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Der Untergang von Verlusten nach § 8c KStG und das objektive Nettoprinzip

Entwicklung und Darstellung der Norm, rechtspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken

Titel: Der Untergang von Verlusten nach § 8c KStG und das objektive Nettoprinzip

Bachelorarbeit , 2011 , 69 Seiten , Note: 13

Autor:in: Georg Lorenz (Autor:in)

Jura - Steuerrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Wirtschaftsgeschehen gibt es Entscheidungen, die auf den ersten Blick ökonomisch unsinnig erscheinen, steuerlich jedoch profitabel sein können. Dieses Phänomen lässt sich für alle Steuerarten beobachten. Im Bereich der Körperschaftsteuer stellt der sog. „Mantelkauf“ ein besonderes Problem dar, welches durch das obenstehende Zitat trefflich beschrieben wird. Unter einem Mantelkauf versteht man die Möglichkeit, zahlungsunfähige Körperschaften, bildlich bezeichnet als „Mäntel“, die steuerliche Verlustvorträge haben, zu erwerben und die Verluste für eine andere Körperschaft zu nutzen, was letztlich doch finanziell profitabel sein kann. Ein solcher „Handel mit Verlustvorträgen“ kann als missbräuchlich angesehen werden, denn grds. ist der Verlust innerhalb der steuerlichen Sphäre der Körperschaft mit dieser verbunden. Weder die Finanzgerichte noch der Gesetzgeber haben es bisher geschafft, dieses Problem zufriedenstellend einzudämmen. Nachdem lange versucht worden war, diese Situation über die ständige Rspr. des BFH zu regeln, wurde § 8 IV KStG vom Gesetzgeber erlassen. Da dieser nur sehr schwer gehandhabt werden konnte, wurde er aufgehoben und durch § 8c ersetzt, um eine „einfachere und zielgenauere Verlustabzugsbeschränkung“ bei Anteilsübertragungen zu schaffen.

Im Rahmen dieser Untersuchung des § 8c wird zunächst seine historische Entwicklung aufgezeigt. Sodann wird die Norm in ihren Bestandteilen dargestellt und an problematischen Stellen detailliert analysiert. Da die Ausnahmen vom Verlustuntergang nach § 8c I 1 u. 2, die „Konzernklausel“ aus S. 5 und die „Stille-Reserven-Klausel“ aus S. 6 – 9, besonders viele praktische Probleme mit sich bringen, werden diese en détail in praktischen Anwendungsfällen induktiv charakterisiert und dargestellt. Auch die „Sanierungsklausel“ aus Abs. 1a wird wegen ihrer nicht lange zurückliegenden – streitbaren – Suspendierung durch die Europäische Kommission und ihrer besonderen Relevanz in Krisenzeiten, wie wir derzeit eine erleben, vertieft untersucht, insbesondere auch hinsichtlich ihrer angeblichen Europarechtswidrigkeit.

Bei der kritischen Würdigung bildet insbesondere die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips durch § 8c und der daraus resultierende Konflikt mit Art. 3 I GG einen weiteren Schwerpunkt, aber auch weitere steuerrechtliche Prinzipien sowie Art. 14 GG und Art. 20 III GG werden behandelt. Abschließend wird die Untersuchung des § 8c in einem Resümee zusammengefasst und bewertet.

