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Die Unterschiede der Erbrechtsregelungen in den beiden Ausprägungen des islamischen Patronats

Title: Die Unterschiede der Erbrechtsregelungen in den beiden Ausprägungen des islamischen Patronats

Term Paper (Advanced seminar) , 2009 , 15 Pages , Grade: 2,7

Autor:in: Magistra Artium Jessica Plambeck (Author)

Orientalism / Sinology - Islamic Studies

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Die maßgebliche Absicht eines jeden Erbrechtssystems ist die vorhersehbare Regelung des Überganges von Vermögen einer verstorbenen Person auf eine Gruppe von Erbberechtigten, welche im Voraus aus rechtlicher Sicht als erbberechtigt festgelegt werden soll. Im Gegensatz zu traditionellen Erbrechtssystemen basieren moderne Erbrechtssysteme vor allem auf dem freien Willen des Individuums, in diesem Falle auf dem freien Willen des Verstorbenen, welcher zum Beispiel in Form eines Testaments seinen bevorzugten Erben selber benennen darf. Diese Art der Selbstbestimmung blieb Individuen zu Zeiten traditioneller Rechtssystemen für gewöhnlich verwährt, da in diesen Formen des Gemeinschaftswesens das Individuum der Gruppe vollständig untergeordnet war. An Stelle von Selbstbestimmung erlegte das damals vorherrschende Rechtssystem obligatorische Erbrechtsregeln auf, die den freien Willen des Verstorbenen bzw. seinen bevorzugt ausgewählten Erben in keinerlei Weise berücksichtigten. Dieses Verfahren zielte vor allem darauf ab, das Vermögen in einer vorhersehbaren Art und Weise an die Gruppe des Verstorbenen weiterzugeben, um die finanzielle Absicherung von Nachkommen, Blutsverwandten, aber auch der Gemeinschaft zu gewährleisten und somit auch ihren Fortbestand zu sichern.
In dieser Hausarbeit sollen die Erbrechtsregeln in beiden Erscheinungsformen des islamischen Patronats näher erläutert werden, wobei aufgezeigt werden soll, wie ein ursprünglich nicht-Verwandter in den Status eines Verwandten erhoben werden konnte. Dieses ermöglichte in gewissen, fest definierten Grenzen auch den Erwerb von Erbansprüchen, die denen eines echten Verwandten sehr nahe kamen, wodurch der Klient bzw. der Freigelassene zu einem gewissen Grad in Rivalität zu den „natürlichen“ Blutsverwandten trat. Zu diesem Zweck werde ich zunächst einen groben Überblick darüber geben, wie der Aufstieg des Islams die bestehende Erbrechtsstruktur veränderte, um anschließend die genaue Rechtsinstitution des islamischen Patronats mit seinen Zielen und Absichten zu erörtern. Daran anschließend werde ich auf die beiden unterschiedlichen Ausprägungen des Patronats – Freilassungspatronat (walā’ al-‘itq) und Vertragspatronat (walā’ al-muwālāt) eingehen, um die mit Ihnen verbundenen Erbrechtsansprüche genauer zu beleuchten und die vorliegenden Unterschiede innerhalb dieser Institutionen herauszuarbeiten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung:

II. Veränderung des Erbrechts mit Beginn des Islam:

III. Das Islamische Patronat:

IV. Erbrechtsansprüche

A. Erbrechtsanspruch des Patrons

B. Erbrechtsanspruch des Freigelassenen

C. Begründung des unterschiedlichen Erbrechtsansprüche

V. Fazit:

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Unterschiede der Erbrechtsregelungen innerhalb der beiden Formen des islamischen Patronats (walā’), um aufzuzeigen, wie nicht-verwandte Individuen in den Status von Verwandten erhoben wurden und welche Auswirkungen dies auf ihre Erbansprüche hatte.

  • Entwicklung und Wandel des Erbrechts mit Aufstieg des Islams
  • Struktur und Definition des islamischen Patronats
  • Unterscheidung zwischen Freilassungspatronat und Vertragspatronat
  • Analyse der Erbrechtsansprüche von Patronen und Freigelassenen
  • Rechtliche Begründung der Ungleichgewichte in den Patronatsverhältnissen

Auszug aus dem Buch

A. Erbrechtsanspruch des Patrons

Im Hinblick auf die Erbrechtsansprüche des Freilassers im walā’ al-muwālāt herrscht sowohl nach sunnitischem als auch nach schiitischem Rechtsverständnis die Auffassung vor, dass der Freilasser unabhängig von seinem Geschlecht, das Patronat erhält und gegenüber seinem Klienten erbberechtigt ist. Darüber hinaus besteht Konsens zwischen den Gelehrten der verschiedenen Rechtsschulen, dass der Freilasser sowohl für den Fall, dass außer ihm kein weiterer Erbberechtigter existiert das Erbe antreten dürfe, ihm aber auch ein gewisser Erbrechtsanspruch zusteht, wenn weitere Erben, sprich Blutsverwandte des Freigelassenen, vorhanden sind. Tritt diese Konstellation ein, konnte sich die Meinung etablieren, dass sich der Freilasser in einer Rechtsposition befindet, welcher zu Folge er als letzter Agnat (‘asaba) des Freigelassenen erbt.

