Das vorliegende Zitat verdeutlicht den Wunsch der Bürgerinitiative „Teltow gegen Fluglärm“ an
der Gestaltung der neuen An- und Abflugverfahren des Flughafens Berlin-Brandenburg International
mitzuwirken. Die BI Teltow steht exemplarisch für derzeit etwa 30 weitere Initiativen,
die ihr Mitspracherecht bei der Festlegung der Flugrouten einfordern und sich die Flugrouten
nicht von der DFS vorschreiben lassen wollen. Dazu nutzen sie sowohl den politischen
Dialog, als auch den öffentlichen Protest1 (vgl. Fröhlich 2011).
Die zahlreichen BI wurden als Reaktion auf die am 6. September 2010 durch die zuständige
Fachbehörde, die DFS, vorgestellten Flugrouten gegründet. Durch die neuen Routen sollen deutlich
mehr Brandenburger Gemeinden und Berliner Bezirke vom auftretenden Fluglärm betroffen
sein (vgl. PNN 2010). Im Rahmen dieses Seminarprojekts interessiert vor
allem, welche Möglichkeiten, die von den vorgestellten Flugrouten betroffenen Bürger haben,
um am Festlegungsprozess des An- und Abflugverfahrens teilnehmen zu können. Eine Teilhabe
ist auf verschiedenen Wegen denkbar. So können Bürger beispielsweise durch die Abwahl ihrer
jeweiligen Landesregierungen die Politik auf konventionelle Art „abstrafen“. Es lässt sich zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht untersuchen bzw. vorhersagen, ob betroffene Bürger diese
Möglichkeit nutzen werden und welcher Erfolg dadurch erzielt werden kann.
Hingegen bietet die Fluglärmkommission (FLK) des BBI als institutionell vorgesehenes Gremium
eine Möglichkeit, Interessen zu artikulieren.2 In der FLK sind die vom Fluglärm betroffenen
Gemeinden und Bezirke vertreten. Nach der Vorstellung der neuen Flugrouten wurde sie auf 35
Mitglieder erweitert (vgl. MIL a 2011). Da die BI selbst nicht Mitglied in der FLK sein dürfen,
können die Interessen der betroffenen Bürger dort nur durch die politischen Vertreter artikuliert
werden. Daher soll folgende Fragestellung untersucht werden: Welche Effekte hat die organisierte
Mitarbeit von betroffenen Bürgern in Bürgerinitiativen gegen Fluglärm auf die Flugverfahrensplanung (An- und Abflugrouten) beim BBI und welche Wirkungen erzielt die Fluglärmkommission
als gesetzlich geregeltes Beteiligungsverfahren für betroffene Gemeinden bei der
Flugverfahrensplanung.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung: Politische Partizipation anhand des Beispiels BBI
2 Theoretische Definition und Eingrenzung des Begriffs Partizipation
2.1 Konventionelle und unkonventionelle Partizipation
2.2 Die Flugverfahrensplanung - Festlegung der An- und Abflugrouten
2.3 Die Rolle der FLK und ihre Aufgaben bei der Flugverfahrensplanung
2.4 Der Bürgerprotest nach dem 6. September 2010 und die Rolle der BI
3 Konzeptualisierung und Operationalisierung
4 Auswertung der Experteninterviews
4.1 Auswahl und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
4.2 Interviewleitfragen der FLK
4.3 Interviewleitfragen – BI
5 Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten politischer Partizipation von betroffenen Bürgern und Gemeinden im Rahmen der Flugverfahrensplanung für den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI). Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Effekte organisierter Mitarbeit in Bürgerinitiativen sowie die Wirkungsweise der Fluglärmkommission (FLK) als Gremium zur Interessenvertretung im Spannungsfeld zwischen politischen Entscheidungen und dem Protest der Anwohner.
- Analyse der konventionellen Partizipation durch die Fluglärmkommission (FLK).
- Untersuchung der unkonventionellen Partizipation durch Bürgerinitiativen.
- Bewertung von Einflussmöglichkeiten im Flugroutenfestlegungsprozess.
- Analyse der Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Gemeinden und Bezirken.
- Evaluierung der Zusammenarbeit innerhalb des Bündnisses „Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten“.
