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Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention

Title: Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention

Research Paper (undergraduate) , 2012 , 35 Pages , Grade: 14,0

Autor:in: Robert Reinsberg (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

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Summary Excerpt Details

In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit wird die Vereinbarkeit der in Deutschland existierenden lebenslangen Unterbringungsmöglichkeiten des deutschen Strafrechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht.

Der Einfluss der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) auf das deutsche Strafrecht ist ein an Bedeutung gewinnender Aspekt der Europäisierung des Strafrechts. Bisher war die EMRK vor allem für das prozessuale Strafrecht relevant und spielte im Bereich des materiellen Strafrechts nur eine untergeordnete Rolle. Der Einfluss der EMRK auf das nationale Recht hat jedoch zugenommen und führt zu einer erheblichen Auswirkung auf das materielle deutsche Strafrecht. Davon betroffen sind in besonderem Maße die strafrechtlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen.

In den letzten Jahren ist es sogar zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gekommen, die einen Verstoß des materiellen deutschen Strafrechts gegen Rechte der EMRK festgestellt haben und damit eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatten. Diese Urteile wirken sich unmittelbar auf bestimmte Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung in Deutschland aus, können aber auch als richtungsweisend für alle Formen lebenslanger Unterbringung angesehen werden.

Vor diesem Hintergrund werden in der vorliegenden Arbeit die in der Bundesrepublik Deutschland existierenden strafrechtlichen Unterbringungsmöglichkeiten, die zu einer lebenslangen Unterbringung führen können, auf ihre Konventionsmäßigkeit nach der EMRK überprüft. Die diesbezüglich ergangene aktuelle Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG wird dabei berücksichtigt und ausgewertet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Problemaufriss

