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In Politik und Medien ist Kriminalität junger Menschen nach wie vor ein hochaktuelles Thema. Gerade nach einem spektakulären Fall wie z.B. dem Amoklauf in Winnenden kommt es zu einer Zuspitzung der Diskussion über die Kriminalitätsentwicklung bei jungen Menschen und einem lauter werdenden Ruf nach Härte. Reißerische Überschriften wie „Die Brutalität der Kids nimmt zu“ oder „Immer mehr, immer jünger und immer brutaler“ stellen auch jüngere Kinder in den Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund wird verschiedentlich gefordert, dass die Grenze der relativen Strafunmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden soll. Dieser Forderung schließen sich nicht nur Stimmen aus der Rechtswissenschaft an, sondern auch Politiker wie Altkanzler Gerhard Schröder, der zum Zeitpunkt der Äußerung noch niedersächsischer Ministerpräsident war, und Hessens Ministerpräsident Roland Koch. Koch hatte nach dem Vorfall in einem U-Bahnhof in München, bei dem ein Rentner von zwei Jugendlichen brutal zusammengeschlagen wurde, eine Anwendung von Jugendstrafrecht bei unter 14-Jährigen gefordert.
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Inhaltsverzeichnis
A. „Immer mehr, immer jünger und immer brutaler“?
B. Senkung des Strafmündigkeitsalters sinnvoll und nötig?
I. Entwicklung der Kinderdelinquenz
1. Informationsquellen
a. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und damit verbundene Probleme
b. Dunkelfeldstudien und die damit verbundenen Probleme
2. Darstellung der Entwicklung anhand der PKS
a. Allgemein
b. Differenzierung nach Alter
c. Differenzierung nach Deliktsgruppen
3. Analyse des Dunkelfeldes
a. Studie von Pongratz
b. Studie von Fuchs, Lamnek, Luedtke und Baur
c. Ergebnis
4. Resümee
II. Frühauffälligkeit als Einstieg in eine kriminelle Karriere? Entstehungsgründe im Hinblick auf Kriminalitätstheorien
III. Strafmündigkeit im internationalen Vergleich
1. strafrechtliche Altersgrenzen in Deutschland und anderen Ländern
2. Besonderheiten dieser Altersgrenzen
a. Italien und Österreich
b. Spanien
c. Frankreich
d. Griechenland
e. Niederlande
f. England und Wales
g. Schweiz
h. USA
3. deutsche Altersgrenzen im internationalen Vergleich
IV. Internationale Regelungen
1. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 1989
2. Die UN-Mindestgrundsätze für die Jugendgerichtsbarkeit („Beijing-Rules“) 1985
3. Empfehlungen des Europarates
V. Reaktionsmöglichkeiten auf Kinderdelinquenz
1. Maßnahmen nach dem SGB VIII
2. Maßnahmen nach dem BGB
C. Reformerfordernisse und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die öffentliche und politische Debatte über die vermeintliche Zunahme und Brutalisierung kindlicher Delinquenz in Deutschland. Ziel ist es, zu klären, ob eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von derzeit 14 Jahren sachlich geboten ist oder ob außerstrafrechtliche Maßnahmen ausreichen, um auf delinquentes Verhalten bei Kindern adäquat zu reagieren.
- Analyse der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Entwicklung der Kinderkriminalität.
- Untersuchung des Dunkelfeldes anhand wissenschaftlicher Studien.
- Vergleichende Analyse internationaler strafrechtlicher Altersgrenzen und Konzepte.
- Darstellung der bestehenden rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten außerhalb des Jugendstrafrechts (SGB VIII und BGB).
- Bewertung der Stigmatisierungseffekte durch eine frühzeitige Kriminalisierung.
Auszug aus dem Buch
A. „Immer mehr, immer jünger und immer brutaler“?
In Politik und Medien ist Kriminalität junger Menschen nach wie vor ein hochaktuelles Thema. Gerade nach einem spektakulären Fall wie z.B. dem Amoklauf in Winnenden kommt es zu einer Zuspitzung der Diskussion über die Kriminalitätsentwicklung bei jungen Menschen und einem lauter werdenden Ruf nach Härte. Reißerische Überschriften wie „Die Brutalität der Kids nimmt zu“ oder „Immer mehr, immer jünger und immer brutaler“ stellen auch jüngere Kinder in den Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund wird verschiedentlich gefordert, dass die Grenze der relativen Strafunmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden soll. Dieser Forderung schließen sich nicht nur Stimmen aus der Rechtswissenschaft an, sondern auch Politiker wie Altkanzler Gerhard Schröder, der zum Zeitpunkt der Äußerung noch niedersächsischer Ministerpräsident war, und Hessens Ministerpräsident Roland Koch. Koch hatte nach dem Vorfall in einem U-Bahnhof in München, bei dem ein Rentner von zwei Jugendlichen brutal zusammengeschlagen wurde, eine Anwendung von Jugendstrafrecht bei unter 14-Jährigen gefordert.
