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§218 a StGB „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches“ – im Blickwinkel der Weltreligionen

Title: §218 a StGB „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches“ – im Blickwinkel der Weltreligionen

Term Paper , 2011 , 20 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Nicol Rüdiger (Author)

Ethics

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Summary Excerpt Details

“Wir haben abgetrieben”. Diese Aussage ziert 1971 das Titelbild des Magazins der „Stern“, hinterlegt mit Porträts von Frauen wie Romy Schneider, Senta Berger bis hin zu Alice Schwarzer. Ein schockierendes Geständnis im Hinblick auf die Gesetzeslage. So war der Schwangerschaftsabbruch ohne jegliche Fristbegrenzung untersagt und konnte mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft werden. Doch die genannten prominenten Frauen sind nicht alleine.
Der neuen Frauenbewegung schließen sich Frauen aus Deutschland und auch aus Frankreich an. Mit Slogans wie "Mein Bauch gehört mir" oder "Ob wir Kinder wollen oder keine / bestimmen wir alleine" gingen viele tausende Anhängerinnen auf die Straße. Ihr Kampf wurde belohnt. Nachdem eine Neuregelung der Bundesregierung 1974 vom Bundesverfassungsgericht als gesetzeswidrig erachtet wurde, einigte man sich 1976 und reformierte § 218 der StGB. Er wurde um einen Fristenregelung erweitert.
Eine zweite Reform folgte 1992 um einen gemeinsamen Konsens nach der Wiedervereinigung zu finden. Eine weitere Änderung erfolgte 1995.
Am 01.01.2010 trat zusätzlich das, neu von der Bunderegierung erlassene, Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft. Das Ziel sei „eine verbesserte medizinische und psychosoziale Beratung und Unterstützung Schwangerer im Vorfeld einer möglichen medizinischen Indikation…“.
Damit reagierte man auf den geforderten Informations- und Aufklärungsbedarf Schwangerer.
Trotz alledem ist und bleib das Thema Schwangerschaftsabbruch kontrovers. Selten wurde eine Thematik in Deutschland derart diskutiert. Dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen stehen gesellschaftliche Ansprüche und ethisch-religiöse Auffassungen sowie das Lebensrecht des Embryos gegenüber.
Die Frage „ Wann fängt Leben an?“ ist aus medizinischer sowie juristischer Sicht klar definiert.
Doch häufig deckt sich diese medizinische Definition sowie die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit den ethisch-religiösen Ansichten vieler Menschen. Dabei spielt deren Religion eine entscheidende Rolle.
Folglich stellt sich die Frage:

Welchen Standpunkt vertreten die fünf Weltreligionen zum Thema Schwangerschaftsabbruch?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Definition Schwangerschaft

3. Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland

4. Die 5 Weltreligionen

4.1. Christentum

4.1.1. Katholizismus

4.1.2. Protestantismus

4.2. Judentum

4.3. Islam

4.4. Buddhismus

4.5. Hinduismus

5. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die ethisch-religiösen Standpunkte der fünf Weltreligionen zum Schwangerschaftsabbruch und setzt diese in den Kontext der aktuellen deutschen Rechtslage nach § 218a StGB.

  • Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.
  • Untersuchung der theologischen und ethischen Perspektiven des Christentums, Judentums, Islams, Hinduismus und Buddhismus.
  • Gegenüberstellung von medizinischen Definitionen und religiösen Überzeugungen zum Lebensbeginn.
  • Diskussion über das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des Embryos.

Auszug aus dem Buch

4.1. Christentum

Um eine genauere Analyse durchführen zu können wird im Folgenden das Christentum in seine zwei großen Konfessionen, dar Katholizismus und der Protestantismus, unterteilt. Die Bibel ist die Heilige Schrift, welche die Grundsäulen des christlichen Glaubens enthält. Jedoch lassen sich in ihr keine expliziten Aussagen bezüglich einer Abtreibung finden. Häufig wird sich in ethischen Diskussionen auf 5. Gebot des Alten Testaments bezogen „ Du sollst nicht töten.“.

Allerdings lassen sich ebenso Stellen in der Bibel finden, in denen Gott den Menschen befiehlt zu töten „Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll getötet werden.“ (4. Mos. 3:10), „ wer als Ungläubiger das Priesteramt ausübt, soll getötet werden…“ (4. Mos. 3:10)Somit ist das zitierte 5. Gebot des Alten Testaments nicht ausreichend um eine Ablehnung des Schwangerschaftsabbruches zu begründen. Die Bibel gibt ledig Auskunft darüber, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um von einem menschlichen Dasein sprechen zu können: „da bildete Gott Herr den Menschen aus der Erde vom Ackerboden und hauchte ihm Lebensodem in die Nase; so ward der Mensch eine lebendes Odem“(Gen. 2:7). „ Da kam der Odem in sie und sie wurden lebendig“ (Ez. 37:10).

„ Der Geist ist es, der lebendig macht, das Fleisch hilft nichts…“ (Joh. 6:63). Demnach ist die Atmung sowie der Geist und eine Seele die Voraussetzung um von menschlichem Leben sprechen zu können. Diese Auszüge sind für beide großen Konfessionen von Bedeutung.

