Nach deutschem Handelsrecht müssen Kaufleute jährlich die, den tatsächlichen Umständen entsprechende Lage ihres Unternehmens darstellen. Der Jahresabschluss erfüllt insbesondere eine Informationsfunktion gegenüber externen Adressaten, wie beispielsweise Investoren und Gläubigern.
Um eine Vergleichbarkeit zwischen den jährlichen Abschlüssen eines Unternehmens sowie mehrerer Betriebe untereinander zu schaffen, gibt es in Deutschland verschiedene Regeln über Form und Inhalt des Jahresabschlusses. Diese Normen werden als „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (GoB) zusammengefasst. Die GoB umfassen nicht nur die Buchführung im engeren Sinne, sondern auch die Inventur und Bilanzierung.
Im Folgenden werden diese unterschiedlichen Grundsätze inhaltlich erläutert. Dabei wird zuerst auf die Inventurvorschriften eingegangen, welche die Grundlage für die Buchführung darstellen. Darauffolgend werden die Grundsätze der Buchführung sowie Bilanzierung zusammenhängend erläutert, dabei orientieren sich diese Ausführungen an der Reihenfolge des Handelsgesetzbuchs.
Abschließend wird untersucht, inwiefern sich diese grundlegenden Normen in der internationalen Rechnungslegung wiederfinden.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Inventur
2.1 Inventurarten
2.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
2.2.1 Materielle Grundsätze
2.2.2 Formelle Grundsätze
3. Bilanz
4. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
4.1 Allgemeine Vorschriften der GoB
4.1.1 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
4.1.2 Aufstellungsfristen
4.1.3 Grundsatz der Bilanzwahrheit
4.2 Ansatzvorschriften der GoB
4.2.1 Grundsatz der Vollständigkeit
4.2.2 Grundsatz des Verrechnungsverbots
4.2.3 Grundsatz der Darstellungsstetigkeit
4.2.4 Grundsatz der Periodenabgrenzung
4.3 Bewertungsvorschriften der GoB
4.3.1 Going Concern Grundsatz
4.3.2 Grundsatz der Bilanzidentität
4.3.3 Grundsatz der Einzelbewertung
4.3.4 Grundsatz der Stichtagsbezogenheit
4.3.5 Grundsatz der Vorsicht
4.3.6 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
4.4 BilMoG
5. Vergleich mit IAS/IFRS
6. Fazit
Quellenverzeichnis