Kinder sind nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis alle unter 14-Jährigen (§ 19 StGB), Jugendliche alle 14- bis unter 18-Jährigen (§ 1 II JGG). Kinder sind gem. § 19 StGB schuldunfähig und können daher keine Straftaten begehen, weil die Schuld neben Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit eine Voraussetzung für die Verfolgung ist. Der Begriff „Kinderkriminalität“ ist deshalb ebenso wenig korrekt wie „(Straf-)Täter“ im Zusammenhang mit Strafunmündigen. Bei strafrechtlich relevanten Handlungen Strafunmündiger spricht man daher von Kinderdelinquenz.
Zusammenfassung der Kapitel
A. „Immer mehr, immer jünger und immer brutaler“?: Das Kapitel führt in die öffentliche Debatte um die vermeintliche Zunahme kindlicher Kriminalität ein und erläutert die rechtlichen Grundlagen der Strafunmündigkeit in Deutschland.
B. Senkung des Strafmündigkeitsalters sinnvoll und nötig?: Hier erfolgt eine kritische Analyse der Entwicklungsdaten (PKS und Dunkelfeld), ein internationaler Vergleich der Altersgrenzen sowie eine Untersuchung vorhandener zivil- und jugendhilferechtlicher Reaktionsmöglichkeiten.
C. Reformerfordernisse und Ausblick: Dieses Kapitel fasst zusammen, warum eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters abgelehnt wird, und formuliert Reformvorschläge zur Stärkung bestehender außerstrafrechtlicher Instrumente.
Schlüsselwörter
Kinderdelinquenz, Strafmündigkeit, Jugendstrafrecht, Polizeiliche Kriminalstatistik, Dunkelfeldstudien, Kriminalitätsentwicklung, Stigmatisierung, Kindeswohl, SGB VIII, BGB, Kriminalitätstheorien, Frühauffälligkeit, Sanktionsmöglichkeiten, Prävention, internationale Altersgrenzen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob das derzeitige deutsche Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren angesichts der öffentlichen Wahrnehmung einer zunehmenden Kinderdelinquenz gesenkt werden sollte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die statistische Entwicklung der Kinderkriminalität, der internationale Vergleich von Strafmündigkeitsregeln, kriminologische Theorien zu kriminellen Karrieren sowie die bestehenden zivil- und jugendhilferechtlichen Reaktionsmöglichkeiten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze tatsächlich sinnvoll und notwendig ist oder ob stattdessen außerstrafrechtliche Reformen einen besseren Umgang mit delinquenten Kindern ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse aktueller Kriminalstatistiken (PKS), einer Auswertung vorhandener Dunkelfeldstudien sowie einer rechtsvergleichenden Betrachtung internationaler Regelungen und Konzepte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die empirischen Daten zur Kinderdelinquenz, diskutiert Entstehungsgründe für kriminelle Karrieren anhand theoretischer Modelle und vergleicht das deutsche System mit den rechtlichen Modellen anderer europäischer Länder und den USA.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Strafmündigkeit, Kinderdelinquenz, PKS, Prävention, Kindeswohl und Jugendhilferecht charakterisiert.
Warum lehnt die Autorin eine Absenkung der Strafmündigkeit ab?
Sie argumentiert, dass die Behauptung einer generellen Zunahme und Brutalisierung durch die Datenlage nicht gedeckt ist und dass eine Verurteilung gerade für 12- bis 14-Jährige durch Stigmatisierung und erhöhte Rückfallgefahr negative Folgen hat.
Welche Alternativen schlägt die Arbeit zum Jugendstrafrecht vor?
Es wird vorgeschlagen, die Eingriffsbefugnisse von Jugendämtern und Familiengerichten außerhalb des Strafrechts auszuweiten, z. B. durch direkte Weisungen an das Kind oder obligatorische Trainingskurse für Eltern.
- Quote paper
- Johanna Gerber (Author), 2009, Kriminalität, Frühauffälligkeit und Strafmündigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/181509