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BGH - Rechtswidrigkeit von Google-Thumbnails

Title: BGH - Rechtswidrigkeit von Google-Thumbnails

Seminar Paper , 2011 , 9 Pages

Autor:in: Patrick Prüfer (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright

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Summary Excerpt Details

Eine Ausarbeitung mit Sachverhalt, Verfahrensgang, rechtlicher Würdigung und Fazit zum Thema BGH - Rechtswidrigkeit von Googel-Thumbnails.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Sachverhalt

B. Verfahrensgang

C. Rechtliche Würdigung

a) Die Einwilligung als urheberrechtsvertragliche Gestaltungsform

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die urheberrechtliche Zulässigkeit der Anzeige von Vorschaubildern (Thumbnails) durch Internetsuchmaschinen, insbesondere im Kontext der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Fall Google Thumbnails.

  • Urheberrechtliche Einordnung von Vorschaubildern nach dem UrhG
  • Konkludente Einwilligung des Urhebers durch Unterlassen technischer Schutzvorkehrungen
  • Die Suchmaschinenoptimierung als Indiz für die Einwilligung
  • Die schlichte Einwilligung als neue urhebervertragsrechtliche Gestaltungsform
  • Haftung des Suchmaschinenbetreibers bei rechtswidrig eingestellten Werken

Auszug aus dem Buch

C. Rechtliche Würdigung

Streitgegenständlich war, wie das bloße Einstellen der Abbildungen der Werke der Klägerin, unter Missachtung von technischen Schutzmöglichkeiten gegen die Auffindbarkeit der Bilder von Suchmaschinen rechtlich zu würdigen ist. Das OLG Jena erkannte in der verkleinerten und pixelreduzierten Darstellung der Bilder der Klägerin lediglich dass es sich bei den von der Beklagten eingestellten Vorschaubildern um sonstige Umgestaltungen der Werke im Sinne von § 23 UrhG handelt. Diese Auffassung schlägt jedoch nicht durch, da es sich bei den lediglich verkleinerten und pixelreduzierten Vorschaubildern nicht um Bearbeitungen oder sonstige Umgestaltungen im Sinne von § 23 UrhG handelt. Denn eine Abbildung, die ein Werk lediglich verkleinert, aber in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen genauso gut erkennen lässt wie das Original ist keine Umgestaltung im Sinne von § 23 UrhG.

Im Ergebnis könne dies jedoch dahinstehen, da sich die Klägerin widersprüchlich verhalte, wenn sie zum einen eine Suchmaschinenoptimierung ihrer Internetseite vornehme und somit zu erkennen gebe, dass Sie grundsätzlich an einem Zugriff durch Internetsuchmaschinen interessiert sei, sich andererseits gegen das durch Suchmaschinen übliche Darstellungsverfahren vermittels Thumbnails zur Wehr setze.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Sachverhalt: Dieser Abschnitt beschreibt den Rechtsstreit einer bildenden Künstlerin gegen den Suchmaschinenbetreiber Google bezüglich der unautorisierten Anzeige ihrer Kunstwerke als verkleinerte Vorschaubilder.

B. Verfahrensgang: Hier wird der Prozessverlauf von der Klage beim Landgericht Erfurt über die Berufung am OLG Stuttgart bis hin zur Revision vor dem BGH skizziert.

C. Rechtliche Würdigung: In diesem zentralen Teil analysiert der Autor die rechtliche Bewertung des BGH, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob das Fehlen technischer Schutzmaßnahmen eine konkludente Einwilligung zur Nutzung durch Suchmaschinen darstellt.

a) Die Einwilligung als urheberrechtsvertragliche Gestaltungsform: Dieser Unterpunkt vertieft die Rechtsnatur der schlichten, einseitigen Einwilligung und deren Bedeutung als bloße Gestattung der Nutzungshandlungen.

D. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass Google-Thumbnails unter Beachtung der BGH-Grundsätze zulässig sind, wobei die Haftung des Betreibers erst bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten greift.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, Google-Thumbnails, BGH, Einwilligung, Suchmaschinen, Vorschaubilder, § 19a UrhG, § 23 UrhG, Suchmaschinenoptimierung, Nutzungsrechte, Internet, Urheberrechtsverletzung, Rechtsprechung, Gestattung, Schutzvorkehrungen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die urheberrechtliche Problematik der Anzeige von Vorschaubildern durch Internetsuchmaschinen anhand eines spezifischen BGH-Urteils.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentral sind die Auslegung von Urheberrechten im Internet, die Frage der Einwilligung des Urhebers und die Haftung von Suchmaschinenbetreibern.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die juristische Einordnung, ob die Anzeige von Thumbnails ohne ausdrückliche Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder durch das Verhalten des Urhebers konkludent gestattet ist.

Welche wissenschaftliche Methode wurde angewendet?

Es handelt sich um eine juristische Fallanalyse, die auf der Auswertung von Gesetzen (§§ 19a, 23 UrhG) und der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert den Sachverhalt, den Prozessverlauf und die rechtliche Argumentation des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der Bildsuche bei Google.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Begriffe sind Urheberrecht, Einwilligung, Thumbnails, Suchmaschinenhaftung und die Abwägung zwischen technischer Auffindbarkeit und Schutzrechten.

Warum spielt die Suchmaschinenoptimierung eine Rolle bei der rechtlichen Bewertung?

Der BGH sah darin ein Indiz für ein widersprüchliches Verhalten der Klägerin, da sie einerseits durch Optimierung gefunden werden will, andererseits die Art der Darstellung durch Thumbnails ablehnt.

Unter welchen Voraussetzungen haften Suchmaschinenbetreiber laut diesem Dokument?

Die Haftung für Vorschaubilder von rechtswidrig eingestellten Werken tritt erst mit positiver Kenntnis des Suchmaschinenbetreibers von dem jeweiligen rechtswidrigen Inhalt ein.

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Details

Title
BGH - Rechtswidrigkeit von Google-Thumbnails
College
University of Applied Sciences Osnabrück
Author
Patrick Prüfer (Author)
Publication Year
2011
Pages
9
Catalog Number
V181661
ISBN (eBook)
9783656051527
ISBN (Book)
9783656051787
Language
German
Tags
rechtswidrigkeit google-thumbnails
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Patrick Prüfer (Author), 2011, BGH - Rechtswidrigkeit von Google-Thumbnails, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/181661
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