II. Ziel und Aufbau der nachfolgenden Untersuchung

III. Geschichtliche Hintergründe der EMRK

B. Wirkung der EMRK auf das deutsche Strafrecht

I. Stellung der EMRK in der deutschen Rechtsordnung

II. Konventionskonforme Auslegung

III. Konsequenzen einer Verletzung der EMRK

IV. Zwischenergebnis und Bewertung

C. Besonderheiten und Wirkung der Urteile des EGMR

I. Besonderheiten der Auslegung der EMRK durch den EGMR

II. Wirkung der Urteile des EGMR

1. Inter partes wirkendes Feststellungsurteil

2. Berücksichtigungspflicht

3. Probleme bei der Anwendung der Berücksichtigungspflicht

4. Handlungsmöglichkeiten der Fachgerichte

D. Unterbringungsmöglichkeiten

I. Lebenslange Freiheitsstrafe

II. Sicherungsverwahrung, §§ 66 ff. StGB

1. Erscheinungsformen der Sicherungsverwahrung

a. Primäre Sicherungsverwahrung, § 66 a StGB

b. Vorbehaltene Sicherungsverwahrung, § 66 a StGB

c. Nachträgliche Sicherungsverwahrung, § 66 b StGB

2. Rechtmäßigkeit der Sicherungsverwahrung nach der EMRK

a. Keine unmenschliche oder erniedrigende Strafe, Art. 3 EMRK

b. Rückwirkungsverbot gem. Art. 7 EMRK

(1) Sicherungsverwahrung als Strafe

(2) Auswirkungen auf das Sicherungsverwahrungsrecht

c. Vorliegen eines Grundes für die Freiheitsentziehung gem. Art. 5 I EMRK

(1) Anfängliche Sicherungsverwahrung, gem. § 66 StGB

(2) Vorbehaltene Sicherungsverwahrung, gem. § 66 a StGB

(3) Nachträgliche Sicherungsverwahrung, gem. § 66 b StGB

c. Doppelbestrafungsverbot

3. Neuordnung der Sicherungsverwahrung

a. Inhalt der Reform

b. Probleme der Neuregelungen mit der EMRK

c. Bewertung der aktuellen Vorgaben des BVerfG

III. Therapieunterbringung

1. Voraussetzungen und Zweck der Therapieunterbringung

2. Rechtmäßigkeit der Therapieunterbringung nach der EMRK

a. Vorliegen eines Haftgrundes gem. Art. 5 I 2 EMRK

b. „Rechtmäßigkeit“ nach Art. 5 I EMRK

c. Therapieunterbringung als Strafe i.S.v. Art. 7 EMRK

IV. Psychiatrisches Krankenhaus, § 64 StGB

E. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse

Zielsetzung und Themen

Das Hauptziel der Arbeit ist es, die Vereinbarkeit der in Deutschland existierenden freiheitsentziehenden Maßnahmen, die eine lebenslange Unterbringung ermöglichen, mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu prüfen.

  • Analyse der Wirkung der EMRK auf das deutsche Strafrecht und die Rechtsprechung des EGMR.
  • Untersuchung der verschiedenen Formen der Sicherungsverwahrung nach §§ 66 ff. StGB.
  • Bewertung der neuen Regelungen zur Therapieunterbringung unter Berücksichtigung von Art. 5 und Art. 7 EMRK.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Konformität der deutschen Gesetzeslage bezüglich des Rückwirkungsverbots.
  • Ableitung von Handlungsmöglichkeiten für Fachgerichte bei Anwendung der EMRK.

Auszug aus dem Buch

I. Problemaufriss

Das Recht der Sicherungsverwahrung ist seit Ende der 90er Jahre fast jährlich geändert worden und ist daher kaum mehr überschaubar. Der EGMR hat die im Jahre 1998 erfolgte rückwirkende Verlängerung der anfänglichen Sicherungsverwahrung durch sein Urteil vom Dezember 2009 für konventionswidrig erklärt. Angesichts dieser Rechtslage trat am 1.1.2011 das Gesetz zu Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 in kraft. Am 1. Januar 2011 ist daneben das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz – ThUG) in Kraft getreten. In Anbetracht dieser Entwicklung ist die Frage zu stellen, ob diese neu geschaffenen oder reformierten Unterbringungsmöglichkeiten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe oder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB ebenfalls zu einer lebenslangen Unterbringung führen können. Zudem drängt sich die Frage auf, ob die existierenden Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung mit der EMRK vereinbar sind. Dies muss insbesondere für das reformierte Sicherungsverwaltungsrecht und die neu eingeführten gesetzlichen Regelungen des ThUG gelten, da dies der wesentliche Grundgedanke hinter diesen rechtlichen Neuerungen gewesen ist. Dennoch bestehen Zweifel. Bevor man sich aber dieser Frage nähern kann, ist zunächst zu klären, welche Wirkung die EMRK auf das deutsche Strafrecht hat und insbesondere wie sich die Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Strafrecht auswirkt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung erläutert die zunehmende Bedeutung der EMRK für das deutsche materielle Strafrecht und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Vereinbarkeit lebenslanger Unterbringungsformen mit europäischen Menschenrechtsvorgaben.

B. Wirkung der EMRK auf das deutsche Strafrecht: Dieses Kapitel analysiert den Rang der EMRK innerhalb der deutschen Normenhierarchie und die daraus resultierende Verpflichtung zur konventionskonformen Auslegung nationaler Gesetze.

C. Besonderheiten und Wirkung der Urteile des EGMR: Hier wird die spezifische Rechtsnatur der EGMR-Urteile untersucht, insbesondere die Bindungswirkung an den konkreten Einzelfall und die daraus folgende Pflicht der Fachgerichte zur Berücksichtigung dieser Urteile.

D. Unterbringungsmöglichkeiten: Der Hauptteil bietet eine detaillierte Prüfung der Sicherungsverwahrung (anfänglich, vorbehalten, nachträglich), der Therapieunterbringung sowie der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus auf ihre Konformität mit Art. 3, Art. 5 und Art. 7 EMRK.

E. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse: Das Fazit fasst zusammen, dass zwar Teilbereiche konventionskonform sind, aber erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rückwirkung und der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung nach der Neuregelung fortbestehen.

Schlüsselwörter

Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Sicherungsverwahrung, Therapieunterbringung, lebenslange Freiheitsstrafe, Art. 5 EMRK, Art. 7 EMRK, Rückwirkungsverbot, Berücksichtigungspflicht, Strafrecht, Bundesverfassungsgericht, Konventionswidrigkeit, Freiheitsentziehung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, inwieweit die verschiedenen Formen der lebenslangen Unterbringung im deutschen Strafrecht, wie die Sicherungsverwahrung oder die Therapieunterbringung, mit den Menschenrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Felder sind die Auslegung der EMRK durch den EGMR, die verfassungsrechtliche Einordnung der EMRK in Deutschland, sowie die spezifische Rechtmäßigkeit der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung unter dem Aspekt der Grundrechte.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, ob die nach deutschem Recht existierenden Maßnahmen, die zu einer lebenslangen Unterbringung führen können, den Anforderungen der EMRK an ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sowie dem Rückwirkungsverbot genügen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem sie die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit der vorliegenden juristischen Fachliteratur verknüpft und bewertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Wirkung der EMRK auf deutsches Recht, die Bedeutung der EGMR-Urteile für nationale Gerichte sowie eine detaillierte rechtliche Prüfung der verschiedenen Unterbringungsarten (Sicherungsverwahrung, Therapieunterbringung, psychiatrische Unterbringung).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie EMRK, Sicherungsverwahrung, lebenslange Unterbringung, Rückwirkungsverbot (Art. 7 EMRK) und Freiheitsentziehung (Art. 5 EMRK) geprägt.

Wie bewertet der Autor die Neuregelung der Sicherungsverwahrung?

Der Autor zeigt sich skeptisch und kritisch; er weist darauf hin, dass trotz der Reformen weiterhin erhebliche Bedenken bezüglich der Konventionsmäßigkeit bestehen und das Risiko erneuter Verurteilungen durch den EGMR nicht gebannt ist.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "Strafe" und "Maßregel der Besserung" für die EMRK so wichtig?

Weil der EGMR die Sicherungsverwahrung unter Umständen als "Strafe" im Sinne des Art. 7 EMRK einstuft. Damit unterliegt sie strikteren Anforderungen, insbesondere dem Verbot der Rückwirkung von Strafverschärfungen.

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Details

Title
Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
College
University of Frankfurt (Main)
Grade
14,0
Author
Robert Reinsberg (Author)
Publication Year
2012
Pages
35
Catalog Number
V192338
ISBN (Book)
9783656172444
ISBN (eBook)
9783656172505
Language
German
Tags
Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung Lebenslange Freiheitsstrafe Lebenslange Unterbringung Lebenslange Unterbringung in Deutschland Europäische Menschrechtskonvention EMRK Wirkung der EMRK auf das deutsche Strafrecht Wirkung der Urteile des EGMR Primäre Sicherungsverwahrung Vorbehaltene Sicherungsverwahrung Nachträgliche Sicherungsverwahrung § 66 StGB § 66 a StGB § 66 b StGB Rechtmäßigkeit der Sicherungsverwahrung nach der EMRK Therapieunterbringung Rechtmäßigkeit der Therapieunterbringung nach der EMRK Art. 3 EMRK Art. 5 EMRK Art. 7 EMRK Psychiatrisches Krankenhaus § 64 StGB Freiheitsstrafe ThUG Therapieunterbringungsgesetz Neuordnung der Sicherungsverwahrung BVerfG 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011 BVerfG 2 BvR 2365/09 EGMR U (V) v. 17.12.2009 EGMR Urt. v. 17.12.2009 EGMR U (V) v. 17.12.2009 M. v. D. Nr. 19359/04 EGMR 17.12.2009 - 19359/04 EGMR Nr. 19359/04
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Robert Reinsberg (Author), 2012, Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/192338
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