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Hausarbeit, 2012
22 Seiten, Note: 1,7
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Begriffliche Abgrenzungen
2.1 Erneuerbare Energien
2.2 Bürgerbeteiligung
2.3 Bürgerbeteiligungsanlagen
3 Bürgerbeteiligungsmodelle
3.1 Entwicklung
3.2 Finanzierungsformen
3.2.1 Fondkonzepte 7
3.2.1.1 offene und geschlossene Fonds
3.2.1.2 Genossenschaft
3.2.1.3 Genussscheine
3.2.2 Direkte Anlageprodukte 9
3.2.2.1 Sparbriefe
3.2.2.2 Inhaberschuldverschreibungen
4 Risiken der Finanzierungsformen
4.1 Geschlossene Fonds
4.2 Genossenschaft
4.3 Genussscheine
4.4 Sparbriefe
4.5 Inhaberschuldverschreibungen
5 Kritische Würdigung
Quellenverzeichnis
Anhang
Abbildung 1: Verteilung der Eigentümer der bundesweit installierten Leistungen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen 2010
Abbildung 2: Genossenschaftsgründungen 2006 - 2011
Abbildung 3: Formen der Bürgerbeteiligung
Abbildung 4: Konzept der Sparbriefe
Abbildung 6: Beispielrechnung bei einer Anlagensumme 10.000 bei 4 % Zinsen € .
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die erneuerbaren Energien werden immer beliebter und sollen insbesondere aus
Klimaschutzgründen im Jahr 2020 fast die Hälfte des deutschen Strombedarfs decken.1 Mittlerweile ist die Nutzung erneuerbarer Energien durch eine breit gefächerte Akteursstruktur gekennzeichnet. Neben Unternehmen und Kommunen sind inzwischen immer mehr Privatpersonen zunehmend organisiert, Energie aus regenerativen Quellen zu schöpfen. Die Energiegewinnung ist bereits heute eine zu wichtige Angelegenheit. Daher bietet die Energiewende den Bürgern zunehmend Möglichkeiten sich bei der Finanzierung der Anlagen zu beteiligen, um die Akzeptanz für eine ökonomische, aber auch ökologische sinnvolle Energieerzeugung zu erhöhen. Ferner haben sich Geldanlagen in erneuerbare Energien derzeit als interessante Option für die Anleger entwickelt, die eine lukrative Alternative zu Tagesgeld oder Festgeld suchen, das momentan gerade mal 1,5 bis 2,7 % Zinsen erbringt.
Die Zielsetzung dieser Arbeit besteht darin, einen groben Überblick über die verschiedensten Beteiligungsmodelle, vor allem für private Anleger im Bereich der erneuerbaren Energien aufzuzeigen.
Im Rahmen dieser Zielsetzung soll folgendermaßen vorgegangen werden:
Zu Beginn dieser Untersuchung erfolgt im zweiten Kapitel dieser Arbeit zunächst eine begriffliche Abgrenzung. Dies dient dem besseren Verständnis für die darauf aufbauenden Kapitel.
Im Anschluss daran, werden im dritten Kapitel kurz die aktuelle Entwicklung der Beteiligungen im Bereich der regenerativen Energien sowie die einzelnen Finanzierungsformen dargelegt. Dabei gilt besonderes Augenmerk den in der Praxis am häufigsten angewandten Formen. Nachfolgend werden die jeweiligen Risiken der Finanzierungsformen näher betrachtet.
Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse im sechsten Kapitel kritisch gewürdigt.
Erneuerbare Energien sind Energieformen, die aus nachhaltigen Quellen gespeist und vorwiegend in den ländlichen Regionen produziert werden.2 Diese erneuern sich kurzfristig von selbst und tragen nicht zur Erschöpfung der Energieressourcen bei.3
Darunter zählen insbesondere die Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie sowie die Windenergie. Diese Energiequellen sind ständig verfügbar und nehmen bei kontinuierlicher Entnahme nicht ab. Daher spricht man auch von Alternativenergien und regenerativen Energien.4
In juristischer Hinsicht existiert keine allgemeingültige Definition.5 Jedoch bezeichnet die Bürgerbeteiligung, unterschieden in formell und informell, die Beteiligung der Bürgschaft an einzelnen politischen Entscheidungen und Planungsprozessen. Dabei engagieren sich die Bürger, um ihre grundsätzliche Verantwortung für sich selbst und andere wahrzunehmen. Ferner bekunden sie im Rahmen von Beteiligungsprozessen ihre tatsächlichen Interessen und bringen im Rahmen ihrer Möglichkeiten gestaltende Beiträge ein.6 Vor allem auf der kommunalen Ebene wird Bürgerbeteiligung vergleichsweise oft praktiziert.