Zusammenfassung der Kapitel

1.Einleitung: Einführung in die historische Entwicklung des § 218 in Deutschland und Darlegung der zentralen Forschungsfrage zum Spannungsfeld zwischen Gesetz und religiöser Moral.

2. Definition Schwangerschaft: Medizinische und biologische Erläuterung der Entwicklungsstadien des menschlichen Lebens vom Embryo bis zum Fötus.

3. Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland: Detaillierte Darstellung der strafrechtlichen Regelungen gemäß § 218 und § 218a StGB inklusive der Beratungsregelung.

4. Die 5 Weltreligionen: Analyse der unterschiedlichen religiösen Positionen zum Schwangerschaftsabbruch im Christentum, Judentum, Islam, Hinduismus und Buddhismus.

4.1. Christentum: Untersuchung der Positionen der katholischen Kirche und des Protestantismus, die trotz theologischer Ähnlichkeiten unterschiedliche ethische Nuancen aufweisen.

4.1.1. Katholizismus: Darstellung der strikten Ablehnung der Abtreibung und der Begründung aus der katechetischen Lehre.

4.1.2. Protestantismus: Erörterung der liberaleren Ansätze der evangelischen Kirche im Umgang mit dem Lebenskonflikt und der Bedeutung der Beratung.

4.2. Judentum: Betrachtung der halachischen Lehrmeinungen, die den Fötus nicht als eigenständiges Leben, sondern als Teil der Mutter betrachten.

4.3. Islam: Analyse des Schutzes des Lebens im Koran und der Debatte um den Zeitpunkt der Beseelung nach 120 Tagen.

4.4. Buddhismus: Diskussion über karmische Konsequenzen und die religiöse Einordnung des Tötungsverbots in Relation zu individuellen Lebensumständen.

4.5. Hinduismus: Betrachtung der religiösen und sozialen Aspekte, insbesondere im Kontext von Geschlechterpräferenzen und dem Karma-Begriff.

5. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse, die eine grundsätzliche ethische Ablehnung des Abbruchs als Tötung bei unterschiedlichen Definitionen des Lebensbeginns aufzeigt.

Schlüsselwörter

Schwangerschaftsabbruch, §218, Weltreligionen, Christentum, Islam, Judentum, Hinduismus, Buddhismus, Lebensrecht, Ethik, Abtreibung, Religionssoziologie, Schwangerschaftskonfliktgesetz, Moral, Fötus

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die ethischen und religiösen Bewertungen von Schwangerschaftsabbrüchen im Vergleich zu der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die deutsche Gesetzgebung (StGB), die theologischen Positionen der fünf Weltreligionen sowie die biologisch-medizinische Definition des Lebensbeginns.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die Standpunkte der Weltreligionen zum Schwangerschaftsabbruch darzulegen und aufzuzeigen, inwieweit diese mit der liberalen deutschen Rechtsnorm korrespondieren oder in Konflikt stehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse religiöser Schriften, Gesetze und offizieller Stellungnahmen der Kirchenräte, um die theoretischen Positionen zu extrahieren.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der deutschen Rechtslage und eine ausführliche kapitelweise Analyse der fünf Weltreligionen hinsichtlich ihrer Sicht auf Abtreibung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Schwangerschaftsabbruch, §218 StGB, Religionssoziologie, Ethik und Lebensrecht charakterisiert.

Welche Rolle spielt das Judentum bei der Bewertung des Abbruchs?

Das Judentum differenziert stark zwischen medizinischer Notwendigkeit und persönlichen Gründen; der Fötus gilt nach talmudischem Recht als Teil der Mutter, nicht als eigenständiges Leben.

Was unterscheidet die Sichtweise der katholischen Kirche von der des Protestantismus?

Während die katholische Kirche den Abbruch strikt als Sünde und Tötung ablehnt, zeigt sich der Protestantismus offener für Kompromisslösungen und betont die Unterstützung in Beratungssituationen.

Wie bewertet der Islam den Schwangerschaftsabbruch?

Der Islam sieht das Leben als schützenswertes Gut an, wobei viele Gelehrte eine Frist von 120 Tagen definieren, innerhalb derer bei medizinischen Indikationen ein Abbruch religiös akzeptiert werden kann.

Welche Bedeutung hat das Karma im Hinduismus und Buddhismus bei diesem Thema?

Beide Religionen sehen den Abbruch als karmisch negativ belastete Handlung, da jedes Leben das Recht auf Wiedergeburt hat und eine Abtreibung einen Akt des Tötens darstellt.

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Details

Title
§218 a StGB „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches“ – im Blickwinkel der Weltreligionen
College
University of the Federal Armed Forces München  (Theologie und Ethik)
Course
Grundlagen der Religionssoziologie
Grade
2,3
Author
Nicol Rüdiger (Author)
Publication Year
2011
Pages
20
Catalog Number
V184995
ISBN (eBook)
9783656098829
ISBN (Book)
9783656099031
Language
German
Tags
stgb straflosigkeit schwangerschaftsabbruches blickwinkel weltreligionen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nicol Rüdiger (Author), 2011, §218 a StGB „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches“ – im Blickwinkel der Weltreligionen , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/184995
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