkeit des SolZ wird unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet, zum einen wird die sachliche Erhebung i.S.d. Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG beleuchtet, welcher nur nicht dauerhafte (und somit kurzfristige) Ergänzungsabgaben erlaube, zum anderen wird der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG von Dr. Michel Balke kritisch beäugt, da nach Aussage von Dr. Balke „Gewerbetreibende weniger Solidaritätszuschlag zahlen“. Die Vorlagen an den Bundesfinanzhof (im Folgenden kurz BFH) wurden durch das Finanzgericht Niedersachsen (im Folgenden kurz FG Niedersachsen) getätigt. Auf die mögliche Aushöhlung des gemeinsamen Steueraufkommens des Bundes und der Länder wird nur dahingehend eingegangen, dass auf das Urteil II R 50/09 vom 21.07.2011 durch den Bundesfinanzhof verwiesen wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel stellt die aktuelle politische Debatte um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor und verknüpft sie mit der Haushaltslage und der Schuldenbremse.
2. Allgemeines Solidaritätszuschlag: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen des SolZG sowie die Hintergründe der Einführung der Ergänzungsabgabe erläutert.
3. Kosten der Abschaffung: Dieses Kapitel quantifiziert die finanziellen Mindereinnahmen für den Staat bei verschiedenen Szenarien einer Senkung des Zuschlagssatzes oder einer Anhebung der Freigrenzen.
4. Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags: Dieser Abschnitt analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des SolZ im Hinblick auf seine zeitliche Befristung und den Gleichbehandlungsgrundsatz.
4.1 Verfassungsmäßigkeit nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG: Hier wird die Kritik an der dauerhaften Erhebung einer eigentlich als kurzfristig geplanten Ergänzungsabgabe sowie die Rechtsprechung des BFH dazu detailliert erörtert.
4.2 Verfassungsmäßigkeit nach Art. 3 GG: Dieses Kapitel beleuchtet die steuerliche Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen bei der Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die politische Instrumentalisierung des Solidaritätszuschlags kritisch vor dem Hintergrund veralteter Rechtssprechung.
Schlüsselwörter
Solidaritätszuschlag, SolZG, Steuerrecht, Grundgesetz, Schuldenbremse, Bundesfinanzhof, Ergänzungsabgabe, Gleichbehandlungsgrundsatz, Finanzgericht Niedersachsen, Steuerbelastung, Haushaltskonsolidierung, Freigrenze, Wiedervereinigung, Steuerentlastung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die Legitimität und die Auswirkungen des Solidaritätszuschlags in Deutschland und hinterfragt, ob eine Abschaffung unter den gegebenen fiskalischen Rahmenbedingungen geboten oder realistisch ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die gesetzliche Verankerung des Solidaritätszuschlags, die ökonomischen Kosten bei einer Reduzierung des Aufkommens und die verfassungsrechtliche Prüfung der Abgabe.
Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, warum die Debatte um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags trotz verfassungsrechtlicher Bedenken besteht und welche Auswirkungen eine Abschaffung auf den Bundeshaushalt hätte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-ökonomische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Urteilen des BFH, Fachliteratur und Daten aus kleinen Anfragen im Bundestag basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die historischen Hintergründe, die steuerlichen Berechnungen bei einer Senkung sowie die juristische Argumentation des Finanzgerichts Niedersachsen bezüglich der Verfassungswidrigkeit diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch die Begriffe Solidaritätszuschlag, Verfassungsmäßigkeit, Schuldenbremse und steuerliche Gerechtigkeit charakterisieren.
Warum wird die Rolle der „Schuldenbremse“ als Hindernis gesehen?
Die Schuldenbremse limitiert die Nettokreditaufnahme des Bundes, was dazu führt, dass die Bundesregierung auf das verlässliche Einnahmevolumen des Solidaritätszuschlags angewiesen bleibt und eine Abschaffung fiskalisch erschwert.
Wie argumentiert das Finanzgericht Niedersachsen bezüglich Art. 3 GG?
Das Gericht sieht einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da gewerbliche Einkünfte aufgrund von Pauschalierungen eine andere Bemessungsgrundlage für den SolZ aufweisen als andere Einkunftsarten.
- Arbeit zitieren
- Nils Thölke (Autor:in), 2012, Warum sollte der Solidaritätszuschlag 2011 endlich abgeschafft werden?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/193569