Leseprobe


Gliederung

Der Untergang von Verlusten nach § 8c KStG und das objektive Nettoprinzip

A. Einleitung

B. § 8c KStG – Eine historisch-systematische Darstellung der Norm

I. Rechtsentwicklung

1. Die Verlustnutzung

2. Die „Mantelkauf“-Problematik

3. § 8 IV KStG – Die Reaktion auf die Änderung der Rechtsprechung

4. Die Einführung und Weiterentwicklung des § 8c KStG

II. Anwendungsbereich des § 8c KStG

1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

2. Zeitlicher Anwendungsbereich gem. § 34 VIIb KStG

III. Regelungsziel und Charakter des § 8c KStG

IV. Regelungsinhalt und Bedeutung des § 8c KStG

1. Zusammenspiel von KStG und EStG

2. Abs. 1 S. 1 – Quotaler Untergang nicht genutzter Verluste

a) Zeitliche Voraussetzung

b) Mittelbarer und unmittelbarer Beteiligungserwerb

c) Quantitative Voraussetzung

d) Gegenstand der Übertragung

e) Erwerberkreis

f) Die Übertragung als Form schädlichen Beteiligungserwerbs

g) Der Ersatztatbestand des „vergleichbaren Sachverhalts“

3. Abs. 1 S. 2 – Vollständiger Untergang nicht genutzter Verluste

4. Die Rechtsfolge von Abs. 1 S. 1 u. 2

5. Abs. 1 S. 3 – Die Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen

6. Abs. 1 S. 4 – Bewertung einer Kapitalerhöhung

7. Abs. 1 S. 5 - 9 und Abs. 1a – Ausnahmen vom Verlustuntergang

a) Die „Konzernklausel“ aus Abs. 1 S. 5

aa) Praktischer Anwendungsfall

bb) Induktive Analyse von Abs. 1 S. 5

cc) Lösung des praktischen Anwendungsfalls

b) Die „Stille-Reserven-Klausel“ aus Abs. 1 S. 6 – 9

aa) Praktischer Anwendungsfall

bb) Induktive Analyse von Abs. 1 S. 6 – 9

cc) Lösung des praktischen Anwendungsfalls

c) Die Sanierungsklausel aus Abs. 1a

C. Bedenken hinsichtlich § 8c KStG – Eine kritische Würdigung

I. Rechtspolitische Bedenken

1. § 8c KStG als „Wirtschaftsbremse“

2. Rechtsunsicherheit

II. Verfassungsrechtliche Bedenken

1. Verstoß gegen Art. 3 I GG

a) Konkretisierungen des Art. 3 I GG im Steuerrecht

aa) Das Leistungsfähigkeitsprinzip

bb) Das objektive Nettoprinzip

(1) Inhalt des objektiven Nettoprinzips

(2) Gesetzliche Verortung des objektiven Nettoprinzips

cc) Das Folgerichtigkeitsprinzip

dd) Das Trennungsprinzip

b) Durchbrechungen verschiedener Prinzipien durch § 8c KStG

aa) Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips

bb) Durchbrechung des Trennungsprinzips

cc) Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips

dd) Durchbrechung des Folgerichtigkeitsprinzips

c) Verfassungskonforme Auslegung

d) Rechtfertigungsgründe

2. Verstoß gegen Art. 14 GG

3. Verstoß gegen Art. 20 III GG

D. Auswertung der Untersuchung – Ein Resümee

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung, den Regelungsgehalt und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG. Ziel ist es, die systematische Einordnung der Norm als Missbrauchsverhinderungsvorschrift zu hinterfragen und deren Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit unter Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips und grundgesetzlicher Anforderungen kritisch zu bewerten.

  • Entwicklung der Mantelkaufproblematik und Entstehung von § 8c KStG
  • Detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale des § 8c KStG
  • Untersuchung der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit (Art. 3, 14, 20 GG)
  • Kritische Würdigung der rechtspolitischen Auswirkungen als „Wirtschaftsbremse“
  • Auswirkungen der EU-beihilferechtlichen Bewertung der Sanierungsklausel

Auszug aus dem Buch

Die „Mantelkauf“-Problematik

Beim Mantelkauf werden Anteile an einer maroden Körperschaft – meist Kapitalgesellschaft – erworben, um diese mittels Investitionen bzw. Einbringung in oder Verschmelzung mit einem gewinnbringenden Unternehmen wirtschaftlich wiederzubeleben und die in ihr übrigen Verluste zu nutzen. Aus dieser Verlustnutzung ergibt sich eine Steuerersparnis für die Gesellschaft, die wirtschaftlich auch dem neuen Anteilseigner zugute kommt, sodass er faktisch mit dem Anteil auch einen Steuervorteil erwirbt. Dem steuerlichen Verlustvortrag kommt eine hohe wirtschaftliche Bedeutung zu, was ein Interesse des Fiskus begründet, dass dieser nicht missbräuchlich genutzt wird. Der nicht genutzte Verlustvortrag im Rahmen der KSt belief sich z.B. im Jahr 2001 auf ca. 380 Mrd. Euro. Verhindert wurden Mantelkäufe lange nur durch die ständige Rspr. des BFH, ohne dass eine spezifische gesetzliche Regelung bestand. Lange sah diese „Mantelkaufrechtsprechung“ den Verlustabzug unter Auslegung des § 10d EStG als abhängig nicht nur von der zivilrechtlichen sondern zudem von der wirtschaftlichen Identität („Personengleichheit“) zwischen der Verlustkörperschaft und der den Verlust nutzenden Körperschaft. Wurden Anteile an einer Kapitalgesellschaft von den bisherigen auf neue Anteilseigner übertragen, war die Gesellschaft, deren Anteile übertragen wurden, löschungs- bzw. liquidationsreif und haben die neuen Anteilseigner die löschungsreife Gesellschaft durch Zuführung neuer Liquidität wirtschaftlich „wiederbelebt“, war der Verlustabzug ausgeschlossen. Diese Rspr. wurde jedoch aufgegeben und der Verlustabzug fortan entsprechend der zivilrechtlichen Gestaltung nur noch von der rechtlichen, nicht mehr von der wirtschaftlichen Identität abhängig gemacht. Mantelkäufe waren rechtlich legitim geworden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Problem des sogenannten Mantelkaufs ein, bei dem wirtschaftlich inaktive Körperschaften mit steuerlichen Verlustvorträgen erworben werden, um diese Verluste zu nutzen und Steuervorteile zu generieren.