Betrachtet man die Erbfolge im Detail, so muss zwischen sunnitischer und schiitischer Rechtsauffassung unterschieden werden. Erst genannte bestimmt die Erbreihenfolge wie folgt: oberste Priorität genießen die koranischen Quotenerben (ahl al-farāid) des Freigelassenen, die somit zuerst ihren Erbteil erhalten, ihnen folgen die männlichen Agnaten; unter ihnen erbt der Freilasser als letzter. Jeder blutsverwandte Agnat des Freigelassenen schließt somit den Freilasser vom Erbe aus, welcher seinerseits wiederum die dhawūl’l-arhām als Erben ausschließt und des Weiteren den Rückfall (radd) des Resterbes an die ahl al-farāid verhindert.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Zielsetzung der Arbeit, die darin besteht, die Erbrechtsregeln im islamischen Patronat und die damit verbundene soziale Statusänderung von Klienten zu untersuchen.

II. Veränderung des Erbrechts mit Beginn des Islam: Dieses Kapitel beschreibt den Übergang vom tribal geprägten vor-islamischen Erbrecht hin zu den Modifizierungen durch den Islam, die engere Verwandtschaftsverhältnisse stärker gewichteten.

III. Das Islamische Patronat: Hier wird die Institution des Patronats als Mittel zur Eingliederung von Fremden, wie freigelassenen Sklaven und Konvertiten, in die frühislamische Gesellschaft analysiert.

IV. Erbrechtsansprüche: In diesem Kapitel werden detailliert die komplexen Ansprüche von Patronen und Freigelassenen unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsschulen und Traditionen beleuchtet.

V. Fazit: Das Fazit stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Patronatsformen heraus und bewertet die fiktive Verwandtschaftsqualität unter Berücksichtigung von Rechten und Pflichten.

Schlüsselwörter

Islamisches Erbrecht, Patronat, walā’, Freigelassene, Patron, Freilassungspatronat, Vertragspatronat, ahl al-farāid, ‘asaba, dhawūl’l-arhām, Blutgeld, Rechtsschulen, fiktive Verwandtschaft, islamische Rechtsgeschichte, Erbreihenfolge.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit analysiert die spezifischen erbrechtlichen Unterschiede innerhalb der zwei Erscheinungsformen des islamischen Patronats (Freilassungs- und Vertragspatronat) in der frühislamischen Zeit.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Entwicklung des islamischen Erbrechts, die Struktur des Patronatsverhältnisses, der Rechtsstatus von Freigelassenen sowie die Debatte um fiktive agnatische Verwandtschaft.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, wie durch Patronatsverhältnisse ein künstlicher Verwandtschaftsstatus geschaffen wurde und warum sich daraus jeweils unterschiedliche Erbrechtsansprüche ergaben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine literaturgestützte Analyse frühislamischer Rechtsinstitutionen unter Heranziehung klassischer Quellen, Prophetentraditionen und bedeutender Forschungsliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Entwicklung des Erbrechts durch den Islam, die Definition des Patronats sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Erbrechtsansprüche von Patron und Freigelassenem.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem walā’ (Patronat), ‘asaba (Agnaten), ahl al-farāid (Quotenerben), Blutgeldverpflichtung sowie der Unterschied zwischen sunnitischer und schiitischer Rechtsauffassung.

Warum wird dem Freigelassenen im Freilassungspatronat meist kein Erbrecht zugestanden?

Die Arbeit führt aus, dass dies primär mit der fehlenden Gegenseitigkeit von Pflichten, insbesondere der Blutgeldzahlung, sowie der einseitigen Gunst der Freilassung durch den Patron begründet wird.

Worin unterscheidet sich das Vertragspatronat vom Freilassungspatronat?

Das Vertragspatronat basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen zwei freien Parteien, was den Raum für eine wechselseitige Erbberechtigung öffnet, die im Freilassungspatronat so nicht existiert.

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Details

Title
Die Unterschiede der Erbrechtsregelungen in den beiden Ausprägungen des islamischen Patronats
College
University of Hamburg  (Institut für Kultur und Geschichte des Vorderen Orients)
Course
Das islamische Patronat
Grade
2,7
Author
Magistra Artium Jessica Plambeck (Author)
Publication Year
2009
Pages
15
Catalog Number
V183326
ISBN (eBook)
9783656075042
ISBN (Book)
9783656075431
Language
German
Tags
unterschiede erbrechtsregelungen ausprägungen patronats
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Magistra Artium Jessica Plambeck (Author), 2009, Die Unterschiede der Erbrechtsregelungen in den beiden Ausprägungen des islamischen Patronats, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/183326
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