Die Unternehmenssteuerreform 2008 wurde mit den Zielen eingeführt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern, eine weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität zu schaffen, Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken, mehr Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte zu gewährleisten sowie zur nachhaltigen Sicherheit der deutschen Steuerbasis beizutragen. Im Zuge der Reform wurde mit grundsätzlicher Wirkung zum 01.01.2009 auch die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen (EaK) verändert. Durch die Neuregelungen soll, neben den oben aufgeführten Zielen, des Weiteren Steuersparmodellen sowie der Kapitalflucht ins Ausland der Boden entzogen werden. Daneben soll, durch das weitestgehend anonymisierte Besteuerungsverfahren an der Quelle, auch der Steuerhinterziehung durch verschwiegene und nicht angegebene Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung entgegengewirkt werden. Weitere Argumente der Bundesregierung sind eine daraus resultierende Systemvereinfachung sowie entstehende „Transparenz“ der Besteuerung.
Die nachfolgende Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel und stellt die Neuregelungen der Besteuerung von EaK sowie damit verbundene Auswirkungen dar. Deshalb werden im zweiten Kapitel zunächst die Grundlagen und Hintergründe des Themas beleuchtet. In Kapitel 3 wird dann auf die Neuregelungen der Besteuerung der EaK je nach Rechtsstellung des Steuerpflichtigen eingegangen. Die Besteuerung nach der Einkunftsquelle und eventuell daraus resultierende Anlageentscheidungen beschreibt der Autor im vierten Kapitel. Nach einer Beurteilung der Neuregelungen aus steuersystematischer Sicht in Kapitel 5 erfolgt abschließend am Ende der Arbeit eine kurze Schlussbetrachtung.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Grundlagen und Hintergründe
- 2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen
- 2.2 Das Besteuerungsverfahren durch die Kapitalertragssteuer
- 3 Die Besteuerung nach Rechtsstellung des Steuerpflichtigen
- 3.1 Besteuerung von Kapitalerträgen im Privatvermögen
- 3.1.1 Der gesonderte Steuertarif / Abgeltungssteuersatz
- 3.1.2 Einkünfteermittlung und Anwendung der Abgeltungssteuer
- 3.1.3 Veranlagungsverfahren trotz Abgeltungssteuer
- 3.2 Besteuerung von Kapitalerträgen außerhalb des Privatvermögens
- 3.1 Besteuerung von Kapitalerträgen im Privatvermögen
- 4 Die Besteuerung nach Einkunftsquelle und daraus resultierende Anlageentscheidungen
- 5 Beurteilung der Neuregelungen aus steuersystematischer Sicht
- 6 Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Neuregelung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen (EaK) im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008. Die Arbeit untersucht die Ziele der Reform, die Auswirkungen auf die Besteuerung von Kapitalerträgen und die damit verbundenen Anlageentscheidungen.
- Die Ziele der Unternehmenssteuerreform 2008
- Die Neuregelung der Besteuerung von EaK
- Die Auswirkungen der Neuregelung auf die Rechtsstellung des Steuerpflichtigen
- Die Auswirkungen der Neuregelung auf die Einkunftsquelle und Anlageentscheidungen
- Die Beurteilung der Neuregelungen aus steuersystematischer Sicht
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2 beleuchtet die Grundlagen und Hintergründe der Besteuerung von EaK und definiert den Begriff „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ im Sinne des § 20 EStG.
Kapitel 3 untersucht die Neuregelungen der Besteuerung von EaK, je nach Rechtsstellung des Steuerpflichtigen. Dabei wird besonders auf die Besteuerung von Kapitalerträgen im Privatvermögen, den gesonderten Steuertarif/Abgeltungssteuersatz, die Einkünfteermittlung und die Anwendung der Abgeltungssteuer eingegangen.
Kapitel 4 analysiert die Besteuerung nach der Einkunftsquelle und zeigt auf, welche Auswirkungen die Neuregelungen auf Anlageentscheidungen haben können.
Kapitel 5 beurteilt die Neuregelungen aus steuersystematischer Sicht.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit konzentriert sich auf die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, insbesondere auf die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008. Zu den zentralen Themen gehören die Kapitalertragssteuer, die Abgeltungssteuer, die Rechtsstellung des Steuerpflichtigen, die Einkunftsquelle und Anlageentscheidungen, sowie die steuersystematische Beurteilung der Neuregelungen.
Häufig gestellte Fragen
Was waren die Hauptziele der Unternehmenssteuerreform 2008?
Die Ziele waren die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, die Schaffung von Rechtsformneutralität, die Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten und die Sicherung der Steuerbasis.
Wie wurde die Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 geändert?
Mit Wirkung zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, die Kapitalerträge pauschal an der Quelle besteuert, um Steuerhinterziehung und Kapitalflucht entgegenzuwirken.
Was versteht man unter dem gesonderten Steuertarif für Kapitalerträge?
Es handelt sich um den Abgeltungssteuersatz, der für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen gilt und in der Regel direkt von den Banken einbehalten wird.
Gibt es trotz der Abgeltungssteuer noch Veranlagungsverfahren?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann oder muss trotz der pauschalen Abgeltung ein Veranlagungsverfahren durchgeführt werden, beispielsweise zur Prüfung des Sparer-Pauschbetrags oder bei Kirchensteuerpflicht.
Wie beeinflusst die Neuregelung die Anlageentscheidungen?
Die Arbeit analysiert, wie die Besteuerung nach der Einkunftsquelle die Attraktivität verschiedener Anlageformen verändert und somit die Entscheidungen der Anleger beeinflusst.
Was ist das Ziel der Anonymisierung im Besteuerungsverfahren?
Durch die Besteuerung direkt an der Quelle soll die Notwendigkeit, Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung einzeln anzugeben, reduziert und somit Steuerhinterziehung erschwert werden.
- Quote paper
- Bachelor of Arts Sina Treichel (Author), 2012, Steuern und Bilanzen: Die Besteuerung von Kapitaleinkünften , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/192292