Auszug aus dem Buch
Die Flugverfahrensplanung – Festlegung der An- und Abflugrouten
Bei der Festlegung des An- und Abflugverfahrens an Internationalen Verkehrsflughäfen handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Das An- und Abflugverfahren wird nicht planfestgestellt.
Nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 13. Oktober 2004 werden die An- und Abflugverfahren kurz vor Betriebsbeginn der neuen Start- und Landebahn (voraussichtlich im Juni 2012) durch eine Rechtsverordnung (§ 27 a LuftVO) verbindlich festgelegt (vgl. PFB 2004: 631). Hierfür sind das Luftfahrt-Bundesamt (heute: BAF) und die DFS zuständig. Im Jahr 2004 wurde im PFB vermerkt, dass eine Regelung der An- und Abflugrouten nicht möglich sei. Als Gründe wurden mangelnde Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde und die Notwendigkeit, die Routen in das überregionale Netz zu integrieren, angeführt (vgl. PFB 2004: 631).
Was passiert nun beim Entscheidungsprozess zur Festlegung der Flugrouten? Zu Beginn plant die DFS entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß §§ 32b LuftVG das An- und Abflugverfahren beim BBI. Nach Abschluss der Vorplanung für Streckenführungen stellt die DFS ihre Entwürfe der Fluglärmkommission vor (vgl. Hörz 2011). Die Routenempfehlungen werden in der FLK erörtert, diskutiert und ggf. werden Empfehlungen über alternative Routenführungen ausgesprochen, d.h. die FLK beschließt Empfehlungen, die auch Änderungen an den Flugverfahren zum Gegenstand haben können. Im Anschluss legt die FLK Vorschläge vor, wie Lärm und andere Umweltbelastungen vermieden werden können. Alle vorgetragenen Empfehlungen und gesetzlich vorgeschriebenen Aspekte hat die DFS danach, in ihre Abwägung einzubeziehen und die Planungen abzuschließen (vgl. ebd.). Wenn die DFS Beschlüsse der Fluglärmkommission ganz oder zum Teil nicht berücksichtigt, begründet sie dies. Anschließend legt sie die finalen Verfahrensentwürfe, einschließlich der Abwägung zu möglichen Varianten, dem BAF vor (vgl. ebd). Das BAF legt in Rücksprache mit dem Umweltbundesamt die Flugrouten fest, wobei die Festlegung „kurzfristig“ erfolgt, um alle Rahmenbedingungen möglichst aktuell einbeziehen zu können. Schlussendlich erlässt das Bundesjustizministerium die Flugrouten als Verordnung (vgl. ebd.).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Politische Partizipation anhand des Beispiels BBI: Diese Einleitung stellt die Problematik der Flugroutenfestlegung beim Flughafen BBI vor und definiert das Forschungsziel der Untersuchung hinsichtlich der Partizipationsmöglichkeiten der betroffenen Akteure.
2 Theoretische Definition und Eingrenzung des Begriffs Partizipation: Das Kapitel erläutert den theoretischen Rahmen der Partizipation nach Ulrich von Alemann und unterscheidet zwischen konventionellen und unkonventionellen Formen im politisch-administrativen Sektor.
2.1 Konventionelle und unkonventionelle Partizipation: Hier werden die Formen politischer Beteiligung definiert, wobei die FLK als gesetzlich verankertes Gremium der konventionellen und Bürgerinitiativen als Ausdruck unkonventioneller Partizipation zugeordnet werden.
2.2 Die Flugverfahrensplanung - Festlegung der An- und Abflugrouten: Dieses Kapitel beschreibt den formalen, gesetzlich geregelten Ablauf der Flugroutenplanung unter Beteiligung der DFS, der Fluglärmkommission und des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung.
2.3 Die Rolle der FLK und ihre Aufgaben bei der Flugverfahrensplanung: Es wird die gesetzliche Rolle der Fluglärmkommission gemäß Luftverkehrsgesetz § 32b als beratendes Gremium für betroffene Gemeinden dargelegt.
2.4 Der Bürgerprotest nach dem 6. September 2010 und die Rolle der BI: Dieses Kapitel analysiert die Entstehung der Bürgerinitiativen als Reaktion auf die Flugroutenvorstellungen der DFS und deren Zusammenschluss im Bündnis „Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten“.