Bürger die eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien gemeinschaftlich betreiben und finanzieren, werden hier als Bürgerenergieanlagen bezeichnet.
So können die Bürger von der gesetzlich gesicherten Einspeisevergütung (EEG) für Anlagen zur Nutzung der Energien profitieren. Dies kann mitunter durch eine finanzielle Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage erfolgen.7
Wie bereits einleitend erwähnt, treiben immer mehr Privatleute die Energiewende vor allem in den Sparten der Photovoltaik und Windenergie weiter voran.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Verteilung der Eigentümer der bundesweit installierten Leistungen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen 2010
Wie in Abbildung 1 ersichtlich, befanden sich im Jahr 2010 mehr als 50 % der in Deutschland installierten Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen im Eigentum von Bürgern und Landwirten. Derzeit gelten die Privatpersonen mit Abstand zur wichtigsten Gruppe von Investoren und setzten vor allem durch ihr Engagement einen entscheidenden Impuls beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.8 Um größere Anlagen und Projekte für den Bereich der Photovoltaik und Windkraft zu realisieren, haben sich überwiegend die Gesellschaftsformen wie die „GmbH & Co. KG“ und die „Genossenschaft“ durchgesetzt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Genossenschaftsgründungen 2006 - 20119
Allein in den vergangenen fünf Jahren - Tendenz steigend - sind in Deutschland etwa 300 erfolgreiche neue Genossenschaften im Bereich der erneuerbaren Energien gegründet worden.10
Im EE-Bereich gibt es in der Praxis derzeit zahlreiche Anlagemöglichkeiten, wodurch die Bürger ihr Kapital investieren und eine Beteiligung am Markt erschließen können. Auftretenden Formen werden nachfolgend dargestellt.
Abbildung 3: Formen der Bürgerbeteiligung11
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Aufgrund der Vielfalt, werden nur die mitunter weit am häufigsten verbreiteten Anlageformen näher betrachtet.
Diese Form der Anlage bietet Privatpersonen die Möglichkeit mit vergleichsweise geringem Kapital in Anlagen zur Nutzung regenerativer Quellen zu investieren.
Dabei stellen die Bürger ihre Gelder für ein gemeinsames Projekt zur Verfügung und erhalten in der Regel, von professionellen Fondsgesellschaften einen gewissen Anteil an Windparks oder freiflächigen Photovoltaikanlegen.12 Der Anleger wird hier Mitunternehmer und das mit allen Risiken. Die Anteile können schon mit wenigen Tausend Euro erworben werden und lassen die Beteiligten mit geringem Aufwand an rentablen Projekten teilhaben.13 Hierbei kann zwischen offene und geschlossene Fonds differenziert werden.
[...]
1 Vgl. http://www.unendlich-viel-energie.de/de/wirtschaft/detailansicht/article/201/erneuerbare- energien-decken-2020-fast-die-haelfte-des-strombedarfs.html.
2 Vgl. DGRV: Energiewende nur mit Beteiligung der Regionen möglich, S. 1.
3 Vgl. Böttcher J.: Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Vorhaben (2009), S. 10.
4 Vgl. http://www.stromversorger-energieversorger.de/erneuerbare-energien.php.
5 Vgl. Eopinio: Grundsätzliches zum Thema Bürgerbeteiligung, S. 1.
6 Vgl. Hammerbacher: Gute Praxis Standards für die Bürgerbeteiligung in Kommunen (2002), S. 13. 4
7 Vgl. EnergieAgentur NRW: Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen, S. 6.
8 Vgl. http://www.unendlich-viel-energie.de/de/startseite/detailansicht/article/19/energie-in- buergerhand-privatleute-treiben-die-energiewende-voran.html.
9 In Anlehnung an Agentur für EE: Energiegenossenschaften Bürger, Kommunen und lokale Wirtschaft in guter Gesellschaft, S. 3.
10 Vgl. Agentur für EE, a. a. O, S. 3.
11 In Anlehnung an Tefen: Wie finanzieren sich Stadtwerke in wandelnden Zeiten? -Eine objektive Einschätzung, 22. Februar 2011, S. 14. sowie EnergieAgentur NRW: Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen, S. 14.
12 Vgl. Pelikan E.: Chancen mit geschlossenen Fonds, S. 31.
13 Vgl. http://www.windwaerts.de/de/geldanlage/geschlossene-fonds.html. 7