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Die Rechtsstellung kommunaler Aufsichtsräte

Title: Die Rechtsstellung kommunaler Aufsichtsräte

Seminar Paper , 2011 , 33 Pages , Grade: gut (14 Punkte)

Autor:in: Rechtsanwalt Rembert Schmidt (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law

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Summary Excerpt Details

Die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinwesen ist schon sehr früh Bestandteil der menschlichen Kultur gewesen. Wir finden sie z.B. in der Antike beim staatlichen Betrieb von Wasserversorgungsanlagen, der Versorgung der Bevölkerung mit Getreide und der Beseitigung der Abwässer1. Zum Ende des 19. Jahrhunderts begann in allen größeren Städten der Aufbau einer geordneten Abwasserbeseitigung durch die Verlegung von Leitungen und den Bau von Kläranlagen2.

Das Tätigwerden der Gemeinde als Unternehmer zählt zum Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG. Die Befugnis zur wirtschaftlichen Betätigung gehört dabei zum Gewährleistungsanspruch der Eigenverantwortlichkeitsgarantie. Danach ist es dem Gesetzgeber verboten, Regelungen zu treffen, die eine eigenständige organisatorische Gestaltungsfähigkeit der Kommunen "ersticken" würden3.

Die Zulässigkeit gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung wird durch die Gemeindeordnungen beschränkt. Diese Schrankenbestimmungen gehen auf die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) vom 30.01.1935 zurück4.

Dabei ist die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden durch eine Schrankentrias begrenzt. Als Beispiel für die landesgesetzlichen Bestimmungen soll nachfolgend das Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes zitiert werden. Die nachstehende Schranktrias findet sich in § 108 Abs. 1 Nr. 1 - 3 KSVG.
Zunächst ist Voraussetzung das Bestehen eines öffentlichen Zwecks. Hier sind die Zwecke Versorgungsssicherheit, Erschließung von Gemeindeflächen, Sicherung der Abwasserbeseitigung denkbar. Betätigungen, die ausschließlich zur Gewinnerzielung unternommen werden, sind nicht zulässig1.

Nächste Schranke ist ein angemessenes Verhältnis zu Leistungsfähigkeit und voraussichtlichem Bedarf. Damit soll eine finanzielle oder politische Übeforderung einer Gemeinde verhindert werden. Dritte Schranke ist die Subsidiaritätsklausel, wonach der verfolgte öffentliche Zweck nicht "ebenso gut und wirtschaftlich" durch privatwirtschaftliche Unternehmen erfüllt werden kann.

Die Formulierung in § 108 Abs. 1 Nr. 3 KSVG "nicht ebenso gut und wirtschaftlich" stellt eine sog. "echte" Subsidiaritätsklausel dar2. Überzieht die Gemeinde die Vorgaben des § 108 KSVG, sind jedoch keine Unterlassungsansprüche von Konkurrenten möglich. § 108 KSVG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB3.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Historische Entwicklung

1. Kommunale Unternehmen

2. Aufsichtsräte

II. Bedeutung kommunaler Unternehmen

III. Organisationsformen kommunaler Unternehmen

IV. Vorteile der Rechtsformen des Privatrechts

V. Rechtliche Grundlagen kommunaler Aufsichtsräte

B. Die Rechtsstellung kommunaler Aufsichtsräte im normativen Spannungsfeld

I. Aufgaben der Aufsichtsräte

1. Gesellschaftsrecht

a) Aufsichtsrat der AG

b) Aufsichtsrat der GmbH

2. Kommunalrecht

3. Interessenkonflikt

a) Vorgaben der Kommunalverfassungen

b) Aufsichtsrat der AG

c) fakultativer Aufsichtsrat der GmbH

II. Entsendung, Auswahl und Qualifikation, Abberufung

1. Entsendung der Mitglieder

2. Auswahl der Mitglieder

3. Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder

4. Abberufung

III. Rechte und Pflichten

1. Mitwirkungsrechte

2. Recht auf Vergütung und Aufwendungsersatz

3. Verschwiegenheitspflicht

4. Pflicht zur Wahrung des Unternehmensinteresses

5. Pflicht zur höchstpersönlichen Amtsführung

6. Mitwirkungspflichten

7. Weisungsgebundenheit

8. Berichtspflicht

IV. Haftung und Strafbarkeit

1. Haftung der Aufsichtsratsmitglieder

2. Strafbarkeit

a) Straftatbestände nach Gesellschaftsrecht

b) Straftatbestände nach dem StGB

C. Zusammenfassung und Schluss

I. Historie und Grundlagen

II. Rechtsstellung der kommunalen Aufsichtsräte

III. Problemfelder

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die komplexe Rechtsstellung von kommunalen Aufsichtsräten in Unternehmen, die in privatrechtlicher Form organisiert sind. Ziel ist es, das normative Spannungsfeld zwischen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und kommunalrechtlichen Anforderungen aufzuzeigen und die daraus resultierenden Pflichten sowie Haftungsrisiken für die Mandatsträger zu analysieren.

  • Rechtliche Grundlagen kommunaler Betätigung in Privatrechtsform
  • Aufgaben und Kompetenzen von Aufsichtsräten in AG und GmbH
  • Interessenkonflikte und Weisungsgebundenheit von Kommunalvertretern
  • Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder
  • Praxisbezogene Probleme der Ämterhäufung und Interessenkollisionen

Auszug aus dem Buch

3. Verschwiegenheitspflicht

Die Mitglieder sind nach §§ 116, 93 Abs. 1 AktG verpflichtet, über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft Stillschweigen zu wahren. Kriterium für die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist das Unternehmensinteresse52. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht gegenüber jedermann und jederzeit, sowohl als Aufsichtsratsmitglied als auch nach Beendigung des Mandats. Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht können Haftungsfolgen auslösen. Zudem ist die Verletzung der Verschwiegenheit strafbewehrt (§ 404 AktG, § 85 GmbHG).