3 Konzeptualisierung und Operationalisierung: Hier erfolgt die Herleitung der Hypothesen sowie die methodische Festlegung der Experteninterviews zur Überprüfung der Wirksamkeit von Interessenvertretungen.
4 Auswertung der Experteninterviews: Die Ergebnisse der geführten Interviews mit Vertretern der Gemeinden, Bezirke und Bürgerinitiativen werden strukturiert dargestellt und inhaltlich aufbereitet.
4.1 Auswahl und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes: Dieses Kapitel begründet die Auswahl der befragten Experten anhand von Kriterien wie Startrichtung, Flughöhe und Betroffenheit durch den Fluglärm.
4.2 Interviewleitfragen der FLK: Darstellung der Auswertung der Gespräche mit FLK-Vertretern bezüglich Arbeitsweise, Einflussmöglichkeiten und Kompromissbereitschaft innerhalb des Gremiums.
4.3 Interviewleitfragen – BI: Zusammenfassung der Erkenntnisse zur Organisation, Finanzierung und den Zielen der beteiligten Bürgerinitiativen sowie deren Verhältnis zur Politik.
5 Fazit und Ausblick: Das Fazit überprüft die aufgestellten Hypothesen auf Basis der empirischen Daten und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der Flugroutenplanung und das zukünftige Konfliktpotenzial.
Schlüsselwörter
Politische Partizipation, Fluglärmkommission, Bürgerinitiativen, Flugverfahrensplanung, Flughafen Berlin-Brandenburg, BBI, Lärmschutz, Interessenvertretung, Experteninterviews, Demokratisierung, Luftverkehrsgesetz, Protestkultur, Flugrouten, Deutsche Flugsicherung, Politische Akteure.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Einflussnahme betroffener Bürger und Gemeinden auf die Festlegung der Flugrouten des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI).
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind der Prozess der Flugverfahrensplanung, die Rolle der gesetzlich verankerten Fluglärmkommission (FLK) sowie die Protestbewegungen durch organisierte Bürgerinitiativen.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Das Ziel ist zu klären, inwieweit die organisierte Mitarbeit in Bürgerinitiativen sowie die Arbeit der FLK tatsächlich Einfluss auf die Festlegung der Flugrouten nehmen können.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Untersuchung nutzt eine Kombination aus umfangreicher Dokumentenanalyse (z.B. Planfeststellungsbeschlüsse, Geschäftsordnungen) und problemzentrierten Experteninterviews mit politischen Vertretern sowie Mitgliedern von Bürgerinitiativen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung, die detaillierte Beschreibung der institutionellen Abläufe der Flugplanung und die Auswertung der empirisch gewonnenen Interviewdaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Politische Partizipation, Fluglärmkommission, Bürgerinitiativen, Flugverfahrensplanung und Interessenvertretung charakterisiert.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen konventioneller und unkonventioneller Partizipation eine so wichtige Rolle?
Sie ermöglicht eine wissenschaftliche Einordnung der verschiedenen Akteure: Die FLK agiert innerhalb des gesetzlichen Systems (konventionell), während Bürgerinitiativen durch Protest und zivilgesellschaftliches Engagement (unkonventionell) Druck ausüben.
Wie bewerten die Bürgerinitiativen die Arbeit der Fluglärmkommission?
Die Einschätzung ist ambivalent; während die FLK von einigen als wichtiges Gremium zur Interessenaggregation wahrgenommen wird, kritisieren andere die anfängliche Ineffektivität und den Ausschluss von Bürgerinitiativen aus den Sitzungen.
Welche Rolle spielt das Bündnis "Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten"?
Es fungiert als zentrale Plattform zur Bündelung der Interessen der Bürgerinitiativen, um durch gemeinsames Auftreten und Demonstrationen mehr mediale und politische Aufmerksamkeit für ihre Forderungen zu erzielen.
Wie schätzen die Autoren die zukünftige Entwicklung der Flugroutenproblematik ein?
Die Autoren prognostizieren eine Fortführung des Dialogs und des juristischen Weges, wobei eine Radikalisierung nach dem Vorbild von "Stuttgart 21" als eher unwahrscheinlich für den Fall BBI angesehen wird.
- Quote paper
- B.A. Politik und Verwaltung, Soziologie Anja Kegel (Author), 2011, BBI – Berlin Brandenburg International, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/181674