Gegenstand dieser Hausarbeit soll das Kartellrecht der Banken sein. Es soll dargestellt werden, welchen kartellrechtlichen Rahmenbedingungen Banken unterliegen, wie sich diese auf das Bankwesen auswirken und wo Problemfelder entstehen. Kartellrecht ist ein Teilgebiet des Wettbewerbsrechts. Letzteres gliedert sich in das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (sog. Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (sog. Kartellrecht). Gemeinsames Schutzgut ist der freie Wettbewerb1. Das Lauterkeitsrecht bestimmt die Grenze zwischen erlaubten und verbotenen Wettbewerbshandlungen, indem es bestimmte Wettbewerbshandlungen hoheitlich verbietet, mithin die Freiheit, Wettbewerbshandlungen vorzunehmen, beschränkt. Das Kartellrecht hingegen normiert die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen auf privater Grundlage ihre Freiheit, Wettbewerbshandlungen vorzunehmen, beschränken dürfen. Im Grundsatz gilt hierbei, dass Unternehmen sich ihrer Freiheit, Wettbewerbshandlungen vorzunehmen, nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen entledigen können. Dies ist nur in sehr beschränkten Ausnahmesituationen möglich.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Das Kartellrecht der Banken
1. Allgemeines
2. Der Verbotstatbestand, Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB
a) Adressatenkreis
b) Handel i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV
c) Die verbotenen Mittel i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB
d) Zweck oder Bewirken einer Wettbewerbsbeeinträchtigung
3. Der Ausnahmetatbestand des Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 GWB
a) Verbesserung der Warenerzeugung oder –verteilung und die Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts
b) Angemessene Beteiligung des Verbrauchers
c) Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung
d) Keine Möglichkeit der Wettbewerbsausschaltung
III. Sanktionsmittel bei Verstößen gegen das Kartellrecht
1. Submissionsabsprachen, § 298 StGB
2. Schutz des Wettbewerbs durch Bußgeldtatbestände
IV. Die Kooperationsformen der Banken in der Praxis und ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht
1. Bargeldloser Zahlungsverkehr
2. Geldautomaten
3. AGB-Empfehlungen der Banken
a) Verbotenes Mittel
b) Wettbewerbsbeeinträchtigung
c) Ausnahmsweise Erlaubnis der Wettbewerbsbeeinträchtigung gem. Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 GWB?
d) Ergebnis
V. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für Banken im deutschen und europäischen Recht. Ziel ist es zu analysieren, ob und wie spezifische Bankpraktiken, wie Kooperationsformen bei Zahlungsverkehrssystemen oder die Verwendung von AGB-Empfehlungen, mit dem Kartellverbot vereinbar sind.
- Kartellrechtliche Rahmenbedingungen im Bankensektor
- Analyse des Verbotstatbestands nach Art. 101 AEUV und § 1 GWB
- Sanktionierung von Verstößen (insbesondere Submissionsabsprachen gemäß § 298 StGB)
- Kartellrechtliche Bewertung von Bargeldlosem Zahlungsverkehr und Geldautomaten-Kooperationen
- Rechtliche Einordnung von AGB-Empfehlungen der Bankenverbände
Auszug aus dem Buch
1. Submissionsabsprachen, § 298 StGB
Rechtswidrig abgesprochene Angebote bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen (§ 298 Abs. 1 StGB) oder einer freihändigen Vergabe eines Auftrags nach vorausgegangenem Teilnahmewettbewerb (§ 298 Abs. 2 StGB), die darauf abzielen, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Dieses Verhalten ist zusätzlich gem. § 263 StGB strafbar, sog. Submissionsbetrug51. Die ebenfalls erfüllte Ordnungswidrigkeit gem. §§ 1, 81 Abs. 1 Nr. 1 (GWB) tritt hingegen nach § 21 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei Vorliegen des Tatbestands nach § 298 StGB zurück52. Sofern die Kartellbehörde (§ 48 GWB) wegen einer Kartellordnungswidrigkeit gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB ermittelt und sich im Rahmen dieser Ermittlungen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Straftat nach § 298 StGB vorliegt, so muss die Kartellbehörde das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben, § 41 Abs. 1 OWiG. Die Aburteilung einer Straftat nach § 298 StGB und/oder § 263 StGB verbraucht die Straftat auch für Handlungen, die als Ordnungswidrigkeiten gem. § 81 GWB zu verfolgen wären, vgl. §§ 40, 21 OWiG53. Erhalten bleibt der Kartellbehörde jedoch die Möglichkeit, gegen das Unternehmen selbst, für das der Täter gehandelt hat, nach § 30 OWiG bis zur Bußgeldfortsetzung vorzugehen54.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema des Bankenkartellrechts ein und grenzt das Kartellrecht vom Lauterkeitsrecht ab, wobei die zunehmende Bedeutung europarechtlicher Vorgaben betont wird.