Dies kann bei Vertretern der Gemeinde zu Konflikten führen. In solchen Situationen muss das Mitglied seiner Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen folgen. Hier kollidiert die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht mit dem kommunalrechtlichen Informations- und Transparenzgebot, das aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip folgt.

Der Gesetzgeber hat in Kauf genommen, dass solche Interessenkonflikte bestehen. Das AR-Mitglied muss aber in solchen Konfliktsituationen bei der Ausübung seines Amtes seiner Treuepflicht folgen, es muss allein den Vorteil des Unternehmens wahren und Schaden von ihm abwenden.

§ 394 AktG befugt die Mitglieder des Aufsichtsrates, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft gewählt werden, zur Weitergabe geheimer Informationen an die Gebietskörperschaft, soweit dies zur Erfüllung ihrer Berichtspflicht notwendig ist. Gebietskörperschaft sind Bund, Länder, Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände53. Aus der Überschrift "Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften" ist abzuleiten, dass diese an der AG beteiligt sein muss. Dabei reicht mittelbare Beteiligung aus54.

Nach § 395 Abs. 1 AktG kann abgeleitet werden, dass dabei sicherzustellen ist, dass der Kreis der Eingeweihten nicht unverhältnismäßig erweitert wird. Somit kann eine direkte Berichterstattung vor der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung nicht ratsam sein. Bei dem Plenum eines Gemeinderates erscheint der Geheimnisschutz aufgrund der großen Anzahl von Mitgliedern in der Regel nicht gewährleistet. Darüber hinaus treffen die Gemeindeordnungen der Länder keine besonderen Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen55.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung der kommunalen Wirtschaftstätigkeit und deren zunehmende Bedeutung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

B. Die Rechtsstellung kommunaler Aufsichtsräte im normativen Spannungsfeld: Hier werden die Aufgaben, Entsendungsregeln, spezifischen Rechte und Pflichten sowie die Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für kommunale Mandatsträger detailliert beleuchtet.

C. Zusammenfassung und Schluss: Der abschließende Teil fasst die zentralen rechtlichen Herausforderungen zusammen und diskutiert aktuelle Problemfelder wie Interessenkollisionen und Ämterhäufung.

Schlüsselwörter

Kommunale Unternehmen, Aufsichtsrat, Gesellschaftsrecht, Kommunalrecht, Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Haftung, Strafbarkeit, Interessenkonflikt, Unternehmensinteresse, Corporate Governance, Gebietskörperschaft, Mandatsträger, Weisungsgebundenheit, AG und GmbH

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Rolle und die Pflichten von Vertretern der öffentlichen Hand, wenn diese als Mitglieder in Aufsichtsräten von Unternehmen in privatrechtlicher Form tätig sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Auftrag und gesellschaftsrechtlichen Normen, die Stellung des Aufsichtsrats, Mitwirkungsrechte, Haftungsrisiken sowie Compliance-Fragen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die doppelte Bindung der Mandatsträger an kommunalrechtliche Weisungen und gesellschaftsrechtliche Pflichten auflösen lässt und welche Risiken dabei entstehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, bei der einschlägige Gesetze, Kommentierungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum Gesellschafts- und Kommunalrecht ausgewertet werden.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Aufgaben des Aufsichtsrats, die Auswahl der Mitglieder, die spezifischen Pflichtenkataloge (wie Verschwiegenheit und Treuepflicht) sowie die Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kommunale Unternehmen, Aufsichtsrat, Treuepflicht, Interessenkonflikt, Gesellschaftsrecht, Kommunalrecht, Haftung, Compliance.

Welche Bedeutung hat das Weisungsrecht für den kommunalen Aufsichtsrat?

Das Weisungsrecht steht oft in einem Spannungsverhältnis zur gesetzlichen Unabhängigkeit des Aufsichtsrats. Die Arbeit zeigt auf, dass Weisungen zwar existieren, die Aufsichtsratsmitglieder jedoch primär dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind.

Welche Rolle spielt die Verschwiegenheitspflicht bei Interessenkonflikten?

Die Verschwiegenheitspflicht ist eine zentrale Pflicht der Aufsichtsratsmitglieder. Bei Interessenkonflikten muss das Mitglied abwägen, inwieweit Informationen an die Gemeinde weitergegeben werden dürfen, ohne das Unternehmensinteresse zu verletzen.

Wie gehen Kommunen mit der Ämterhäufung ihrer Mandatsträger um?

Die Arbeit thematisiert dies als problematisches Feld, da eine hohe Anzahl an Mandaten die Sorgfalt bei der Wahrnehmung der Aufsichtsratsaufgaben gefährden kann, was zu Skandalen und öffentlichem Druck führen kann.

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Details

Title
Die Rechtsstellung kommunaler Aufsichtsräte
College
Saarland University  (Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Course
Seminar "die öffentliche Hand als Träger von Unternehmen in Privatrechtsform"
Grade
gut (14 Punkte)
Author
Rechtsanwalt Rembert Schmidt (Author)
Publication Year
2011
Pages
33
Catalog Number
V180668
ISBN (Book)
9783656034629
ISBN (eBook)
9783656034810
Language
German
Tags
rechtsstellung aufsichtsräte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Rechtsanwalt Rembert Schmidt (Author), 2011, Die Rechtsstellung kommunaler Aufsichtsräte, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/180668
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