B. § 8c KStG – Eine historisch-systematische Darstellung der Norm: Dieses Kapitel erläutert die Rechtsentwicklung vom Mantelkauf zum gesetzlich geregelten Verlustuntergang und analysiert detailliert die Bestandteile des § 8c KStG inklusive der verschiedenen Ausnahmeregelungen.

C. Bedenken hinsichtlich § 8c KStG – Eine kritische Würdigung: Hier werden rechtspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 8c KStG erhoben, insbesondere hinsichtlich der Durchbrechung steuerlicher Prinzipien wie dem objektiven Nettoprinzip und dem Trennungsprinzip sowie möglicher Verstöße gegen das Grundgesetz.

D. Auswertung der Untersuchung – Ein Resümee: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass § 8c KStG aufgrund seiner Komplexität, Unbestimmtheit und systemfremden Wirkungsweise eine Neuregelung erfordert.

Schlüsselwörter

§ 8c KStG, Mantelkauf, Verlustabzug, objektives Nettoprinzip, Körperschaftsteuer, Verlustvortrag, Leistungsfähigkeitsprinzip, Anteilsübertragung, Konzernklausel, Sanierungsklausel, Stille-Reserven-Klausel, Verfassungsrecht, Steuergerechtigkeit, Wirtschaftsbremse, Missbrauchsverhinderung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Regelung des § 8c KStG, die den Untergang von steuerlichen Verlusten bei Anteilseignerwechseln regelt, und untersucht deren verfassungsrechtliche sowie rechtspolitische Zulässigkeit.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die historische Entwicklung der Mantelkaufregelung, die Funktionsweise von § 8c KStG, die Auswirkungen auf Konzernumstrukturierungen sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der Norm.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Hauptziel ist die kritische Würdigung von § 8c KStG. Dabei wird insbesondere hinterfragt, ob die Norm den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt oder ob sie gegen fundamentale Prinzipien wie das objektive Nettoprinzip verstößt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Untersuchung folgt einer juristischen Analyse, die historisch-systematische Betrachtungen mit verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäben verknüpft, um die Norm auf ihre systemische Konsistenz und Konformität zu prüfen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung des § 8c KStG (Tatbestandsvoraussetzungen, Ausnahmen wie Konzern- und Sanierungsklausel) und eine umfassende kritische Würdigung (Rechtspolitik und Verfassungsrecht).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind § 8c KStG, Mantelkauf, Verlustabzug, objektives Nettoprinzip, Leistungsfähigkeitsprinzip und verfassungsrechtliche Bedenken.

Wie wirkt sich der Wegfall der Sanierungsklausel aus?

Der Wegfall der Sanierungsklausel durch die EU-Kommission verschärft die Wirkung des § 8c KStG erheblich, da existenzrettende Sanierungsmaßnahmen von Unternehmen nun nicht mehr privilegiert behandelt werden, was das unternehmerische Risiko in Krisenzeiten erhöht.

Warum wird § 8c KStG als „Wirtschaftsbremse“ bezeichnet?

Die Norm wird kritisiert, weil sie Transaktionen und Umstrukturierungen erschwert. Für Investoren und insbesondere für Start-ups stellt der drohende Verlustuntergang eine erhebliche Hürde dar, die eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung behindern kann.

Ende der Leseprobe aus 69 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Untergang von Verlusten nach § 8c KStG und das objektive Nettoprinzip
Untertitel
Entwicklung und Darstellung der Norm, rechtspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken
Hochschule
Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg  (Lehrstuhl für Steuerrecht)
Note
13
Autor
Georg Lorenz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
69
Katalognummer
V184089
ISBN (eBook)
9783656086451
ISBN (Buch)
9783656086642
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Steuerrecht objektives Nettoprinzip Verlustuntergang § 8c KStG Mantelkauf Folgerichtigkeitsprinzip Prinzip wirtschatlicher Leistungsfähigkeit Sanierungsklausel Konzernklausel Stille-Reserven-Klausel Verfassungswidrigkeit rechtspolitische Bedenken
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Georg Lorenz (Autor:in), 2011, Der Untergang von Verlusten nach § 8c KStG und das objektive Nettoprinzip, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/184089
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  69  Seiten
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