II. Das Kartellrecht der Banken: Dieses Kapitel erläutert die Anwendbarkeit des allgemeinen Kartellrechts auf Banken, insbesondere unter Berücksichtigung des Verbotstatbestands und möglicher Ausnahmetatbestände.
III. Sanktionsmittel bei Verstößen gegen das Kartellrecht: Hier werden die strafrechtlichen Konsequenzen, insbesondere bei Submissionsabsprachen, sowie die Bußgeldmöglichkeiten der Kartellbehörden dargestellt.
IV. Die Kooperationsformen der Banken in der Praxis und ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht: Dieses Kapitel prüft konkret verschiedene Bankpraktiken wie den bargeldlosen Zahlungsverkehr, die Nutzung von Geldautomaten und AGB-Empfehlungen auf ihre Konformität mit kartellrechtlichen Bestimmungen.
V. Resümee: Die Zusammenfassung zieht das Fazit, dass Banken vollständig dem Kartellverbot unterliegen und Kooperationsformen stets im Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse zu prüfen sind.
Schlüsselwörter
Kartellrecht, Bankensektor, Wettbewerbsbeschränkung, Art. 101 AEUV, GWB, Submissionsabsprachen, Bankpraktiken, Bargeldloser Zahlungsverkehr, Geldautomaten, AGB-Empfehlungen, Wettbewerbsaufsicht, Sanktionen, Europäisches Recht, Wirtschaftsverfassung, Marktverhalten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Bankpraktiken und analysiert, wie sich der Bankensektor in das allgemeine Wettbewerbsrecht einfügt.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Schwerpunkte sind das Kartellverbot, Ausnahmetatbestände, strafrechtliche Sanktionen bei Ausschreibungen und spezifische Kooperationsformen wie Kartenzahlung und AGB-Standards.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Prüfung der kartellrechtlichen Konformität ausgewählter Bankpraktiken, um festzustellen, ob diese den freien Wettbewerb unzulässig beschränken.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf Gesetzestexte, europarechtliche Vorgaben und die Rechtsprechung sowie die Fachliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung des Kartellrechts für Banken, die strafrechtliche Einordnung von Submissionsabsprachen sowie die konkrete Praxisprüfung verschiedener Bankkooperationen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Kartellverbot, Bankensektor, GWB, Art. 101 AEUV, AGB-Empfehlungen und Submissionsabsprachen sind die zentralen Begriffe.
Warum gelten Banken heute nicht mehr als Bereichsausnahme im Kartellrecht?
Die historische Entwicklung und der europarechtliche Einfluss haben dazu geführt, dass der Gesetzgeber Sonderregelungen gestrichen hat, um einen einheitlichen Wettbewerbsmaßstab zu gewährleisten.
Wann sind AGB-Empfehlungen von Bankenverbänden kartellrechtlich problematisch?
Sie sind problematisch, weil sie das Marktverhalten koordinieren können und somit als abgestimmte Verhaltensweise oder Beschluss unter das Kartellverbot fallen, sofern sie nicht ausnahmsweise als nützlich qualifiziert werden können.
Welche Rolle spielt das StGB bei kartellrechtlichen Verstößen im Bankwesen?
Das StGB dient mit § 298 über Submissionsabsprachen als scharfes Schwert, um den Wettbewerb bei Ausschreibungen vor strafbaren Absprachen zu schützen.
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- M.Sc. Elias Gabriel (Author), 2012, Kartellrechtliche Problemfelder im Bankensektor, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/192940